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Die Wahrheit · 1924-10-10 · Heft 41 (10.10.1924) · page 7

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1924
Issue
Heft 41 (10.10.1924)
Date
1924-10-10
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 41 DIE WAHRHEIT StUfc I Dr. Julius Ofner. Von Bezirksrat Dr. Koloman F r e u d e r. Ein edles Herz hat zu schlagen aufgehört. Dr. Julius Ofner, dter scharfsinnige Rechtsgelehrte, weise Gesetzgeber und unendlich gute Mensch ist, fast 80 Jahre alt, am 26. September gestorben. Ein arbeitsreiches, von tiefstelr Sittlichkeit, unbändigem Freiheitsdrange und' steter Hilfsbereitschaft erfülltes Leben ist abgelaufen. Julius Ofner wurde am 20. August 1845 zu Horschenz in Böhmen geboren. Er studierte Juira, promovierte 1869 an der Wiener Universität und widmete sich der Advokatur. Neben seiner fadiwissenschaftlichen' Tätigkeit interessierte er sich für aktive Politik, aber erst 1896 wurde er auf das Programm der Sozialpolitiker in den niederöstenreichischen Landtag entsendet, 1901 in das Abgeordnetenhaus gewählt, dem er bis zum Umsturz als hervorragendes Mitglied', als das „Gewissen des Parlamentes" angehörte. Die lex Ofner, bedingte Verurteilung, Einrechniung der Untersuchungshaft in die Strafhaft, zahlreiche Anträge zur Amgleichimg veralteter Gesetze an die Forderungen neuzeitlichelr Erkenntnis machten sein parlamentarisches Wirken für alle Zeiten unvergeßlich. Julius Ofner war verkörperter Intellektualismus. Mit diesem führte er seinen unablässigen Kampf um die geistige und materielle Befreiung aller Menschen. Sozialen Bestrebunigen aufs innigste ergeben, unterstützte er die Fürsorgemaßnabmen und kulturellen Forderungen der Arbeiterschaft. Aber der wahrhafte und konsequente Demokrat Ofner konnte nicht Sozialdemokrat sein, weil er den Klassenkampf entschieden ablehnte. Als Jude geboren, blieb er seinem Väterglauben treu, das Judentum wair Dr. Ofner aber keine politische Angelegenheit, sondern reine Herzenssache. Mit seiner ganzen Kraft bekämpfte er das Unrecht, das diie bloße Zugehörigkeit zum Judentume schuf, und die Rechtsschutzhilfe der „Union deutschösterreichisoher Juden" verliert in dem Verstorbenen ihren bedeutendsten Mitarbeiter. Dieser edle Mensch, Zierde und lebendige Apologie des Judentums, dem politische Anhänger und Gegner in gleicher Weise ihre Verehrung bekunden, hat leider von einem Teile der Wiener Judenscha.it nicht die gebührende Würdigung erfahren, ja sogar schwere Kränkung erlitten. Er verzieh diesen Glaubensgenossen und auch allen anderen Menschen, die ihn enttäuschtem, denn Julius Ofner konnte nicht nachtragen. Nun ist Dr. Ofner tot. Sein feines GeleiTtengesicht mit dem träumerischen Ausdruck kann seine Freunde nicht mehr anlächeln. Was an Julius Ofner sterblich war, umfängt ein Ehrengrab der Wiener israelitischen Kultusgemeinde. Sein hoher Idealismus, sein vornehmer Gerechtigkeitssinn, seine nimmermüde Kampfbegeisterung für alles Edle und Gute aber haben auf seinem Totenhügel ein Denkmal errichtet aere perennius. * * * Leider kam es infolge der letztwilligen Verfügung Dr. Julius Ofners, daß sein Leichnam verbrannt werde, was im Widerspruche mit unseren Religionsvorschriften steht, zu keiner einheitlichen Trauerfeier der Freunde und Verehrer des Verblichenen. * Die Israelitische Kultusgemeinde hat jedoch angesichts der zahlreichen Verdienste, die sich Dr. Julius Ofner um das Wiener Judentum in hervorragender Weise erworben, am 2. d. M. eine Trauerfeier in der Zeremonienhalle der Israelitischen Abteilung des Zentralfriedhofes veranstaltet und ebenso dem Verblichenen ein Ehrengrab gewidmet. Die Halle war in Trauerschmuck gehüllt, an der Bahre stand die Familie. Besonders die israelitische Kultusgemeinde hatte zahlreiche Mitglieder entsandt, um ihrem verehrten Toten den letzten Akt der Pietät abzustatten. Unter lautloser Stille trat der Präsident der Kultusgemeinde Professor Dr. A. Pick an die Bahre und hielt folgenden Nachruf: „\Vir stehen trauernd au der Bahre eines Mannes, dessen langes arbeitsreiches Leben dem Wohle seiner Mitbürger gewidmet war. Dr. Julius Ofner war ein Charakter von hoher Ethik und seltener Ueberzeugungstreue, der seine großen geistigen Kräfte in aufopferungsvoller und selbstloser Weise in den Dienst seiner Ideale gestellt hat. Er war ein Kämpfer für Freiheit und Gerechtigkeit, und es war sein Lebensziel, dem, was er für gerecht hielt, auch zur gesetzlichen Norm des Rechte« zu verhelfen. Sein Ideal war die Anpassung der geschriebenen Norm an hohe ethische Forderungen nach Freiheit, Gerechtigkeit und Sittlichkeit. In dieser Richtung bewegte sich seine legislative Mitarbeit im Parlamente. Dieselben Motive drängten ihn zur Schaffung des Gesetzes, das nach ihm „Lex Ofner" benannt wird. Wo immer es um Freiheit und Gerechtigkeit ging, stand Ofner im Vordertreffen. Dieser ideale, für eine ungewöhnlich hohe Sittlichkeit zeugende Standpunkt verschaffte ihm nicht nur die Liebe aller jener, denen er seine Hilfe zuteil werden ließ, sondern auch die uneingeschränkte Achtung der meisten Kreise, ohne Unterschied der Parteistellung. Zeit seines Lebens blieb Ofner sich selbst treu. Er war ein aufrechter, weit blickender, warmherziger Mensch, ein edler Mensch im vollsten Sinne des Wortes. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren." Zur anschließenden Trauerfeier der politischen, juristischen und sonstigen Vereinigungen, denen Dr. Ofner als Führer und Berater nahe gestanden, hatte sich in der Feuerhalle ein zahlreiches Publikum eingefunden, von dem nur ein ganz geringer Bruchteil Platz fand. Tiefempfundene Trauerreden wurden gehalten vom Bürgermeister S e i t z, für die freiheitlichen Vereinigungen von Dr. Oskar G r o a g und Ernestine Fürth, für die Rechtsanwaltskammer von Dr. Eck'l, für den Verfassungsgerichtshof von Hofrat Dr. V i t o r e 11 i, für die „Bereitschaft" von Dr. R u m p 1 e r, für die Burschenschaft „Fidelitas"' von Dr. Skr ein, für die Deutschdemokratische Hochschülervereinigung von Heinz Braun. Sonntag, den 5. d. M. wurde die Urne mit den irdischen Resten des Verblichenen auf den Zentralfriedhof übergeführt und dort im Ehrengrab der israelitischen Kultusgemeinde beigesetzt. Hauptmomente aus der Geschichte der Juden in Wien* Von Rabb. Dr. M. Rosen mann. (Fortsetzung.) Diese Judenstadt, welche, wenn man nur das mittelalterliche Wien in Betracht zieht, eine relativ bedeutende Ausdehnung hatte und über sechzig Häuser zählte, darunter 53 zweistöckige, 1 dreistöckiges und 1 vierstöckiges, bildete eine eigene Körperschaft für sich. Sie stand nämlich auf herzoglichem Grund und Boden und unter dem unmittelbaren Verfügungsrecht der herzoglichen Kammer in Angelegenheit der Gerichtsbarkeit sowie der Steuern und Abgaben und hatte demgemäß gar keinen Zusammenhang mit dem übrigen Wien. In Streitigkeiten zwischen Christen und Juden wurde ein vom Herzog eingesetzter (christlicher) Judenrichter angerufen, in Streitfällen

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