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Die Wahrheit · 1921-07-07 · Heft 14 (7.7.1921) · page 9

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1921
Issue
Heft 14 (7.7.1921)
Date
1921-07-07
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Die Mahr heit Seite 3 Nr. 14 jüdischen Trauungen in- und außerhalb des Teurpels für di« armen Glaubensgenossen irttt vollen Händen gespendet wird. Von dieser humanen sozialen Auffassung der Pflichten des Besitzes, die mit dem Reichtum der Besitzenden versöhnt, scheint die „Reichspoft" nichts zu wissen, oder sie tut absichtlich so. Eingesendet. Eine Wechselaffäre. Im Frühjahr dieses Jahres kaufte Herr Philipp Färber von den Herren N. K u s znier und M. Groß Realitäten in Baden, welche Herr Färber teils in barem, teils in Wechseln bezahlte. Vor deren Fälligkeit versuchte Herr Färber eine Prolongierung und nachdem er eure solche nicht erreichen konnte, fühlte er sich plötzlich, obgleich er wochenlang vor dem Kauf sich mit den Objekten befaßt hatt!e, benachteiligt und erstattete die polizeiliche Anzeige. Das KommlGariat, Innere Stadt, welches kein in feinen Wirkungskreis fallendes Delikt vorfand, hat den Akt auf Betreiben der Anzeiger zur Begutachtung an die Staatsanwaltschüft geleitet. Diesen Umstand benützte Herr Färber, in den Tagesblättern eine von Rechtsanwalt Dr. Oskar Barth erlassene „Warnung" zn Veröffentlichen, welche vor Ankauf der erwähnten Wechseln in der Höhe von K 4,000.000 warnte. Die Staatsanwaltschaft hat mangels jedes strafbaren Tatbestandes den Strafantrag zurückgewiesen. Durch das unverantwortliche Vorgichen der Herren Heller und Färber fanden sich 'die in ihrer Ehre Mid in ihrem Renommee geschädigten Herren Kusznier u.rid Groß veranlaßt zur nachstehenden Erklärung. - Herr Ferdinand H eller hat durch seinen Rechtsfreund in einigen Wiener TagesblätteM die Warnung vor dem Ankäufe von Wechseln in der Höhe von K 4,000.000, welche die Unterschriften Ferdinand Heller und Philipp Färbertragen und im Besitze der Herren Nathan Kusznier und Moses Groß sich befunden haben, veröffentlicht und hieran die Bemerkung geknüpft, daß das Rechtsgeschäft, welches die Voraussetzung für die Wechselhingabe gebildet hat, Gegenstand einer Strafuntersuchung beim Landesgerichte in Strafsachen in Wien iist. Demgegenüber stell ich in Wahrung der Rechte meiner Klienten, der Herren Nathan Kusznier und Moses Groß, fest, daß, nach dem eiai Ansuchen um Prolongation aibgeköhnt wurde, gegen meine Klienten beim PolizeilkommHariät Men, Innere Stadt, die Anzeige wogen Betruges erstattet wurde, die Anzeige nach erfolgter Aoußeräng meiner Klienten vom Polizeikommissariat an die Staatsanwültschaft lediglich zur Beurteilung übermittelt und von der Staatsanwaltschaft ohne wertere Erhebungen zur G. Z. St. V 540/21 rückgelogt wurde. Eine Straftmtersnchung beiiNr Landesgerichte in Strafsachen in Men ist demnach nicht im Zuge, wohl aber wurden nach meinen Klienten zugekommenen Mitteilungen Wechsel über K 3,500.000 gegen Herrn Ferdinand Heller nnd Herrn Philipp Färber Mgeklagt und wurde zum Teile auch zur Sicherung der Klagesummen, beziehungsweise eines Teiles derselben Exekution erwirkt. Meine Klienten haben mich beauftragt, gegen alle Schuldtragenden die Bevleumdüngsklage zu erheben. Men am 25. Juni 1921. Hochachtungsvoll Rechtsanwalt Doktor Arnold L e H m a n n. Das Merkwürdigste bei dieser Angelegenheit ist, daß Herr Dr. Oskar Barth nach Erscheinen jener Warnunc erklärt hat, daß dieselbe ohne sein Wissen in die Blätter lanvievt nnd demnach ein Mißbrauch seines Namens be gangen würde. 11 Von Nah und Fern > Me siä) Abgeordneter Dr. Bazsonyi die Rache der trag*»» rischen Juden denkt. Die Pefter israelitische Religionsgemeinschaft, die im Gegensatz zu der Wiener SchweDrgemeinde durch ein parteiloses, ans das Wohl der Gsjamtheit abzielendes Wirken sich bei aller Welt in Ansehen geetzt hat nnd ans 'bedeutende Erfolge zurückblicken kann, weil man dort den Führern bedingungslose Gefolgschaft leistet und diese die Losung: „Zurück zum Judentum!" ausgestellt hüben, diese vorbildliche Religionsgemeinschaft hatte vor kurzem ihre Generalversammlung. Bei dieser Gelegenheit richtete der Präsident Hosvat Franz Szekely einen tiefempfundenen Appell an die Juden, die zufolge der politischen Ereignisse von Ungarn, losgerissen wurden. Sodann hielt -Abgeordneter Dr. W. Vazsonchi eine großzügige Rade, tu der er gegen die jüdische Raffentheorre Stellung nahm und davor warnte, nach dem Wunsche der „Erwachenden" sich als Nationaljnden zu bekennen. Wohin diese Verirrung führt, ist uns Wienern durch das Beispiel des Antisömitenftchrers tun s ch a k deutlich in Erschernung getreten, der -bekanntlich in der österreichischen Nationalversammlung sich aus den Standpunkt begeben hat, daß die Juden als Nation und Minderheit der österreichischen Bevölkerung dementsprechend nach dem Mmderheitsgösetz des Friedens von St. Germain zn. behandeln waren. V >a z s o n y i führte aus, daß die „Erwachenden Ungarn" sich das jüdische Minoritätsprinzip nur deshalb zn eigen gemacht hüben, damit die Juden gewissermaßen einen Staat im Staate bilden. „Das ganze politische und wirtschaftliche Unglück des Vaterlandes — sagen sie — komme von den Juden, folgerichtig müssen die Juden als die größten Schädlinge Ungarns betrachtet werden. Diese gefährlichen Demagoge» mögen uns «aber nur einen einzigen Juden namhaft mgchen, der jemals im Kültusleben eine führende Rolle gespielt hat, über aber durch seine Stellungnahme für das Judentum bekannt wurde, sie mögerr uns nur einen einzigen zeigen, der sich den verderblichen Bewegungen, die man der Jndentschaft zum Vorwurf macht, angeschloffsn oder sie beeinflußt hat. Sie können Hinweisen aus Glaubenslose, sie lköNuen Hinweisen auf Abtrünnige, auf KonfüMonslofe (Zwischenrufe: Hatvani, I a s z i), aber unter dm Männern, die im Mischen Kultus- und Religionsleben als Führer der Judonschast eine Beendung haben, werden sie uns nicht einen «einzigen zeigen können, den «in solcher Borwurf treffen kann. Sie sollen nicht mit derartigen Anschuldigungen spielen, «über auch nicht mit «der Raffen«, theorre, weil «sie sich dadurch nur selbst lächerlich machen und höchstens nur diejenigen «beleidigen, die «sich von uns losgesagt haben. Diese gewinnen durch ihren Wandel nichts, denn nach der Nomenklatur sind sie Christen, die zur jüdffchen Raffe (Nationalität) gehören, und müffen folgerichtig aus der ungarischen Nation nusMchloffen werden." Vazsonyi si'chrt sodann an, daß die ungarischen Juden, die von ihrem Vaterland« losgeriffen wurden, unter den verschiedenen neuen Staatsoberhoheiten sich als Ungarn jüdischen Glaubens fühlen und bekennen, trotzdem ihnen solches sehr schwer gemacht wird. An diese Gruppen richtet nun Bazjsonyi den Appell, sie mögen ihre Zusammengehörigkeit nicht nur mit den ungarffchen Glaubensgenossen, sondern auch die Kultur 'der Ungarn hvchhwlden. „B o n h r e r, «d e m S i tz e d e r erftcn jüdischen Religion sgeme ins chaft r i cht-en wir an sie den Appell, daß sie für sich die im Gesetze vorgesehenen Rechte beanspruchen, als Ungarn un d z u r u n g ar i s ch e n Nation ge-

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