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Die Wahrheit · 1924-05-02 · Heft 18 (2.5.1924) · page 9

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1924
Issue
Heft 18 (2.5.1924)
Date
1924-05-02
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 18 schüsse und der Rektoren aller österreichischen Hochschulen beschickt war, wurden Beschlüsse gefaßt, die darauf abzielten, den „Numerus clausus" nicht durch gesetzliche Maßnahmen, sondern via facti durchzuführen. Nach außenhin sollte der Eindruck erweckt werden, als ob es sich nur um die Fernhaifung von jüdischen Ausländern aus dem Osten handle. Der akademische Senat der Wiener Universität erließ eine Kundmachimg in diesem Sinne. Der Rektor der Wiener Technik aber erließ eine Verlautbarung, welche es nicht mit voller Bestimmtheit ausschloß, daß in - den einzelnen Abteilungen die Juden ohne Rücksicht auf die Staatszugehörigkeit mir den zehnten Teil der in der betreffenden Abteilung inskribierten Hörerschaft bilden durften. Das war eine offenkundige Verletzung der Staatsgrundgesetze und wir haben dagegen schriftlich beim Unterrichtsminister und mündlich beim Bundeskanzler schärfste Einsprache erhoben. Der letztere hat auch zugesagt, dahin wirken zu wollen, daß die Beschlüsse der Technik mit jenen der Universität im Einklang gebracht werden sollen. Und tatsächlich hat der Rektor der Technik nachträglich verlautbart, daß die eingeführte Prozentnorm nur für ausländische jüdische Hörer gelte. Nicht minder scharf haben wir jenen unerhörten Erlaß bekämpft, welchen der Rektor der Hochschule für Bodenkultur im September 1923 veröffentlicht hat, in welchem von „Angehörigen der jüdischen Rasse" . die Rede ist und die „Bekämpfung der sittlich und wirtschaftlich unverkennbar schädigenden Auswüchse des Judentums auf die kulturelle Entwicklung der Menschheit" als notwendig erklärt wird. Gemeinsam mit dem Vorstande der Wiener israelitischen Kultusgemeinde und der zionistischen Vereinigung für Oesterreich haben wir am 27. November 1923 auf Grund'einer Entschließung, welche in einer großen Protestversammlung jüdischer Bürger und Studenten beschlossen worden war, dem Bundeskanzler Dr. S e i p e 1 eine Eingabe überreicht, in welcher die Gesetzwidrigkeit all dieser Treibereien, betont, der verbrecherische Charakter jener Ueberfälle, welche zu dieser Zeit auf jüdische Studenten und Professoren an der Wiener Universität verübt wurden, aufgezeigt und die Regierung aufgefordert wird, gegenüber diesem maßlosen Terror völkischer Studenten und Professoren ihre Pflicht zu tun. In einer persönlichen Aussprache, welche unser Präsidium über diesen Gegenstand mit dem Bundeskanzler Doktor Seipel hatte, hatten wir überdies noch auf die schmachvollen und allen Gesetzen hohnsprechenden Vorgänge an den Grazer Hochschulen hingewiesen, wo die in Anwesenheit des Rektors und ohne seinen Widerspruch den jüdischen Studenten nach einer vorausgegangenen schimpflichen Demütigung in einer öffentlichen Versammlung erklärt wurde, daß sie hier nur geduldet seien. .In dieser Besprechung mit dem Bundeskanzler haben wir auch dagegen Einsprache erhoben, daß ein einseitiges sogenanntes „Studentenrecht" und eine einseitige Studentenvertretung unter Hintansetzung der jüdischnationalen, deutschdemokratischen und sozialdemokratischen Studentengruppen geschaffen werden solle. Der Bundeskanzler bemerkte, daß es zur Schaffung eines solchen Studentenrechtes und einer solchen Studentenvertung nicht kommen werde und daß alle Maßnahmen getroffen wurden, um eine Wiederholung tätlicher Bedrohungen jüdischer Studenten und Professoren zu verhüten. Den jüdischen Staatsbürgern werde das Recht des Zutrittes zu den öffentlichen Bildungsanstalten in vollem- Maße gewahrt werden. Dr. Seipel erklärte bei diesem Anlasse, daß die Rassentheorie mit seiner wissenschaftlichen Ueberzeugüng in Widerspruch stehe und daß für die nationale Zugehörigkeit nur das persönliche Bekenntnis in Betracht kommen könne,: Zu diesem Gegenstande können wir nur abschließend bemerken, daß uns die Frage des „Numerus cjausus" als eine Schicksalsfrage für die Entwicklung und staatsbürgerliche Geltung der österreichischen Judenschaft erscheint urfd daß wir in dem Kampfe um unser volles Recht auf Wissen und Bildung auch weiterhin nicht erlahmen werden. In der Frage des Optionsrechtes der neuausläridischen Juden, welche durch eine unzulässige und listige Ai slegung des Artikels 80 des Friedensvertrages von Saint- Germain durch die großdeutschen Minister Dr. Waber und Dr. Frank in ein schreiendes Options.unrecht verwandelt wurde, haben wir einennicht unbedeutenden Erfolg erzielt. In mehrfachen Besprechungen mit dem Bundeskanzler ~Dr. Seipel und dem Minister des Aeußern Dr. Grünberger haben wir die absolute Widersinnigkeit Und Unhaltbarkeit des Zustandes betont, daß in einer und derselben Familie unter Blutsverwandten widersprechende Entscheidungen erflossen sind, so daß z. B. Väter und Söhne oder leibliche Geschwister als Angehörige verschiedener Rassen bezeichnet und somit den einen die Option bewilligt, den anderen verweigert wurde. Die Vertreter der Regierung gaben ihre Bereitwilligkeit zu erkennen, in all diesen Fällen eine Wiederaufnahme des Verfahrens zuzulassen und eine Revision durchzuführen. Schließlich hat auch der Verwaltungsgerichtshof erklärt, daß die dem einen leiblichen Bruder bewilligte Option ein relevanter Beweis für die gleiche Rassenzugehörigkeit des anderen Bruders sei, und wir dürfen nunmehr die bestimmte Erwartung aussprechen, daß jene ungefähr 300 Fälle, in welchen das Verfahren wieder aufgenommen wurde, nunmehr in kürzester Frist ihre aufrechte Erledigung finden werden. Tri unserem vorjährigen Berichte haben wir die Schritte gekennzeichnet, die wir gegen die Verletzung der staatsgrundgesetzlich gewährleisteten Freizügigkeit, welche zahlreiche Gemeinden durch Ausschließung jüdischer Sommergäste begangen hatten, unternommen haben. Um zu verhindern, daß derartige Gemeindebeschlüsse auch im Jahre 1924 zu einer Zeit gefaßt werden, in welcher ein Einschreiten von unserer Seite zu spät käme, haben wir anläßlich der im August 1923 abgehaltenen Enquete zur Förderung des Fremdenverkehrs in Oesterreich an den Bundesminister für Verkehrswesen, Herrn Dr. Hans Schürf r, eine Eingabe gerichtet, in welcher wir auf die schwere Schädigung des Fremdenverkehrs und damit der gesamten Volkswirtschaft durch solche antisemitische Agitationen hinwiesen. Wir komiten uns darauf berufen, daß diese Hetze nicht nur jüdische Sommergäste, sondern auch viele Christen aus dein Auslande von unseren Alpenländern fernhalte und daß diese Agitationen einen zentralen Sitz in dem „Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbunde" in St. Pölten haben, an dessen Spitze ein Beamter der österreichischen Bundesbahnen, iierr Revident Leo Haubenberger in St. Pölten, steht. Wir baten den Verkehrsminister, unsere Ausführungen bei der Vorbereitung und Durchführung der für die Fremdensaison 1924 ins Auge gefaßten Maßnahmen eingehend zu berücksichtigen und dieselben auch den übrigen mit dem Fremdenverkehr belaßten Zentralstellen zur Kenntnis zu bringen. Bundesminister Dr. Schürff verständigte uns am 26. September, daß er unsere Eingabe dem Bundeskanzieramte und dem österreichischen Verkehrsverbande, der alie Landesverbände für Fremdenverkehr umfaßt, mit dem Ersuchen um weitere Behandlung der Angelegenheit übermittelt habe. Da an der Spitze dieses Verkehrsverbandes Oberkurator Leopold Steiner steht, welcher schon in 'der erwähnten Enquete auf die abschreckende Wirkung politischer Agitationen in den Kurorten und Sommerfrischen hingewiesen und wörtlich erklärt hatte: „Der Fremdenverkehr hat mit Politik nichts zu tun", so dürfen wir wohl mit Bestimmtheit erwarten, daß die Gemeinden auf das Gesetz- und Zweckwidrige solcher Agitationen aufmerksam gemacht wurden, und daß sich judenfeindliche Beschlüsse, wie sie im Vorjahre gefaßt worden sind, nicht mehr wiederholen werden. Auch im Berichtsjahre haben wir bedrängten Glaubensgenossen in zahlreichen Einzelfällen, deren besondere Aufzählung hier nicht möglich ist, durch unser Rechtschutzbüro unentgeltlichen Rat und Beistand gewährt. Ohne Erfolg blieb leider unser Einschreiten gegen das in Salzburg erscheinende Fietzblatt, der „Eiserne Besen", welches, nach dem Muster des in Innsbruck erscheinenden „Nationalsozialist", einen Judenkataster veröffentlichte und einzelne jüdische Geschäftsleute Salzburgs in der gehässigsten Weise angriff. Der Nachweis, daß der Herausgeber dieses Blattes mehrfach, und zwar auch wegen eines gemeinen Deliktes vorbestraft wurde, zwang diesen Ehrenmann zwar, aus Salzburg zu verschwinden, sein Nachfolger setzte aber die Hetze gegen die Juden unvermindert fort; unsere Intervention bei den Salzburger Behörden und im Justizministerium blieben wirkungslos, weil das neue Preßgesetz das objektive Verfahren nicht kennt und eine Beschlagnahme nur im Zusammenhange mit der subjektiven Verfolgung eines Verbrechens, nicht aber bei Uebertretung von Ehrenbeleidigungen oder bei den Vorgehen der Aufreizung erfolgen kann. Unsere Bemühungen in den Fragen des Optionsrechtes und des „Numerus clausus" wurden in überaus anerkennenswerter Weise unterstützt von dem Sekretär des Joint foreign Committee der englischen Judenschaft, Herrn Lucien Wolf, mit dem wir schon lange Zeit in direktem Gdankenaustausche standen, und den wir im verflossenen Winter bei einem längeren Aufenthalte in Wien begrüßen zu können die Freude hatten. HerF Wolf nahm die Gelegenheit wahr, um in beiden

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