Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1924
- Issue
- Heft 31 (1.8.1924)
- Date
- 1924-08-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. & DIE WAHRHEIT Seite 3 Wahrheiten vom Tage j| Jüdische Einstellung völkischer Macher. Die letzte „Hamm er''-Nummer enthielt ein Werbeblatt zur Vorbereitung eines verfassungsmäßigen Volkse n t 'S c h e i d e s über die Lösung de r J u.de n frage. Artikel 73 der Verfassung lautet nämlich: „Ein Volksentscheid ist ferner herbeizuführen, wenn ein Zehntel der S t i m mberechtigten das Begehren nach Vorlegung eines Gesetzentwurfes stellt." Was ist nun das Begehren der Völkischen und wie denken sie sich die Lösung der Judenfrage? Zu diesem Behufe braucht man nur die Unterschrift für nachstehende Anträge abzugeben: A ntrag A: Sämtliche seit 9. November 1918 eingewanderten O s t j >u d e n sind auszuweisen. —■ Schärferer Antrag B: Sämtliche seit dem 1. August 1914 eingewanderten Juden sind auszuweisen. — Noch schärferer Antrag C: Wie Antrag A, mit Zusatz: „Ihr Vermögen ist — soweit unrechtmäßig erworben — zu-beschlagnahmen. Damit sind die um den Ertrag ihrer Arbeit betrogenen Kriegsanleihezeichner und Sparer, zuerst die kleineren Sparer, zu entschädigen." — Noch schärfere Fassung D: Wie Antrag B, mit Zusatz: „Ihr Vermögen ist — soweit unrechtmäßig erworben — zu beschlagnahmen. Damit sind die um den Ertrag ihrer Arbeit betrogenen Kriegsanleihezeichner und1 Sparer, zuerst die kleineren Sparer, zu entschädigen.'' — Noch schärfere Fassung E: Wie Antrag D, mit Zusatz: „Die unter uns lebenden Jude n sind unter Fremdenrecht zu stellen und wie jeder Angehörige eines fremden Staates zu behandeln. Eine besondeie Judenordnumg ist auszuarbeiten und zum Gesetz zu erheben." — Die viermal wiederkehrenden „noch schärferen Anträge" muten wie eine jüdische Lizitation an, die 'Sich mit dem' Geringen bescheidet, wenn das Höhere nicht erzielt werden kann. Mancher Leser ist vielleicht überrascht, nicht eine fünfte allerschärfste Fassung: Verbrennung der Juden bei lebendigem Leibe, zu finden . Die Durchführung der Alternative fünf wäre aber eine Katastrophe für die Völkischen. Wie können sie dann ihrem Gewerbe der Judenhetze nachgehen? Wovon leben, da sie für einen anderen Beruf keine Eignung haben? Das Werbebktt zur Erlangung des antisemitischen Volksentscheides zeigt auch darin die jüdische Einstellung der Unternehmer, daß mit der letzten Rubrik: Ich stifte für die Unkosten — der geschäftliche Pferdefuß vorgestreckt wird, der sich auch dadurch erkennbar macht, daß unter den Richtlinien, Punkt 2, folgende Zeitschriften empfohlen werden: „Hammer"» „Reichssturmfahne", die „Wahrheit" (nämlich die des Abgeordneten Brunn), „Volksratgeber", „Sturm", „Rasse und Religion". Es müssen also sehr viel Stiftungen für die Unkosten gezeichnet werden, wenn die Herausgeber genannter sechs Zeitschriften auf ihre Rechnung kommen sollen. Immerhin ist es interessant zu beobachten, wie die völkischen Herren womöglich auch mit der Gesinnung ihrer Anhänger „a Geschäftche" zu machen versuchen. Die Gleichberechtigung der Juden. S. Feuchtwanger schreibt in den „Neuen jüdischen Monatsheften" unter dem Titel „Grundsätzliches zur deutschen Judenfrage: „Da der Inhalt der Frage selbst fraglich ist, so ist das, was sich der eine als Lösung denkt, für den anderen, der die Frage anders stellt, schon prinzipiell unbrauchbar. So ist die Judenfrage für viele die Frage der Gleichberechtigung. Aber wer tiefer blickt, sieht, daß es eine Judenfrage gibt, die erst auftaucht im Zustande der Gleichberechtigung, die um so problematischer wird, je weiter die Gleichberechtigung und die durch sie bedingte Aufnahme der Juden in die christliche Gesellschaft fortschreitet." „Mit der Erklärung der Gleichheit hört nicht auf: die Koexistenz von Juden und Nichtjuden, die Verquickung zweier ungleicher Elemente. Nur in der Form der Koexistenz, der Art der Beziehungen, dem Verquickungsverhältnis trat eine Aenderung ein. Lebten die Juden vorher als gesonderte Gemeinschaft neben der übrigen Gesellschaft, war somit das Problem, die Sonderung zu beenden; so vermischten sich nun die emanzipierten jüdischen Individuen mit der christlichen Gesellschaft, aus dem gesonderten Nebeneinander wurde ein Ineinander, ein Miteinander, ein Durcheinander, aus der bloß peripherischen Berührung ein Sichvermengen der ungleichen Elemente.'' „Dieses Verquicktsein der ungleichen Elemente ist aber gerade der der Judenfrage zugrunde liegende objektive und materielle Tatbestand: aus diesem Tatbestand ergibt sich das eigentliche Ziel, das jeder vernünftige Versuch an der Lösung der Judenfrage erstreben müßte: Die Koexistenz harmonisch zu gestalte n." „Es gibt zweierlei deutsches Judenrecht, geschriebenes und ungeschriebenes." „Die Emanzipation wurde den Juden gewährt unter der stillschweigenden Voraussetzung, daß sie zur völligen Assimilation, zum Aufgehen der Juden in der christlichen Gesellschaft führen werde; der Gesetzgeber erklärte die Juden zu Bürgern, weil er ihre Existenzberechtigung als Juden verneinte; nicht sichern, sondern untergraben sollte die Emanzipation den Fortbestand der jüdischen Gemeinschaft. Diese Erwartung des Gesetzgebers wirkt fort als Tendenz bei der Anwendung des Gesetzes .... Die Praxis hat jene juristisch nicht bindende assimilatorische Erwartung des Gesetzgebers umgedeutet in eine aufschiebende Bedingung." „Von allem Historischen und allen Entwicklungstendenzen abgesehen, stellt sich jedenfalls der heutige Zustand, mit dem die Judenpolitik zu rechnen hat, so dar: Das Maß der Rechte, das die deutschen Juden jeweils genießen, ist nicht nur durch das geschriebene Gesetz bestimmt, sondern auch durch die Macht der Interessen, die der Verwirklichung der vollen Gleichbehandlung entgegenstehen. Sich dieser Tatsache verschließen, heißt: wie der Vogel Strauß vor der unangenehmen Wirklichkeit den Kopf in den Sand stecken. Hier nun hat die Judenpolitik ihr legitimes Tätigkeitsgebiet. Formal ausgedrückt: sie hat es zu tun mit der gerechten Gestaltung des ungeschriebenen Judenrechtes, mit der Herbeiführung eines staatlich befriedigenden Verhältnisses zwischen den beiden miteinander verquickten ungleichen Elementen." „Maßstab ist die jüdische Leistung, der Wert des Wirkens der Juden innerhalb der staatlichen Gemeinschaft." Eine brennende Frage. Ob nämlich die Gemeinderabbiner für gehaltene Reden bei Einäscherung jüdischer Leichen entschädigt werden sollen, darüber gab es unter den Vorstandsmitgliedern der Berliner Kultusgemeinde kürzlich scharfe Auseinandersetzungen. Gegen die Festsetzung einer Gebühr für Leichenreden im Krematorium hatten die Konservativen Einspruch erhoben, weil durch die Erhebung einer solchen Gebühr die Verbrennung religionsgesetzlich legitimiert würde. Der betreffende Ausschuß beantragte demgemäß auch jetzt diese strittige Frage auszuschalten. Die Herren Moritz A. Loeb, Dr. A. Loeb und Hans Goslar lehnten die Festsetzung einer Gebühr aus den oben angeführten Gründen entschieden ab, während von liberaler Seite Prof. Türk sich dagegen wehrte, daß die Weltanschauung der liberalen Gemeindemitglieder als minderen Rechtes behandelt werde als diejenige der Konservativen. Der Vorstand erklärte, daß die Gebühr für die Teilnahme der Rabbiner an den Verbrennungen bis heute erhoben werde, daß aber ein endgültiger Beschluß endlich einmal gefaßt werden müßte. Rechtsanwalt Stern protestierte dagegen, daß die Konservativen in einer Angelegenheit, die nicht gemeinschaftlich sei, sondern nur die Liberalen angehe, diesen ihre Weltanschauung aufzwingen wollten. Der Gemeindevorstand berief sich zugunsten der Verbrennung auf