Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1924
- Issue
- Heft 33 (15.8.1924)
- Date
- 1924-08-15
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 35 DIE WAHRHEIT Seite 7 Nach § 20 1. c. dürfen von keinem Vereine Beschlüsse gefaßt oder Erlässe ausgefertigt werden, welche dem Strafgesetze zuwiderlaufen. Wir haben nun nachgewiesen, daß durch den inkriminierten Beschluß, bzw. die erteilte Weisung das Strafgesetz in den Bestimmungen der §§ 482, 302, 305 verletzt wurde. Die Folge eines solchen Zuwiderhandelns ist aber nach § 24 die Auflösung des Vereines (§ 24 1. c), die auch aus den weiteren Gründen des § 24 zu verfügen wäre, weil der Verein seinen „statutengemäßen Wirkungskreis überschritten" hat, denn wenn uns auch die Statuten des Vereines unbekannt sind, so können wir es doch wohl als undenkbar erklären, daß die Statuten auch nur den entferntesten Anhaltspunkt für die Berechtigung zur Fassung derartiger unerlaubter Beschlüsse, bzw. zur Erteilung solcher straf gesetzwidriger Weisungen bieten; der Verein „entspricht aber' auch den Bedingungen seines rechtlichen Bestandes nicht mehr", denn nach § 6 ist die Bildung eines Vereines zu untersagen, wenn er seinem Zwecke oder seiner Einrichtung nach gestz- oder rechtswidrig oder staatsgefährlich ist." Ein Verein aber, der sich eine solche Handlungsweise zu Schulden kommen läßt, der die Staatsgrundgesetze mißachtet, der zur Begehung von durch das Strafgesetz verbotenen Handlungen und insbesonders auch zu „feindseligen Parteiungen" auffordert, ist gesetz- und rechtswidrig, sein Tun und Lassen gefährdet auch den inneren Frieden und mit diesem den Staat selbst. Endlich wollen wir die Aufforderung an die Empfängerin des Briefes „die arische Abkunft ihrer Familie nachweisen zu wollen", mit der dieser Ueberhebung gebührenden Geringschätzung übergehen und sie nicht als „Anmaßung einer Autorität" in einem Zweige der Exekutivgewalt (§ 20 1. c.) behandeln, nachdem nicht einmal unsere Behörden die Berechtigung zur Abforderung eines derartigen Nachweises besitzen. Wir stellen sohin die ergebene Bitte: Die hochlöbliche Landesregierung geruhe 1. Die Gastwirte in Möllbrücke im Wege der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu verständigen, daß die ihnen von der Ortsgruppe Lurnfeld, Alldeutscher Verband Möllbrücke, erteilte Anweisung, „Nichtariern keine Speisen zu verabreichen" als gesetzwidrig nicht befolgt werden darf und daß die Befolgung dieser Anweisung die im § 482 Str.-Ges. vorgesehenen Strafen ncah sich ziehen würde. 2. Gegen die obbezeichnete Ortsgruppe Lurnfeld im Sinne des § 24, Ges. v. 15. November 1867, R.-G.-Bl. Nr. 134, vorzugehen. 3. Uns von den über unser Einschreiten getroffenen Verfügungen zu verständigen. Union deutschösterreichischer Juden: Der Schriftführer: Der Präsident: Carl Friedmann, m. p. Dr. J. Ornstein, m. p. Unter einem erfolgte seitens der Union Eingabe an die Staatsanwaltschaft Klagenfttrt mit dem Ersuchen, auf Grund des gegebenen Sachverhaltes entsprechende Verfügung zu treffen. Wie es vor zehn Jahren gesungen wurde. In den 1914 erschienenen Kriegsgedichten von Wilhelm Schulz heißt es: In ernster Zeit. Nun treibt an allen Orten Der Krieg sein blutig Spiel, Und an des Landes Pforten Sieht man der Feinde viel. Zu Brüdern und zu Schwestern Sind wir geworden heut, Es sind nicht mehr wie gestern Einander fremde Leut. Wir wollen ohne Zagen Getreu zusammensteh'n. Es kann in diesen Tagen Nichts Frommeres gescheh'n. Das war in „ernster Zeit". Nachdem die Zeit mittlerweile noch viel ernster geworden, hat es sich, soweit Juden in Betracht kommen, dort ausgebrüdert und ausgeschwestert und kann nichts Frommeres geschehen, als die Brüder und Schwestern von damals zu beschimpfen. Gebt uns Adressen von Benannten! Die Administration, Wien II,, Heinesfraß e 13 versendet kostenlos Probenummern Wahrheiten vom Tage Aus dem alldeutschen Narrenturm. Noch immer tobt der .Streit darüber, wer der wahre Jakob, der richtige Deutschtumerlöser ist, der Völkische oder der Nationale. Diese Ehren- und Proritangelegenheit wird auch sobald nicht gelöst werden. Einstweilen arbeitet jede der beiden Hauptparteien, um die Gegenseite von der eigenen Unfehlbarkeit zu überzeugen. So im Deutschen Reich, so in Oesterreich. Hier gab es eine Art Generalversammlung der wasch- und blutechten Hakenkreuzler mit dem berühmten Schulz als Vorsitzenden, nachdem es diesem gelungen war, seinen Rivalen Dr. Riehl auf beide Schultern zu legen. In der alten schönen Bischofsstadt Salzburg waren die Herrschaften ganz unter sich. Niemand störte den Burgfrieden, so da Ii auch die auswärtigen Ehrengäste Graeie Goldeben (der Verteidiger des blödsinnigen Borkum-Liedes) und die militärisch eingestellten Röhm, Prosche, Kruger und Ahlenau sich genügend mausig machen konnten. Die Tagung nahm den üblichen Verlauf. Sie begann damit, daß die Konkurrenz schlecht gemacht wurde. Namentlich die Christlichsozialen sollen bei uns den Bürgerkrieg verschulden; wieso, blieb unbewiesen. Des Langen und Breiten dagegen wurde über den Verräter der Partei, Dr. Walter Riehl, referiert. Selbstverständlich kamen die Belange der Hakenkreuzler sehr ausführlich zur Sprache. An der Wehrmacht müsse sich der unerläßliche Wandel des Geistes in nationalem Sinne vollziehen. Des Pudels Kern bleibt aber nach wie vor die Judenfrage. Zu diesem Gegenstande hörte man wenig Neues. Es wurde ein ziemlich verwässertes Fritsch-Programm entwickelt. Von der Entziehung des aktiven und passiven Wahlrechtes bis zur Einpferchung der lästigen jüdischen Ausländer in Interniertenlager. Der Hauptschlager war der selbstverständlich mit Begeisterung angenommene Antrag auf Berufung eines Weltantisemitentages nach Wien. Welche andere Großstadt wäre auch von der Vorsehung zu einem derartigen Kongreß wie Wien ausersehen. Ihre weltberühmte Schönheit, landschaftlich reizende Umgebung, schafmäßig geduldigen Bewohner und besonders der Heurige, der so stimmungmachend ist, daß die Gäste unbehelligt über den Wiener mit Faustschlägen herfallen dürfen, wenn sie vor dem Deutschlandlied nicht Kotau machen wollen. Bisher durften sich die Wiener beglückwünschen, daß sie nur von den bodenständigen Hakenkreuzlern an Leib und Leben geschädigt wurden. Die Schonung der Verbrecherburschen hat deren Gesinnungsbrüder im deutschen Reich ermutigt, herzukommen und ein Gleiches zu verüben. Allerdings hatten sie sich für ihre kühne Tat vorher in einer als stramm deutsch bekannten Weinschenke Mut angesoffen. Das Wiener „rote" Rathaus spielte bei diesem Ereignis eine merkwürdige Rolle. Man sollte glauben, daß der Bürgermeister oder die ihn vertretende Persönlichkeit sich die Leute gut anschaut, die sie eines Empfanges würdigt. Herr Emmerling hätte sich leicht darüber klar werden können, daß die deutschen Ruderer Ableger des „Stahlhelm" sind und wessen man sich von solchen Gästen versehen muß. . .