Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1918
- Issue
- Heft 11 (31.5.1918)
- Date
- 1918-05-31
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Seite 5 Nr. 11. Die Wahrheit gemäß doch als Frievenszüstand bleiben und nach kürzerer oder Längerer Dauer die Ratifizierung des Vertrages nach sich ziehen wird? In dem Berliner Vertrage vom Jahre 1878 war idie Anerkennung der Staatlichkeit Rumäniens bedingt durch ähnliche, noch weiter reichende gesetzliche Verfügungen/ Rumänien hat die Bedingungen nicht erfüllt, und als die jahrelangen Mahnungen der Großmächte unerfüllt blieben, haben diese, endlich ermüdet, bedinguNtzslos die Staatlichkeit Rumäniens anerkannt. Ein Fortschritt gegenüber dem heutigen Rechtsznstände ist Allerdings, daß, wenn einmal;enes allgemeine Gesetz erlassen sein wird, für die obgenannten Kategorien die Naturalisation der einzelnen nicht erst individuell jeweils durch ein besonderes Gesetz zu erfolgen hat, daß vielmehr die betreffenden Personen ihre Staatsangehörigkeit phneweiters bei den Gerichten anzumelden haben, und wohl mag dies Tausenden und Tausenden zugute kommen. Es ist dadurch gebrochen mit der bisherigen Anschauung, wAcher der rumänische Kriegsminister Manu seinerzeit in den Kammern Ausdruck gegeben hatte, daß dem im Lande woHuM>en „Fremden", auch wenn er Kriegsdienst geleistet, daraus noch kein Anrecht aus die Erlangung der Naturalisation.erwachse. Aber die in Europa wohl einzig dastehende „Staatslosigkeit" Hunderttausender Bewohner eines Landes findet nun mit einem Male völkerrechtlich ihre Anerkennung in einem internationalen Friedenshertrage. 'Etwa 250.000 Juden zählt Rumänien. Nehmen wir an, daß ein Fünftel, 50.000, auf Grund oberwähnter Kriegsrienstleistun^ gen die Naturalisation erlangen, so bleiben noch immer ,200.000 „Staatslose", Vaterlandslose; welche im Lande; das für sie kein Vaterland ist, Gut- und Blutsteuer zu leisten haben. „Les seuls serfs en Europe”, mit welchem Worte Clemenceau im Jahre 1913 die Lage der Juden in Rumänien kurz vor Ausbruch des Weltkrieges bezeichnete. Diese können überhaupt nur naturalisiert werden, wenn sie „im Lande geboren und dort ansässig sind und von dort geborenen Eltern stammen". Der fünfundzwanzigjährige Rumäne muß älso Nachweisen, daß seine Eltern, Vater und Mutter (unter der Annahme, daß sie im Alter von etwa 25 Jahren heirateten), vor einem halben Jahrhundert in Rumänien geboren wurden. Nun ist 'erst vor einem halben Jahrhunx dert, im Jahre 1864, Rumänien gegründet worden, im Jahre 1865 wurde gesetzlich das Matrikelwesen bestimmt, dessen Ordnung bis zum Jahre 1880 gedauert haben!soll. Ob da dann alle Matrikel wirklich in Ordnung waren oder nicht, ob wahrend des Weltkri^es Matrikel entschwunden sind oder etwa noch entschwinden, mag dahingestellt sein. Aber in Ermanglung von so weit zurückreichenden Matrikeln möchten wir doch die Frage aufwerfen, ob Ls für den rumänischen Juden eine gar so einfache Sache istnachzuweisen, daß vor fünMg, sechzig, achtzig Jahren usw. weiter zurück seine Eltern im Lande geboren worden! sind. Richten wir nur an uns selbst die Frage, pb nicht* Millionen von Männern, die bei uns, in europäischen Staaten, wohnen, den Nachweis, daß ihre Eltern im Lande geboren, sind, ohne Mithilfe der Matrikel/ Geburtsschein, Taufschein usw. erbringen könnten. Wähl Anerkennen wir es, daß von nun ab diesö Jndividualnaturalisation nicht mehr eines Gesetzes bedarf sondern einfach bei Gericht anzumelden ist. Welche Schwierigkeiten jaber die Erbringung eines gerichtlichen Beweises unter den abgedachten Voraussetzungen für Hundierttaufeyde bietet, bedarf selbst keinies Beweises. Es gibt'also nach wie vor in Europa hunderttausende „Staatslosvr", welche im Staate, als dessen Staatsbürger sie nicht sanerkannt werden, die Blutsteuer zu entrichten haben. Das wird jetzt völkerrechtlich durch internationalen Vertrag anerkannt. Artikel 28 schließt: ,,Der Erwerb der rumänischen! Staatsangehörigkeit wird sich auch auf die .Ehefrauen, die Witwen und die minderjährigen Kinder solcher Personen erstrecken." Wir anerkennen mit Dank den humanen Fortschritt in dieser Bestimmung, die wohl in jedem europäischen Staate — mit Ausnahme Rumäniens — bisher äks selbstverständlich galt. ^Rumänien will größer werden, es will Beßarabiev od,er einen Teil desselben annektieren. Als in dem Bükarester Frieden Rumänien die Dobrudsscha erwarb, richtete Lord Rothschild an Minister Grey die besorgte Anfrage, wie sich die Lage der Jud!en inlder Dobrndscha,! hie bisher als Untertanen Bulgariens sich der vollen Gleichberechtigung erfreuten, gestalten werde. Diese Frage berantwortete Minister Grey dahin, daß zufolge der von dem rumänischen Gesandten in London erteilten Auskunft die rumänische Regierung es als selbstverständlich völkerrechtliche Pflicht ansche, die bürgerlichen und politischen Rechte der Bewohner in der neu annektierten Tobrudscha unangetastet zu lassen. Wird dies auch für die gegenwärtig der vollen Gleichberechtigung sich erfreuenden jüdischen Bevölkerung Beßarabiens gäten, wenn dieses Lünh oder Teile desselben an Rumänien angegliedert werden sollten? Dies unsere letzte Frage. Der „Agidas Iisroel." Bon N. Lothringer. In einer Bildergalerie zu Nom soll sich das von Michelangelo geschaffene allegorische Bild befinden, welches seinerzeit großes Aufsehen machte und auch zu allen Zeiten Geltung hat. Zur rechten Seite des Bildes steht ein altersgrauer Ursels, dessen Spitze bis in die Wolken reicht. Am Fuße des Felsens steht eine Riese mit „Lichthörnern" aus der Stirn und schlägt mit einem mächtigen Hammer aus den Felsen los, sodaß Funken sprühen und fich in der Lust verbreiten. Diese fallen, vom Wind getragen, nach rechts aus die Köpfe einer bunten Menschenmenge. Dort spielt sich folgende Szene ab: Ein Teil der Menschen, die Funken erblickend, ergreift angsterfüllt die Flucht, ein anderer wirst fich erschrocken zu Boden, seinen Kopf im Staube verbergend, auf daß ihn ja kein Fünkchen träfe; noch ein Teil dreht seinen Kopf rasch weg, um die Funken wenigstens nicht zu sehen. Nur ein kleines Häuflein junger mutiger Männer bleibt stehen und reißt Mund und Angen weit auf, begierig die hellen Funken zu empfangen. Diese hübsche, gedankenreiche Allegorie bedarf keiner näheren Erklärung. Die Funken, die aus dem „rur jisroel“ (dem Felsen Israels) ausgehen, finden nicht bei allen Menschen Eingang. ES gibt Lichtscheue und solche, die für das Schöne kein Auge, für das Erhabene keinen Sinn haben. Es ist nach dem unerforschlichen Ratschlüsse Gottes einmal so eingerichtet, daß. wenige die heiligen und heilsamen Funken empfangen wollen oder können. Es bedarf der Promotheuse, deren göttliche Mission darin besteht, das Licht zu vermehren. Wie es in der Jnsektenwelt Blütenträger gibt, welche, vom dunklen Drange getrieben, die Samen gewisser Pflanzen im Munde oder auf Flügeln auf andere Pflanzen hinübertragen, ohne hiefür welchen Vorteil zu erwarten, von welchen ein Teil nach Vollbringung ihrer Mission sogar den Tod erleidet, so gibt es auch in der Menschenwelt edle Männer, welche eine Art von kategorischem Imperativ zur Verbreitung von geistigem Samen antreibt. ES find dies Propheten oder Rabbiner, welche berufen find. Wissen zu verbreiten. Wenn wir auch seit lange schon keine Propheten haben, so gibt es zukunftsgläubige, gottbegnadete Männer, welche, vom prophetischen Geist beseelt, deren Werk fördern. Es find die Erwählten der Vorsehung, die Blütenträger der Allmacht, welche will, daß die Menschen die Geistesfunken empfingen und des Wissens teilhast würden.