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Die Wahrheit · 1923-12-02 · Heft 24 (2.12.1923) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1923
Issue
Heft 24 (2.12.1923)
Date
1923-12-02
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 24 höheres Interesse als irgend welche ähnliche Konventikel. Was uns jedoch zu einigen kritischen Betrachtungen veranlaßt, ist der anläßlich der Delegiertentagung unternommene Versuch, sich aus der „Jüdischen Wahlgemeinschaft" unglücklichen Angedenkens, aus diesem Zweckverband ein auf die Zukunft gestelltes, politisches, zionistisches Instrument schaffen zu wollen. Balfour-Deklaration, Keren Hajessod, Jewish Agency, Arab Agency, Menscheneinwanderung — Geld, Geld und wieder Geld — alle diese Probleme des Zionismus in den Rahmen der alljüdischen Gemeinschaft spannen zu wollen, gehört in das Bereich der Utopie. Uns und vielen anderen will es nicht einleuchten, wie man den Erez Isroel-Gedanken zu einer Schutzorganisation für die österreichischen Juden hinüberspinnen kann. Was übrigens ein zweckloses Beginnen wäre. Bekanntlich haben wir eine derartige Organisation seit vielen Jahren und glauben nicht, daß durch die Jüdische Wahlgemeinschaft die „Union" sich ihrer Pflichten und Aufgaben begeben hat und es ist als Ueberheblichkeit zu bezeichnen, wenn Herr Stricker in seiner Rede sich die Worte leistete: „Die öffentliche Demonstration gegen den Antisemitismus mußten wir allein unternehmen." Natürlich stößt dia „Morgen-Zeitung" in das Horn ihres Herrn und Meisters und nimmt den Mund noch! voller, indem sie behauptet, „in einem Fünftel der Wiener Judenschaft ist das Empfinden erwacht, es könne nicht geduldet werden, daß die politische Entwicklung Oesterreichs ohne oder gegen die Juden sich gestalte". Mit - Verlaub! Nicht" in einem Fünftel, sondern in der gesamten Wiener Judenschaft ist das von der „Morgen-Zeitung" angenommene Empfinden lebendig, schon lange, bevor es als unfcerlaissen; 2. im Eb'escheidungsv er fahren werden (he Interessen der Fraiu oft ungenügend vertreten; 3. es fehlt gegenwärtig an einer zentralen Instanz, zu. deren Zuständigkeit die Kontrolle über diejenigen gehört, welche das Gesetz verwalten. Eheschließungen (Anm. des Unterzeichneten: „auch in Wien") und Ehescheidungen (Anm.: „auch in Deutschland") werden vorgenommen, die vom Staatsgesetz nicht anerkannt werden, so daß Frauen und1 Kinder in eine sehr schwierige Lage kommen.; Dais heute geltende jüdische Recht gestattet die Ehescheidung {unter: vier (versbMedenen Bfen dSngungen: 1. Bei •gegenseitilgeni Einverständnis auch wenn keine ernsthafte Beschwerde gemacht wird; 2. auf Antrag des Ehemannes und gegen den Wunsch der Frau, wenn er gewisse schwere Be-, sehüldigwngen gegen sie 'beweisen kann; 3. durch Gerichtsurteil geigen den Willen beider Gatten, wenn deren Verbindung aus gewissen Gründen als unsittlich .erachtet wird; 4. eventuell durch richterliches Urteil auf Antrag der Ehefrau, wenn sie gewisse schwere Beschuldigungen gegen ihren Gatten beweisen kann;. Die in 'der Ketbübba angeführten Sicherungen sind oft bedeutungslos. Zuweilen fehlt auch die Urkunde, wenn sie vom Gerichtshof verlangt, wird. 1Zudem ist es möglich, die Zustimmung der Frau zur Ehescheidung durch schroffe Mittel zu erzwingen. 'Oesehiedene Frauen und' ihre Kinder bleiben häufig vollständig mittellos. Wenn nun das Recht Höheerscheinung zionistischer Geschäftigkeit hingestellt wurde. Wenn die Herren des Delegiertentages — nicht ganz unwidersprochen — sich außer mit dem Palästinamandat auch noch mit dem Mandat der Anwaltschaft unserer Juden befassen wollen, ist die Sache immerhin eines Versuches wert, für den Erfolg aber möchten wir uns nicht verbürgen. Niemand kann zweien Herren oder zweien ganz verschiedenen Prinzipien dienen, deren jedes die ganze Tatkraft ausschließlich beansprucht. Aber, gewissermaßen im Nebenberuf die Sache der österreichischen Juden gegen Unglimpf, Unrecht oder Bedrohung führen, wird kaum ausführbar sein. Diese Perspektive wird nicht verlocken, die anderen Gruppen (sprich Nichtjüdischnationale), an den zionistischen Karren zu spannen. Jedem Mißverstandnisse vorzubeugen, sei bemerkt, daß die reale Palästinafrage das Alljudentum für sich hat. Dafür gibt vor allem das Erstarken des Jüdischen Nationaltonds Zeugnis. Wo immer es jüdisches Empfinden und Denken gibt, wird man es begrüßen, die öffentlich-rechtlich gesicherte Heimstätte der Juden gefördert zu sehen und gerne selbst dabei am Werke sein. Für hochstehende und kaum lösbare zionistische Probleme, um die auf Kongressen und Delegiertentagen Debatten und und Zänkereien abgeführt werden, ist noch weniger als ein „Fünftel der Wiener Judenschaft" zu haben, selbst wenn lockend die Prämie der großen, jüdischen Gemeinschaft, die unsere Rechte, hier, wie in Erez Isroel zu wahren und zu schützen berufen ist, aufgezeigt wird. ..Das Jenseits Will uns wenig kummern", solange wir in bodenständiger Erde wurzeln und das Gleichmaß der Pflichten und Rechte hier verteidigen müssen. Ohne zionistisches Protektorat, dem jedenfalls einige des Mannes, eine unschuldige Frau fortzuschicken, nur an die Bedingung ihrer Zustimmung geknüpft ist. dann ist es wesentlich, viel größere Vorsichtsmaßnahmen zu ihren Gunsten zu scharfen. Wenn 'die Frau abwesend ist, weiß sie unter Umständen überhaupt nichts von den Absichten des Mannes, bis der Scheidebrief ihr überreicht wird. Es erscheint mindestens wesentlich, irgendwelche Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, daß die Ehefrau die besten unabhängigen Ratschläge erhält, bevor sie der Ehescheidung zustimmt. Wenn sie dem Scheidungsverfahren nicht beiwohnen kann, sollte ihr mitgeteilt werden, daß ein solches Verfahren beabsichtigt ist, und es sollte ihr möglich gemacht werden, ihre Interessen und die ihrer Kinder wahrzunehmen. Es dürfte nur geringe Schwierigkeiten machen, solche Reformen einzuführen, da sie sich mehr auf das Verfahren, als auf das Gesetz selbst beziehen. Der verstorbene Chief Rabbi führte aus, daß man sich mit dem Beth-Diu der Stadt, in der die Frau ansässig ist, in Verbindung setze, um festzustellen, ob sie bereit sei, die Scheidung anzunehmen. Eün Abgesandter würde dann damit betraut werden, den Scheidebriei anzunehmen. Zweifellos würde viel Unglück vermieden, wenn solche Maßnahmen allgemein eingeführt werden könnten. Die Ehefrau ihrerseits kann gegenwärtig die Ehescheidung nur eulangen, wenn sie darum nachsucht, daß der Ehemann die Scheidung gewährt. Früher konnten die jüdischen

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