Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1920
- Issue
- Heft 14 (1.9.1920)
- Date
- 1920-09-01
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3062972-3063928-3063941--10992-3078371- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 14 Die Wahrheit Seite 13 Was bedeutet den Misrachifteu Zion? Darauf gab der bisherige Leiter des misrachistischey Zentralbureaus in London, Rabbiner Dr. Avigdor Schonfeld, 'in einer Rede Auskunft, die er am 5. August in Preßburg hielt. Er sagte, daß der Jude seinem Glauben ganz nur im heiligen Lande leben kann. Im einzelnen bedeutet dies: freie, ungehinderte, gesetzestreue Feier des Sabbaths und der Festtage. Dann soll in Palästina die Zivilgerichtsbarkeit zwischen Juden und Juden und späterhin auch zwischen Juden und Nichtjuden das geltende Recht werden. Drittens soll unser jüdisches Eherecht als das einzig giltige Eherecht zur Geltung kommen. Sonst hören wir von diesem Wortführer der Misrachisten nichts, was nicht jeder andere Zionist auch sagen würde und könnte. Herr Dr. Schönfeld ist sogar so duldsam, daß er die Areligiösität der Chaluzim, die Palästinas Boden bearbeiten sollen, mit dem revolutionären Geiste in den großen jüdischen Zentren des Osten-, woher diese Pioniere kommen, entschuldigt. Aber er hält doch dafür, daß die Thora im Vereine mit der jüdischen Händearbeit in Palästina der Ausgangspunkt einer neuen sozialen Gesetzgebung sein wird. Diese Perspektive ist das wichtigste Moment in der Rede des Dr. Schönfeld gewesen. Zu ihrer Verwirklichung hat er sich aber einE kurze Spanne Zeit gesetzt, denn in 25 Jahren, meint er, werde Palästina ein unabhängiges jüdisches Land werden. Das ist weniger als ein Menschenalter und in so kurzer Zeit wird England noch nicht Palästina den Juden zur eigenen Verwaltung geben, es auch nicht tun wollen. Er sagte auch selbst, was wir in Nr. 10 dieses Blattes angeführt haben, daß der jüdische Zionismus bereits einen Teil der englischen Ehre und des englischen Nationalstolzes bildet. Er leitet diese Empfindung und seelische Verfassung aus der Beschäftigung des Engländers mit der Bibel ab. Wir aber bleiben nach der Geschichte Englands und nach dem Charakter ihres bibelfesten Oliver Cromwell, in dem das englische Wesen am deutlichsten verkörpert war, zu schließen dabei, daß dem Engländer seine Macht und sein Geschäft vor aller Empfindung und religiösen Vertiefung gehen. Gerade die Rede des Dr. Schönfeld zeigt bei aller Begeisterung und Hingabe, daß auch in misrachistischen Kreisen die Schwärmerei die ruhige, kluge Ueberlegung überwiegt. Wenn Palästina ein jüdischer selbständiger Staat wird, dann wird man über Zivil- und Eherecht sprechen können und die innere Verfassung wird auch nicht nach den Normen der MiSrachi geregelt werden, denn die Bebauer des Landes, die Arbeiter dort, werden auch dreinzureden haben und ihre eigene Gesinnung Vorbringen. Bis dahin hat es noch gute Weile! Die Vermögensabgabe und die jüdischen Korporationen. Das Gesetz über die Vermögens» abgabe enthält eine Reihe von Bestimmungen, dessen richtige Anwendung den meisten jüdischen Korporationen die Befreiung von der Vermögensabgabe sichern wird. Zufolge § 15, Abs. 2 sind befreit „die Gotteshäuser und Gemeinden der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften, sowie das für Zwecke des Gottesdienstes, der Seelsorge, des Religionsunterrichtes und der Erhaltung und Erneuerung der diesen Zwecken dienenden Gebäude sowie sonstige Gegenstände, Vermögen der Fonds, Anstalten und Stiftungen derselben". Somit sind alle Gotteshäuser befreit, gleich» giltig, ob dieselben im Besitze einer Kultusgemeinde oder eines Tempelvereines sich befinden. Die sogenannten Sacralien, das sind Gegenstände, die für den unmittelbaren gottesdienstlichen Gebrauch geweiht sind und dieser Bestimmung nicht entzogen find, werden im § 5 Abs. 3 von der Abgabepflicht ausgenommen. Nach der nicht sehr glücklichen Fassung des § 15 Abs. 2 scheinen nur jene in denselben spezifizierten Zweck Vermögen befreit, welche sich in dem Besitz der Kultusgemeinde befinden. Die sonstigen jüdischen Korporationen werden sich wegen Zuerkennung der Befreiung an den Staatssekretär für Finanzen zu wenden haben, welcher laut Schlußsatz des § 15 ermächtigt ist, „Stiftungen, Anstalten, Fonds, Genossenschaften und Vereinen die Befreiuug von der Vermögensabgabe hinsichtlich ihres Vermögens zu bewilligen, soweit es öffentlichen Interessen, insbesondere dem öffentlichen Unterrichte, der öffentlichen Bildung und Erziehung, kulturellen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Zwecken, dem nationalen Schutze, der Pflege der öffentlichen Gesundheit, der körperlichen Ertüchtigung, der Wohltätigkeit und Humanität gewidmet ist". In diesem weiten Rahmen wird die überwiegende Mehrzahl lder jüdischen Korporationen bei gerechter Würdigung ihrer Zwecke die Befreiung von der Vermögensabgabe beanspruchen dürfen. Dr. A. B. Lehrerelend. Infolge dieser Notiz find uns von edlen Wohltätern bereit- Spenden zugekommen, die wir in unserer Roschhaschonoh»Nummer awsweifen werden. Bei Niederschrift des Wortes Roschhaschonoh haben wir begründete Hoffnung, daß die nahenden hohen Feiertage im Herzen unserer Glaubensgenossen die Geneigtheit zu einem besonderen Akt jüdischer wohlangebrachter Nächstenliebe lebendig machen und durch weitere Spenden den armen Lehrer bald in die Lage bringen werden, den Wunsch seines trüben Lebensabends nach einer Uebersiedlung in seine tschechoslowakische Heimat in Erfüllung gehen zu lassen. Zur Erleichterung der p. t. Spender sind wir bereit, ihnen auf telephonischem Anruf 42*2»16 Erlagscheine zwecks Spendenüberweisung zu senden. Die Redaktion. Neujahrs - Gratulationen Die nächste Nummer unseres Blattes erscheint mit Hinsicht auf die bevorstehenden hohen Feiertage schon am 10. September und werden wir in derselben eine Reihe von Neujahrswünschen unser geehrten Leser und Freunde veröffentlichen. Bei der Schwierigkeit der Papierbeschaffung und in Anbetracht der technischen Schwierigkeiten können wir nur jene Aufträge entgegennehmen, die bis zum 5. September bei uns einlaufen werden. Geschätzte Aufträge und Mitteilungen können auch telephonisch unter Nr. 42-2-16 erteilt werden Administration „Die Wahrheit"