Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1922-02-23 · Heft 5 (23.2.1922) · page 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1922
Issue
Heft 5 (23.2.1922)
Date
1922-02-23
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3062972-3063949-3063954--11620-3079033
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

ist nun bei der KultusgemVinde dadurch vorgebeugt, daß 1 die Homo rare nicht von dem Rabbiner direkt, sondern von Verwaltungsb samten für Hm in Empfang genommen werden. Mit der Partei hat der Rabbiner selbst nur zu tun-, indem er von ihr Informationen über den vorliegenden Fall entgegennimmt. Dieser Verkehr der Partei mit dem Rabbiner ist aus technischen Gründen nicht zu umgehen. Er wird aber auch durch die Rücksicht nicht nur auf die Würde des rabbinischen Amtes, sondern durch das eigenste Interesse und die Selbstachtung der Partei geboten. . Hiemit sind diese Neberiemnahmen eines Charakters entkleidet, der wesentlich zu dem Begriff des Trinkgeldes gehört. Sie entbehr e n d e r Diskretäo n. Die das Rabbinerhonorar entgegen-nehmenden Aemter halten es im Evidenz und zur offiziellen Einblicknahme zur Verfügung. ,.v Und so ergibt sich für die Wiener Verhältnisse das Unikum, daß mit Zugrundelegung dieser Tabellen über die N e b e n e i n n a h m e n der Rabbiner deren Bezüge bei der G e m einde bemessen und so unter dem Niveau der Gehälter anderer.Angestellten gehalten werden. Die Nebeneinnahmen werden somit zu einem integrierenden Bestandteil des Gehaltes. Der Unterschied zwischen Haupt- und Nebeneirikommen ist nur der, daß jenes durch direkte, dieses durch indirekte Bestenerung des Publikums bestritten wird. Zur Fatierung für die Einkommensteuer wind von der Gemeinde auch dieses Nebeneinkommen des Rabbiners angemeldet. Ueberdies sei hier ausdrücklich festgeftellt, daß es sich bei diesen Neben-Sinnahmen nicht, wie beim Trinkgeld, um eine beliebige Zuwendung handelt, sondern umdie Hano-- rievung einer Leistung, zu der für den Rabbiner von Amts wegen keine Verpflichtung vorliegt. Man braucht sich, also hiefür weder aus ein Gewohnheitsrecht noch auf die an sich für eine ftandesgsmäße Lebens- und Haushaltung unzureichende Besoldung zu berufen oder aus seine Standeswürde, die ihm Nöbengeschäfte verbietet, die anderen Angestellten ihre Hauptginnahmen liefern. Es genügt die Tatsache, daß der Rabbiner ein Anrecht ans ein solches Honorar besitzt und daß Taxen dafür normiert sind. Daß er oft fveiwMg daraus verzichtet oder, wenn es von einer Partei hinterzogen wird, von einer Anrufung ■ der Gerichte absieht, das steht ans einem andieren Blatte. Nun wind man freilich triumphierend darauf Hinweisen, daß KultUsfunkkionäre, „wie der Kohen, 'der von Tenne zu Tenne sich seine Priesterhebe einkassierte," bei den Parteien nicht nur Nedowans unliebsam urgidren, sondern geradezu auch von Laden zu Laden ihre Bedürfnisse und darüber znsammenschnorren o'bfer gar, ähnlich wie die Söhne Ckis, Spenden erpressen. Dieses Bettelwesen ist Geschmacksache und Privatangelegenheit und hat mit. der hier ventilierten Frage ebensowenig zu tun, wie etwa Thoraspenden für den Rabbiner, die übrigens unseres Wissens für die bei der Kultusgemeinde ange- .stellten Rabbiner gar -nicht ftatthaben. Das Sturmlausen gegen di!e Nebeneinkünste des Rabbiners ist unseres Erachtens auf einen Zgitnngsanffatz zuvückzUführen, in dem vor einigen Jahren irgendein verstiegener jugendlicher Schwärmer, vermutlich in Erinnenmg an schlechte Religionsnoten, seinem Unmut darüber Lust machte, daß die Rabbiner für Kasualreden bezahlt werden. Was soll also der Rabbiner tun? Sich dieser Tätigkeit entziehen, kann er nicht. Er ist ja, dem ganzen Wesen' des rabbinischen Amtes entsprechend, dazu nicht nur berechtigt, er ist dazu verpflichtet. Auf ein Honorar verzichten könnte er allenfalls, wenn ihm von dar Gemeinde ein angemessenes Gehalt gezahlt würde. In Wirklichkeit wird er aber doch, wie wir gesehen haben, von der Gemeinde zur Verrichtung dieses oft mit schweren sittlichen, geistigen und körperlichen Opfern verbundenen Dienstes gezwungen, wenn er nicht mit Weib und Kind verhungern will. Er scheidet — nur! — in diesem Punkt aus der Kategorie der Fixbesoldeten aus und wird zum Taglöhner, zum Aeeidenzarbeiter. Ist er durch Krankheit oder Alter oder aus irgendeinen! anderen Grunde verhindert, diesen Dienst — man denke nur an die Tätigkeit auf den Friedhöfen! - auszuüben, so spürt er sofort den materiellen Ausfall. Wenn man demnach Angestellte deshalb im Gehalt den Rabbinern voranstellt, weil ste keine Nebeneiunähmen haben, also gewissermaßen den Vorteil, nicht bei Sturm und Glatteis halsbrecherische Arbeit, verrichten zu müssen, x noch obendrein prämiiert, so ist das eine Logik, die nicht jedermann teilen wird. Daß man aber die, besonders bei den Verkehrsmitteln der Gegenwart, so gallenbitter schwer verdienten Nebeneinuahmen noch obendrein als „Trinkgeld" zu diffamieren sucht, bekundet eine Moral, die öffentlich gebrandmarkt zu werden vrdient. Die 'Würde des rabbinischen Standes und Amtes zu schützen, überlaste man getrost deren Vertretern. Sie werden hoffentlich in der Lage fein, die angemessene Behandlung und Wertung des Rabbiners, die einen Grundpfeiler der jüdischen Lehre und Ueberlieferung und in «der ganzM jüdischen Welt noch heute die Grundlage seiner Existenz, aber zugleich die der Gemeinden bilden, auch für sich mannhaft anzusprechen und zu behaupten. Die Welt der Ehassidim. Reue chastidische Geschichten. Gesammelt und 'bearbeitet von Chajim Bloch. Wunderbare Melodien. Wenn Rabbi Schmelke von Nikolsburg am Sabbath und Feiertag und besonders an den „furchtbaren Tagen" im Gebet stand und den „Dienst" tat, dann war er tief in den Geheimnissen versunken, verlor Richtung und Ziel und er sang neue Weisen, Wunder «der Wunder, die er nie gehört hatte und die kein Menschenohr je vernommen hat, und er wußte gar nicht, welche Melodie er singt, denn er flog in Gedanken hoch, an die obere Welt gebunden, und die Stimme ging aus seinem Munde -mit wunderbaren angenehmen Melodien und die Zuhörer und Empfänger labten an ihr ihre Seele. Das heilige Lied. Rabbi Eisig von Kalew kam einmal an einer Wiese vorbei, wo ein Schweinehirt, von seiner Herde umgeben, ein Lied anstimmte. Beim Anhoven der Melodie erbebte der Rabbi gar sehr und Tränen flössen aus seinen Augen. Doch er sprach kein Wort. Als der Hirte idas Lied beendete, gab ihm der Raibbi eine Münze und sprach: stimme wieder deinen Gesang an." Dieser erfüllte -des Rabbis Wunsch. Der Rabbi setzte sich indes «auf den Boden, löhnte sein Haupt in seine Hände und lauschte. Wieder gab er chm eine Münze und sagte: „Noch einmal!" Doch die Weffe war 'diesmal aus des Hirten Gedächtnis entschwunden, er konnte sich ihrer nicht mehr entsinnen. Wie ein heiliger Funke hatte sie der Raibbi .verzehrt. Nachher erhob sich der Rabbi und sprach zn seinem Gefolge: „Wisset, es ist die Weife, mit der die Juden an den Wassern Bäbels ihre Klagegesänge anstimmten. Ich habe sie nun erlöst und sie wieder chrem heiligen Quell Angeführt." Und das ist die Melodie, mit welcher der Raibbi stets die von chm in ungarischen Sprache verfaßten Loblieder „Szöl a k a k a sm ä x" sowie

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.