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Die Wahrheit · 1920-03-04 · Heft 1 (4.3.1920) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1920
Issue
Heft 1 (4.3.1920)
Date
1920-03-04
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 Die Wahrheit Nr. 1 unter dem grassierenden Preissteigerungswahn noch nicht die letzten Grenzen gest ckt sind, bedingen nicht blos die moralische Gefolgschaft, sondern auch die Unterstützung der gesinnungsverwandten Kreise an die hiemit mein Appell ergeht. Und so übergebe ich - die erste Nummer der neugestaltet n „Wahheit" mit dem Versprechen, diese bald besser und wirkungsvoller zu bieten, alS dies in der kurzen Zeit des UebergangeS möglich war, der O ssentlichkeit. Die „Wahrheit" wird solchergestalt ihrer Bestimmung als Kampforgan für die Interessen deS Judentums gerecht werden und erwarte ich bei diesem Streben die vertrauensvolle Mitarbeiterschaft aller desjenigen, die Wahrheit suchen und finden wollen. Wien im März 1*510. Ludwig Hirschfeld. Kommunismus und Judentum. Zu allen Zeiten haben unsere Gegner die feindliche Gesinnung, die sie gegen uns gehegt und welche ihrem innersten Kern nach nichts anderewar als tierisch-instinktive Abneigung gegen Andersartige, mir Perle mdungen, mit angeblichen Lastern unseres Vo lkes zu -ch-fenwen gesucht. Ritu lmord, Hostien» fdj i nnkliv rgifru g, Wucher. Kriegshetze, Krugsgewm-i. Drück bergertum und Gott weiß, was noch, mußten her hall, n, um die Judenverfolgungen irr ein u'-öglichst mildes Licht zu setzen. Es wäre da ge ubezu ein Wunder gewesen, wenn die geistigen Brandstifter sich die oute Gelegenheit hätten entgehen lass n. uns auch die letzte kommunistische Bewegung, den Bolschen smus in die Schuhe zu schieben. Waren sie doch der diese: Anschuldigung insoferne vom Glücke begünstigt, als sie auf die jüdische Abstammung Trotzkys und noch einiger kommunistischer Führer verweise^ und so ihrer neuesten Dichtung ein Körnchen Wahrheit beimengen konnten! Daß diese Führer dem Judentum von Haus aus serngestanden oder mit dem Judentum längst gebrochen haben, daß sie in Rußland die Kulmsgemeinden ausgelöst und in Ungarn ihre Glau ens- und Volksgenossen verfolgt haben, hindert die Haman's unse.er Zeit nicht im geringsten, für die Taten eines Einzelnen das ganze Volk verantwortlich zu machen. Nicht Trotzky, nicht Eisler, das Volk, das ganze jüdische Volk sei schuldig! Als ob die paar Führer in ihrer Gesinnung durch das Judentum beeinflußt worden wären! Wird im jüdischen Schrifttum der Umsturz unserer Wirtschaftsordnung gepredigt? W rd die kommunistische Weltordnung als erstrebenswertes Ziel hingestellt? Wo findet man in der Bibel oder im Talmud auch nur etwas,was anKommunismus od.Bolschewismus streift? Befragen wir zunächst das biblische Gesetz, die Maßregeln staatswissenschaftlicher Natur, die dieses vorgesehen har. Sind sie kommunistisch? Wir sind — soweit diese in Betracht kommen — in der angenehmen Lage, auf die Worte Adler's perweisen zu können, eines gewiß unbefangenen Wortführers, der diese Maßregeln als das^ „umfassendste und durchgreifendste System der ländlichen Mittelstandspolitik, welches die Weltgeschichte je gesehen hat" bezeichnet (Adler, „Geschichte des Sozialismus und Kommunismus" Seite 60). Der „ländlichen", weil bei dem ganz überwiegend agrarischen Charakter des jüdischen Staates auf die Schaffung und Erhaltung eines nicht reichen aber gesunden und kräftigen Bauernstandes da« Schwergewicht gelegt werden mußte. Das biblische Gesetz suchte dieses Ziel zu erreichen: durch die gleichheitliche Verteilung des Landes nach der Kopfzahl, — „vielen sollt ihr ein ausgedehnteres Elbe und wenigen ein geringeres Erbe geben" Num. 33, 54 — durch die Regelung der Erbfolge, nach welcher die nächsten Angehörigen in den Besitz der Verstorbenen eintreten; — durch Gesetze, welche der Verarmung des Bauernstandes durch Verschuldung einen wirksamen Riegel vorschoben, wie das Gesetz . des Zinsverbotes und Schulderlaßgesetz im Sabbath- oder Erlaßjahre; — vor allem aber durch die Verhinderung der dauernden Besitzveräußerung durch das Jobeljahrgesetz — „Das Land soll nicht für immer verkauft werden" Levit. 25, 23 — dessen Bedeutung nicht hoch genug geschätzt werden kann. „Dieses Gesetz", bemerkt Adler mit Recht, „enthält faktisch ein tiefsinniges sozialpolitisches Prinzip: der Bauer konnte auf keinen Fall für immer feines Grundstückes verlustig gehen; alle fünfzig Jahre mußte dasselbe an ihn oder an seine Kinder zurückfallen; — und doch konnte das Gut dem Bauern als Grundlage für die Aufnahme von Kredit dienen, da der Gläubiger es ja bis zum Jobeljahr übernehmen und jeglichen Nutzen daraus ziehen konnte". Aus alldem ist doch auch für den verbissensten Judenfeind ersichtlich, daß das biblische Gesetz weit entfernt davon war, in der kommunistischen Wirtschaftsordnung ein erstrebenswertes Ideal zu erblicken. Nicht abschaffen, sondern erhalten, schützen wollte es das Privateigentum, schützen, weil es die Grundlage der selbstständigen freien Persönlichkeit bildet. So sonnenklar es aber auch ist, daß das biblische Recht an der auf Privateigentum beruhenden Wirtschaftsordnung festhält, hat sich doch ein — allerdings nur vereinzelter — Forscher gefunden, der auf einer Entdeckungsreise ins biblische Altertum

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