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Die Wahrheit · 1923-12-02 · Heft 24 (2.12.1923) · page 9

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1923
Issue
Heft 24 (2.12.1923)
Date
1923-12-02
Page
– (sequence 9)
Language
German
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<kun*MM*maw«a (Veröffentlichungen | m£ *! öeP * : Pastanarkan**««.Kantn I „Union deutschösterreichischer Juden" Postsparkassen- Konto Nr. 94§4 Telephon Nr. 19-2-77 «•■•■Huna« Akademische Zügellosigkeit. Im alten Oesterreich gab es eine Zeit, in welcher auf Betreiben einer bigotten polnischen Gräfin zahlreiche jüdische Mädchen in christliche Klöster-verschleppt wunden. Alis die „Union" gegen diesen Menschenraub auftrat, erklärte der 'damalige polinische Landsmannminister Dr. P i e n t a k, daß „vor den Klosterpfoirten die Staatsgewalt aufhöre". Wir halben diesen Ausspruch des Ministers zuschanden gemacht; unsere Beauftragten sind' in die Klöster eingedrunigeii und halben die entführten Mädchen den verzweifelten-Eltern zurückgegeben. Heute ist Oesterreich eine .Republik, in welcher noch immer der oberste Grundsatz jedes Rechtsstaates gilt: „Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich." Aber seltamerweise gibt es in diesem angeblich modernen Staate noch territoriale Gebiete, vor deren Toren die Staatsgewalt haltmacht. Die Verfassung sagt, daß die Wissenschaft und ihre Lehre frei sei. Die deutsch-völkische Studentenschaft aber an den Universitäten von Wien, Graz und1 Innsbruck, am den technischen, agrarischen und kommerziellen Hochschulen erklärt, diaß die Wissenschaft umd ihre Lehre on* f ür reinrassige „Arier" frei sei umd) daß jüdisehe Hörer und j üd is che Lehrer a n d e n ö s t e r r e i c h i s c h e 11 Hoc hs c Ii u 1 e n> n i c h t g e dl u 1 d e t w erde n dürfe n. Und* da diese Forderung von den akademischen Behörden mit Rücksicht auf die Staatsgruindgesetze nicht erfüllt werden kann;, greifen die Hakenkreuzler mit Sohlagrinigen und Knütteln zur Selbsthilfe, schlagen jüdische Studenten umd Studentinnen blutig und in&ulltleren Professoren, welche ihnen nicht zu Willen sind. Was sich .. in der Vorwoche an.den Wiener Hochschulen umd an der Grazer Universität abgespielt hat, ist nacktes Verbreche ,n i m S i an n e d e s S t r a f g e s e t z e s, ist Hausfriedenst>rui0h, Erpressung, Beschränkung der persönlichen Freiheit 'und öffentliche Gewalttätigkeit. All das vollzieht sich unter dem Schutze der sogenannten akademischen Freiheit. Das ist ein Begriff, der durch kein Gesetz näher umschrieben,, wird1. Er stammt ans dem grauen Mittelalter und riecht nach Rost und Moder. In einer Zeit, in welcher die Staatshoheit weder ein ausgeprägter Begriff war, noch auch die Träger der Staatsgewalt imstande waren, ihrem Willen allseitige Geltung zu verschaffen, in der Zeit des Rauibrittertuans, der Bauern- und Städtebünde, der. Ohnmacht der Kaiser und ihrer Statthalter mochte es am Platze sein, daß den hohen Schulen besondere Privilegien gewährt wurden, daß die Universitäten umhegte Gebiete waren, in welchen den akademischen Senaten eigene Gerichtsbarkeit zustand. Diese Gerichtsbarkeit war auch kein leerer Begitiiff und die akademischen Behörden waren mit allen Machtmitteln ausgestattet, um Recht und Ordnung auf ihrem Gebiete wahren zu können. Der Titel „Magnifizenz" war nicht Schall und Rauch, sondern er bedeutete die volle Machtgewalt des Rektors über Lehrer und Scholaren. Was ist dagegen heute der Begriff der akademischen Freiheit, der Autonomie der Universität? Rektor und akademischer Senat können papierene Beschlüsse fassen, können im Notfälle den Studienbetrieb einstellen und die, Hochschulen schießen, worunter neben wenigen Schuldigen die Maisse der Unschuldigen leidet, und sie können allenfalls noch* wenn sie ihrer habhaft werden, die Uebeltäter relegieren. Aber sie werden ihrer nicht habhaft, das Hakenkreuzgesinidel tritt stets mit gesammelter Kraft und verteilten Rollen aüif, in die Hörsäle der einen Hochschule 'brechen stets Angehörige einer anderen Hochschule ein, die niemandem bekannt sind. Zur Brutalität gesellt sich die Feigheit. Die Vorbedingung der akademischen Freiheit war die Hochhaltung der akademischen Würde. Die ist längst verloren gegangen. Teutsche Jünglinge haben bei den letzten Krawallen in echt teutscher Ritterlichkeit junge Mädchen geohrteigt und über die Rampe binabgeworfen. Man muß dem gegenwärtigen Rektor Dr. D ö 11 e r, einem katholischen Geistlichen, die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß er mutig und entschlossen bestrebt ist, auch durch Anwendung strenger Maßnahmen den ruhigen Studienibetrieb wieder herzustellen. Aber gegenüber den wüsten Horden, welche gegenwärtig in .der Wiener Universität ihr Unwesen treiben, ist er machtlos. Wir leben nicht mehr im Mittelalter. Gegenwärtig konzentriert der Staat alle Macht in seinen Händen. Es ist eine unigeheure Lächerlichkeit, daß allwöchentlich vor d'en Wiener Hochschulen die Polizei in achtunggebietender Stärke aufmarschieren und daß sie untätig zusehen muß, wie auf der Rampe und auf der Freitreppe — von der Aula und den Hörsälen nicht zu sprechen — in unausgesetzter Folge Venbrechen begangen werden, auf welche das Strafgesetz mehrjährigen Kerker setzt. Es ist mehr als eine Lächerlichkeit, es ist ein Schandmal für Oesterreich gegenüber dem ganzen Auslande, es ist eine Banikerotterklärung, sowohl der akademischen Autoniomie, als auch der Verfassung und der Staatsgewalt. Auch die Unverletzliehkeit des Parlaments war einmal Axiom, aber in dem Maße, als die parlamentarischen Sitten allmählich verrohten und die parlamentarische Würde mit Füßen getreten wurde, hat man sich gezwungen gesehen, diese Unverletzl'ichkeit einzuschränken und dem Präsidenten Machtmittel an die Hand zu geben, um sich der parlamentarischen Rowdies. zu erwehren. Nicht in Oesterreich: allein hat über Berufung des Präsidenten Polizei den Parlaimentssaal betreten und mit Brachialgewalt die Ruhestörer hinausgeschafft. Warum soll (Dasselbe nicht auch auf akademischen Boden möglich sein?

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