Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1924
- Issue
- Heft 51 (19.12.1924)
- Date
- 1924-12-19
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 51 ..IT.-'.... ■"' ■r-T1'1 '»vi; """^—t-^-T—f-'T—-»v*^- DIE WAHRHEIT In der Vorkriegszeit und auch nochwährend des Krieges hatte sich die Kultusgemeinde hinsichtlich der Mazzothversorgung darauf beschränkt, vorzukehren, daß unter Aufsicht des Rabbinates Mazzoth erzeugt und in den Handel gebracht, daß ferner aus den Mitteln der Kultusgemeinde Unbemittelten Mazzoth in natura oder Mazzoth-Anschaffungsbeiträge zugewiesen werden. Es war laut dem Berichte des I. Sekretärs Guido Fuchsgelb die. Vorkehrung getroffen, daß die Mazzothpreise für die Besitzenden, nach den Vermögensverhältnissen gestuft, zur Einhebung gelangten, so daß jeder Wohlhabende beim Bezüge von Mazzoth auch an der Hilfeleistung für die Bedürftigen und Armen teilgenommen hat. Durch die Vermittlung des vom Kultusvorstande subventionierten „Vereines zur Unterstützung armer kranker Israeliten" wurde die Verabreichung von Koscherkost an israelitische Kranke in den Spitälern besorgt, an den hohen Feiertagen ist für die rituelle Verköstigung der israelitischen Soldaten, der Insassen im Versorgungsheim der Stadt Wien, der Landesheilanstalt „Am Steinhof", der Häftlinge im Landesgericht Wien und in Stein a. D. durch die Kultusgemeinde Vorsorge getroffen worden. Im Jahre 1911 hatte die israelitische Kultusgemeinde im II. Bezirk eine allen rituellen Vorschriften entsprechende, nach den modernsten Grundsätzen der Hygiene eingerichtete rituelle Badeanstalt (Mikwah) dem Betrieb übergeben. Im Juli 1922 trat der Verein „Adas J i s r o e 1" an den Kultusvorstand mit dem Antrage heran, die Kultusgemeinde möge die Betriebsführung diesem Vereine übertragen, wogegen sich der Verein verpflichtete, die notwendig gewordene Renovierung auf eigene Kosten durchzuführen und etwa erforderliche Betriebszuschüsse zu leisten. Das Anerbieten wurde auf Grund eines die erforderlichen Kautelen bietenden und zeitlich begrenzten Uebereinkommens angenommen. In die Haskarah des Stadt- und Leopoldstädter Tempels wurden folgende um das Judentum und die Gemeinde hochverdiente Persönlichkeiten aufgenommen: David Ritter von Gutmann, Albert Freiherr von Rothschild, Oberrabbiner Dr. Moritz G ü d e m a nn , Theodor H e r z 1, Dr. Alfred Stern, Moritz Hirsch, Dr. Gustav K o h n, Dr. Leopold Kohn. Dr. Maximilian Steiner, Dr. Markus Spitzer und Adolf Stand. (Fortsetzung folgt.) Glossen. Der Bonibenprozeß in Budapest hat nicht wie der ihm vorangegangene Prozeß der Csongrader Bombenwerfer mit einem Fackelzug für die Angeklagten, sondern mit der Verurteilung der Hauptverbrecher M a r f f y und M a r o s i zum Tode durch den Strang geendet. Ich weiß mich wirklich frei von jeder Voreingenommenheit für Marffy, aber ich muß aufrichtig gestehen, ich begreife die Erbitterung dieses Herrn, der es nicht begreifen kann, weshalb seine patriotische Tätigkeit so wesentlich anders gewürdigt wurde als die seiner verehrten Csongrader Gesinnungsgenossen. Wenn die Csongrader Herren durch den Bombenwurf, mit dem sie den von jüdischen Damen veranstalteten Wohltätigkeitsball begrüßten, nur drei Menschenleben vernichteten, so viel Ehre einheimsten, welche Auszeichnung hätte dann eigentlich Marffy und Genossen gebührt, die doch auf acht Tote und dreiundzwanzig Verwundete hinweisen können? Daß es verdienstlicher sein sollte, tanzende Frauen bei Musikbegleitung zu morden als Männer bei einem Bankett, ist allerdings schwer einzusehen. * , * * Das laute Lachen, mit dem Marffy den Urteilsspruch aufnahm, der seine Kandidatur für den Galgen bedeutete, hat verschiedene Deutungen erfahren. Die einen wollten darin nur den Ausbruch maßloser Frechheit erblicken, während die anderen darin den Ausdruck einer sozusagen tiefsittlichen Entrüstung darüber erkannten, daß in Ungarn sich plötzlich alle Begriffe, die seit Jahr und Tag über Recht und Gerechtigkeit im Schwange waren, geändert haben sollen. Wenn Marffy dies bedächte, dann hatte er in der Tat allen Grund zu einer Empörung, die sich im Gerichtssaal nicht in langen Reden, wohl aber vortrefflich in einem kurzen Hohngelächter äußern konnte. Das Wort hätte ihm der Leiter der Verhandlung entzogen, aber das schrille Hohngelächter Marffys wird nicht nur von einem Ende Ungarns bis zum anderen, sondern auch bis in die entferntesten Länder gedrungen sein, die sich den Sinn für das unwandelbare Recht bewahrt haben. Aus diesem Lachen tönte die Anklage: Jahrelang durften in Ungarn zur höheren Ehre der von den höchsten Spitzen des Staates geduldeten patriotischen und nationalen Gesinnung Menschen aus dem Wege geräumt werden, ohne daß den Trägern dieser Gesinnung ernstlich etwas Schlimmes widerfahren wäre. In vielen Fällen kannte zwar alle Welt, vielleicht mit Ausnahme der Polizei, die Namen dieser edlen Patrioten, aber sie konnten, als trügen sie eine Tarnkappe auf dem Haupte, ungefährdet auf dem Korso in Budapest spazieren gehen, wenn sie es nicht vorzogen, eine Reise ins Ausland zu machen. Ging es absolut nicht anders und waren die Gerichte in Folge peinlicher Zufälligkeiten in die Zwangslage versetzt, sich mit ihnen zu beschäftigen, so wurde ihnen entweder der Freispruch oder, wenn alle Stricke rissen, die Begnadigung zuteil. Das Wort von den gerissenen Stricken ist natürlich nur figürlich zu nehmen, denn wer hat davon gehört, daß bei dem Mörder eines oder vieler Juden der Strick auch nur versuchsweise in Anwendung gekommen wäre? Und da soll Marffy, der lange Zeit als nationaler Heros an der Spitze eines Blutgerichtes gestanden und über Leben und Tod zu entscheiden hatte, nicht höhnisch lachen, wenn man ausgerechnet ihm, der sich so stolz der Beziehungen zu den ersten Männern des Staates rühmen durfte, vom — Strick ernstlich und nicht bloß bildlich zu reden beginnt? * * * Marffy lachte aber nicht bloß, er schleuderte dem Präsidenten auch trotzig einen kurzen Satz ins Antlitz: er brauche keine Gnade, er fühle sich unschuldig. Der Mann plädiert nicht auf mildernde Umstände, er will von keiner Gnade, noch weniger vom Galgen abhängen, er will seinen Freispruch, den auch sein Verteidiger, der Abgeordnete Dr. U1 a i n, für ihn gefordert hatte. Manfy und sein Anwalt haben offenbar den Gedanken vor Augen, daß der eigentlich Schuldtragende an dem Attentate auf den Elisabethstädter Klub, das 30 Opfer an Toten und Verwundeten kostete, nicht erst im Jahre 1922, sondern schon viel früher, schon lange bevor das Attentat verübt worden war, zu suchen gewesen wäre. Sie denken beide: Marffy und Genossen hätten nicht gemordet, wenn die ungarischen Behörden ihnen, durch die straflose Duldung von Verbrechen an Juden, nicht die Meinung geradezu aufgedrängt hätten, daß derlei auch weiterhin ungeahndet betrieben werden könne. Gerade an dem Tage, an dem man Manfy zum Galgen verurteilte, wurde anläßlich eines anderen Prozesses daran erinnert, daß der Stadthauptmann von Mako — vor dem Czongrader Bombenattentat — die Wände seiner Amtslokalitäten mit den überall verbreiteten