Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1918-04-05 · Heft 7 (5.4.1918) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1918
Issue
Heft 7 (5.4.1918)
Date
1918-04-05
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3062972-3063774-3063781--10587-3077935
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 7. Die Wahrheit Seite 5 bezüglich des Faktums Klima di'e Anklage wegen Mordes erhoben. Der Prozeß währte volle drei Wochen und war an Aufregungen noch reicher als der in Kuttenberg. Hilsner blieb bei der Taktik, alles zu leugnen, auch das Seldstversiändliche, dessen Richtigkeit ihm ohne weiteres nachgewiesen werden konnte, und verschlechterte dadurch wesentlich seine Position. Auch in Pisek hielt Dr. Baxa, der Vertreter der Privatbeteiligten, an dem Ritualmärchen fest. Bei der Einvernahme einer Reihe von Zeugen spielten auch Fragen des Staatsanwaltes eine Rolle, ob nie etwas von Zwistigkeiten im Hause Hruza bekannt geworden sei. Eine Müllersfrau, namens Schubert, die in unmittelbarer Nähe des Hruzaschen Hauses wohnte, erzählte bei ihrer Einvernahme über ein Gespräch, das sie mit dem Bruder der Hruza geführt hätte und in dessen Verlauf sie gesagt habe: Nur der hat Agnes Hruza ermordet, dem sie im Wege war. Johann Hruza habe darauf stark zu zittern begonnen. Zur Zeit der Ermordung seiner Schwester habe er die eine Hand verbunden gehabt und das Halstuch sehr hoch hinaufgezogen getragen. Aehnliche Angaben machte auch ein Zeuge namens Aufrecht. Johann Hruza hatte noch im Jahre 1899 Polna verlassen und sein Aufenthalt ist seither unbekannt. Den Mittelpunkt der Piseker Verhandlung bildete die Erörterung, was mit den Blut der Ermordeten geschehen sei. Dr. Baxa verstteg sich soweit, zu behaupten, die Kleider der Agnes Hruza, die als Corpora delicti auf dem Ge- .richtstisch lagen, seien jetzt blutiger als früher. Ein Gutachten der medizinischen Fakultät in Prag hatte nämlich erklärt, das Blut, welches in den Kleidern der Hruza vertrocknet aufgefunden worden sei, sowie die auf dem Tatorte gefundene Blutspuren ergeben summiert die Blutmenge, welche der lebende Körper enthalten haben könnte. Die Beschuldigung Dr. Baxas von einer nachträglichen Blutdurchtränkung der Kleider sollte natürlich das ins Wanken geratene Ritualmordmärchen stützen. Je weiter der mehr als drei Wochen währende Prozeß fortschritt, desto mehr gestaltete er sich zu einem politischen. Die Berichte über die Sitzungen des Abgeordnetenhauses aus der damaligen Zeit widerhallen von Anfragen, die im Zusammenhänge mit der Affäre Hilsner gestellt wurden und in denen insbesondere von seiten des Abgeordneten Schneider und seiner Parteigenossen immer wieder beharrptet wurde, es seien nachträglich alle möglichen Mittel und Beeinflussungen aufgewendet wurden, um die Durchführung dieses Prozesses und die Feststellung, daß sich in Polna ein Ritualmord ereignet habe, zu vereiteln. Endlich fiel auch im Gerichtssaale das Wort Ritualmord, und es war ein Verdienst des Verteidigers, die Stellung der beiden Vertreter der Privatbeteiligten Dr. Baxa und Dr. Pevny in diesem Prozesse entlarvt zu haben, derer Fragestellung sich stets nur auf Blutmenge, Blutbeschaffenheit, auf Schächtmeffer, auf Schächterschnitt und andere mit der ritualen Mordtheorie in Zusammenhang stehende Details erstreckte. Am 14. November wurde das Urteil gesprochen. Kreisgerichtspräsident Dr. Winter hatte in einem fünfstündigen Resümee das ungeheure Material, das in dem Prozeß zutage gefördert worden war, in streng sachlicher Form den Geschwornen noch einmal vor Augen geführt. Auch er hatte sich wie Staatsanwalt, Vertreter der Privatbeteiligten und Verteidigung mit der Frage des Motivs befaßt und dabei den Begriff Ritualmord durch den Ausdruck „der von den Vertretern der Privatbeteiligten eingenommene Standpunkt" umschrieben. Die Beratung der Geschwornen war von oerhälnismäßig kurzer Dauer. Sie verneinten den Mord an Agnes Hruza einsttmmig, bejahten aber ebenso einsttmmig die Frage,, ob Hilsner durch entferntere Betätigung zur Vollendung des an eignes Hruza begangenen Meuchelmordes beigetragen habe. Im Falle Klima wurde Hilsner einsttmmig des Mordes schuldig erkannt. Das Urteil lautete auf Tod durch den Strag. Die Erregung, die während der Prozeß- Wochen in der kleinen czechischen Stadt im Südwesten Böhmens geherrscht hatte, brach nun nach der Urteilsverkündigung mti einem Schlage durch. Auf dem Marktplatze vor den: Schwurgerichtsgebäude hatten sich mehrere tausend Menschen aus der StoLt und den umliegenden Dörfern angesammelt. Dr. Baxa wurde wie ein Triumphator begrüßt, während sich der Verteidiger nur durch eiligste Fahrt in einem bereitgehaltenen Wagen zum Hotel tätlichen Angriffen der Menge entziehen konnte. Der Abend der Urteilsverkündigung brachte stürmische Straßenkundgebungen und Demonstrationen antisemitischen Charakters mit Fenstereinschlagen und Schmähungen. Die Verteidigung brachte die Nichtigkeitsbeschwerde ein, über welche der Kassattonshof in öffentlicher Verhandlung am 23. April 1901 entschied. Sie wurde verworfen. In der Begründung verwies die Entscheidung darauf, daß nach dem Gutachten der Prager medizinischen Fakultät, auch nicht der leiseste Grund dafür vorlag, es sei das Blut der Ermordeten zu gewissen Zwecken verwendet worden, daß vielmehr das Motto der Tat auf einem ganz andern Gebiete zu suchen sei als auf jenem, auf welchesein Schächterschnitt Hinweisen würde. An einer andern Stelle erklärt die Begründung des Kassattonsurteils die Annahme eines Schächterschnittes als hinfällig. Hilsner wurde zuerst in die Strafanstalt nach Paukratz gebracht und später auf seine Bitten in die Strafanstalt Stein überführt, weil er dle Gehässigkeiten der Zellengenoffen in Pankratz nicht länger ertragen zu können erklärte. DiesStrafanstaltsdirektton hatte über den Häftling keine Ursache zur Klage. Auch in der Strafhaft wurde Hilsner nicht müde, seine Unschuld zu beteuern; er richtete immer und immer wieder Briefe an seine Mutter, in denen er flehentlich bat, man möge die Wiederaufnahme des Verfahrens ansttebten, um seine Unschuld klarzutun. Tie von seinem ehemaligen Verteidiger diesbezüglich wiederholt eingeleiteten Schritte blieben aber ohne Erfolg. Am 19. März d. I. sprach eine Deputatton der „Jsraelittschen Union" unter Führung des Abgeordneten Dr. Ofner beini Justizminister vor und bat einerseits um die Begnadigung Hilsners, anderseits um eine Wiederaufnahme des Prozesses. Der Justizminister erklärte, das Wiederaufnahmegesuch der Generalprokuratur überweisen zu wollen, und sagte zu, das Begnadigungsgesuch an zuständiger Stelle zur Erwägung zu unterbreiten. Die Zukunft der Juden i« Rumänien. In den „Münchener bleuesten Nachrichten" widmet Sigmund Fränkel der „rumänischen Judenfrage" einen ausführlichen Arttkel. Nach Darstellung der schlimmen Lage, in der sich die Juden Rumäniens befanden und befinden, kommt er zu folgendem Schluffe: Sollen und können die Mittelmächte in dem Moment, in dem sie im Begriffe stehen, neue' Bündnisse und Verträge mit dem Moldaustaate adzuschließen und ihn insbesondere wirtschaftlich Mitteleuropa einzuordnen und anzugliedern, eine derarttge Rechtsverhöhnung auch für die Zukunft stillschweigend sanktionieren? Bedeutet es nicht vielmehr ein Gebot der Moral und Menschlichkeit, aber nicht minder auch der politischen Klugheit und eines staatsmännischen Weitblicks, diesen unwürdigen Verhältnissen ein für allemal ein Ende zu machen und auf eine gründliche Reform der Rechtsverhältnisse dieser „Fremden" zu dringen? Diese Reform kann aber nach Lage der Dinge nur durch eine Gesamtnaturalisatton der rumänischen Judenheit und Aufnahme einer entsprechenden Auslegung des Artikels 44 des Berliner Vertrages in den neuen Friedensverträgen erfolgen. Wenn Deutschland und Oesterreich- Ungarn in Zukunft gegen verräterische Ueberfälle in ihrer Südostflanke geschützt sein wollen, dann haben sie alle Veranlassung, diejenigen politischen Parteien und Bevölkerungsschichten Rumäniens zu stützen und zu fördern, die auf eine

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.