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Die Wahrheit · 1920-11-17 · Heft 19 (17.11.1920) · page 6

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1920
Issue
Heft 19 (17.11.1920)
Date
1920-11-17
Page
– (sequence 6)
Language
German
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m mnii riiiiTMti rtii nn Seite 6 Die Wahrheit Nr/ iS Das Talmudifche Recht vom Standpunkt der modernen Jurisprudenz. Das talmudische Recht bietet dem modernen Forscher eine Fülle von Schwierigkeiten; wer sich aber tiefer in jenes Rechtsgebiet versenkt, bleibt nicht unbelohnt. Wie fein und von ewiger Wahrheit ist, was Baba Bathra über das Wesen des Rechts sagt: „Wer weise werden will, befasse sich mit dem Zivilrecht, denn Du hast kein Gebiet in der Gesetzeskunde, das umfassender wäre als dieses; es gleicht einer sprudelnden Quelle." Und wenn das moderne Recht (§ 762 des deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs — ähnliche Bestimmungen finden sich in den meisten andern modernen Gesetzbüchern) sagt: „Durch Spiel oder Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet", so findet sich"' eine tiefe Begründung jenes gesetzgeberischen Gedankens in Synhedrin: „Das Spiel ist nichtig, denn der Spieler befaßt sich nicht mit dem Ausbau der Welt." Das jüdische Recht war hier viel weitsichtiger und viel moralischer als das in mancher anderen Hinsicht so vorbildliche römische Recht. Denn nach römischem Rechte konnte aus einer Wette geklagt werden. Im modernen Deutschland haben wir uns mit voller Entschiedenheit zu dem ethischen Standpunkt des jüdischen Rechts bekannt. Selbst wenn die Wette im Auslande abgeschlossen und nach ausländischem Recht zu beurteilen wäre, so würden wir einem ausländischen Rechte, das eine Klage aus einer Wette zuläßt, die Anerkennung versagen, eben weil die Anwendung eines solchen ausländischen Gesetzes nach unserer Auffassung gegen die guten Sitten oder zum mindesten doch gegen den Zweck unserer deutschen Gesetze verstoßen würde. (Artikel 30 des Einführungsgesetzes zum DGB.; vgl. Staudinger, Kommentar zu § 762 DGB. 7; Entscheidung des Reichsgerichts Band 37, Seite 266 ff.) Wir sehen also, wie sich hier das moderne deutsche Recht nach einer Jahrhunderte langen Entwicklung vom Standpunkt des römischen Rechts in einer wichtigen Frage abgekehrt und sich dem Standpunkt des jüdischen Rechts zugewandt hat. Aber auch auf anderen Rechtsgebieten finden wir im Talmud Sätze von ganz außerordentlicher Weisheit. Von hohem Interesse ist es z. B., wenn in Beziehung auf das Grundeigentumsrecht in Baba Quamma gesagt wird: „Der ganze Erdball ist ein Komplex." Daneben finden sich im Talmud unzählige Worte von tiefem ethischen Geiste. So heißt es in Baba Mecia: „Ehret eure Frauen, damit ihr reich werdet." Gewiß ist dies zunächst nur als eine moralische Lehre anzusehen; man darf aber nicht vergessen, daß im Talmud Ethik und Jurisprudenz nicht scharf geschieden sind. Auch das Recht empfängt seine Bedeutung und seinen Sinn erst durch in ihm verwirklichten sittlichen Grundgedanken. Was unsittlich ist, kann niemals recht sein. Was gerecht ist, ist immer auch das Sittliche. Das sind die Grundgedanken, die aller talmudischen Jurisprudenz innewohnen. Wenn also gesagt wird: „Ehret die Frauen", so ist dieser Satz, wenn er im Talmud steht, nicht ebenso zu werten, wie etwa, wenn d^r deutsche Dichter Friedrich Schiller singt: „Ehret die Frauen, sie flechten und weben himmlische Rosen ins irdische Leben." Nein, ein solcher Satz, im Talmud enthalten, ist weder bestimmt zur Ausschmückung von Damentoasten, noch ist er auch nur ein bloßes Moralgebot. Er ist vielmehr für die ganze Auslegung des israelitischen Rechtes von außerordentlicher Bedeutung. Schon nach den Sprüchen Salomons ist ein biederes Weib wertvoller als Perlen. Eitel ist die Lieblichkeit, vergänglich ist die Schönheit, nur die gottesfürchtige Frau wird gerühmt. In diesem Sinne empfiehlt der Talmud, man solle die Frau wie sich selbst lieben und mehr als sich selbst achten. Und an einer andern Stelle heißt es sogar, man solle sie besser als sich selbst ernähren, und > an wieder einer andern Stelle des Talmuds findet man den Gedanken, der diesem Gebot zu Grunde liegt: „Der Segen entsteht im Hause, durch die Frau." (Baba Mecia.) Wie oft denke ich heute bei Ehescheidungsprozessen, wenn sich die Ehemänner mit Händen und Füßen manchmal dagegen sträuben, ihrer Frau das zukommen zu lasien, was ihr gebührt, an jene Stellen des talmudischen Rechtes. Wieviel Unheil würde vermieden werden, wenn sich diese sittlichen Grundgedanken des talmudischen Rechtes allenthalben Anerkennung verschaffen würden. Und noch ein anderes Wort des Talmuds ist es, an das ich als Jurist nur allzu oft erinnert werde. Wie oft müssen wir jetzt in Deutschland sehen, daß die Achtung vor den Gesetzen in den weitesten Kreisen geschwunden ist. Selbst jene Schichten, die früher als die berufenen Hüter von Ordnung und Recht galten, scheuen sich nicht, die Grundlagen der Staatsordnung mit den Füßen zu treten. Wen packt nicht die Empörung, wenn er denkt, wie niedrig, wie gemein sich Angehörige des deutschen Adels im Hotel Adlon benommen haben! So wahrlich dient man nicht dem Ansehen des Adels; es gab ftüher einen Satz, der lautete: „Noblesse obllge“; es war ein französischer Satz, aber wo ±m*mzaarwwa*e*t;** >

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