Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1924
- Issue
- Heft 46-47 (18.11.1924)
- Date
- 1924-11-18
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Seite iü DIE WAHRHEIT Nr. 46/47 selten, und genau; so. wie noch haute unsere Kollegen in aller Welt, die üiberdiies in allen Großgemeinden besser gestellt sind, als die vorn Herrn Oberbaurat gegeißelten Wiener ..Trjnkgeaidnieilimer". Nur mit dem einen Unterschiede-, daß ihnen niemand aus dieser „Schnorrerei" einen Vorwurf macht und am wenigsten ihre eigenen Kultusräte. Soweit der Herr Oberbaurat und sein Organ, das auch bereits in einer Wiener Tageszeitung ein Echo gefunden hat Da somit ohne unser Verschulden diese uns im Interesse des jüdischen Prestiges bitter unangenehme Angelegenheit nun einmal vor die breiteste Oeffentlichkeit gezerrt worden ist. sehen wir uns gezwungen, den Schleier, der bisher unter den schwersten Opfern mit Rücksicht auf die Würde der Gemeinde gewahrten Diskretion zu lüften und das grolle PuMikum, das sonst die Ausfälle des Herrn Oberbaurates für bare Münze nehmen könnte, in vorderster Linie unsere Gemeindemitgliteder. über den wahren Sachverhalt aufzuklären. Wie steht es in Wirklichkeit mit den „Trinkgeldern" des Herrn Oberbaurates? Die Emolnmente aus Kasualien, die von den Parteien dem Kultusfunktionär gezahlten Honorare, sind so wenig „Trinkgelder", wie das Honorar eines Arztes. Sprechen wir zunächst von den Rabbinern. Von den Kantoren gilt ja Aehnliches. Wo immer unter normalen Verhältnissen ein Rabbiner von einer Gemeinde angesiellt wurde, also etwa wie Mannheimer und seine Nachfolger in Wien — die nebenbei sich auch gegen Angriffe, aber ganz anderen Inhaltes und von ganz anderen Feinden zu wehren hatten (vergleiche Rohling, Meine Antwort an die Rabbiner) —, oder heute augestellt wird, wurde und wird ihm die Vornahme gewisser Funktionen zur Pflicht gemacht. Zugleich wird ihm aber ein Nebeneinkommen aus diesen Funktionen ausdrücklich in Aussicht gestellt, oder es wird, als selbstverständlich und allgemein üblich, stillschweigend vorausgesetzt. Ein Beispiel aus der aller jüngsten Vergangenheit! Bei der Anstellung des neuen Oberkantors am Leopoldstädter Gemeindetempel wurde ihm ein Gehalt geboten, das er als ganz unzureichend bezeichnen mußte. Der mit ihm im Auftrage des Vorstandes verhandelnde Kultusvorsteher beruhigte ihn aber mit dem Hinweis auf die N e b e n e i nn ahmen, die das Fixum um das Dreifache übersteigen würden. Wer von uns Kultusfunktionären dies hörte, mußte sich an die Stirne fassen und sich fragen: „Wie ist es möglich, daß ein Kultusvorsteher über die Einnahmen der Kultusfunktionäre so falsch unterrichtet wird! Daß er auf eine solche Fiktion eine Familie ihre Existenz bauen läßt!" Für uns aber ist dieser Vorfall von besonderer Wichtigkeit darum, weil er klipp und klar zeigt, daß und wie bei der G eh al t sb es t i mmung für Kultiusfunktionäre Idiiie Neb ene i nnaihmien rn i te i!nk a J k u- 1 i e r t werden. Hierbei ist folgendes zu beachten: Der Rabbiner hat von Amts wegen, gleichviel ob er hierfür, wie meist üblich, von der Gemeinde eine Taxe erhält oder nicht, wie bei dier Wiener Kultusgemeitndie, Trauungen vorzunehmen. Nicht verpflichtet aber ist der Rabbiner zu einer Tranrede, die individualisiert, besondere Wünsche der Partei berücksichtigt. Werden solche geäußert so hat dfce Partei den Rabbiner besonders zu honorieren, wie sie den Arzt honoriert nur daß der Raibbiner mit Rücksieht auf die Eigenart seiner Stellung und die dadurch gebotene Delikatesse eine Nota nicht ausschreibt BeerdigungSTeden sind gleichfalls von den Parteien besonders zu honorieren. Da diese Honorierung aber in vielen Fällen, ausblieb, übernahm es die Kultusgemeinde, diuroh ihr Friedhofatnt für die Rabbiner von jeder Partei; ohne Unterschied der Klasse ein Honorar einziehen zu lassen, das erst vor kurzem auf K 100.000 erhöht wurde. (Dile Kantoren erhalten jetzt Taxen von 20.000, 40.000. 60.000 und SO.000 IC) Dafür hat der Rabbiner, oft bei Wind und Wetter, einen ganzen Vormittag zu opfern. Hat der Rabbiner besonderen Wünschen der Partei in seiner Rede Rechnung getragen und honoriert sie ihn dafür, so ist auch diese Einnahme ein Honorar, das ihm rechtmäßig zusteht Nur wenn der Rabbitier durch den Gemeindevorstand von der Vollziehung solcher Funktionen enthoben wird, dann hat er natürlich auf irgend edrae Entschädigung für Funktionen, die er nicht vollzieht keinerlei rechtmäßigen Anspruch, somit auch nicht auf irgend welche Leistungen seitens einer Partei. Ob wir nun für eine Extraleistung von einer Partei ein Honorar annehmen oder es zurückweisen, selbst auf die Gefahr hin, sie dadurch zu beleidigen, wie dte Erfahrung Lehrt, gleichviel, das Honorar gebühr! uns rechtmäßig. Diese Honorare aus oft mühseliger, ja nicht selten mit Gefährdung der Gesundheit zu leistender Arbeit hat man den traurigen Mut, als „Trinkgelder" zu bezeichnen, und dies in Gegenwart von Kultusvorsteuern, die es doch besser,^ wissen sollten! Denn wie behandelt der Kultusvorstand diese Honorare? Das oben von uns angeführte eklatante Beispiel beleuchtet unübertrefflich einen seltsamen 'Widerspruch. So oft das Gehalt eines Kultusftinktiionärs bestimmt werden sollte, ließ sich der Vorstand vom Friedhofamte eine Aufstellung über dfiie Honorare geben, die der Funktionär in letzter Zeit durch das Amt erhalten hat. Man schätzt noch überdies willkürlich, ohne halbwegs begründeten Maßstab, ein Plus, wie wir 011 dem Beispiel des Leopoldstädter Oberkantors sehen/ gar ein mehrfaches Plus ein, das er außer jenen K 100.000 noch von den Parteien erhalten haben mag. Dieses Plus wird unbedenklich dazugesohlageri!. Solche absolut! problematische, die Wirklichkeit oft um ein Mehrfaches übersteigende Ansätze werden als sichere Post bei der Bestimmung der fixen Bezüge eingestellt Also wolilgmerkt! Honorare für Kasualien, dlie natürlich in jedem Verhinderungsfälle des Funktionärs entfallen und nicht in die Pension miteinbezogen (!!), aber für die Bemessung des Gehaltes vom Kultusvorstande als Grundlage verwendet werden, — dieses ehrlich und sauer verdiente Honorar, das sind die „Trinkgelder", gegen die von Kultusvorstehern selbst in solcher Weise zu Felde gezogen wird! Aber noch mehr! Der Kultusvorstand läßt durch gedruckte Anschläge, sowie durch die Beamten des Trauunitgs- und Friedhofamtes die Parteien aufmerksam machen, daß sie diese Honorare nicht zu zahlen brauchen. Was ist die Folge? Die Honorierung der Kuitusfunktionäre nimmt mehr und mehr ab. Vom Kultusvorstande werden, wie der Fall des neuen Oberkantors beweist, die Emolumente mit drei Vierteil des Gesamteinkommens eines Kulturfunktionärs veranschlagt. Diese wenden ihm also durch Verwaltungsmaßnahmen des Vorstandes selbst entzogen. Als Entschädigung dafür wird ihm nichts geboten, außer — öffentlichen Brandreden gegen die „Emolumenten-Nehmer". Herr Oberbaurat St weiß das, so gut wie wir. Wenn das kein „Vexierspiel" ist dann wissen wir nicht, was sonst diese Bez eichnung verdient! Diese Lage der Kultusfunktionäre mußte endlich einmal dem Wiener jüdischen Publikum in seinen breiteren Schichten bekanntgegeben werden. Ebenso die Tatsache, daß in der Wiener Kultusgemie'iindiet — und nur in ihr — im Gehaltschema die Rabbiner und Kantoren tiefer als andere Gemeinideangestellte systemisiert sind, denen ihre gesamten Bezüge in die Pensionen eingerechnet werden. Trotz weit hohlerer Ausgaben für Haushalt, Repräsentation und soziale Erfordernisse rangieren sie hinter' anderen, mit Hinweis auf — die Nebenverdienste!, die „Trinkgelder!" Zu dem Schaden haben wir noch den Schimpf. Wo bleibt ida die sittliche Entrüstung des Herrn St.? Alle Proteste gegen diesen unerträglichen Uebetstand waren erfolglos. So oft wir bei den ehemaligen Präsidien vorsprachen, parierte man damit, daß der oder jener Staats¬ oder städtische Beamte noch schlechter gestellt sei. Als aber dann die Lage dieser Angestellten sich besserte und wir mit dem vom PräsiidLum selbst gewählten Vergleiche Ernst machten, als wir die Gleicihstellung mit ihnen im Gehalte verlangten, da stießen wir auf kühle Ablehnung. Die Not zwang u n s zur S e 1 b s t h i 1 f e. Für die Entstehung unserer Organisationen haben nicht wir vor der Geschichte verantwortlich zu zeichnen. Auch mit unserer Zurückweisung der immer noch fortgesetzten Anwürfe des Ob/erbaurates St, der jetzt die „Emolumenten-Nehmer" gar. als „Volksverräter" („Wiener Morgen-Zeitung", 11. d. M.) mit der „Arbeiter- Zeitung" auf einem Scheiterhaufen verbrennt, bis zur KonstituSierung des neuen Vorstandes zu warten, verbietet uns die Notwehr. Darum müssen wir wieder zur Selbsthilfe greifen. Wir müssen uns selbst schützen. Uns blieb nichts