Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1923
- Issue
- Heft 21 (17.10.1923)
- Date
- 1923-10-17
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 8 DIE WAHRHEIT Nr. 21 Hier sieht man im Leide des duldenden Gottesknechts eine gottgegebene Beruf sauf gäbe. Alles steht in Israels Religion unter einem großen sittlichen Obergedanken. Darum ist D a n k b a rk e i t, nicht Furc Ii t, Hauptkraft der Frömmigkeit. Eine ungeheure Dankesschuld lastet auf Israel. Alles, was es war und was es hatte, verdankt es seinem Qotte. In der babylonischen Literatur ist mit keinem Worte, davon die Rede, daß Babel oder Assur seine Größe als Gottesgeschenk "empfangen habe. Hier spielt im Gebete das eigene Verdienst und die eigene Leistung eine weit größere Rolle, als man bisher zugab. Wichtiger noch ist, daß sich in Israel Beter und Propheten darüber klar sind: Gottes Gnade verpflichtet zu einem Leben im Sinne der sittlichen Forderungen. Aus Babel haben wir keine Zeugnisse darüber, daß wirklich die Sittlichkeit die treibende Kraft des religiösen Lebens geworden wäre — wenn auch nur bei einzelnen Persönlichkeiten, wie etwa bei den biblischen Gottesmännern und Propheten. Ja die babylonische Religion kennt überhaupt nicht den Begriff der religiösen Persönlichkeit, Männer, die, wie die biblischen Seher, nicht so sehr am äußeren Ergehen und Schicksal ihrer Volksgenossen, sondern an dessen sittlicher Umkehr und Neugeburt ein Interesse haben und dieser Bekehrungsarbeit sich hingeben mit Leidenswilligkeit und wenn nötig mit Todesbereitschaft. Tatsächlich liegt hier das tiefste Geheimnis der biblischen Religion, die Gott als eine den Menschen ergreifende und ganz hinnehmende, aus ihren seitherigen Lebensgleisen sie herauswerfende und seine Wege führende Macht-erlebt. In Babel ergreift die Gottheit den Menschen nie im Kern seiner Persönlichkeit. Da gibt es kein Wort, das ähnlich wäre dem deuteronomischen Rufe: Ganz sollst du sein mit dem Ewigen, deinem Gotte. " - Aus dieser völligen Hingabe an Gott wird auch die Kraft des Gottvertrauens und die Stärke des unbeirrten Vorsehungsglaubens begreiflich, welche den biblischen Frommen eignet. Man lese etwa 2. Samuels 27, 14. Der Prophet Gad stellt dem sündigen Könige die Wahl zwischen drei Strafen. Der König spricht: Laß uns in des Ewigen Hände fallen, denn sein Erbarmen ist groß, aber in Menschenhand wollen wir nicht geraten. Gott führt: das ist die zum Kraftquell gewordene Ueberzeugung. Und Babel? Seine Götter sind selbst nicht Herr ihrer Entschlüsse: Laut klagt die Götterherrin, die scrTönstimmige, Böses gebot ich der Götterversammlung Und meine Leute stimmte ich zum Verderben. Wo den Göttern die ethische Weihe fehlt, kann es auch nicht zur rechten Bußstimmung kommen. Jastrow 'und Hehn, tüchtige Kenner auf diesem Gebiete, gestehen denn auch, daß Buße im Sinne von sittlichem Streben und Selbstheiligung hier fehlt. Nirgends kommt zum Ausdruck, daß das Sittlich- Gute des Lebens höchster Wert ist. Oft hat man aber ausgesprochen, man solle die Gottheit ehren, um sich ihres Lohnes zu sichern. Gottes Sache ohne Selbstsucht zu fördern, ist hier unfaßbar und daher ein Gebetswort hier undenkbar, wie das des 51. Psalms: „Ein reines Herz schaff' in mir, o Gott, und einen festen Geist erneure in meinem Innern!" Weil Gott die sittliche Weltordnung ist, darum ist sein Offenbarungsfeld in Israel vor allem die Geschichte. Der Jude betrachtet die Geschichte seines Volkes als eine Gottestat, über die er immer wieder staunen muß; dem Babylonier ist es nichts Wunderbares, daß Marduks Volk siegreich ist. Der Jude sieht in den Selbstverschließung seines Gottes durch Prophetie und Weissagung die höchste Gnade; dem Babylonier ist sein Orakelwesen die gewohnte Weise, den Göttern ihr Geheimnis zu entreißen. Darum ist auch die Zukunftshoffnung hier und dort so verschieden. Babel, s'ttlidi glsichgüTtig. ersehnt eigene Macht, Weltherrschaft und Glücksherrlichkeit des eigenen Volkes, die biblische Messiashoffnung erwartet das Gottesreich der Gerechtigkeit, der Liebe, des Friedens und der wahren sittlichen Erkenntnis für die gesamte Menschheit. Das Judentum bei Oswald Spengler. Von Dr. Max G r u n w a 1 d. (Fortsetzung.) Die Juden als Nation. Von Cyrus bis Titus waren die Juden eine „Nation ohne Land", ein Consensus mitten unter Nationen gleicher Art. Jerusalem war das jüdische Mekka, der heilige Mittelpunkt, weder Heimat noch geistiges Zentrum (246). Eine ähnliche Entwicklung weisen Perser und Chaldäer auf. Aus der Stammesgemeinschaft wird - eine Rechtsgemeinschaft, der eine einheitliche Idee zugrunde liegt. Das ist die „Nation" (204). Sie ist eine Erscheinung eines Kulturkreises, den Sp. als den „magischen" von dem „apollinischen1" der Antike und dem „faustischen" der germanischen Völker unterscheide^ und der*zum großen Teil mit jener Gruppe von Völkern zusammenfällt, die Sp. unter dem Gesamttitel der „arabischen" zusammenfaßt. Die Perser der Sassanidenzeit kennen, im Gegensatz zu denen der Achämenidenzeit, ein persisches Volk nicht mehr als Einheit der Abkunft und Sprache, sondern als Einheit der Mazdagläubigen im Gegensatz zu den Ungläubigen, mochten sie, wie die meisten Nestorianer, von noch so reiner persischer Abstammung sein. Und ebenso haben die Juden, später die Mandäer und Manichäer und noch später die christlichen Kirchen der Nestorianer und Monophysiten sich als Nationen, als Rechtsgemeinschaften und juristische Personen im neuen Sinne empfunden. Und damit entsteht eine Gruppe früharabischer Rechte, die ebenso entschieden nach- Religionen gesondert sind, wie die Gruppe der antiken Rechte nach Stadtstaaten. Im Sassanidenreich entwickeln sich eigene Rechtschulen zoroastrischen Rechtes; die Juden, die einen gewaltigen Teil der Bevölkerung von Armenien bis Saba bilden, schaffen sich ein Recht im Talmud, der einige Jahre vor dem Corpus juris abgeschlossen wird. Den Juden hat im römischen Reiche niemand .ihre eigene Gerichtsbarkeit streitig gemacht. Die klassischen Juristen P.apinian, Ulpian, Paulus waren Aramäer, Ulpian nennt sich mit Stolz einen Phöniker aus Tyrus. Sie entstammen derselben Bevölkerung wie die Tannaim und die meisten Apologeten des Christentums, die Hochscholastik der arabischen Frühzeit . . . Das syrisch-römische Rechtsbuch umfaßt ein weit größeres Gebiet als das Corpus juris . . . Die Digesten und Kommentare dieser Juristen verhalten sich zum erstarrten antiken Gesetzesstoff wie die