Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1923
- Issue
- Heft 11 (30.5.1923)
- Date
- 1923-05-30
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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„Union deutscbösterreicbischer Juden“ Wien, IX. Berggasse 4. Postsparkassen-Konto Nr. 9464. Tetepbon Nr. 19*2*77. a m, wjmw—tarnbp Die Tätigkeit der „Union dcntschöstcrreichischcr Inden" im Jahre 1922|2B. In der am 6. Mai d. I. stattfindenden III. ordentl. Delegierten-Versammlung wurde folgender Tätigkeitsbericht erstattet: Geehrte Delegiertenversammlung! Die Zeit ist aus den Fugen! Ganz Mitteleuropa keucht unter den Nachwirkungen des Krieges. Geldentwertung, Teuerung, Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot haben die Mißstimmung der Massen zur .Verzweiflung gesteigert, und diese Psychose wird von gewissenlosen Agitatoren zu einer bilden Juden Hetze gusgebeutet. Staatsmänner, die den Kpieg 'angezettelt, und Generäle, die ihn verloren haben, bedienen sich des alten und erprobten Mittels, den Zorn und Haß der Menge von ihren eigenen Häuptern aus jene der Juden ,abzulenken, Monarchistische und nationalistische Verschwörer streben den Umsturz der Staatsordnungen durch Erregung sozialer Unruhen an, bei welchen Gesetz und Recht -nißachtet, Mord.und Totschlag als erlauhte Handlungen nicht nur gepriesen, sondern auch geübt -werden. Hiezu kommt die Schwäche der Staatsgewalt, welche nicht mehr über die notwendigen Machtmittel zur Hintanhaltung von Ausschreitungen und zur Bestrafung der Uebeltäter verfügt. Die Judenhetze hat neue Formen angenommen. Es sind nicht mehr einzelne Beschuldigungen, welche gegen die Juden erhoben werden, sondern es ist schon unser bloßes Dasein, die Tatsache der Existenz eines angeblich der Rasse nach unterschiedlichen Volksteiles, was man uns zum Vorwurfe macht. Die Rassenlüge feiert förmliche Orgien und es ist nur der gutmütigen Veranlagung des österreichischen Volkes zuzuschreiben, wenn es nicht auch hier schon wie in Deutschland und Ungarn zu schlimmeren Verbrechen gekommen ist, als zur Verprügelung jüdischer Männer und Frauen in Konzert- und Versammlungssälen. Die betrüblichste Erscheinung in dieser Verwüstung aller Kulturwerte bildet die Verseuchung unserer akademischen Jugend mit dem Gifte des Rassenhasses. Unterstützt von den Rektoren und Professorenkollegien, ja selbst von -aktiven Ministern der großdeutschen Partei haben die hakenkreuzlerischen Hochschüler die Forderung nach Einführungi' des numerus clausus d. h. nach Beschränkung der Zutrittes jüdischer Hörer zum Hochschulstudium im Verhältnis der Zahl der Juden zur Gesamtbevölkerung erhoben. Das Brandmal jener Äußerung des Rektors Diener, es! sei bedauerlich, daß die Zulassung der Dozenten nicht nach deren Herkunft und Abstammung, sondern nach ihrer wissenschaftlichen Befähigung beurteilt werden müsse, wird von dem Frontispiz unserer Wiener Universität nicht mehr werschwinden. Der Versuch von Lehrern und Hörern, die Staatsgrundgrundgesetze außer Kraft zu setzen und die jüdische Jugend von unseren Bildungsstätten auszuschließen, ist vorläusig nicht gelungen. Die Freiheit der Lehre und dex Wissenschaft konnte jüdischen Lernbeflissenen, soweit sie österreichische Staatsbürger sind, nicht verkürzt werden. Dagegen hat das Professorenkollegium der Wiener technischen Hochschule den schmählichen Beschluß gefaßt, daß nusländische jüdische Hörer nur iw Verhältnisses von 10 o/o zu der Gesamtzahl der in den einzelnen Abteilungen Inskribierten Ausnahme finden dürfen. Gegen diese flagrante Verletzung der konfessionellen Gleichberechtigung an einer österreichischen Hochschule haben wir beim Unterrichtsministerium scharfe Einsprach? erhoben und verlangt, daß zur Aufnahme an die technische Hochschule dieselben Grundsätze maßgebend sein müssen, wie für die Universität, d. h. daß die Inskription nur auf Grund der -wissenschaftlichen Vorbildung, aber ohne Rücksicht auf die Konfession der Aufnahmsbewerber zu erfolgen habe. Wir täuschen uns nicht darüber, daß wir erst im Anfänge des Kampfes um unser Recht auf Bildung stehen und daß die Versuche,uns desselben zu berauben, auch weiterhin ihre Fortsetzung finden werden. Noch werden die Staatsgrundgesetze respektiert, aber wie wenig der Geist derselben im Bewußtsein der Machthaber dieses Staates verankert sind, beweist die Verordnung des früheren Ministers des Innern Dr. Frank, daß ber der Volkszählung auch eine Frage nach Rasse und Volkszugehörigkeit zu beantworten sei. Die österreichische Gesetzgebung kennt den Begriff der Rasse nicht und er ist nur durch eine unrichtige Übersetzung des Artikels 80 des Friedensvertrages von Saint Germain in unsere Verwaltungspraxis hineineskamotiert worden. Durch diese Eskamotage sind Tausende ehemaliger österreichischer Staatsbürger jüdischen Glaubens um ihr O p t i o n s r e ch t gebracht worden. Unsere Bemühungen, jdieses Unrecht zu beseitigen, haben bisher zu einen greifbaren Erfolge noch nicht geführt, sie sind aber noch nicht abgeschlossen und wir geben die Hoffnung nicht auf, daß unsere beim Völkerbund diesbezüglich anhängig gemachte Beschwerde, die vor diesem Forum von hervorragenden Männern vertreten wird, doch noch Beachtung finden werde. Die Aufnahme der Rassensrage in die Volkszählung beweist aber, daß die österreichische Regierung, die sich ja lediglich aus das Vertrauen zweier antisemitischer Parteien stützt, durch diese Zählung den erwähnten Parteien die Grundlage zu weiteren Vorstößen gegen die Gleichberechtigung der Juden bieten will.' Nach welcher Richtung sich diese Vorstöße bewegen, und welche Mittel hiebei zur Anwendung gebracht werden, beweist die Veröffentlichung eines sogenannten Juden - katasters durch die ein national-sozialistisches Blatt in Innsbruck. Der Zweck dieser Publikation ist zugestandenermaßen tue Boykottierung der jüdischen Geschäftsleute in Tirol und Vorarlberg durch die christliche Bevölkerung. Da nach mehrfachen oberstgerichtlichen Entscheidungenauch der Boykott unter jenen Begriff der „Feindseligkeit" fällt, welcher nach § 302 St.G. das Vergehen der Aufreizung wider die verschiedenen Nationalitäten, Religionsgesellschaften, Klassen oder Stände» der bürgerlichen Gesellschaft begründet, so haben wir gegen diese Publikation schriftlich und mündlich die Beschwerde beim