Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1925
- Issue
- Heft 2 (16.1.1925)
- Date
- 1925-01-16
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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zulänglichen Behauptungen wiederholt, die vor ihm schon von so vielen christlichen Theologen aufgestellt wurden, die sich erlauben, über den Talmud zu schreiben und zu urteilen, ohne ihn auch, vielleicht nur von außen, gesehen zu haben. Da heißt es immer, das Judentum sei zur Zeit, als der Stifter des Christentums auftrat, ganz im Formalismus versunken gewesen und es zeuge für den großen Fortschritt des Christentums, daß es dem Geiste zum Siege über den Buchstaben verholfen habe. Sternberg zitiert hier mit besonderem Nachdruck die Worte aus dem Evangelium Markus: „Der Sabbat ist um der Menschen willen gemacht und nicht der Mensch um des Sabbats willen." Graf Sternberg ahnt nicht, daß dieser Satz in knapperer Form schon den Lehrern des vielbekannten und wenig gekannten Talmuds geläufig war, die da lehrten: „Der Sabbat ist Euch übergeben* nicht aber Ihr dem Sabbat/' Nun, der Talmud ist ein schwer verständliches, selbst von verhältnismäßig wenigen jüdischen Gelehrten gekanntes Werk. Aber das alte Testament ist — in unzähligen Uebersetzungen — jedermann zugänglich. Und doch, wie oft hört man von gebildeten, wohlwollenden Christen die Behauptung, das Gebot: „Liebe Deinen "Nächsten wie Dich selbst", bedeute den großen Triumph des Christentums über die jüdische Religion. Und fassungslos, verblüfft stehen sie da, wenn man statt jeder weiteren Diskussion ihnen die Stelle im alten Testament selbst zeigt. Wenn man die Bibel der Juden so wenig kennnt, wie soll es da dem Talmud besser ergehen? * * * Die wüsten Skandalszenen, die anläßüch der Teuerungsdebatte im Bundesrate durch den antisemitelnden Bundesrat Stocker hervorgerufen wurden, boten einen neuerlichen Beweis dafür, wie empfindlich die Herren sein können, wenn man ihre pöbelhaften Reden auch nur zart zurückweist. Stocker, der schon seinerzeit im Nationalrat als Krawallmacher sich bewährt hat, ist durch einen doppelt beklagenswerten Umfall seines Parteigenossen Lanner in den Bundesrat gelangt und fand es für angezeigt, die Sozialdemokraten zu verhöhnen, und zwar in mauschelndem Jargon. Der sozialdemokratische Bundesrat Klein hatte hierauf nichts anderes geantwortet als daß er es ablehne, sich auf das Niveau einer solchen Diskussion zu begeben, Herr Stocker, der offenbar der Meinung ist, daß das Mauscheln, das neuestens — allerdings nicht durch Juden — auch in Theaterkritiken verpflanzt wird, verrate ein hohes Niveau an Bildung, Geist und guten GeschmacK schreit, es sei „jüdische Frechheit" dies zu verkennen. Nun, die Juden sind allerdings nicht abgeneigt, das Mauscheln und dies nicht bloß in parlamentarischen Körperschaften den Antisemiten als alleinige, unbeschränkte Domäne zu überlassen. Aber daß sie für sich selbst ein anständiges, korrektes Deutsch vorziehen, darf man ihnen doch nicht als „Frechheit" auslegen, am allerwenigsten aber als „jüdische4' Frechheit, denn Frechheit ist ebensowenig jüdischer wie christlicher Konfession; ob man aber von einer spezifisch „antisemitischen" Frechheit sprechen könnte, das zu entscheiden, müßte erst einer gründlichen Untersuchung vorbehalten bleiben. * * * Die „Deutschösterreichische Tageszeitung" hat vor kurzem erst in glänzender Weise ihren auserlesenen Geschmack bekundet, als sie, das einzige Wiener Blatt, ihre Spalten dem aus dem Prozeß der beiden Greisinnen so vorteilhaft bekannten Herrn Ernst Meiche zur Verfügung stellte. Es ist dasselbe Blatt, welches, sobald der Träger eines ihm verdächtigen Namens irgendwie und sei es auch nur wegen eines geringfügigen Deliktes, mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten ist, durch eine antisemitelnde Aufschrift einen Zusammenhang zwischen der Konfession des Täters und der Tat herzustellen sucht. Zwei Schwindler sind erwischt worden. Das erfahren die Leser des Blattes durch die Aufschrift: „Zwei Stammesgenossen". Was hätte das Hakenkreuzblatt dazu gesagt, wenn ein Jude so albern gewesen wäre, die Angelegenheit Eberl-Pruscha-Meiche unter der Aufschrift „Drei Stammesgenossen" zu besprechen. Allerdings könnte die „Deutschösterreichische Tageszeitung" darauf erwidern, das stimme nicht, denn jüdische Leser ließen sich solchen Blödsinn nicht bieten, während nichts zu albern und läppisch sein kann, um die antisemitische Hetze damit zu betreiben. Und da hätte die „Deutschösterreichische Tageszeitung" wirklich recht. * * * * In Ungarn ist ein Urteil rechtsgültig geworden, bei dem man in gewissem Sinne an das Wort Goethes in „Faust" erinnert wurde: „Du mußt,.es dreimal sagen." Dreimal hat es jetzt der arme Johann Töreky, einer der Helden von Tapolcza, die im September 1919 einen Pogrom arrangiert hatten, schwarz auf weiß, daß er von der allgemeinen Amnestie Horthys ausgeschlossen sei. Er allein, während die ganze vielköpfige, plündernde, raubende und mordende Horde, deren würdiges Mitglied er gewesen, dank der Sonne väterlicher Güte, die über alle Erwachenden leuchtet, frei ausgeht. Dieses Urteil Über Johann Töreky hat in erster Instanz das Gericht in Zalaegerczeg gefällt; die Györer königliche Tafel hat sogar die über ihn verhängte Strafe zu niedrig befunden und auf acht Monate erhöht und die königliche Kurie hat das Urteil bestätigt. Weshalb wird gerade dieser eine Pogromheld bestraft? Johann Töreky hat, als er nach den an den Juden verübten Greueln mit anderen Pogromhelden im Wirtshaus des Johann R i e g e r erschien^ dem Verlangen, ein paar Schüsse auch auf den Wirt abzufeuern, nicht widerstehen können. Er traf ihn zwar nicht, aber diese, sozusagen nach beendeter Schlacht abgegebenen Schüsse waren sein Verderben, denn der Wirt war — kein Jude. Die ungarischen Richter fanden nun, daß Törekys Nachtragsleistuug nicht unter die Ainnestieordnung falle, die nur für Verbrechen gilt, die „in patriotischem Ueberschiwang und in falscher Auslegung des Rassenschutzes" begangen wurden. Mag man sich auch an den Czongrader Bombenprozeß und an unzählige ähnliche Gerichtsiälle erinnern^ so wird man doch loyal anerkennen müssen, daß die ungarischen Richter, die dem armen Johann Töreky zu einer solchen beispiellosen Ausnahms-