Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1923
- Issue
- Heft 24 (2.12.1923)
- Date
- 1923-12-02
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 6 DIE WAHRHEIT Nr. 24 Bedenken entgegenzustellen sind. Absonderlich wegen seiner Inkompetenz. Der großen jüdischen Gemeinschaft, die unter zionistischer Flagge -segelt, würden unsere Widersacher" bald den Wind aus den Segeln nehmen und nicht ohne gewisse Logik bemerken: Wozu der Lärm? Was steht den Herren zu Diensten? Euer Reich ist doch nicht von diesem Lande, euch zieht doch eine höhere Macht nach Palästina. Geniert euch nicht, und wollt ihr noch obendrein etliche hunderttausende österreichischer Glaubensgenossen mitnehmen — umso besser — wir werden] euch nur Dank sagen. Herr Kunschak und die um ihn herum, haben das oft genug dem Herrn Stricker zu verstehen gegeben, als er im Nationalrat sich jüdischnational zu gehaben beliebte. Er würde dasselbe hören, wenn ihm das Wahlglück diesmal hold gewesen wäre. Denn die Zeiten und die Menschen haben sich nicht ein bißchen geändert. Auf die Gefahr hin, dem großen Bannstrahl zu verfallen, sei ~ hier erklärt, wir sind von der Bahn der mittleren Linie nicht abzulenken und für nationalistische Pro- und Experimente nicht zu haben. d. Trauerfeier für Dr. Josef Bloch, Einen Monat nach dem Hinscheiden des unvergeßlichen Apologeten des Judentums, Dr. Josef S. Bloch, veranstaltete der Vorstand der Wiener Kultusgemeinde am 14. November eine erhebende Trauerfeier im Stadttempel, der die erschienene Menge kaum fassen konnte. Unter den Anwesenden bemerkte man den Präsidenten der Ku/ltusgemeinde Prof. Dr. A. Pick an der Spitze einer Anzahl von Gerichtshöfe darauf bestehen, daß er dies tue, wenn gewisse ernste Beschwerden vorlagen; aber heute haben sie keine Mittel mehr, ihn hierzu zu zwingen^ 'Ein Mann, der eine sehr gefährliche Mission unternimmt, etwa in den Krieg zieht, wird häufig seiner Frau einen bedingten Scheidebrief geben, der für den Fall gültig wird; daß er nach einer vereinbarten Zeit nicht ■zurückkommen kann. Aber wenn diese Vorsichtsmaßnahme, unterlassen wird, so darf sie sich nacht als Witwe betrachten und muß unverheiratet bleiben.*. Ueber die gesetzlichen Möglichkeiten, die Wiederverheiratung einer solchen „Aguna" zu gestatten, hat R. Elia Kiimchi aus Michalowai kürzlich seine Amtsgenössen zu einer Beratung aufgeifordert. Einwanderer Fall schwerer Härte, liegt vor, wenn-die Ehe einer Frau durch die 'bürgerlichen Gerichte geschieden wurde, *Nun ist in manchen westlichen Ländern von den jüdischen Gerichtshöfen eingeführt, diaß sie eine Ehescheidung nur vornehmen, wenn zuvor die Scheidung vor dem bürgerlichen Gericht bereits ausgesprochen wurde. Wenn1 diese Bedingung erfüllt ist und die Frau tatsächlich bereits von ihrem Mann nach dem Recht ihres Landes geschieden ist, hat sie trotzdem kein Mittel, ihren Mann zuir. Vornahme der religiösen Scheidung zu zwingen und ohne diese ist ihre Wiederverheiratung nach jüdischem Recht unmöglich^ Die französischen Rabbiner beschäftigten sich im Jahre 1922 dnigehend mit dieser Schwierigkeit und es wurde angeregt, den. Vorstandsmitgliedern, den Bethausvorstand unter Führung! -des Herrn Dr. E. Münz, Abordnungen der Chewra Kadischa, der Beamtenschaft unid zahlreicher 'huimanitärer Vereine, Herrn Rabbiner Dr. M. G r u n w a 1 d und dessen Gemahlin, die Tochter des Verewigten, und seine Familie. Nach dem von Oberkantor M. B. K a u. f f m a n n abgehaltenen Abendgottesdienst übernahm Oberkantor M. M a t y i a s mit verstärktem Chor, der von Chordiriöktor J. Z e 11 n i k geleitet wurde, den funebralen Teil. Sodann nahm Oberrabbiner Dr. H. P, C h a j e s das Wort zu einer Gedenkrede, deren tiefer Inhalt und formvollendete Konzeption au'f die zahlreich anwesenden Hörer mächtigen Eindruck machte. Der Redner verwies zunächst darauf, daß er Bloch als ersten — und wohl für lange Jahre letzten — parlamentarisch-politischen Verteidiger der Juden schon an der Bahre des Verblichenen gewürdigt und nunmehr von B 1 o c h als A p o 1 o g et e n d e s J u d e n t u m s sprechen wolle, der besondere und einzigartige apologetische Wirkung entwickelt habe. Die Geschichte der Apologetik ist alt, sie wind gemeiniglich als christlichen Ursprungs bezeichnet. Während im ganzen Altertum, bis auch in später zu nennende Perioden es wohl einen Kampf gegen die Juden, aber nicht gegen das Judentum gab, waren die Bekenner des noch jungen und meist verhaßten Christentums bei ihrer starken Propaganda auf die Apologetik angewiesen. Zu einer systematischen, weit ausholenden Judenverfolgung, selbst mit Mitteln, wie sie heute angewendet werden, kam es erst in Alexandrien, wo die erste Verleum- Ehemann an seinem Hochzeitstalgi durch die Kethubba zu verpflichten, daß er seine Frau freigebe, falte die Ehe vor dem bürgerlichen Gericht geschieden wende; schwere Strafen sollten die Unterlassunig treffen. Nun ist alber das Recht der Ehescheidung in. manchen Ländern so beschaffen, daß es nicht ohne weiteres vom jüdischen Standpunkt aus generell annehmbar ist, immerhin aber sollten nach dieser Richtung, gewisse Vorkehrungen getroffen werden, wiele Härten könnten vermieden werden, wenn die Frauen das Recht erhielten, sich scheiden zu lassen, t aus den Gründen, aus denen früher die Ehemänner5 gezwungen waren, sie freizulassen; ferner wenn sie tatsächlich infoige bürgerlicher Ehescheidunig. bereits ohne ihre Ehegatten leben. Die letztgenannte Konzession könnte in jedem Fail von der Zustimmung des Beth-Din abhängig gemacht werden. (Wenn die Frau i r r s i n n ig ist, so wird dem Gatten' nicht gestattet, sich von ihr scheiden zu lassen, aber er kann) eine, zweite Ehe eingehen, wenn die Erlaubnis hierzu von 100 Ralbbmern aus drei verschiedenen Ländern 'unterzeichnet wird. Die Erfüllungdieser Bedingung würde sehr er/leichtert, w e n n e s e i n e z e n t r a l e rabbinise'he Behörde in Pail ästin a gäbe; auch dann alber hätten wir noch kein Mittel, um dier g e s u n den Frau zu helfen, deren E h eni a nn irrsinnig ist.' (Schluß folgt.)