Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1924
- Issue
- Heft 6 (8.2.1924)
- Date
- 1924-02-08
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 6 geführt: „Seine (Treitschkes) hebräischen Kenntnisse waren so groß wie seine* Wahrheitsliebe ... In der Bibel kommt kein Wort für Lunge vor . . . Sollten die alten Hebräer keine Lunge gehabt haben?" Das lateinische Wort conscientia für Gewissen ist eine Uebersetzung aus dem Griechischen und ist als Lehnwort in der Form conseinse ins Französische und Englische, als conscienza ins Italienische und als conciencia ins Spanische übergegangen. Das deutsche Wort „Gewissen" stellt eine sogenannte Lehnübersetzung aus dem Lateinischen (con-scientia) dar, wie ja auch der lateinische Ausdruck eine Lehnübersetzung aus dem Griechischen' ist. Möglicherweise ist auch der griechische Ausdruck eine Lehnübersetzung aus einer semitischen Sprache. Was würde aber Treitschke für Augen gemacht haben, wenn man ihn darauf aufmerksam gemacht hätte, daß in dem Religionsbekenntnis, dem er selbst angehört hat, dem protestantischen, wohl in den meisten Fällen, wo das Wort „Gewissen" gebraucht wird, dies auf alttestamentlicher Grundlage geschieht. Luther übersetzt nämlich die alttestamentliche Stelle, Hiob 27,6, die wörtlich übersetzt lautet: „Nicht schämt sich mein Herz (lew) ob meiner Tage" mit: „Mein Gewissen beißt mich nicht meines ganzen Lebens halber." Wie sehr diese alttestamentliche Stelle aus Hiob unsere Sprache beeinflußt hat, kann man ganz deutlich aus Büchmanns „Geflügelte Worte", 25. Auflage, S. 23, ersehen, wo die Entstehung des Wortes „Gewissensbisse" mit vollem Recht auf die in Rede stehende Hiob-Stelle zurückgeführt wird. In Fritz Reuters „Ut mine Stromtid" (Kap. 31) sagt Bräsig zu seinem Freunde Karl Habermann, um diesen zu trösten: „Dein Hart ist jo rein wie Hiob ... 's is doch sonderboren mit die Gewissen . . ." Und in dem Kapitel 4 derselben „Stromtid" läßt Reuter den prächtigen, grundehrlichen, alten Juden Moses zu seinem durch den Verkehr mit den nichtjüdischen Halsabschneidern Slusuhr und Pomuchelskopp veidorbenen Sohn David wiederholt sagen: „David, hast du an Gewüssen? Ich will dir sagen was neues: du hast kains!" Reuter, dessen Frau eine Pfarrerstochter war und der aucii selbst mit evangelischen Pfarrern viel Verkehr unterhalten hat, hat also &n beiden Stellen mit voller Absicht die alttestamentliche Grundlage des Begriffes ..Gewissen" hervortreten lassen. Derselbe Dichter behandelt dies Thema noch an einer dritten Stelle seiner „Stromtid". Der alte Moses erzählt im dritten Kapitel zum Belege für seine kräftige' Abneigung, eine Klage bei einem Gericht einzureichen, die höchst ergötzliche Geschichte, wie ein Kandidat der Theologie, der ihm Geld schuldete, auf seine Mahnung mit folgendem Gesangbuchverse geantwortet habe: „Mein Gewissen beißt mich nicht. Moses darf mich nicht verklagen: Der mich frei und ledig spricht, Hat die Schulden abgetragen." Der hier angeführte Vers stammt aus einem Kirchenlied des Kirchenliederdichters und Hamburger Hauptpastors Neumeister. Die erste Verszeile stammt wörtlich aus dem Buch Hiob in der Lutherschen Uebersetzung. Es ist einigermaßen ergötzlich, wenn man die alttestamentlichen „Forschungen" eines Treitschke durch einen profanen Schriftsteller wie Fritz Reuter glatt widerlegen kann. Aber ein noch größerer Deutscher als Reuter straft einen Treitschke in der „Gewissens"frage auf des eindringlichste Lügen. Es ist dies Deutschlands großer Feldherr, Graf Hellmuth v. Moltke, der in seinen im ersten Bande der gesammelten Schriften abgedruckten „Trostgedanken" wörtlich folgendes niedergeschrieben hat: „Das Gewissen ist der unbestechliche und unfehlbare Richter, welcher sein Urteil in jedem Augenblick spricht, wo wir ihn hören wollen ... Es sagt uns, daß jeder Tag dem Herrn geweiht sein sollte, daß selbst der erlaubte Zins, vom Bedrängten erhoben, unrecht sei, mit einem Wort, es predigt die Moral in der Brust von Christen und Juden, von Heiden und Wilden." Es ist eine Unverfrorenheit sondergleichen, daß Leute wie Fritsch und Konsorten es gewagt haben, einen Mann, der so etwas geschrieben hat, ebenfalls als Kronzeugen für ihre Hetze in Anspruch zu nehmen. Zur Saison! Budgetreferat pro 1924. Vom Ersten Sekretär Guido Fuchsgelb. (Fortsetzung.) Als empfindlicher Abgang wird seitens des Spitales und der Versorgungsanstalt der Wegfall jener Förderung empfunden werden, die vom Internationalen Roten Kreuz, vom Argentinischen Hilfswerk und vom Sanierungskomitee noch im Jahre 1923 diesen Anstalten zuteil geworden ist. Wenn trotzdem der Ausgabenetat des Kapitals „Fürsorgewesen" in der Vorlage bloß mit acht Milliarden eingestellt erscheint, so geschieht dies im Vertrauen auf die stets bewährte Opferwilligkeit der Gemeindemitglieder und in der sicheren Erwartung, daß an Spenden und außerordentlichen Zuwendungen für diese Institutionen größere Beträge erhofft werden dürften. Der Kultusvorstand wird auch sein Augenmerk darauf richten, daß die Regien dieses Kapitels tunlichst herabgesetzt werden und daß die personellen Belastungen auf das allernotwendigste eingeschränkt werden. V. Matrikenwesen. 1. Einnahmen: Voranschlag 1923 .............K 65,000.000 1924 .........., , „ 120.000.000 Das elfmonatige Ergebnis der Einnahmen beträgt K 113,683.956. Der Voranschlag basiert auf der derzeitigen Höhe der Matrikentaxen. 2. Ausgaben: Voranschlag 1923 ............K 220,000.000 1924 ..........., „ 220.000.000 Das elfmonatige Ergebnis der Ausgaben pro 1923 beträgt K 208,126.988. Hiervon personelle Ausgaben K 202,208.540. Die Ausgaben sind unverändert angenommen, weil die Bezugssteigerung des Personals durch Personalverminderung kompensiert werden sollen. Dieses Kapitel umfaßt eine Agende, welche von der Kultusgemeinde gleichsam im übertragenen Wirkungskreis ausgeübt wird, ohne daß der Aufwand bisher durch die Einnahmen Bedeckung erlangen konnte. Die Neuregelung der Gebühren wird diesen Zustand bessern und es ist bemerkenswert, daß nicht nur unbemittelte unentgeltlich die Ausstellung von Matrikendokumente erlangen, sondern daß auch die Gebühren im allgemeinen wesentlich niedriger gehalten sind, als in allen anderen jüdischen Gemeinden. VI, Kultussteuer. 1. Einnahmen: Voranschlag 1923........... . K 6.000,000.000 1924 ...........„ 10.630,000.000 Das elfmonatige Ergebnis beträgt K 7.776,500.b72. Hiervon entfallen auf rückständige Kultussteuern aus früheren Jahren K 211.904.521, auf Zuschläge zur Kultussteuer pro 1922 K 604,434.741. In dem Voranschlag wurde als Kultussteuer-Einnahme jener Betrag eingestellt, der auf Grund des vorliegenden Budgets sich als Fehlbetrag für die laufende Gebarung ergibt. Es soll erreicht werden: a) durch die Einbringlichmachung der Steuerrückstände pro 1923, b) durch die bevorstehende Neueinschätzung unter Zugrundelegung eines erhöhten Steuermaximums. Nach der ganzen Struktur eines Gemeinde-Budgets ist kein anderer Vorgang möglich, als der, wie er in der Vorlage geübt wird, das heißt: Nach Erschöpfung der Einnahmsmöglichkeiten aus Taxen und Gebühren muß das übrige Erfordernis durch Kultussteuere innahmen hereingebracht werden. Es ist dabei zu beachten, daß vom budgetären Standpunkt nicht die> Höhe der Vorschreibung, sondern die des tatsächlich im Verwaltungsjahre einbringlich gemachten Betrages in Betracht kommt. Die Kultusgemeinde ist verhalten, in ihrem Statute die Maximalhöhe der Kultussteuer vorzusehen. Je höher das Maximum festgesetzt ist, desto flacher ist die Besteuerungskurve, desto gerechter die Bemessungsmögiichkeit. Es liegt bezüglich der Höhe des Steuermaximums dem heutigen Plenum ein Antrag vor, durch dessen Annahme zu gewärtigen ist, daß ohne Härten eine dem Bedürfnisse der Gemeinde entsprechende Steuereinschätzung und Steuereinhebung zuwege gebracht wird. (Port-cuuni; foi'/r.) Reichs Auswahl neuester Pelzmodeliß in aämtl. Pelzarten - Pariser u.Wiener Geschmack vereint - erzeugt nur in eigenen Werkstätten, unter pers, Leitung des bestrenommierten lnnabersder Firma M!TM .Mohr8B§.8-6