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Die Wahrheit · 1924-06-27 · Heft 26 (27.6.1924) · page 8

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1924
Issue
Heft 26 (27.6.1924)
Date
1924-06-27
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 6 t)ft WAHRHEff Nr. t6 nicht an, daß jemand erklärt: „Ich bin als Jude nicht Deutscher, verlange aber alle Rechte eines deutschen Staatsbürgers." Ich betone: ich habe herzlichste persönliche Sympathien für einen großen Kreis meiner Bekannten, die sich zum Zionismus bekennen; ich neige mich in Demut vor einem Idealismus, der mit seinen Idealen wirklich ernst macht und der das Schicksal einer unbekannten, ungewissen Zukunft auf dem steinigen und dornigen Boden des Landes der Väter auf sich nimmt, um seiner Idee zu leben. Aber wer diese Konsequenzen nicht ziehen will, wer sich klar ist, daß sein und seiner Kinder Schicksal an Deutschlands Schicksal gebunden ist, was soll der dem Gegner entgegenhalten, wenn er sagt: „Euch, die ihr euch deutsch einstellt, soll kein Haar gekrümmt werden. Gleiche Pflichten; gleiche Rechte. Wer sich aber selbst als Deutscher nicht fühlt und das Deutschtum ablehnt, der kann so wenig verlangen, als Deutscher behandelt zu werden, wie jemand, der sagt: Ich bin und bleibe Engländer oder Franzose, aber ich verlange in Deutschland gleiche Rechte mit den Deutschen!"' Hier liegt die politische Gefahr für unsere Zukunft. Das deutsche Judentum in seiner überwältigenden Mehrheit ist sich bewußt, daß sein Schicksal in Deutschland liegt. Die „Deutsche Judenordnung". In der Berliner „W e 11 b ü h n e" macht Bruno Frei auf eine Broschüre aufmerksam, „Deutsche Judenordnung" betitelt. Der Artikel kommt gerade zurecht, nachdem im deutschen Reichstag Ludendorff und sein Anhang eine solche „Judenordnung" gefordert haben: Entrüstung über die völksiche Gemüts- und Geistesverfassung muß man sich abgewöhnen. Dazu sind sie zu komische Käuze, diese völkischen Helden, die ihre eigene Querköpfigkeit so furchtbar ernst nehmen, daß sie nicht nur für sie zu sterben bereit sind, sondern sogar, sich lächerlich zu machen. Da liegt ein achtseitiges Heftchen, betitelt: „Deutsche Judenordnung". Ein Drucker ist nicht angegeben, wohl aber eine Verlagsnotiz: Auf Vorposten, Charlottenburg IV. Diese Judenordnung enthält in 65 Paragraphen alles, was ein völkisches Herz begehrt. Der Verfasser tobt sich sadistisch aus und erfüllt — auf dem Papier — alle seine Wünsche und Tagträume. Die „landsässigen" Juden werden unter Fremdenrecht gestellt; jede Gemeinde führt, wie im Mittelalter, ihre Judenlisten, und in allen amtlichen Schriftstücken muß die Bezeichnung „Jude" und bei Getauften „Judenchrist" verwendet werden. Wer ist Jude? Als Juden gelten alle Personen, deren Vorfahren bis zum Erlasse des Judenediktes am 11. März 1812 in Preußen der mosaischen Glaubensgemeinschaft angehörten. Selbstverständlich dürfen ausländische Juden das Deutsche Reich nicht mehr betreten. Alle Juden, die nicht deutsche Staatsangehörige sind, müssen das Reich innerhalb vier Wochen verlassen; ihr Vermögen verfällt der Reichskasse. Alle öffentlichen Aemter, auch die Stellungen der Gewerkschaftssekretäre und Aufsichtsräte, ebenso der Beruf der Anwälte bleiben den Juden verschlossen. Sie dürfen keine Theater leiten und keine Kunstwerke ausstellen oder aufführen. Diese famose Judenordnung enthält auch die mittelalterliche Bestimmung vom gelben Fleck in einer merkwürdigen Form. Die Juden müssen sich nämlich bei bestimmten Gelegenheiten selbst als Juden kenntlich machen. So müssen jüdische" Aerzte, denen selbstverständlich die Behandlung von Nichtjuden verboten ist, an ihren Schildern den Davidsstern anbringen. Ebenso die jüdischen Geschäftsleute und, was das Allerschlaueste ist, auch die Zeitungen, die im Besitz von Juden sind oder von jüdischen Redakteuren hergestellt werden. § 11. Jüdische Ehestifter (Schadehen) müssen einen Erlaubnisschein der Gewerbepolizei besitzen. Sie dürfen nur Ehen zwischen Juden und Jüdinnen vermitteln. Zuwiderhandelnde werden wegen Kuppelei bestraft und des Landes verwiesen. Daß Juden nicht zum Heeresdienst herangezogen werden ist nicht die schlimmste Bestimmung dieses Machtwerkes, bei dem man nicht weiß, ob seine Dummheit oder seine Gemeinheit größer ist. Nach § 21 müssen die Juden nach „unserem Zeitweiser" (wahrscheinlich ist Kalender gemeint) leben und ihren Sabbath am Sonntag feiern. Sogar die Anfertigung und der Vertrieb von Zeitweisern nach jüdischer Zeitrechnung ist untersagt und hat die gleichen Folgen wie Druck und Vertrieb verbotener jüdischer Schriften. - - Das Geld scheint dem Verfasser eine jüdische Erfindung zu sein; sonst ist nicht zu begreifen, wie folgende Bestimmung in die deutsche Judenordnung kommen konnte, wo sie Zeugnis ablegt für die hohe volkswirtschaftliche Schulung völkischer Gesetzgeber: § 23. Der Geldverkehr wird verstaatlicht. Die Goldwährung wird aufgehoben. Der Roggenpreis bestimmt fortan den Wert der Zahlungsmittel. § 24. Der Zutritt zur Börse wird nur solchen Juden gestattet, welche von" der Handelskammer ihrer Bezirke ein gutes Leumundszeugnis erhalten, das im Dezember jedes Jahres erneuert werden muß. Bei Zuwiderhandlung gegen Treu und Glauben verfügt der Staatskommissar an der Börse den Ausschluß. Wer durch geheime Zeichen, Worte oder Griffe den Eingeweihten kundtut, daß eine Hebung oder Senkung von Wertpapieren (Hausse oder Baisse) geplant sei, wird mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren bestraft. Sein Vermögen verfällt der Staatskasse, soweit es nicht zur Entschädigung Betrogener dienen muß. Wer Börsenberichte mit Geheimzeichen vervielfältigt oder verbreitet, wird wegen Beihilfe bestraft und, wenn er Jude ist, des Landes verwiesen. Ebenso wenig ist zu verstehen, warum die Bestimmung: „Wer Arbeiter oder Beamte zu Streiks verleitet, wird gehenkt" als § 26 dieser Judenordnung einverleibt ist. Gehenkt wird natürlich auch, wer Staatseinrichtungen oder Anordnungen von Behörden lächerlich oder verächtlich macht (also, zum Beispiel, wir). Es wird den Juden untersagt, deutsche Familiennamen und Vornamen anzunehmen. Hingegen müssen die jüdischen Religionsbücher in deutscher Sprache abgefaßt werden, da der Gebrauch der jiddischen und der hebräischen Sprache allgemein verboten ist. Einen breiten Raum nehmen die Sittlichkeitsverbrechen ein. Juden, welche deutsche Mädchen verführen, werden mit Zuchthaus bestraft. Man könnte wirklich dieses ganze Heft für eine lustige Fälschung ansehen, gäbe es nicht rein völkische Blüten wie die folgende: § 52. Jüdinnen, welche die Unzucht gewerbemäßig ausbeuten, um Staats- oder Wirtschaftsgeheimnisse zu erspähen, werden gehenkt. Der Völkische sieht überall in der Welt seinen Mißerfolg. Er hat sich die Theorie zurechtgelegt, daß an allem die Juden schuld sein müssen, folglich müssen die Juden untereinander den Börsenkurs durch Geheimzeichen vereinbaren und die Staatsgeheimnisse durch im heiligen Dienst stehende Liebespriesterinnen ausspähen. Die „Judenschaft" darf nur jüdische Badeanstalten benutzen, Juden dürfen Freudenhäuser weder leiten noch sich in irgendeiner Form an ihnen beteiligen. Denn es ist klar: der weit verbreitete Hang zur Unzucht ist auch nur eine jüdische Erfindung. Ja, sogar jüdische Untersuchungsgefangene müssen von Nichtjuden getrennt eingesperrt werden. Es gilt, mit bornierter Folgerichtigkeit den jüdischen Ansteckungskeim auszumerzen. Gelingt dies, dann wird Deutschland heil sein. Ein Paradies für völkische Irrenanstaltswärter. Zum Schluß sei — der Vollständigkeit halber — erwähnt, daß der § 63 dieser geistvollen Schrift folgenden Wortlaut hat: Die Juden entrichten für den Schutz, den sie im deutschen Reiche genießen, doppelt so viel Steuern wie die Deutschen. Mitteilungen des Zentralvorstandes der „Union deutschösterreichischer Juden". An unsere geehrten Mitglieder! Infolge plötzlicher Erkrankung des Sekretärs der Union deutschösterreichischer Juden, Herrn Siegfried Fleischer, und Urlaubs einiger Herren Vorstandsmitglieder entfällt bis auf weiteres die Beilage der Veröffentlichungen der Union deutschösterreichischer Juden in diesem Blatte und bitten wir unsere geehrten Mitglieder, dies freundlichst zur Kenntnis mehmen zu wollen. — Gleichzeitig, spricht die; Redaktion dieses Blattes im eigenen wie im Namen aller jener, die Herrn Fleischer bei seinem Wirken kennen und schätzen gelernt haben, die Hoffnung aus, daß er von seiner Krankheit bald genesen und mit erneuten Kräften zu seiner Arbeit zurückkehren wird.

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