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Die Wahrheit · 1924-03-15 · Heft 6 (15.3.1924) · page 10

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1923
Issue
Heft 6 (15.3.1924)
Date
1924-03-15
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Jxanf und Dr. Wab e r zur sorgfäkrigen Erwägung mckerbreiten. Auch feie Jiidffchnationalest haben in ihrer Potestverfammlung ihr starkes Interesse -an dem Bestand Oesterreichs betont. Die Juden, mögen sie welcher Gruppierung immer angehören, Huben weit -über ihr Verhältnis zur nichtjüdischen Bevölkermrg im Kriege auiö nach dem Kriege ihre Pflicht gegen den Staat erfüllt und Werder: sie mich weiter erfüllen. Wem: dieser Staat zugrunde ginge, so wird es nicht die. Mische Bevölkerung sein, der die Schuld daran beizumesseu sein wird. Der Tiroler „Iudenkataster". Der Sekretär der „Union üeutschösterr>eichischer Juden" hat am l. März dem Buirdesminister für Justiz Dr. W a b e r die nachstehende Eingabe. überreicht: „An das BundesministeMNm für Justiz! Seit kurzem erscheint in Innsbruck das Wochenblatt „Der Nationalsozialist", welches sich als Kwmpfblatt der nationalsozialrftischen Bewegung in Tirol und Vorarlberg bezeichnet und sich nicht nur eine maßlose Aufreizung zum Haß gegen die in Tirol eingesessene Mische Bdvölkerung, sondern augenscheinlich auch die Untergrabung jeder behördlichen Autorität und die Herabwürdigung verfassungsmäßiger staatlicher Einrichtungen, wie zum Beispiel jener des parlamentarischen Systems, zur Ausgabe macht. Wir verweisen bezüglich des letzteren Purrktes aus Aufforderungen des genannten Blattes, „polAsche Gegner auszuhängen" und „die Mitglieder des österreichischen Parlaments mit nassen Fetzen ans dem Tempel des Ring des 12. November heraus zu jagen". Bon den: Genfer Vertrag wird als ddm „Genfer Betrug" und von Bundeskanzler Dr. Seipel als „dem großen Liebling und Bater des auserwählten Volkes" gesprochen. Bezüglich des ersten Punktes verweise:: wir ans die Tatsache, daß in jeiber Folge des „NaKonalsoziMst" ein Judenkataster erscheint, welcher Namen, Beschästitzuing und Ad resse der in Tirol und Vorarlberg wohnhaften Mid erwerbstätigen Juden umfaßt. Der Zweck dieses Judenkatasters ist zugestandenermaßen die Boykottierung der jüdischn Geschäftsleute durch die christliche Bevölkerung. Nach mehrfachen oberstgerichtlichen Entscheidungen (P. E. vom 27. Oktober 1896, Zahl 12.384 und 12.383, Sg. Nr. 1988 und 1989) fällt auch der Boykott unter jenen Begriff der „Feindseligkeit", welcher nach § 302 Strafgesetz das Vergehen der Aufreizung wider die verschiedenen Nationalitäten (Volksstämme), Religions- oderandere Gesellschaften, Einzelklassen oder Stande der bürgerlichen Gesellschaft oder wider gesetzlich anerkannte Körperschaften oder überhaupt zur Herbeiführung sei-ndseliger Parteiungen unter den Enrwohnern des Staates begründet. Nach dem Preßgesetze ist die Anwendung des objektiven Verfahrens gegenüber solchen durch die Presse begangenen Delikten nicht mehr möglich. Die Beschlagnahme kann nur durchgeführt werden, wenn gleichzeitig die subjektive Verfolgung gegen die Urheber :md Verbreiter eiugeleitet wird. Da jedoch dieses Verfahren vor dem Schwurgericht anhängig gemacht werden muß, so ist es begreiflich, daß die Staatsanwälte aus prozeßtechnischen Gründen in den meisten Fällen Bedenken tragen, die Anklage zu erheben. Diese prozeßtechnischen Gründe sollten und dürften jedoch nicht wirksam sein, wenn es sich um die Beurteilung derartiger Aufreizungen von: allgemein politischen und insbesondere dein staatlichen Gesichtspunkte ans handelt. Die nationalso zialistische Bewegung nimmt Formen und au, welche den Bestand der bürgerlichen Ordnung und der öffentlichen Sicherheit in hohem Akaße bedrohen. Sie ist e*irtt Ableger der nal>ionalsözialistischen Bewegung in Bayern, welche offen und eingestandenermaßen aus den Umsturz der gegenwärtigen Staatsordnung '.Marbel tet und -die Beseitigung des jetzigen parlamentarischen Systems und wohl auch der republikanischen Rcgierungssorn: anstrebt. Me immer man auch die Fragen der mitteleuropäischen Politik in Gegenwart und Zukunft beurteilen mag, so muß -es doch Pflicht und Ausgabe unserer bundesstaatlichen Behörden sein, Ausschreitungen gegen die derzeit geltende Verfassung der Republik Oesterreichs und gegen die bestehenden Gesetze hintan zu halten und eventuell zu ahnden. Dies gilt aber auch bezüglich der Aufreizungen gegen unsere Staatsbürger jüdischen Glaubens. Die jüdische Religion ist in Oesterreich gesetzlich anerkannt und ihre Bekenner genießen die volle Gleichbevechtigrurg Mit allen anderen Bundesbürgern, namentlich im Rechte der freien Ausübung ihres Erwerbes, ist der freien Wahl ihres Wohnsitzes und in der Zulassung zu allen öffentlichen Aemtern. Wenn der Boykott überhaupt unter Strafsanktion gestellt ist, so muß er auch strafbar fein, wenn, er gegen Staatsbürger jüdischen Glaubens gepredigt oder nugewendet wird. Die Berechtigung dieses A:vsprr:ches wird noch verstärkt d::rch die Tatsache, daß die in Distol ansässigen Juden dort seit Jahrzehnten, in einzelnen Fällen sogar seit Generationen wohnhaft sind und sich innerhalb der gesamten Bevölkerung vollster Achtung, und Wertschätzung als ehrenhafte, und solide Gelschästsketcke erfreuen. Dies ist so sehr wahr, daß selbst der „Natidnalsozialist" nicht umhin kann, die Loyalität der Innsbrucker- Inden, wenn auch widerwillig, zuzugeben. Daß im Falle besonderer Gefahr ein Staatsanwalt auch von den oben erwähnten prozeßtechuischen Bedenken abzusehen vermag, beweist die vor wenigen Tagen gegen die Wiener Tageszeitung der „Abe:td" wegen Beruuglimpsmrg des Polizeipräsidenten Hans Schober eingeleitete Beschlagnahme und strafgerichtliche Untiersuchüng. Die Verhetzung gegen eine ganze Klasse: -ehrenwerter und nützlich wirkender Bundesbürger, die Verhetzung -gegen alle staatliche Autorität, wie sie der „Natron-alsoziMst" betreibt, stellt sich zum mindesten nicht -als eilte geringere Gefahr für die öffentliche. Ordnung dar, als der LlstWff gegen den Pol.izeiipräsidenten Schober, dessen VeMenste wir in höchstem Maße würdigen. . Wir erachten daher die Bitte vollauf begründet, daß das Bundesministerium für Justiz der Staatsanwaltschaft in Innsbruck den Auftrag erteile, mit allen ihr gesetzlich znstähenden Mitteln gegen die gefährliche-, aus -den Umsturz hinzielende Tätigkeit des- Innsbrucker Wochenbibates , Der Nationalsozialist" einzuschresten u:w uameMich gegen die ist jeder Nummer fortgesetzte Boykottierung der Tiroler Judenschaft durch Einleitung des subjektiven Verfahrens untd Beschlagnahme der betreffenden stftrmmern vorzugehen." . In der mündlichen ^lussprache bemerkte «der Minister', daß der Antisenritismus sich überall im Verhältnis zur Zunahme der jüdschen Bevölkerung steigere. ' Dies treffe aber M Tirol nicht zu und es müsse daher zugegeben werden, daß der AntisemiNsmus nach Tirol Vüustlich hineingetruigen wird. Dr.. Waiber erklärte ^schließlich, daß -er die Eingabe entgegenmchine rurd sich über den Inhalt derselben amtlich mit dem Staatsanwalt ist Innsbruck ins Einvernehmen fetzen und die Angelegenheit werter verfolgen werde.

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