Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1922
- Issue
- Heft 18-19 (21.9.1922)
- Date
- 1922-09-21
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
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Nr. 18/19 Die Wahrheit Seite 23 Vermischtes Der Weg zur Einigkeit. Dieser Wep ist nach einem «gl ächzenden Ansiatz Faibiius S ch 'a. ch s in der Bri'mner „Jüdischen BolkAstiimme" der einzige, der' zur sicheren- Rettung der ibodrä-ngten Jndenheit rurd des zerfallenden Judentums -sichren kann. Die Eigendrödelei, der Unsehidarkeitsd'üNkel der vevschieidenen indischen Parteiführer sin>d nach der richtigen dlnlschanuug Schachs der Nebel größtes. „Nicht rrene Organisationen sollen entstehen, wohl über 'sollen die alftett mit neuen Geist erfüllt werlden." Der Verfasser ist lafaer nicht der Mann bloßer Ideologie oder abgerissenier Schkaigwörter, sondern ausführbarer dvingenider Reformen, die >von ihm gezeichneten Richtlinien find durchaus M-chgchcrr und wurden bereits des öfteren, über noch nie mit Ähnlicher Klarheit des Geistes und Tiefe des Empfindens Hichg-estellt. So, wenn er atnter anderem die Forderung Nach Einheit! i ch >k e i t d -erOr g n rr is a t i o n n n is e rer W oh l t ä t i -gl e i t b e t o n t. Die Hilfe darf chrtaib nicht mehr den Charakter des' Almosens tragen. „Wo Kräfte untd Mittel gering firtd, da muß marr ökonomisch mit ihnen gchen." Hinter der praktischen Arbeit soll jedoch die geistige nicht zrroückstchen. Eine g a n glb ar e B r n ck e m n ß z w i s ch e n W i f f e n u n d Leben g eschlagen w e rd e n." Schließlich, aber nicht zuletzt behandelt Schach die -ethischen Fragen des Juderrt-nms, legt den Finger in die Wunde Nnferer neuen Reichen, geißelt die A u s w ü ch f e d e s L n x u s l eben s, die, an Inder: 'beobachtet, weit mehr Aevgernis erregen als. -gleiche Erscheinungen in anderer: Schichten. Derartige Reformen in allen Belangen HerlbeitzNführen wäre durch Einberufung eines allgemeinen Kon g re s >)' e s >d e r Inder:- heit anznbahnen. Es ist ein warmherziger rnächkiger Llppell an alle gesunden jüdischen -Kräfte, der weithin ergeht. Möge der Rufer kein Prediger in der Wüste fein! Die bayrische Regierung für den Judenschutz. Etwas spät erinnert -sich das bayrische Staatsministerinm feiner Pflichten gegen die nichtchristlichen Bürger nnd gibt den ihm unterstellten Behörden- Bechaltungsmaßregeln, nm die öfserrtliche Ruhe und Sicherheit durch antisemitische Ausschreitungen im Lande zrr wahren. Die Beizirspolizeiämter werden 'anfgefordert, den Berfamml-nnigen und berufsmäßigen Agitatoren schärfste Aufmerksamkeit zuzrrwenden. Kirche -und Schule 'sollen -vereint zn-sammeNwirken durch Ansklärrrng, die Auswüchse des Antisemitismirrs zu bekämpfen nn'd Was sonst noch derlei auf dem Papier fo rertranensvoll sich Ausnehmendes gebracht werden kann. Zweifelhaft ist nur, ob -und wie die schönen Worte der bayerischen Regierung zur Tat wenden, olb die Männer der Regierung und die Hakeirlrenzseindliuge einumder ohne Angurengelächtsr ins Antlitz schauen körmen. Auch der Vorsitzende der Deutschen ZeNtrnmspartei 'Senatspräsident Marx hat sich in einen: Schreiben an die C. V. Zeitung den Dentschnakionalen -schroff -ablehnend -geäußert. Marr -vertritt die Ansicht, daß der A n t i f e m k t i s m n s f a st i m m e r e i n G e -g n e r d e r K a tholik e n s e i und sie verurteilen ihn schon Ms diesem Gruride. Sie sind ans religiöser Ueberzen-gung dagegen, Mitnrerrfchen zu hassen. Der Fall Rathenatt habe überzeugerid bewiesen, daß die völkischen Bestrebungen zrr Mord nrrd Gewalt treiben. Die vateplänidischen Juden könrren deshalb aus die Unterstützur-Ng des katholischen Volkes rechnen. Holländische Opposition gegen die zionistische Leitung. Dr. H. Edershei-m, einer der llnterzeichner des Haager Manifestes der zionistischen Opposition und Redakteur des „Joodsche achter" (Organ des Nioderlärrdischen Zionistenbnndes) veröffentlicht in den letzten Nuinmern dieses Blattes in Hinblick auf die Antwort Dr. Chaim Weizmanns an Cnrchill eine scharfe Kritik an der Leitung der zionistischen Organisation. In der letzten Nummer des „Joodsches achters" führt H. Edersheim aus: „Unsere große Beschwerde gegen die Leitung ist die, daß sie Curchills Statement angenommen hat, während sie sich dessen hätte bewußt sein sollen, daß sie die Trägerin des zionistischen Gedankens ist. Wir sind gegen die zionistische Leitung nicht -darum, weil sie im politischen Spiel der Kräfte die schwächere war, sondei'n weil sie die einzige Kraft, die sie befaß, preisgab: Die Kraft der Idee. Es war vielleicht unvermeidlich, das Haupt zu beugen, aber der zionistische Gedarrte dürste nicht so preisgegeben werden. Was wir brauchen, ist ein erneuter politischer Zionismus. Revision unserer Palästrnaarbeit, ist jetzt nötiger denn je. Kräftige, zielbewnßte, finanziell gesunde, ans die Entwicklung -des Landes, airf ein gutes, ans natürlichein Wegen gefördertes Einvernehmen mit den Arabern gerichtete, konzentrierte Krastanstrengrrng sei jetzt mehr denn je die Parole. Zionistische Arbeit, das ist die Arbeit des jüdischen Volkes an der Zukunft im jüdischen Lande, das ist die Konsequenz des Mandates; nur fo kann es begriffen und angenommen werden." Das deutsche Reichsgericht über jüdische Ethik. Einer preußischjüdischen Gemeinde wurde ein Vermächtnis Air Gründungeines Kinderhospitals für kranke Kinder ohne Unterschied des Bekenntnisses zugewendet und sie inachte für diese Zuwendung die Steuerfreiheit nach 8 21 des preußischen Erbschaftssteuergesetzes geltend mit der Begründurig, daß die Krankenpflege zu den Zwecken der jüdischen Gemeinde gehöre. Die tSeuerbehörde hatte dies verneint, weil zu. dem Zweck einer jüdischen Religionsgemeinde nur die Krankenpflege ihrer eigenen Glaubensgenossen, nicht aber die Errichtung eines Krankenhauses für Kinder ohne Unterschied des Bekenntnisses gehöre. In Uebereinstimmung mit dem Berufungsgericht führt demgegenüber das Reichsgericht aus: „ . . . einerseits, daß eine solche enge Begrenzung der Zwecke und Aufgaben der jüdischen Gemeinde sich aus den erwähnten gesetzlicheil und statutarischen Bestimmungen nicht ergibt, und andererseits, daß zufolge der Tendenz, die die preußische Gesetzgebung der 2. Hälfte des 19. Jahrhundert durchziehe, und die auf die Gleichstellung der Juden mit den anderen Staatsbürgern in bezug sowohl aus Rechte als auch auf Pflichten gerichtet sei, gemäß der seither eingetretenen geschichtlicheil Entwicklung es -im Wesen der jüdischen Religionsgemeinschaften ebenso wie der christlichen deutschen Kirchen begründet sei, der Not der Armen, Kränkelt und Waisen ohne Rücksicht auf ihre Religions- und Konsessionszugehörigkeit abzuhelfen: auch andere als christliche Religionsgemeinschaften hätten sich dem christlichen Charakter hinsichtlich der Liebestätigkeit an Bedürftigen an-gepaßt . . ." Die Folgerung, daß zufolge dieser geschichtlichen Entwicklung die Krankenpflege schlechthin nunmehr zu den bestimmungsmäßigen Aufgaben der jüdischen Gemeinde gehöre, konnte auch ohne ausdrückliche Ausnahme dieser Aufgabe in die gesetzlichen oder satzungsmüßigen Bestimmungen getroffen werden, besonders wenn bereu Fassung an und für sich schon die Krankenpflege unter die zu> verfolgenden Zwecke ausgenommen hatte, ohne sie auf die eigenen Glaubensgenossen zu beschränken. Denn dann bedurfte es, selbst wenn früher eine solche Beschränkung tatsächlich geübt wäre, nach der Veränderung der Anschauungen zufolge der geschichtlichen Entwicklung keiner Gesehes- oder Satzungsänderung. Die „Juristische Wochenschrift" bemerkt in einer Fußnote zu dieser Veröffentlichung zutreffend: „Diese in ihrer Tendenz nllr zu billigenden Ausführungen bedürfen nur in dem Punkte einer Ergänzung, welche die sogenannte Anpassung der jüdischen an die christliche Liebestätigkeit betrifft. Diese Ausführungen sind historisch insofern unrichtig, als die eigene jüdische Auffassung, noch ehe es eine christliche gab, auch die Pflege Andersgläubiger verlangte. Man könnte also mit Fug eher von einer Anpassung der christlichen Ideen an die jüdischen sprechen. Noch richtiger wäre es, den Begriff der sogenannten christlichen Liebestätigkeit ein für alleinal fallen zu lassen. Die Liebestätigkeit ist kein besonderes Kennzeichen der christlichen Kirche, sondern wird von allen Kirchen und Religionsgesellschaften, wie das Urteil feststellt, in gleicher Weise geübt. Man spreche also von kirchlicher Liebestätigkeit im Gegensatz zur weltlichen."