Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1920
- Issue
- Heft 20 (1.12.1920)
- Date
- 1920-12-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. S0 Die Wahrheit BRR-W«»<T Seite 11 Das amerikanische Hilfskomitee für die Orthodoxie. Im Aufträge der orthodoxen Landeskanzlei hat Redakteur Bettelheim für das amerikanische Hilfskomitee ein Memorandum über die Lage der orthodoxen Rabbiner der Slowakei, sowie der Jeschiwos verfaßt, worin besonders auf die ungerechte Behandlung der orthodoxen Rabbiner und der Jeschiwos seitens des Joint-Komitees in Preßburg hingewiesen wurde. Mr. Morris Engelmann hat dieses Memorandum persönlich stark befürwortet^ und teilt nun aus New-Aork mit> daß an die orthodoxe Landeskanzkei ein Scheck von 40.000 tschech. Kronen für die orthodoxen Rabbiner und^ Jeschiwos abgegangen sei. Daneue preußische Austrittsgesetz. Vor kurzem wurde auf Grund eines Regieruugsentwurses seitens der Landesregierung ein neues Austrittsgesetz angenommen, das gegenüber den früher in Geltung gewesenen, aus dem Jahre 1876 stammenden Bestimmungen in manchen Punkten einen Vorteil für die Angehörigen der dortigen Kultusgemeinden bedeutet. Die fünf Punkte lauten: § 1. 1. Wer aus einer Religionsgesellschaft öffentlichen Rechts mit bürgerlicher Wirkung austreten will, hat den Austritt bei dem Amtsgericht seines Wohnsitzes zu erklären. Die Erklärung muß zu Protokoll des Gerichtsfchreibers ersglgen oder in öffentlich beglaubigter Form eingereicht werden^ bei der Erklärurg firdet eine Vertretung kraft Vollmacht nicht statt. 2. Die rechtlichen Wirkungen der Austrittserklärung treten einen Monat nach dem Eingang der Erklärung bei dem Amtsgericht ein; bis dahin kann die Erklärung in der im Absatz 1 vorgeschriebenen Form zurückgenommen werden. 3. Das Amssgericht hat von der Abgabe und der etwaigen Zurücknahme der Austrittserklärurg unverzüglich den Vorstand der Religionsgefellschast, der der Erklärende angehört, zu benachrichtigen und demnächst dem Ausgetretenen eine Bescheinigung über den vollzogenen Austritt zu erteilen. § 2. 1. Die Austrittserklärung bewirkt die dauernde Befreiung des 'Ausgetretenen von allen Leistungen, die aus der persönlichen Zugehörigkeit zu der Religionsgefellschast beruhen. Die Befreiung tritt ein mit dem Ende des laufenden Steuerjahres, jedoch nicht vor Ablauf von drei Monaten nach Abgabe der Erklärung. 2. Leistungen, die nicht aus der persönlichen Zugehörigkeit einer Religionsgesellschaft beruhen, insbesondere Leistungen, die entweder krast besonderen Rechtstitels aus bestimmten Grundstücken haften oder von allen Grundstücken des Bezirks oder von allen Grundstücken einer gewissen Klasse in dem Bezirk ohne Unterschied des Besitzers zu entrichten sind, werden durch die Austrittserklärung nicht berührt. § 3. Für das Verfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben; zu der Beglaubigung der Erklärungen und zu der Bescheinigung über den Austritt wird kein Stempel berechnet. § 4. 1. Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auch auf den Austritt aus der einzelnen Synagogengemeinde Anwendung. 2. Ein Jude, der aus einer Synagogengemeinde ausgetreten ist, wird nur dann Mitglied einer anderen Synügogengemeinde, wenn er ihrem Vorstand seine« Beitritt schriftlich erklärt. § 5. 1. Dieses Gesetz tritt mit feiner Verkündung in Kraft. 2. Die Gesetze, betreffend den Austritt aus der Kirche vom 14. Mai 1873 (Gesetzsamml. S. 207), betreffend den Austritt aus den jüdischen Synagogengemeinden vom 26. Juli 1876 (Gesetzsamml. S. 353) und betreffend, die Erleichterung des Austritts aus der Kirche und aus den Mischen Synagogengemeinden vom 13. Dezember 1218 (Gesetzsamml. S. 199) wurden aufgehoben. Es entfallen durch das neue Austrittsgesetz mehrere drückende Beschränkungen, wie beispielsweise die Mottvierung des Austrittäs, die auf Jahre sich erstreckende Steuerleistung an die Kultusgemeinde, welcher der Austretende angehörte, und die beliebige Wahl des Begräbnisplatzes überhaupt. Leopoldstädter 5kra»kett»nterstütz»r»gs0erei» „Nächstenliebe. Wie bereits von uns berichtet, beging obiger Verein sein vierzigjähriges Gründungsfest, aus welchem Anlasse er mehrere Veranstaltungen hielt, über die wir im nachstehenden berichten. » Sonntag, den 28. v. M. fand um 5 Uhr nachmittags eine Festsitzung statt, welcher der Gesamtvorstand beiwohnte. Der Festrede des verdienten Obmannes M. Rosenblatt entnehmen wir folgendes: Nachdem er einen Rückblick aus die Entstehungsgeschichte des Vereines geworfen und mit ergreifenden Worten der Gründer gedachte, die bereits aus dem Leben geschieden, wandte er sich an die anwesenden Festgäste, besonders an die Vorstandsmitglieder, die bisher im Vereine so erfolgreich gewirkt hatten und sagte ihnen namens desselben herzlichen Dank. Er fuhr dann fort; Meine geehrten Freunde! Der Vorstand hat in seiner Sitzung beschloffen, auch ein äußeres Zeichen seiner Wertschätzung und Anerkennung zu geben, und Euch sowohl, als auch mehreren Herren, welche teils im Vorstande, teils auch außerhalb desselben stehen und durch Betätigung ihrer humanen Gesinnung sich Verdienste um unseren Verein erworben haben, die Ehrenmitgliedschaft zy verleihen.*) Es ist dies der einzige Ausdruck des Dankes, mit dem unser Verein verdienstvolle Männer ehren kann. Möge dieser Tag Euch lange in Erinnerung bleiben. Und nun endlich zu Euch meine lieben Kollegen, die Ihr mit mir die Sorgen und Mühen um unseren Verein getreulich und unermüdlich geteilt habt. Euch sage ich keinen besonderen Dank. Ihr habet stets Eure Pflicht ecjüllt und das mag Euch vollste Befriedigung gewähren. Lastet uns in dieser Festesstunde feierlich geloben, daß wir das Erbe, welches wir von unseren Altvordern übernommen haben, getreulich hüten und mit vereinten Kräften immer weiter auszubauen bestrebt sein wollen, um es dereinst unseren Nachfolgern als einen wahren Hort der jüdischen Nächstenliebe übergeben zu können. Ich spreche weiters den innigen Wunsch aus, daß das feste Band der Freundschaft und Eintracht, welches sich um uns schlingt, nie zerreiße und somit rufe ich allen Anwesenden aus tiefstem HerzeSgrunde zu: Boruch ato melech hoanlem schehejoiyi, wikimonu, wehigijoim eS jaum Hase! Gelobt seiest du König der Welt, daß du uns Haft erleben lasten diesen Tag! * Anschließend an die Festversammlung fand um 6 Uhr abends im Pazmanitentempel ein erhebender Festgottesdienst statt. Die Festgesänge „Motawu", „Halleluja, Psalm 111", „Se hajom, Psalm 118", wurden vom I. Giblrchmann mit verstärktem Chor rezitiert und machten aus die Zuhörer einen weihevollen Eindruck. Die Festredevom Rabbiner Dr. S. Funk gedachte in herzlich warmen, rührenden Worten des segensreichen Wirkens dieses Humanitären Vereines in der Zeit seines vierzigjährigen Bestandes. Er erwähnte die großen Verdienste der einzelnen Vorstandsmitglieder. Hieraus haben die Herren Obmann M. Rosenblatt, Obmannstellvertreter A. R e i ch, Kaffier H. L ö w y, Schriftführer S. G u ttm a nn, S. Bojnitzer und I. Schönherz bei offener Bundeslade, umgeben vom Herrn Rabbiner und dem Oberkantor, ein Dankgebet verrichtet. * Samstag, den 27. v. M. fand eine Jubiläumsakademie mit hervqrragenben Kunstkräften nebst anschließendem Tanzkränzchen im Festsaale des Bayrischen Hofes statt, um dessen Gelingen sich Herr R. Freiwirth als Obmann des überaus rührigen Festkomitees sehr verdient gemacht bat und deffen Reingewinn dem wohltätigen Bereinszwecke einen namhaften Betrag brachte. *) Nnmmer 18 und 19 der »Wahrheit-. r .1 ♦