Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1920
- Issue
- Heft 14 (1.9.1920)
- Date
- 1920-09-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 Die Wahrheit Nr. 14 befriedigt oder, um bureaukratisch zu reden, erledigt wurde, ob dies im Sinne der Verlangenden und im Sinne des allgemeinen Wohles, nicht Nutzens, denn Nutzen ist kein allgemein gütiges und notwendiges Maß, erfolgt ist und in einer Weise, die rasch, überzeugend und nur von hohen Grundsätzen geleitet ist. Zum Zwecke dieser Studien hat also der neue Vorstand drei Komitees oder Kommissionen zu bilden, welche die religiösen, sozialen und kulturellen Belange der Kultusgemeinde aufnehmen sollen und welche dann sich in die Unterteilungen gliedern, wie sie die vorhandenen Agenden verlangen. Einzelbeispiele dieser Detailkomitees: der Koscherfleischverkauf, der Anteil der Frauen an der sozialen Arbeit der Kultusgemeinde, die talmudische Fortblldung der Jugend. Die Berichte dieser Komitees werden in Anträge ausgehen, welche eine Neuordnung oder Bessergestaltung der damit befaßten Stellen verlangen. Oder aber der gesamte Kulturvorstand wird gerne hören, daß die Gebahrung eine gute ist. Es ist also mit dem Studium der alten Einrichtungen auch die Anregung zu einer Organisierung der Verwaltung vorhanden. Organisation heißt belebtes Jneinandergreifen der Verwaltungsteile für einen besonderen Gesamtzweck. Daß dieser bei der Kultusgemeinde ein idealer sein muß, habe ich oben schon betont, wenn ich die Befriedigung der religiösen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Wiener Juden durch Entscheidungen und Handlungen höchsten Wertes verlange. Niemand kann dagegen Einspruch erheben, denn die Existenz der Kultusgemeinde beruht doch auf solchen idealen, geistigen und ethischen Erfordernissen. Nach diesem Zwecke und diesen Grundlagen muß auch die Führung und Verwaltung der Kultusgemeinde sich richten. Sie muß gerechte, billige, einsichtsvolle, wohlwollende, einwandfreie und von höchsten Erwägungen geleitete Urteile fällen und Handlungen aufweisen. Die Einsetzung eines Komitees für Verwaltungsreform soll die zweite aus den Studienkomitees hergeleitete Forderung des neuen Kultusvorstandes sein und in ihm sollen alle jene Lehren Anwendung finden, welche aus der Prüfung der Verwaltung, aus der Erfahrung der Beamten und aus theoretischen, wiffenschastlichen Arbeiten hervorgegangen sind. Die Verwaltung umfaßt alle Personen im Dienste der Kultusgemeinde, nicht nur die eigentlichen Verwaltungsbeamten und Diener, sondern auch die Rabbiner, Prediger, Religionslehrer und Schulinspektoren, denn sie alle arbeiten für die Zwecke der Gemeinde. Die Reform wird sich also auch auf sie beziehen, denn die von ihnen ausgeübten Ueber die Wirksamkeit aller Angestellten der Kultusgemeinde und ihre Ernennung, Besoldung, Amts-,und Geschäftsführung handelt das Statut der Wiener Kultusgemeinde. Es wird daher schon in diesen die Angestellten der Gemeinde betreffenden Punkten auf Grund der etwaigen Anträge der Verwaltungsreform- Kommission das Statut einer Durchsicht unterzogen werden müssen. Sie wird sich aber nicht abhalten lassen, auch die Bestimmungen über die maßgebendsten Faktoren der Verwaltung, wie den Kultusvorstand selbst, dessen Präsidium, das Vertreterkollegium und die Bezirkskommissionen einer Durchsicht zu unterziehen. So wird eine Reform an Haupt und Gliedern vorbereitet, erarbeitet und beantragt werden. Das soll die Verfassungsreform-Kommission, tun; das Statut ist nämlich die Verfassung der Kultusgemeinde, weil es alle Aufgaben, Pflichten und Rechte aller Faktoren der Gemeinde in Form von gesetzlichen, bindenden und gütigen Sätzen aufzählt. Und ein bloßes Durchlesen des Statuts zeigt schon, daß es reif ist, um umgestaltet zu werden. Es ist zu automatisch gehalten, räumt dem Präsidium und dem Vertreterkollegium zu viel, den Bezirkskommiffionen zu wenig Macht ein, hat zu viel Disziplinarbestimmungen und zu wenig Satzungen für soziale und kulturelle Arbeit, ist mit Bezug auf den Religionsunterricht nichtssagend, in Bezug auf das Steuerwesen sehr reformbedürftig. Schonjetzt aber muß d er Kultusvorstand zur Bezwingung laufender Angelegenheiten, wie es unter anderem der drängende Wiederaufbau des Leopoldstädter Tempels, die Beschaffung von Geldmitteln, die Sanierung des Rothschildspitales und die Gewinnung tüchtiger, das heißt pädagogisch geschulter und gebildeter, wie sittlich mustergebender Religionslehrer ist, und zur Bewältigung der oben angeführten Arbeiten sich selbst Zeit schaffen und Arbeitsmöglichkeit geben. Eine Geschäftsordnung für die Plenarsitzungen des Kultusvorstandes soll möglichst bald entstehen. Es ist kaum glaublich, daß sie bisher nicht vorhanden ist. Und alle jene Kultusvorstände, die in ihrer Wahl nicht, die Erlangung eines Ehrenamtes sehen, sondern die Uebernahme großer und wichtiger Aufgaben, müssen die Arbeit für die Kultusgemeinde als das beseelende Prinzip für einen Zusammenschluß zu einer starken, eng verbundenen, willenskräftigen Arbeitspartei der Wiener Kultusvorstände ansehen. Das scheint mir notwendig zu sein, um die Wiener Kultusgemeinde wieder zum Horte der Wiener Juden und zum Muster für andere Gemeinden zu machen. # ^__