Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1924
- Issue
- Heft 9 (29.2.1924)
- Date
- 1924-02-28
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Sei te 2 DIE WAHRHEIT Nr. 9 -deren iniüenlsive Wdtnkung in der Ferne vollauf anerkannt wird, in Wien aber fast mit Ausschluß der jüdischen Oeffentliichkeit vor sich geht, so daß nicht selten der Liener Jude von einem Fremden darauf aufmerksam gemacht werden muß, daß 'dieser, oder jener verdienstvolle Mann sein Mitbürger sei. Heute sei dies unsere Aufgabe, der wir uns gerne unterziehen. Wenn ein Architekt nach monatelanger Arbeit ein Gebäude fertigstellt, dais der Straße, in dem es ersteht, zur Zierde gereicht, oder wenn ein Ingenieur in jahrelangem Bemühen durch ein trennendes Gebirge einen zwei Landstretken vereinigenden Tunnel erbohrt, dann wird ihm sicherlich der Dank der Oeffentlichkeit abgestattet Nicht weniger als acht Jahre lan g hat ein jüdischer Gelehrter Wiens an der Errichtung einer geistigen Brücke zwischen der jüdischen Religionsphilosophie des Mittelalters und der der Gegenwarit gearbeitet. Das große Monumentalwerk „More Nebuchim" des jüdischen Religionsphilosophen Moses Maimonides ist von Dr. Adolf W e i ß im Rahmen 'der „Philosophischen Bibliothek" in Leipzig*) ins Deutsche übertragen und mit Anmerkungen versehen, jüngst erschienen. Gewiß hatte Adolf Weiß Vorgänger in den modlernen Uebersetzimgen des More. Salomen Münk hatte diesen (1856—1866) in die französische Sprache übersetzt und darüber fast sein Augenlicht eingebüßt, zugleich aber als Belohnung eine Universitätsprofessur in Paris als Nachfolger Renans erlangt. David Jakob Maroni lieferte eine italienische, Dr. M. Friedländer eine englische Ueberseteung. Vorher wurden die drei Bücher des More von je einem anderen Gelehrten (I. Buch: Fürstenthal, II. Buch: Stern und. III. Buch: Scheyer) deutsch übersetzt. Weiß allein, mit dem Rüstzeug der moderasten Forschung ausgestattet, hat aus e i ni & m Guß die 3 Teile in deutscher Sprache wiedergegeben und das Interesse der modernen Philosophen für dieses Riihrneswerk des Judentums neu wachgerufen. Dr. Adolf Weiß steht im spätesten Abend des menscMichen Lebens, um fünf Jahre hat er die Psalmistenzeit überschritten); ein heller Strahl der öffentlichen Anerkennung falle endlich auf ihn wie auf viele, viele Männer, die Beachtung, Würdigung und Förderung verdienten, weil sie vermöge ihres geistigen1 Schaffens wie eine in Feuersglat geprägte Münze dem Judentum, was ihm an Z a h 1 abgeht, 'zuersetzen verstehen durch Inhalt, Schwere, Gewicht. Glossen zu einer leidigen Gerichtsaffäre. Eine Sache (causa) ist alles, was Richter und Rechtsanwälte im prozessualen Verfahren beschäftigt. Zur Wahrung des verletzten Strafgesetzes erhebt der Vertreter der bürgerlichen Gesellschaft, der Staatsanwalt, die Anklage; zur Wahrung der beleidigten Ehre der Privatbeteiligte. Im letzteren Falle ist das Interesse der Oeffentlichkeit kein so reges wie bei einem Giftmordversuch oder bei sadistischen Mißhandlungen, auch keine Notwendigkeit gegeben, sich einlaßbegehrend stundenlang vor der Tür des Verhandlungsraumeg anzustellen. *) Verlag Felix Meiner. Wenn gleichwohl die Sache des Gemeinderates und Kultusvorstehers Dr. Leopold Plaschkes kontra Richard Kaiser am 18. und 19. d. M. ein überaus zahlreiches Auditorium versammelte, eine Zeitverschwendung von fast 24 Stunden und ein Zeugenaufgebot von ungefähr 60 Personen notwendig machte, so kommt hier weniger der Fall an sich oder die Person des Geklagten in Betracht als das Prinzip. Der Angeklagte Richard Kaiser ist «in Mensch, der kaum über den engen Kreis seiner Kollegenschaft der Kultusbeamteu hinaus bekannt ist, und dürfte um die Berühmtheit, die er im Gerichtssaale erlangt hat, nicht zu beneiden sein. Aber auch dem Privatkläger Dr. Plaschkes, der im jüdischpolftischen Leben eine Roll© spielt, kann der Vorwurf, dlaß er die ganze Angelegenheit vom Parteistandpunkt aufgefaßt und ins Politische hinüber gespielt hat, nicht erspart bleiben, so daß man den Eindruck hatte, der Prozeß sei letzten Endes ein Auftakt für die kommenden Kultuswahlen. Von dem gleichen Gesichtswinkel scheint auch die Verteidigung ausgegangen zu seity deren Zeugenaufgebot gleichfalls parteipolitisch gerichtet war. Fazit: Hie Jüdischnationale, hie Sozialdemokraten. * * ¥ Richard Kaiser hat den Gemeinderat Dr. Leopold Plaschkes in einer öffentlichen Versammlung als einen infamen Lügner bezeichnet. Worauf selbstverständlich Herr Dr. Leopold Plaschkes den Herrn Richard Kaiser beim zuständigen Gericht klagte und (letzterer selbstverständlich verurteilt werden mußte. Allerdings nicht in dem Ausmaße, wie es der Kläger und sein Anwalt gewünscht und erwartet hatten. Von den 60 Zeugen und den zahlreichen Anwesenden der Verhandlung machte sich jeder derselben hierüber seine Gedanken. Der vorherrschende Gedanke war, daß es nicht so kommen mußte, wie es kam, daß der Kläger sich mit einer Erklärung des Geklagten hätte zufrieden geben können, wie es ja sonst bei Ehrenbeleidigungsklagen geschieht. Dann aber hätte der Prozeß nicht bis zum bitteren Ende durchgeführt, nicht dem Kläger Gelegenheit zu seinen Enthüllungen und Angriffen hinsichtlich der Wiener Kultusfunktionäre bieten können. Im jüdischen Teile der Zeugenschaft und des Auditoriums einigte man sich dahin, daß der Sieg des ,Klägers für diesen und für das Judentum kein Triumph sei. Resümieren wir aus dem Langendas Kurze. Es war ein verkleinertes Bild der Nachkriegslage. Sieger und Besiegter haben an den Folgen schwer zu tragen. * * * Einen besonders deprimierenden Eindruck machte das von der Klagevertretung: ins Treffen geführte Kapitel dler Eanolumente der Kultusfunktionäre. Um dem Richter die Möglichkeit zu bieten, ein gerechtes Urteil zu schöpfen, sollte ihm wahrheitsgemäß und objektiv, wie es zumal an solcher Stelle von jedem Zeugen oder Sachverständigen sich von selbst versteht, über die Einrichtung berichtet werden, daß die Kultusbeamten für ihre Leistungen von den Parteien honoriert werden. Man hätte sagen müssen, daß ganz unabhängig von der Höhe ihrer fixen Bezüge die Kultusbeamten von jeher in allen jüdischen Gemeinden bei freudigen wie traurigen Familienanlässen von den Beteiligten besonders honoriert werden. Wie es in jedem Stand unwürdige Vertreter geben kann, die ohne Rücksicht auf Berufsehre und Standesgenossen ihren persönlichen Vorteil suchen, so mag es auch Kultusbeamte geben, die auf diese oder jene Weise zur Erlangung eines Honorars auf die Parteien einzuwirken suchen. Soweit hierdurch die Standesehre verletzt wird, sollten die Standesorganisationen dagegen Stellung nehmen. Leiden, wie durch Zeugen erörtert wurde, berechtigte Interessen der Gemeinde darunter, so hat der Gemeindevorstand das Recht, in jedem einzelnen Falle eine Disziplinaruntersuchung einzuleiten, um die Stichhaltigkeit der Anschuldigungen zu überprüfen und solche Verstöße gegen die Dienstpragmatik gebührend zu be^ strafen. Was für die gesamte Judenheit gilt, das muß eo ipso auch für die Wiener Kultusgemeinde gelten. Sie unterscheidet zwei Kategorien vdti Angestellten. Die einen wirken bei Kasualien, wie Trauungen, Beerdigungen, mit, weil es Pflicht und Brauch ihres Amtes von altersher überall miit sich bringt. Daß sie für Mitwirkung bei Leichenbegängnissen von Rechts wegen' von den Parteien zu honorieren sind, dafür hat der Wiener Kultusvorstand eine orbi et urbi sichtbare Ausdrucksform gewählt, daß er selbst durch sein Friedhofamt von jeder Partei offiziell für die Leistung des Funktionärs eine Taxe einhebt. Für Trauungen wird von der Wiener Kultusgemeinde zum Unterschiede von anderen Gemeinden, aber auch von Vereinstempeln in Wien selbst eine solche Taxe nicht amtlich eingehoben. Die andere Kategorie von Angestellten der Kultus-