Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1920
- Issue
- Heft 13 (18.8.1920)
- Date
- 1920-08-18
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3062972-3063928-3063940--10968-3078346- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Cicero 1× ep/1024888
OCR text
T Seite 6 Sie Wahrheit Är. Ü inSbesonders auf den Einstuß des Herrn Profeffor Kahl zurückzuführen. Profeffor Kahl gehört zu den Führern der deutschen Nationalisten und er ist noch vor kurzem im deutschen Parlament durch einen äußerst scharfen Angriff hervorgetreten, welchen er gegen den demokratischen Justizminister Blunck richtete. Da die deutschen Juristen zum großen Teil Gegner der Demokratie sind (obwohl sich freilich auch insbesondere unter den Rechtsanwälten viele Demokraten befinden), so gelang es Profeffor Kahl, bald einen großen Einfluß zu gewinnen und Kahl war es, der den deutschen Juristentag dazu bestimmte, die Beibehaltung der Todesstrafe zu empfehlen. Ich selbst habe seit jeher die Todesstrase bekämpft; so habe ich erst vor kurzem in der „Ethischen Kultur" vom 1. Februar 1920 an einem praktischen Falle die Gefahren der Todesstrafe aufgedeckt. Im Hinblick darauf, daß man den Bolschewisten Lewinö hinrichten ließ, während man den Mörder Eisners, den Grafen Arco, begnadigte, schrieb ich: „So scharf ich die Politik der Unabhängigen bekämpfe, so bedauerlich erscheint es mir, wenn durch die einseitige Ausübung deS Begnadigungsrechtes der Anschein erweckt wird, als wäre die Todesstrafe nur ein Machtmittel in den Händen der herrschenden Parteien. So dient man nicht dem Rechtsfrieden; so wird das Rechtsvertrauen unterhöhlt, so der Haß der Bevölkerungsklaffen geschürt! Man beseitige das Uebel, indem man es mit der Wurzel ausrotte. Nach den Erfahrungen der Münchner Prozeffe erscheint die Abschaffung der Todesstrafe mehr denn je als eine ethische Forderung von Prinzipaler Notwendigkeü." Interessant ist die Tatsache, daß bereits das alte israelitische Recht starke Bedenken gegen die Todesstrafe hatte. Daß jene Strafe an sich bestand, ist bei dem Rechte der alten Völker selbstverständlich. Hat sich doch zum Beispiel ein Cicero, als es sich um die Bestrafung der catilinarischen Verschwörer handelte, gegen die einfache Todesstrafe ausgesprochen, weil diese zu milde sei. Er schlug vor, daß man die Verbrecher zunächst schlagen und dann erst töten solle. So grausam dachten selbst die hervorragenden Männer deS Altertums. Auch im israelitischen Gesetz gab es also die Todesstrafe; aber diese Todesstrafe war durch viele Bestimmungen eingeschränkt. Der Grundgedanke war die Bestimmung, wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll durch Menschen vergoffen werden. Aber zwei oder drei Zeugen mußten das Verbrechen bekunden und wehe dem Zeugen, der hier, wo es sich um Leib und Leben de- Angeklagten handelte, ein falsches Zeugnis ablegen wollte, die Todesstrase stand ihm selbst bevor. Da ein Mord naturgemäß nur selten in Gegenwart von zwei oder drei Zeugen vorgenommen worden war, so wurde nur sehr selten ein Todesurteil verhängt. Besonders wichtig war die Todesstrase bei Religionsverbrechen und bei Verbrechen gegen die Eltern. Kennzeichnend für den humanen Standpunkt des israelitischen Rechtes war der Umstand, daß vor der Verurteilung die Zeugen befragt wurden: „Habt ihr den Angeklagten vor Begehung des Verbrechens gewarnt?" Nur wenn die Zeugen dies bestätigten konnte der Angeklagte zum Tode verurteilt werden (Talm. Synhedrin 40 a). Man sieht, daß das israelitische Recht um Jahrtausende seiner Zeit vorausgeilt war. Wenn ich die Wahl zwischen der Regelung der Todesstrafe beiMordvergehen zwischen dem israelitischen Recht und dem heute noch geltenden deutschen Rechte habe, so ziehe ich das talmudische Recht als das modernere vor. Berlin W 35. Rechtsanwalt Dr. Ernst Emil Schweizer. Die Juden im In- und Auslands. Angesichts der schweren, für Ungarn verhängnisvollen Lage deS ungarischen Judentums ist es wohl nicht ohne Jntereffe zu erfahren, wie die ungarischen Juden des In- und Auslandes über diese Lage urteilen. Dafür liegen uns heute*) zwei Äußerungen vor, die wohl verdienen auch in weiteren Kreisen bekannt zu werden. Baron Dr. Adolf Kohner, einer der angesehenerey Führer des ungarischen Judentums und Präsident deS Ungarischen Israelitischen Handwerks- und Ackerbau- Vereines, sagte in der Eröffnungsrede zur 77. JahreSgeneralversammlung dieses Vereins: „Nach Abschluß des Weltkrieges und der Revolutionen sollen Leben und Ordnung geschaffen werden. Das Fundament unseres künftigen Wohlstandes ist der ungarische Boden und der feste Entschluß, ihn beffer und' rattoneller zu bewirten. Von den Gewerbezweigen sollen vornehmlich die mit der Landwirtschaft zusammenhängenden entwickelt werden. Die im Lande vorfindlichen Kräfte und Fähigkeiten müssen in der Aufgabe der Aufrichtung des Vaterlandes vereint werden. Gerechtigkeit, Mäßigung, Verständnis, Besonnenheit, Friede und Eintracht müssen walten, damit sich jede Kraft zum Wöhle des Vaterlandes frei entfalten könne. Die ungarische Judenschast büßt jetzt die Ehrlosigkeit und Verderbt- *) Rach „Jüdischer Korrespondenz aus Ungarn.