Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1920-06-23 · Heft 9 (23.6.1920) · page 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1920
Issue
Heft 9 (23.6.1920)
Date
1920-06-23
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3062972-3063928-3063936--10901-3078275
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

/ Ar. s Was sagt, das Wort „vorbehaltlos"? Es sagt, daß der Staatsbeamte sich nur seinem Vaterlande widmen darf. Selbstverständlich darf er kein anderes kennen. Ich halte daher eine jüdischnationale Gesinnung, wie sie heute von den Zionisten zur Schau getragen wird, - mit den Pflichten eines Staatsbeamten für unvereinbar. Denn der jüdischnationale Staatsbeamte hat angeblich noch ein zweites Vaterland, Palästina — eine Erscheinung, die bei anderen Staatsbeamten nicht vorkommt. Nach den letzten Aussprüchen des Abgeordneten Stricker ist er ein Teil des 14 Millionen Volkes, das über die ganze Erde zerstreut ist und entsprechend der verschiedenen Staatszugehörigkeit dieser die verschiedensten nationalen Bestrebungen verfolgt und verfolgen muß. Ebenso ist nach einer der letzten Behauptungen des Abgeordneten Stricker der Ostjüde mit seinem von uns ganz verschiedenen kulturellen Stand und seiner sittlichen Auffassung unser Bruder, also auch der des ganz anders gearteten bodenständigen Wiener Juden. Wird die christliche Bevölkerung Deutschösterreichs diese Auffassung billigen? Wird sie nicht verlangen, daß der jüdische Beamte nur für die Bevölkerung Deutschösterreichs, die im Weltkriege soviel gelitten hat und Kidet, lebt und wirkt? Die Jüdischnationalen werden, wenn man sie fragt, wie sich die jüdischnationale Gesinnung mit den Pflichten eines Staatsbeamten verträgt, gewiß nicht verlegen sein, sondern werden sagen: Auch der jüdischnationale Staatsbeamte kann und wird seine amtlichen Pflichten erfüllen, zu mehr ist er ja nicht verpflichtet. Zugegeben. Nun aber kommt hinzu, daß die Jüdischnationalen die Juden Deutschösterreichs, also auch die jüdischen Staatsbeamten, mit einer Fremdengesetzgebung beglücken wollen, die sie Minoritätenschutz nennen. Wo in der ganzen Welt kommt es aber vor, daß ein Staat die Verwaltung seiner Angelegenheiten unter dem Minoritätsschutz Stehenden, somit Fremden, anvertraut? Stellt etwa der französische Staat Engländer oder der englische Staat Franzosen als Beamte an? Oder wird der deutschösterreichische Staat, um einen bei den Jüdischnationalen beliebten Vergleich zu verfolgen, seinen Beamtennachwuchs auS den in Deutschöfterreich wohnenden Czechen ergänzen? Die Jüdischnationalen werden darauf Hinweisen, daß man nach dem Umstürze die jüdischnationalen Staatsbeamten nach anfänglichen Weigerungen dennoch beeidigte. Dies ist richtig* ES *) Die von Sen Jüdischnationalen in einzelnen Aufrufen auf gestellte Behauptung, sie hätten die jüdischen Staatsbeamten nach dem Zusammenbruche, vor der Entlassung geschützt, ist unrichtig. Zum Beispiel bei den jüdischen Staatsbahnbeamten tauchte diese Frage nur bei einigen wenigen auf, die sich früher als Polen aus gegeben hatten. Bei diesen wiesen die Jüdischnationalen darauf hin, daß sie deutsche Juden seien, somit den'Deutschen (!) ansehören. ' ' Seite 7 war schon damals ein Warnungszeichen. Inzwischen hat der Abgeordnete Stricker unter der jubelnden Zustimmung aller Judenfeinde, besonders des Abgeordneten Kunschak, die Fremdengesetzgebung für die Juden verlangt und den Gedanken der Einheit aller Juden der Welt, etwa der schwedischen oder der Juden von Algier, ausgesprochen. Hiemit hat die judenfeindliche Bewegung neue Angriffspunkte bekommen und die Stellung dejüdischen Staatsbeamten wurde noch mehr gefährdet. Doch daraus würden die Jüdischnationalen nach einer von mir in einer Wählerversammlung gemachten Erfahrung erwidern: Einem jüdischen Staatsbeamten kann kein Unrecht geschehen. Dafür haben wir Jüdischnationalen durch den Friedensvertrag .'von St. Germain gesorgt. Sein Artikel 66 lautet: „Unterschiede in Religion, Glauben oder Bekenntnis sollen keinen österreichischen Staatsangehörigen beim Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte nachteilig sein, * wie namentlich die Zulassung zu öffentlichen Stellungen, Aemtern und Würden, oder bei verschiedenen Berufs- und Erwerbstätigkeiten". Diese Rechte stehen nach Art. 69 dieses Vertrages unter dem Schutze sieS Völkerbundes und etwa daraus hervorgehende Streitfälle unterliegen dem ständigen internationalen Gerichtshofs (Skfonicht einem deutschösterreichischen Gerichte)! Schön sind diese Worte und Gründsätze, in der Tat wunderschön! Doch darf man Folgendes hiebei nicht übersehen: Die mächtige Entente, die uns im Winter kaum vor Hunger und Kälte schützen konnte, ist. zum grüßten Teile zerfallen und der Völkerbund hat noch nicht da- Licht der Welt erblickt. Und wenn er einmal ins Leben gerufen werden wird, dürfte er sich zunächst mit wichtigeren Dingen beschäftigen als mit der Judenfrage in Deutschösterreich, zum Beispiel mit der Frage des Wiederaufbaues Frankreichs durch Deutschland oder mit der irischen Frage und so weiter. Vor allem ist aber zweifelhaft, ob der Friedens- Vertrag von St. Germain mit feinen vielen Ungeheuerlichkeiten jemals verwirklicht werden wird. ES würde dies den Tod von 6% Millionen Einwohner Deutschösterreichs, einschließlich der dort wohnenden Juden, bedeuten. Jedenfalls ist der Weg der Klage bei ausländischen Gerichten zur Durchsetzung von Rechten praktisch beinahe ausgeschloffen. Es würde einen Riß zwischen der jüdischen und christlichen Bevölkerung DeutschösterreichS Hervorrufen. Welches Vertrauen würde die BevölkerungDeutschöfierreichS zuStaatsbeamten haben, die ihre Rechte von ausländische« Gerichten herleiten? Es würde dies die Juden Deutschösterreichs wieder zu einer Art Schutzjuden, aber nicht des Inlandes wie im Mittelalter, sondern des Auslandes mache». Die Wahrheit

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.