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Die Wahrheit · 1925-01-07 · Heft 1 (7.1.1925) · page 14

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1925
Issue
Heft 1 (7.1.1925)
Date
1925-01-07
Page
– (sequence 14)
Language
German
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Nr. 1_________________ Dffi_WAH^|ElT _____ Seite 13 Wotansideale in. lohender Götterdämmerung. Am nächsten Tage waren die alten Dolmetsche wieder samt und sonders zur Stelle. Am folgenden Tage dann auch das Bier . . . Also, die behauptete Blutgier der Judentöter gehört ins Reich der Fabel. Der Bierdurst steht höher als der Blutdurst. Verkünde, lieber „Vorwärts", obiges wahrheitsgetreue Faktum allem Volk, zur Ehrenrettung unserer völkischen und deutschnationalen Mitbrüder. Die Leistungen der Juden Italiens. Der frühere Unterrichtsminister Senator Prof. F. Ruffini veröffentlicht im „Giornale d'Italia" einen Artikel über das im Parlament eingebrachte Gesetzprojekt über die Glaubensfreiheit. Er bedauert, daß die nichtkatholischen Religionen nicht den gleichen Schutz gegenüber den Angriffen genießen wie die katholische Religion. Er sagt zum Schluß: „Der Heldenanteil der Juden im Kriege ist gekennzeichnet durch die erschütternde Tatsache, daß die drei Professoren der Universität R o m, die auf dem Schlachtfelde für Italien gefallen sind, alle Juden waren: Vit erb o, Levi lind jener Giacamo V e u e z i a n, welcher der Nachkomme einer israelitischen Familie ist, deren Name in dem Buche der Märtyrer für die italienische Einheit mit Ruhm verzeichnet ist. Das'wegzensurierte Rote Meer. Wie verschiedene ungarische Zeitungen melden, hat die Budapester Filmzensur veranlaßt, daß in dem kürzlich in Wien mit großem Erfolg aufgeführten Kinostück „Die Sklavenkönigin", dessen Mittelpunkt der Auszug der Juden aus Aegypten und ihre Wanderung durch das Rote Meer bildet, die Juden als „Sklaven" bezeichnet werden. Ebenso wurde das Rote Meer umgetauft. Der „Pester Lloyd" bemerkt hierzu ironisch: „Dieses elende Rote Meer! Einmal in der Weltgeschichte war eine Gelegenheit da, die ganze jüdische Frage einfach und gründlich zu lösen. Das Rote Meer hätte einfach, als alle Juden, angelockt durch die sich auftuende Straße, hineingekommen waren, zuzusammenzuschlagen gebraucht, und alles wäre zu Ende gewesen. Das wird man ihm nie verzeihen können. Auch mit Moses wäre dann nichts. Allerdings auch nichts mit Nazareth. Aber Wotan und Genossen würden triumphieren." Korruption im Ludendorff-Bund. Nach genauer Kenntnis - der Verhältnisse sind wir nunmehr in der Lage, zu diesem Thema folgendes zu veröffentlichen: Am 3. v. M., also vier Tage vor der deutschen Reichstagswahl, sprach Herr Erich Ludendorff in höchsteigener Person in der Hamburger Ernst-Merck-Halle. Daß er in seiner Rede in Aufpeitschung der Rachegelüste, in Haßgesängen gegen die Republikanisierung und in antisemitischer Propaganda das Menschenmöglichste leistete, versteht sich von selbst. Jetzt aber sickert, und zwar durch die Reibereien im Ludendorff-Bund selbst, durch, daß von den an diesem Abend eingenommenen 35.000 Goldmark (der Eintritt hatte pro Person 3.30 Mark gekostet) 8000 Goldmark durch einzelne Führer des Ludendorff-Bundes unterschlagen wurden und daß der „idealistisch" orientierte „Stahlhelm" allein 800 Goldmark für den übernommenen Saalschutz verlangte. Nicht minder interessant bleibt die Tatsache, daß die republikanische Reichswehr des Reichswehrministers Geßler an diesem Abend 500 Reichswehrsoldaten aus der Nähe Hamburgs nach Hamburg beurlaubte, die sich jedoch „merkwürdigerweise" hinterher in der Nähe der Ernst-Merck-Halle „als Ludendorff- Schutz wieder träfe n." Antisemitenmeeting in Hamburg. Theodor F r i t s c h, der Herausgeber des antisemitischen „Hammer", der bereits einen Beleidigungsprozeß verloren hat, den das Hamburger Bankhaus Warburg gegen ihn anstrengte, verlor am 5. Dezember seinen zweiten Prozeß. Im ersten Falle sollte M a x W a r b u r g den russischen Bolschewismus unterstützt haben, aber die Klage endete damit, daß Fritsch in seinem „Hammer" vom 1. April 1923 folgendes Urteil veröffentlichen mußte: „Der Privatbeklagte, der die Kosten des Verfahrens übernimmt, erklärt, daß er den Vorwurf gegen das Haus M. M. Warburg u. Co., es habe dte russische Revolution, insbesondere die Expedition Trotzki unterstützt oder durch Ueberweisungen irgendwelcher Art begünstigt, nicht länger aufrecht erhalten könne und wolle." Trotz dieser gerichtsnotorisch festgestellten Verleumdung gegen Warburg machte Fritsch am 15. Mai 1923 in seinem „Hammer" eine neue Verleumdungsoffensive gegen das Bankhaus Warburg und richtete gegen Max Warburg und Dr. Karl Melchior unter der Ueberschrift „Der heimliche Kaiser" einen Artikel, in dem er ihnen vorwarf, daß sie als Mitgliede des Sachverständigen-Apparates der deutschen Friedensdelegation deutsche Interessen der „jüdischen Hochfinanz" geopfert hätten. Fritsch hatte damals in erster Linie behauptet: „Wir meinen, man soll die Verantwortung für die Ereignisse der letzten zehn Jahre endlich denjenigen aufladen, die sie allein tragen können und zu tragen verpflichtet sind. Es ist töricht, noch länger die ehemals herrschenden und maßgebenden Personen anzuschuldigen, den Krieg herbeigeführt und die heutige Not der Völker veranlaßt zu haben, während sie in Wahrheit ganz ohne Macht und ohne Einfluß auf den Gang der Dinge waren. . . . Unverkennbar ist Max Warburg heute der heimliche Kaiser von Warburgs Gnaden — und sein Nachfolger wird es auch sein. Erwarten wir von ihnen nicht eine Politik, die das wahre Volksinteresse schützen und sich gegen die Belange der Goldenen Internationale wenden könnte usw." Wegen dieser unerhörten Anschuldigungen kam am 4. Dezember der Beleidigungsprozeß der Hamburger Bankiers Max Warburg und Dr. Karl Melchior gegen Theodor Fritsch zum Austrag und das am 5. Dezember gefällte Urteil gegen Fritsch lautete: „Der Angeklagte wurde wegen Vergehens aus den §§ 186, 194. 207 des Strafgesetzbuches und § 20 des Pressegesetzes zu einer Gesamtstrafe von drei Monaten Gefängnis und zu den Kosten des Verfahrens verurteilt sowie zur Publikation des Urteils im „Hammer", dön Hamburger Nachrichten, dem Hamburgischen Korrespondenten, Hamburger Fremdenblatt, der Rheinisch-Westfälischen Zeitung, den Leipziger Neuesten Nachrichten, der Deutschen Allgemeinen Zeitung und der Vossischen Zeitung." In der Urteilsbegründung wurde mit Nachdruck hervorgehoben, daß der Beklagte in dem Artikel „Der hejJmiicne Kaiser" den Klägern denf Vorwurf gemacht hat, daß sie während und nach dem Kriege zum Nachteil des Kaiserreiche sund der deutschen Republik Handlungen begangen hätten, die sie zu ihrem Vorteil mißbrauchen konnten. Fritsch wurde in seinem Prozeß durch zwei Rechtsanwälte verteidigt, die ebenfalls in der antisemitischen Bewegung Deutschlands eine große Rolle spielen: den Reichstagsabgeordneten Dr. Paul Schröder (Wismar) und das Hamburger Bürgerschaftsmitglied Alfred Jacobson, den Führer der Hamburger Deutschnationalen. Der ansimetische Reichstagsabgeordnete Doktor Paul Schröder begann seine politische Laufbahn mit einem Teppich, den er einem in Not geratenen Admiral für einen Spottpreis abkaufte, um denselben Teppich dann zu einem Wucherpreise weiter zu verkaufen, und der Antisemit Alfred Jacobsen hat sich bekanntlich durch sein früheres Tete-a-tete mit einer reichen Jüdin selbst ins Lächerliche gezogen und mit seinem „I d e a 1" in den Augen seiner eigenen Anhänger in einen Gewissenskonflikt gebracht. Aber auch sonst ist Jacobsen ein toter Mann, denn er hat sich auch als sogenannter Stuhlmeister der antisemitischen Zirkelloge „Zu den drei Rosen" Dinge geleistet, über die unter Umständen später noch zu reden sein wird. Max Warburg und Dr. Karl Melchior wurden in diesem Fritsch-Prozeß durch die wegen ihres advokatorischen Könnens gesuchten Hamburger Rechtsanwälte Dr. H. Samson und B a r t n i n g ausgezeichnet vertreten. Die Bedeutung dieser Verurteilung Fritschs für die deutsche Judenheit im algelmeinen geht weit über die Tatsache der Feststellung von Warburgs und Melchiors völliger Unschuld hinaus; denn daß diese Beschuldigungen Fritschs aus der Luft gegriffen und lediglich dem allgemeinen Judenhaß der Herren Fritsch und Genossen entsprungen waren, wußten wir auch ohne diese Verurteilung. Aber zum erstenmal hat sich die Tagespresse mit einem solchen Prozeß befassen müssen, auch die rechtsstehenden Blätter haben über ihn laufend Bericht erstatten müssen. Da das Urteil neben der Gefängnisstrafe noch die Publikationsbefugnis nicht nur im ..Hammer"*, sondern auch in den ..Hamburger Nachrichten", dem „Hamburger Fremdenbiatt". dem „Hamburger Korrespondent" und mehreren anderen zum Teil rechtsgerichteten Zeitungen ausgesprochen hat, wird das Urteil und damit die Widerlegung der antisemitischen Phrasen endlich einmal auch solchen Lesern bekannt, die sonst nur judenfeindliche Aeußcrungen zu Gesicht bekommen und sie als bare Münze hinzunehmen pflegen. Es ist aber noch eine andere Seite zu würdigen. Immer wieder wird behauptet, das internationale Judentum, voran das Haus Warburg, verschachere das deutsche Volk um klingendes Silber. Mit diesem Urteil ist endlich diese unerhörte Verleumdung festgenagelt, und wer sie nachspricht, wird sich gefallen lassen müssen, als Verleumder gebrandmarkt zu werden und das Schicksal des Herrn Fritsch zu teilen. Walter Funder.

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