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Die Wahrheit · 1922-10-12 · Heft 20 (12.10.1922) · page 9

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1922
Issue
Heft 20 (12.10.1922)
Date
1922-10-12
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Di e Wahrheit ^eite 9 Nr. 20 Unser Kamps um das Optionsrecht der Juden in Österreich. ZU fotert schamlosesten Lügen, mit welchen die Welt während der Waffenstillstands- und Friedensverhandlangen ibetört wurde, gehört die Wilsonsche Phrase von dem „Selbstbestimmunigsrecht der Völker", ustd <m<M weiß, wie -durch die vollständige BsiseMschiebnntz dieses Grurdsatzes vor allem die deutsche BevöWerunig des vormäligen österreichischen Kaiserstaates zerstückelt wurde. Alber wenigstens das Selbstbeftimmungsrecht des Individuums ist im Frv»- densv-ertrage von St. Germrain durch den Artikel 80 gewahrt «worden, welcher in der deutschen Ueberlfetziung landet: „Pevs-mren, -d«ie in einem zur ehemaligen österreichischungarischen Monarchie gehörigen Gebiete heimatberechtigt und dortnach Raffe und Sprache von «der Mehrheit der Bevölkerung verschieden sind, können innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten Nach dem Jnkrastitreten des gegenwärtigen Vertrages für Oesterreich, Italien, Polen, Rumänien, d«en serbisch-Erolatisch-floweurschen Staat oder die Tsch-echo-Slowakei optieren, je nächdienr die Mehrheit der Bevölkerung dort aus Personen besteht, welche die gleiche Sprache sprechen und derselben Raffe aingehören wie sie." Es war vollkommen «Aar, was die Unterzeichner des Friedensvertrages mit dieser- Bestimmung wollten. Niemand sollte «gezwungen. werden, «einem der neiugebildeiten Nationalstaaten Lnzugehörlenr, wenn er sich irr seiner eigenen Nationalität und Sprache von der Bevölkerungs- Mehrheit des neuen Staates unterschied, urrd jedem sollte es sreistchan, Bürger jenes Staates zu werden, dessen Mchrheit er sich nach Nationalität und Sprache zugehörig fühkhe. Das Wort „race" im französischen Vertrcrgstext deckt sich nach dem ^französischen Sprachgöbvauche mit dem Begriff der » Nationalität" und ist in unserem Auswärtigen -Amt unrichtig mit „Raffe" übersetzt worden. Die österreichische Regierung hat denn «M-ch in H«ver Durchführungsverordnung vom 20. August 1920 den Ausdruck „Raffe" ursprünglich richtig im Sinne von „Nationalität" gedeutet und «daher von den Optionswerbern nnr den Nachweis sprachlicher und politischer Zugehörigkeit durch.Schulzeu'gniffe, VolkszähluNgsauszüge und DokumentiierNng der Zlugehörigikeit zu nationalen Wahlkreisen gchordiert. -Wo soilche BeikundnNgen fehlten, begnügte sie sich mit der mündlichen Bezeugung, daß die deutsche Sprache die Muttersprache der Optionswer'ber ist, undtatsächlich wurden auch Me derart belegten Gesuche bis znm 15. Juli 1921 aufrecht erledigt. Mit dem «zu dieser Zeit erfolgtem Amtsantritte des d>eutschnati0n'Ul-antisemitischen Innenministers Doktor Waber -änderte sich die Situation für die jüdischen Optanten plötzlich «und radikal. Gestützt auf eine Entscheidung des Berwaltungsgerichtshvfes, welche dien- Ausdruck ,.Raffe" «für «dein Mischen Beschwerdeführer in völkischantisemitischem Sinne «deutelte, obwohl die Juden in Oesterreich niemals «als eine besond-ere Nationalität anerkannt waren und beispielsweise 'in der Bukowina sogar zwangsweise in die deutsche Wählerkurie verwiesen wurden, erließ Herr Dr. Wnber die Anweisung, daß alle jüdischen Optio n s w «er b e r «fortan «ausNlchmslos mit der Begründung «a bznw e i s e n feien, daß «sie ,/den Beweis «der Zugehörigkeit zur Mehrheit der «Beivölikernng nach Raffe und Sprache nicht erbracht halben". Dies auch dann, wenn der Optant seit seiner Geburt in Wien oder einer anderen deutschen ©Bott ununterbrochen geleibt und - Zeugnisse v!on der Volksschule bis zur absolvierten Bürgerschule beigebvacht hatte. Die Neue Praxis führte dvzu, daß in einer und derselben Familie widersprechende Entscheidungen Vorlagen und daß Wm Beispiel Vater «und Sohn, Bruder und Schwester «als Angehörige «verschiedener „Raffen" erklärt wurden. Dausende und -Abertausende jüdischer Optanten uud zwar Mch solche, die nach Böhmen, MiiHren, Ungarn und Jugoslawien zuständig waren, wurden so mit leinein Schilage,zu Fremden, zu „Staatsloseu" gemacht und unterlagen «der Gefahr einer Abschaffung durch die Polizei, obwohl sie hier seit Jahrzehnten, ja vielleicht seit Großvaters Zeiten ihren sestgsgvündeten Erwerb hatten. Die „Union dentschüsterreichischer Juden" hat «fofort den Kampf gegen dies«M heillosen und bösartigen Wchtsbrnch ausgenommen. Im August 1921 richteten «wir «an diie in Wien akkreditierten Vertreter «der Silgnatarmächtle des Friedensvertrages das dringliche Ersuchen, ihre Regierungen zu einer autoritativen Auslegung des'Ausdiruckes .rnce" im Artikel 80 zu vevanlaffen und gleichzeitig baten wic unsere Freunde in London, Paris und Rom, diesen Schritt «durch direkte Vorstellungen bei «den Außenministern Englands, Frankreichs und Italiens unterstützen zu wollen. An Me abgewiesenen jüdischen Optionswerber erließen wir die Aufforderung, «gegen die Ubweisliche Entscheidung die Beschwerde -an den VerwaltzungIgerichtshos zu ergreifen «und sicherten ihnen im 'Bedarfsfälle die unentgeltliche Vertretung ihrer Beschwerden zu. In der Presse erösfnete eine der größten juristischen Kapazitäten, unser Beirat Dr. Julius Ofner, den Kamps und führte m einer Reihe «glänzender Artikel mit «logischer Scharfe nnd gründlichster Kenntnis der politischen, staatsrechtlichen und ethnotgvaphischm Materie den Nachweis der UnhaMarkevt des vom BerwUltuNgsgerichtshofe und dein Minister Waber eingenommenen Standpunktes. Prof. Oberhummer folgte mit einem Artikel, in welchem dieser berühmte, auch seinem Glaubensbeikenntniffe nach unbedenkliche Gelehrte zwingend nachwies, daß mit «dem Ausdrucke „raee" «im Artikel 80 „nicht die anthropologischen Merkmale gemeint sein könne". In seiner BegvünLNng einer diesbezüglichen Interpellation im 'österreichischen NatioUalvate erklärte Präsident Seitz «klipp und klar, -daß sich Minister Dr. Waber nur einer «formellen Pflicht entledige, indem er den Auftrag «gibt, überall einen abweislichen Bescheid zu erteilen, wenn man «aus einer bloß oberflächlichen Durchsicht «der Gesuche gesehen hat, daß es sich um «die Option einer Person handelt, die -im -Verdacht steht, ein Jude zu sein." Ar gleicher Zeit sprachrdas Präsidium der „Union" beim damaligen Bundeskanzler S ch o «b e r vor nnd -überreichte Hm ein von ihrem Präsidenten Dr. Ornstein «usgearbeitetes Memvvandnim, in welchem die VertragswidrigLeit der von Dr. Waber beliebten Auslegung und die schwere moralische und wirtschaftliche Schädigung durch dieselbe mit überzeugender Gründlichkeit dargelegt wurde. Der Bundeskanzler erklärte freimütig, «daß er «den Standpunkt Dr. Wabers wieder teile noch billige, «daß aber, da in Oesterreich «die -Minister nicht ernannt, sondern von den parlamentarischen Parteien ,gewäh,lt werden, er selbst «daher nicht Mrnffterpräsidönt, sondern nur prffimuis Mer pares sei keine Möglichkeit habe, seine ANffaffung jener des Dr. Waber enttgegenzustellen. Unter solchen Umständen mußten wir das Schwergewicht unserer Aktion einerseits darauf richten, die Spruchpraxis «des Berwaltungsgerichtshofes zu durchbrechen, -anderseits im Wege des Völkerbundes sine -authentische Interpretation der Vertvagsmächte «zu erlangen-. In ersterer Beziehung wurde ein Erfolg «insofern erzielt, als der Verwaltungsgerichtsh of am 84. April 1922 ein Er-

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