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Die Wahrheit · 1923-02-15 · Heft 4 (15.2.1923) · page 10

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1923
Issue
Heft 4 (15.2.1923)
Date
1923-02-15
Page
– (sequence 10)
Language
German
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der VolkshMe arnäb zu Äer Forderung des' «maeiMs clausus enthalten, welche geeignet sind, Re -grundsätzlichen Bestrebungen dieser Panter in einem durchaus -falschen Lichte erscheinen zu lasien. Ich lege daher Wert darauf, ftstzustellen, daß in der letzten Sitzung/der Parteileitung neuerdings mit vollem Nachdrucke darauf hingewiesen wurde, daß das Programm der bürgerlich-demokratischen Arbeirtspartei für alle Staatsbürger Oe st er-' reichs die vollste konfessionelle Gleichb e r e chtigung und die AusrechHaltuug jener ftaatsgrundgesetzlichen Bestimmungen fordert, nach welchen die Zugänglichkeit der öffentlichen Aemter vom Religionsbekenntnis vollkommen unabhängig ist und die Lohr- und Lernfreiheit gewährleistet wird. Die Parteileitung hat Herrn Nationalrat Ottokar Czernin «beauftragt, diesen Standpunkt der Partei m einsr demnächst stattfindenden großen Versammlung neuerlich mÄ -aller Schärfe zu betonen. Was die Frage des immeinus daus-us betrifft, so lehnt die bürgerlich-demokratische ArbÄtspartsi« einen solchen für alle Hörer österreichischer Staatszugchörigkeit als verfassungswidrig mit der größten Entschiedenheit ab. Es kann jedoch nicht außerlacht gelaffen werden, daß insbesondere die Wiener Universität unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Umständen darauf bedacht sein muß, ihren Studiienbetrieb vorwiegend für jene Höver: offen zu halten, die in Wien, in Niederösterreich, Oberüsterreich und Salzburg heimatberechtigt sind, zumal ja für Hörer aus den Alpenläudern die Universitäten Graz und Innsbruck zur Verfügung stehen. Die Rangorduung bei der Inskription wäre demnach die folgende: In erster Reihe müßte allen Hörern aus Men, Niederösterreich, ObttÄ-sterreich und Salzburg ohne Unterschied der Konfession die Möglichkeit zum Studium gegeben werden; in zweiter Reihe würden die Hörer aus anderen österreichischen Bundesländern zur Inskription zugelassen werden, und erst nach Maßgabe des noch erübrigenden Platzes könnten auch Ausländer, und zwar wieder ohne Unterschied der Konfession, zum Studium an der Mene-r Universität zugelasien werden. Diese Einteilung ist durch die prekären wirtschaftlichen Verhältnisse, welche sich in der Nachkriegszeit herausgebiMet haben, bedingt und würde keinerlei grundsätzliche Einschränkung der Lehr- und Levnfreiheit, sondern nur eine rein budWtäre Sparmaßregel bedeuten." * $ * Wir nehmen keinen Älnstand, diese Zuschrift zu veröffentlichen, obwohl sie mit unseren Anschauungen über die Aufgaben einer fteiheitlichen Bürgerpartei uckd über die Stellung der Wiener Universität in mehrfachem Widerspruch steht. Es genügt nicht, daß eine solche Partei die konfessionelle Gleichbevechtigmig nur aus dem Papier proklamiert und sozusagen in ihrem programmatischen Aushängeschild führt. Es ist ihre Pflicht, auch jeden Angriff auf dieses verfassungsmäßige Rechtsgut energisch abzuwchren und Agitationen entgegenzutreten, welche unter antisemitischer Flagge in letzter Linie -doch nur monarchistische, klerikale und sonstige reaktionäre Ziele verfolgen. Es besteht nicht der geringste Zweifel darüber, daß Hakenkreuzler und Frontkämpfer, Deutschnationale und Christlichsoziale im Verein mit den „Erwachenden Ungarn", mit den Nationalsozialisten in Bayern, und mit den Alldeutschen im übrigen Deutschland eine geschloffene Front zur Untergrabung des republikanischen Gedankens' und der freiheäMhen Idee bilden und sich hierzu als wirksamstes Mitte! der Judenhetze bedielen. Man kann den Juden nicht zumuten, M-t diesen Leuten eine bürgerliche Einheitsfront zu bilden. - Peinlich überrascht sind wir aber auch von der Auffaffung der bürgerlich-demokratischen Arbeitspartei über Bedeutung und Aufgabe der Wiener Universität. Der Weltruhm dieser Hochschule wurde dadurch -begründet, daß über ihren Pftrien der Spruch leuchtete: „Im Tempel der Wissenschaft ist jeder Betende gleich". Nicht eine Anstalt zur Züchtung und zum Drill von Beamten, sondern ein Brennpunkt der alkmrfaffenden Wissenschaft ist die Wiener Universität von jeher gewesen. In ihrer Glanzzeit hat sie es verstanden, aus dem ganzen Erdkreis Männer der höchsten Begabung als Lehrer heranzuziehen. - Namen wie Unger und Glaser, Exuer und Grünhut an der juridischen, Skoda und Rokitansky, Hirt! und Hebra, Nothnagel und Politzer, Billroch und Albert an der medizinischen, Ed. Sueß, Gomperz, Mach und Lieben an der philosophischen Fakultät begründeten ihren strahlenden Ruf und niemand ft-agte, ob diese Fürsten der Wissenschaft arischer oder jüdischer Abstammung waren. Aus allen Herren Ländern strömten die Wißbegierigen herbei und der Ozean bildete kein Hindernis für den Zuzug derer, die an den Brüsten der Wiener Alma mater trinken wollten. Was die bürgerlich-demokratische Arbeitspartei aus der Wiener Universität machen will, wäre die Vernichtung der Universitas litterarum, ein Herabdrücken von ihrem Weltniveau auf die Stufe einer terrsrorial eingeengten Pflanzschule für staatliche Kvippenreiter. Wir wollen hier nicht untersuchen, vb unsere traurigen finanziellen Nöte zu ^dieser Selbsttastrierung uns zwingen. Das ist eine Erwägung, die in den Bereich der Bundesregierung füllt; eine freiheitliche Bürgerpartei aber, welche auch ideale Aufgaben zu erfüllen hat, dürste dieselbe nie zu der ihrigen machen, denn neben der Lehre und dem Lernen hat jede Universität der wissenschaftlichen Forschung, das heißt, der Erweiterung jenes menschlichen Erkenntn-rffes freieste Bahn zu eröffnen. —sch— Die Raffensrage bei der Volkszählung. Entgegen ferner Erklärung ilm Parlament hat nun ViMantzler und Minister des Innern Dr. Frank doch Migeopduet, daß eine Frage noch ,Mvlkszugehörigikeit und Raffe" iwi die VoMszählungsbogen «ausgenommen werde Der Begriff der „Raffe" ist/der österreichischen Gesetzgebung unbekannt. Er hat durch eine fehlerhafte Uebersetzuug Eingang in den Frickdensvertrag von St. «Gevmaiu geftm-den, ist aber weder von der Regierung Noch vom Verwaltungsgerichtshvfe näher präzisiert worden. Auch wissenschaftlich ist dieser Begriff nicht »festgestellt, es «steht vielmehr fest, daß in Europa eine unentwirrbare Vermischung der Völker und Raffen stattgefunden hat. Die „Begriffe „arisch" und „semMsch" -stellen nur die Bezeichnung von Sprachgebieten, nicht aber Unterschiede des Blutes, nicht biologische Merkmale dar. Es ist Mo ein Versuch mit untauglichen Mitteln, den Herr Dr. Frau k uiftermmmt, um im Wege der BaKszählimg die Zugehörigkeit zur „Raffe" festzustellen. Jedermann kann diebekresfende Rubrik nach seinem freien persönlichen Ermessen -a u s f ü! l e n. Wenn man die Wahrheit sagen will, zu der man jo verpflichtet ist, und zwar ebensowohl Juden «wie Christen, so müßte man hinschveiben, daß die Frage unbeantwortet bleiben muß, weil der Begriff der „Raffe" weder gesetzlich noch wiffenschaftlich zu fixieren ist. Die Verordnung des Vizekanzlers Frank setzt Oesterreich -einer europäischen Blamage aus und -man müßte "ihm eigentlich danLbar dafür siein, daß

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