Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1924
- Issue
- Heft 9 (29.2.1924)
- Date
- 1924-02-28
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 9 DIE WAHRHEIT Seite 3 gemeinde hat mit den Kasualien nichts zu tun. Daß Angestellte, die keine Funktionen vollziehen, keine Emolumente beziehen, ist dort so selbstverständlich, wie anderseits unverständlich, daß man ihnen hieraus einen Vorzug konstruiert. Es mag nun vorkommen, daß ein Kultusfunktionär, sich selbst und seinen Stand erniedrigend, sich um ein Extrahonorar bei Leichenbegängnissen, um ein Honorar bei Trauungen bei der Partei bemüht. Dann steht es dem Vorstände, wie bemerkt, frei, gegen solche Exzedenten . disziplinarisch einzuschreiten. Ja, schon zur Wahrung der Ehre der übrigen Kultusbeamten sollte der Vorstand sich für verpflichtet halten, derartige Schädigungen ihrer Standesehre und des Ansehens der Gemeinde das Handwerk zu legen. In diesem Sinne etwa hätten wir die Aussage der Beteiligten erwartet. Was haben wir nun aber im Gerichtssaal erlebt? Was hat man da zu hören bekommen? Zugegeben wurde auf die Frage des Richters, daß die Kultusbeamten schlecht bezahlt werden. Aber anstatt über die Emolumente ein objektives Gutachten des angedeuteten Inhaltes abzugeben, wurde mit Schimpfworten, wie Trinkgelder, umhergeworfen, wurden die Kultusbeamten ohne Ausnahme samt und sonders in beschämenden Kontrast zu Straßenbahnschaffnern und Mistbauern gesetzt. Warum diese Verdammung in Bausch und Bogen? Warum wurde nicht von jenen Kultusbeamten gesprochen, die nach der Funktion von der Partei sich ostentativ zurückziehen, um dem vielbesprochenen warmen Händedruck der Partei und jedem Verdacht einer Pression auf dieselbe auszuweichen? Welchen Eindruck mochte der Richter von jüdischen Kultusbeamten gewinnen? Welcher Chillul Haschern auf Kosten ehrwürdiger und in Ehren ergrauter, in aller Welt hochgeachteter Kultusfunktionäre, die mit diesem Schmutz nichts zu tun haben? Warum wurde dem Richter der Weg versperrt, sich ein wahrheitsgemäßes, nicht parteiisch gefärbtes, den Tatsachen entsprechendes Urteil über diesen Gegenstand zu bilden, indem man über alle Kultu&beamten dien Stab brach, indem man ihm verschwieg, daß eine Ablösung aller Emolumente durch entsprechende Erhöhung der fixen Bezüge aus der Mitte der Kultusbeamten schon wiederholt angestrebt wurde? Warum wurde auf zwei Gemeinden verwiesen, in denen diese Frage zu allseitiger Befriedigung gelöst worden sein soll, während in allen anderen Gemeinden, in Großgemeinden mit Großbetrieb, darunter Berlin und Breslau, der Versuch hierzu daran scheiterte, daß diese Gemeinden eine vollwertige Ablösung zu zahlen sich außerstande sehen. Und Wien, das zum Unterschiedle von diesen Gemieinden dien Kultusbeamten ganz unzulängliche Gehälter zahlt, Wien, das einem solchen Versuch der Ablösung überhaupt noch nicht nahegetreten ist, gerade Wien trägt kein moralisches Bedenken, um einiger unwürdiger Kultusbeamten willen vor der breitesten Oeffentlichkeit den ganzen Stand in den Schmutz zu treten? Einem "Stand, dem das Judentum seinen Bestand zu verdanken hat? Und auch nicht eine einzige Ausnahme unter allen Funktionen vollziehenden Kultusbeamten, auch nicht eine einzige hatte man hervorzuheben hinreichend Gerechtigkeitssinn. Und alle die unzähligen Generationen von Kultusbeamten der Vergangenheit, alle Vertreter dieses Standes im In- und Auslande, sie alle halten nicht den Vergleich mit dem Wiener Mistbauer aus? War das nötig? Mußte das Judentum in dem ohnehin nicht zum Ruhme gereichenden Prozeß so abschneiden? Wir glauben, mit dieser Pauschalbeschimpfung der ' Wiener Kultusbearhten hat man weder dem Ansehen des Judentums, noch insbesondere dem Prestige der Wiener Kultusgemeinde, noch aber der Wahrheit und Gerechtigkeit einen dankenswerten Dflensit erwiesen. » * . v Nach dem Prinzip „haust du meinen Juden, hau' ich deinen Juden" .sparte auch der Anwalt des Geklagten nicht mit Enthüllungen, die der Wahrheit entbehrten. So beispielsweise mit der falschen Behauptung, daß aus dem Betrage von 300 Millionen Kronen, die zur Befriedigung der Streikenden aufgewendet wurden, die Sekretäre entsprechend ihrem Range hohe Beträge erhtfeilten. Als Tatsache hat sJch erwiesen, daß die Kultussekretäre auf den ihnen zugedachten Teil zugunsten des Versorgungshauses und Rothschlid-Spitals verzichtet haben. Nun kam der noch schwerere Anwurf, daß die Sekretäre Streikbrecherdienste geleistet und hierfür vom Vorstand Remunerationen bis zu 10 Millionen Kronen erhalten hätten. Aber tatsächlich hat sich herausgestellt, daß die Sekretäre der Beamtenorganisation nicht angehören und daß sie lediglich, statt der Tarife für Ueberstunden, die sie ständig bei Vorstandssitzungen, im Vertreterkollegium und bei Sektionssitzungen bis in die späte Nacht zu leisten haben, die ihnen gebührenden Remunerationen zugewiesen erhielten. In diesem unbegründeten Anwürfe lag eine Spitze sowohl gegen den Kultusvorstand, dem unmoralische Streikbrechertendenzen Imputiert wurden, wie gegen idie Sekretäre. Also ein doppelseitiger Chillul Haschern. * * Zur Ehre der Parteienvertreter wollen wir annehmen, daß ihre Beweggründe nicht aus böser Absicht, sondern aus der Heftigkeit des Temperaments entsprangen, die sich in der Hitze des Gefechtes bis zur Weißgluthitze steigerte. Das Temperament war von allem Anfang Ursache der leidigen Affäre. Das Temperament hatte Richard Kaiser zu der inkriminierten Aeußerung hingerissen, derentwegen er sich vor Gericht verantworten mußte, hatte ihn ebenso während der Verhandlung zu einer weiteren unüberlegten Aeußerung verleitet, die wieder ein womöglich ebenso leidiges Nachspiel im Gerichtssaal haben wird. Das Temperament spielte dem Privatkläger so arge Streiche, daß es selbst dem geduldigen Verhandlungsleiter Oberlandesgerichtsrat Dr. Benesch manchmal zu bunt wurde und auch dem Klagevertreter Dr. I. W a 1 d m a n n, der sich objektiv bemühte, aus der Sache herauszukommen, zu einem Privatissimum an seineu Klienten veranlaßte. Auch Dr. Trebitsch konnte seinem Temperament nicht den erforderlichen Dämpfer aufsetzen. Das leidige Temperament war auch die Ursache, daß es dem objektiven Verhandlungsleiter trotz mehrmaliger Versuche nicht gelingen konnte, die Angelegenheit friedlich beizulegen. Allerdings sollte man dafürhalten, daß akademisch gebildete Männer an v verantwortungsvollen Stellen ihre Nerven soweit in der Hand haben. Das ist die Moral der Sache, falls von einer Moral noch gesprochen werden kann. Die religiös-hygienischen Vorschriften des Judentums. Von Dr. Felix Kanter, Zwittau (Mähren). (Schluß.) Doch zurück zu der „Belehrung" dies Ministeriums für öffentliche Volksgesundheit und körperliche Erziehung. Diese „Belehrung" beruht, wie erwähnt, auf den Resultaten der modernsten Forschung, auf medizinischem Gebiete und die „Maßnahmen"; die das Ministerium zur Abwehr von Infektionskrankheiten trifft, entspricht selbstredend dem heutigen Stande der medizinischen Wissenschaft; trotzdem bieten sie dem Kerinner des rabbinischen Schrifttums nichts Neues. Es würde zu weit führen, alle Maßnahmen des Mmisterrams hier wörtlich wiederzugeben und zugleich die Parallelstellen in Miserma, Talmud und Decesoren anzuführen. Wir beschränken uns nur auf einige Stichproben, und zwar wollen wir absichtlich jene „Maßnahmen" hervorheben, die als die weitaus wichtigsten gelten. Die größte Gefahr der Ansteckung und Übertragung von Krankheiten besteht in der Absonderung des Schleimes der Atmungsorgane. „Die Uebertragung geschieht durch das beim Niesen, Husten und Sprechen . . . stattfindende Versprühen von kleinen Teilchen der sehleimabsondernden Atmungsorgane. Die Auswurfsteilchen; von Speichel- und Nasenschleim . . . verursachen die Üebertragung von ansteckenden Krankheiten." Es ist daher verboten „frei auszuspucken, weder zu Hause noch in -öffentlichen Lokalen". Ferner wird empfohlen „beim Niesen- und Hustenreiz ein Taschentuch vor Mund und Nase zu halten usw". Dies alles ist auch im rabbinischen Schrifttum enthalten. Im Talmud Jerusal. Traktat Terumah (5, 3) lehrt R. Ami: „Es ist verboten. Geld in den Mund zu nehmen, wegen der da-