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Die Wahrheit · 1918-07-26 · Heft 15 (26.7.1918) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1918
Issue
Heft 15 (26.7.1918)
Date
1918-07-26
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4. Nr. 15. Die Wahrheit legenheit aufklären: „Jud ist kein Schimpf, im Gegenteil, ein Ehrenprädikat, um das man uns seit Jahrhunderten beneidet und verfolgt. ... Schön und gut! Die kleinen Hascherln glaube» es mir ja recht gerne, ja sie empfinden es sogar als eine Entschädigung, Rehabilitierung für angetane Schmähungen. Aber was nützt es alles, wenn das religiöse Dasein dieser Kleinen dem Schilfe im Winde gleicht, wenn sie keine Stärkung, keine Vertiefung im Elternhause finden, wenn nicht Schule und Haus ein Ganzes bilden, wenn nicht das Gotteswort, das die Jugend aus der Schule mitbringt, in der Familie wie eine Blume liebreich aufbewahrt, sondern als wertlos abgelehnt wird. Darum sage ich: Wir Religionslehrer haben nicht die geringste Handhabe, dem Verfalle des Judentums entgegenzusteuern! Wir können nur, da uns alle Kraft benommen ist, segensreich zu wirken, lehren und altmodische Idealisten bleiben. Den Repräsentanten des Judentums aber, die ihre Willenskraft anfachen, das in Verfall geratene Gebände des Judentums noch in zwölfter Stunde zu stützen und aufzurichten, rufe ich zu: Erst räumt die stemden Götter aus dem morschgewordenen Heiligtum, verbannt die vermoderte Idee, daß der jüdische Religionslehver ein niederer Domestik sei, gebet ihm Freiheit des Handelns und Unabhängigkeit von gedankenlos enGemeindemitgliedern. Schafft Familienabende, wo sie Rücksprache mit den Jugendbildnern pflegen können, wo sie auch selbst Anleitung zur gedeihlichen Erziehung ihrer Sprossen empfangen können! So kann das durch und durch kranke Judentum allmählich gesunden, um bald den' neuen Kampf gegen unsere Widersacher, der uns beoorsteht, mit Erfolg aufnehmen zu können. Armin Wilkowitz, Obeckantor und öffentlicher Religionslehrer der Kultusgemeiude Eger. Kon Woher kann Hilfe komme«? Die Blätter melden: Am 11. d. ist eine Deputation der dentsch-böhmischen Volksschullehrerschast beim Ministerpräsidenten erschienen, um wegen raschester Hilfeleistung des Staates für die notleidende Lehrerschaft des gesamten Landes Böhmen vorstellig zu werden. Bei der Besprechung waren der Unterrichts- und der Finanzminister anwesend; nach eingehender Erörterung der gesamten Verhältnisse, insbesondere des Beschluffes der Landesoerwaltungs- Komnüssion für Böhmen, betreffend die Gewährung einer provisorischen Erhöhung der Teuerungszulagen, hat die Regierung sich bereit erklärt, den vorgebrachten Wünschen so weit entgegenzukommen, daß der Staat fünfzig Prozent der auf Grund des Beschluffes der Landesverwaltungs-Kommisston provisorisch erhöhten Teuerungszulagen sofort im vollen Jahresbetrag als Vorschuß auf den nach dem derzeit anhängigen Gesetzentwurf in Aussicht stehenden definitiven staatlichen Zuschuß dem Lande zur Verfügung stellt. Hiedurch ist die Möglichkeit geschaffen, fünf Sechstel der bei der überwiegenden Mehrheit der Lehrerschaft auf das Sechsfache des bisherigen Betrages erhöhten Teuerungszu- Lgeu unter Einrechnung der hierauf bereits vom Lande flüssig gemachten Beträge schon in allernächster Zeit zur Auszahlung zu bringen. Der Vorschuß wird sofM gewährt werden, sobald der der Regierung bereits vorliegende Beschluß der LandesverwaltungS-Kommission genehmigt sein wird. Auf diese Teuerungszulagen haben aber nur ^Kehrer der öffentlichen Volks- und Bürgerschulen, ferner die Lehrerpensionfften, ihre Witwen und Waisen Anspruch. Traurig bleibt nach wie vor die Lage der von den israelitischen Kultusgemeinden angestellten Lehrer, die in der Regel auf ein Gchalt von K 1400 — und freie Wohnung angewiesen sind. — Am bedauernswertesten sind jedoch die pensionierten israelischen Lehrer, deren Witwen und Waisen. Man höre und fkmne! Nach 40jähriger Dienstzeit bezieht ein israelitischer Lchrer Böhmens derzeit eine Jcchrespension von sage und schreibe K 600; eine Lehrerswitwe hat nur auf K 300 Anspruch; eine Lehrerswaise erhält bis zur Zurücklegung ihres 17. Lebensjahres einen jährlichen Erziehungsbeitrag von K 50. Es ist einleuchtend, daß die israelitischen Lehrergreise, deren Witwen. und Waisen, denen bei solch geringfügigen Bezügen schon in Friedenszeiten die größten Entbehrungen auferlegt waren, jetzt, da die Preise der Lebensmittel und der sonstigen Bedarfsgegenstände eine fabelhafte Höhe erreicht haben, hungern! Woher kann diesen Unglücklichen Hilfe kommen! Im Kriege haben die Geschäftsleute, die Gutspächter bei aller Reellität es zu Wohlstand, ja zu Reichtum gebracht und es wäre ihnen ein Leichtes, den „Kaiser Franz Josefs-Jubiläums- Verein" zur Gründung von Pensionen für dienstunfähige israelitische Lehrer Böhmens, deren Witwen und Waisen in Prag dnrch Spenden in den Stand zu setzen, statt der bisherigen Quote die gewiß bescheidene statutarische Normalpension von K 1200 jährlich zu gewähren. Ein hoher Beamte, dem ich die Not der pensionierten israelitischen Lehrer zu schildern Gelegenheit hatte, bemerkte: „Ihre Glaubensgenossen beteiligen sich, wie ich aus Erfahrung weiß, bei Sammlungen für allgemeine Zwecke stets in hervorragender Weise; ich zweifle gar nicht daran, daß dieselben auf die Lage der pensionierten israelitischen Lehrer aufmerksam gemacht, diese Bedauenswerten nicht weiter in Elend lassen würden." — Wird der edle Nichtjude mit seiner Behauptung Recht behalten. Nemo. Cinr Erklärung über die Indenfragr in Litauen. Wie die Berliner „Neuen Jüdischen Monatshefte" in ihrer dieser Tage erscheinenden Nummer vom 10. Juli 1918 (Nr. 19) mitteilen, hat der Herr Reichskommissar für die Ostseegebiete und Litauen, Exzellenz von Falkenhausen, am 6. d. M. die Herren Dr. Adolf Friedemann und Professor Dr. Moritz Sobemheim vom „Komitee für den Osten" empfangen und ihnen folgendes erklärt: „Wir verkennen nicht die große Wichtigkeit des Ostjudenproblems. — Grundsätzlich überläßt die Kaiserliche Regierung dem soeben anerkannten litauischen Staate die endgültige Regelung seiner inneren Verhältnisse. Das schließt indessen nicht aus, daß sie beim inneren Ausbau gemäß den Wünschen des Landesrafes mitwirkt und ihren Einfluß für die Erfüllung der berechtigten Wünsche des Judentums einsetzt, wie sie dies übrigens auch bisher getan - hat. In dem Litauen größeren Umfanges, das voraussichtlich bei der endgültigen Regelung der Verhältnisse im Osten entstehen wird, muß allen nationalen Minoritäten ihr Recht auf bürgerliche Gleichberechtigung, freie Religionsübung und Pflege ihrer Eigenart und Ueberlieferung voll bewahrt werden. Deshalb soll auch der jüdischen Nationalität das Recht auf selbständige Ordnung ihrer kulturellen Angelegenheiten, also eine weitgehende kulturelle Autonomie, zustehen, und sie kann darüber hinaus auf Zugeständnisse, z. B. auf dem Gebiete der Selbstbesteuerung für ihre eigenen Angelegenheiten rechnen. Die Regierung verfolgt die nach dieser Richtung hin geäußerten Wünsche mit ihrer vollen Sympathie. Sie teilt auch die auf berufliche Umschichtung der Juden Litauens gerichteten Wünsche und ist bereit, die auf landwirtschaftliche Betätigung gerichteten Bestrebungen nachdrücklich zu fördern. Der Herr Reichskommissar wies dann noch darauf hin, daß schon die gegenwärtige Verwaltung Litauens ihr Wohlwollen für die jüdische Bevölkerung durch zahlreiche Maßnahmen erwiesen, sogleich bei Beginn ihrer Tätigkeit die volle Gleichberechtigung ' mit*der übrigen Bevölkerung verkündet und alle einschränkenden Bestimmungen der russischen Judengesetzgebung außer Kraft gesetzt habe. Ein besonderes Referat für jüdische Angelegenheiten sei errichtet und auf dem Gebiete der Schulen der jüdischen Eigenart nach Möglichkeit Rechnung getragen worden. Der Ärbeiterfürsorge und den

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