Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1918
- Issue
- Heft 7 (5.4.1918)
- Date
- 1918-04-05
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 7. Die Wahrheit Seite 4. reichische Judenschaft und für den österreichischen Staat verhängnisvoll. 3. Vertretung der Juden entsprechend LhrerZahl und ihrer Leistungen imReichsrate, in den Landtagen und den Gemeindeverwaltungen durch Bildung von jüdischen Wahlkurien und Einführung des Proportionalsystems. 4. Vertretung der Juden in die Reichsregierung durch einen Minister oder Staatssekretär. Ferner Einrichtung von jüdischen Referenten bei allen Zentralstellen, bei welchen jüdische Angelegenheiten besorgt werden. (Dttnisterium für Kultus und Unterricht, für soziale Fürsorge usw.) 5. SofortigeDurchführungder denJuden durch die Verfassung garantierten bürgerlichen Gleichberechtigung. Alle deu Inden bisher faktisch verschlossenen öffentlichen D enstzweige (in den Ministerien, Zentralstellen, Landesbehörden, im höheren richterlichen, militärischen, politischen und diplomatischen Dienst) sind jüdischen Bewerbern vorbehaltlos zugänglich zu machen. Insbesondere ist mit dem .Systeme, die Taufe als Bedingung zu stellen, beziehungsweise getaufte Juden zu bevorzugen, endgiltig zu brechen. . Bei Erlassung allgemeiner Gesetze ist auf die Eigenart der jüdischen Religion Rücksicht zu nehmen (wie etwa Gestattung der Sabbathruhe an Stelle der Sonntagsruhe usw.), Soweit staatliche Mittel für konfessionelle Zwecke aufgewendet werden, ist der jüdischen Konfession der entsprechende Anteil zu sichern. 6. Konstituierung der jüdischen Nation durch Schaffung einesReichsverbandes (nationale Kammer) auf Grund des gleichen, geheimen und direkten Wahlrechtes. 7. Gesetzlichen Ausbau der jüdisch-religiösen Institutionen durch Schaffung eisnes Reichsverbandes der Kultusgemeinden. Die Kegnadiguug SUsners. Durch die Gnade des Kaisers haben sich die Pforten des Kerkers geöffnet, die sich' vor achtzehn Jahren hinter Leopold Hilsner geschloffen haben und damit ist ein von bedeutenden Rechtsgelehrten nachgewiesener Justizirrtum gutgemacht geworden, der seinerzeit unter Auspeitschung der Volksleidenschaften herbeigeführt wurde. Die einzelnen Phasen des auftegenden Prozesses dürften heute bereits der allgemeinen Erinnerung entschwunden sein und darum wollen wir sie nachstehend in gedrängter Kürze wiedergeben: Am 31. März 1899 wurde in dem mährischen Städtchen Polna, unweit von Jglau, der damals im 23. Lebensjahre stehende Leopold Hilsner unter der Beschuldigung verhaftet, die 19 jährige Agnes Hruza ermordet zu haben. Agnes Hruza war ein Nähermädchen, das täglich aus dem Dorfe Klein-Weznitz den dreiviertelstundenlangen Weg nach Polna und retour zurückzulegen hatte. Am 29. März 1899 kehrte sie aber aus ihrem Beschäftigungsorte nicht zurück und drei' Tage später, am Karsamstag, wurde ihre. Leiche in dem Wäldchen Brezina gefunden. Die öffentliche Meinung in. Polna bezeichnete Hilsner alsbald als den vermutlichen Täter, weil aus wiederholten Bemerkungen der Ermordeten hervorgegangen sei, daß Hilsner versucht hätte, sich ihr zu nähern, von ihr aber zurückgewiesen worden sei. Im Jahre 1899 fielen in die Karwoche auch die jüdischen Osterfeiertage. Schon die ersten Erhebungen, die von der Gendarmerie in Polna angestellt wurden, basierten auf dem Ritualmordmärchen und beschäftigten sich auf das Eingehendste mit dem Detail, ob der Leichnam der Hruza entblutet und was mit dem Blute geschehen sei. Der Antisemitismus als politisches Programm stand damals in Oesterreich auf dem Höhepunkte der Bewegung. In dem kleinen Städtchen Polna herrschte die größte'Aufregung. Der Untersuchungsrichter Reichenbach wurde mit Anzeigen überschwemmt, die alle darauf hinausliefen, den Mord an Agnes Hruza nicht als ein gewöhnliches Verbrechen aufzufaffen, sondern die Beweise zu erbringen, daß ein Ritualmord vorliege. Vergebens beteuerte Hilsner seine Unschuld und suchte sein Alibi nachzuweisen. Der Untersuchungsrichter Reichenbach stellte auf Grund der vorgenommenen Erhebungen nach einiger Zeit die Untersuchung ein. Die Angelegenheit wurde nun im niederösterreichischen Landtag durch den Abgeordneten Ernst Schneider ausgenommen, der unter den heftigsten Drohungen gegen Justizminister Baron Ruber verlangte, daß das Verfahren gegen Hilsner wieder eingeleitet werde. Die wüsteste Agitation wurde entfaltet, in deren Rahmen die christlichsozialen Franenorganisationen sich auf das eifrigste betätigten. Die Untersuchung wurde wieder ausgenommen und endete mit der Erhebung der Anklage gegen Hilsner, „gemeinsam mit bisher unermittelten Tätern" den Mord an Agnes Hruza verübt zu haben. Unter den zahlreichen Berichterstattern, die sich bei dem im September vor dem Kreisgericht in Kuttenberg abgeführten Prozeß eingefunden hatten, befanden sich auch die Vertreter des „Echo de Paris" und des „Antijuif". In dem Kuttenberger, wie in dem ein halbes Jahr später nachgefolgten Prozeß in Pisek lag die Anklage, soweit es sich um die Konstruktion des Ritualmordes handelte, in den Händen des Vertreters der Privatbeteiligten, des Abgeordneten Baxa. Hilsner lengnete beharrlich und die wichtigsten Zeugen, welche die Anklage geführt hatten, wurden durch das Kreuzverhör der Verteidiguni sehr in die Enge getrieben. Der Gerichtssaal war wiederholt der Schau-' platz der heftigsten Zusammenstöße zwischen Dr. Baxa und dem Verteidiger Dr. Zdenko Aurednicek, der unter anderm vorbrachte, daß man den jüngeren Bruder Hilsners, einen Knaben, trunken gemacht habe, um ihn zu Aussagen gegen den Angeklagten zu bewegen. Nach fünftägiger Verhandlung verneinten die Geschworenen die auf Meuchelmord lautende Hauptfrage mit 11 Nein, bejahten dagegen die Frage der Mitschuld am Meuchelmord einstimmig. - Das Urteil lautete auf Tod durch den Strang. „ Die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil hatte vollen Erfolg. Auf Grund eines Gutachtens der tschechischen medizinischen Fakultät in Prag, welches den Bericht der Polnaer Gerichtsärzte in einer für sie vernichtenden Weife mit größter Schärfe desavonierte, hob der Kassationshof das Knttenberger' Urteil auf und verwies die Anklage zur neuerlichen Verhandlung nach Pisek. Der Kassationshof sagte unter anderem: „Kann auch hierin ein Ausspruch über das der Tat zugrunde liegende Motiv überhaupt nicht erkannt werden, so ist doch dem Fakulitätsgutachten zufolge Blutentziehung zum Zwecke irgendeiner bestimmten Verwendung des Blutes als Tatmotiv schlechthin auszuschließen." Das Prager Fakultätsgutachten verwies das Motiv der Tat in die sexuelle Sphäre. Inzwischen hatte sich in Polna die Aufregung noch gesteigert. In der Nähe des Fundortes der Leiche der Agnes Hruza war ein Skelett gefunden worden. Es wurde nun die Behauptung ausgestellt, es seien dies Ueberreste der Dienstmagd Marie Klima, die sich am 17. Juli 1898 aus dem Hause ihres Dienstgebers entfernt hatte, um nach einem benachbarten Dorf zum Kirchweihfest zu gehen, und seither verschollen war. Wohl wies nach der eingeleiteten ärztlichen Beschauung das Gerippe kein Zeichen irgendeiner Verletzung oder einer Gewalttat auf, auch fand man außer zwei Weiberröcken und einer schwarzen Jacke, die sich aber bei der Länge der Zeit, die seither verstrichen war, in ziemlich vermodertem Zustande befanden, keine weiteren Anhaltspunkte dafür, daß das Skelett tatsächlich jenes der Klima sei, und auch die Angabe der Angehörigen, die behaupteten, die Länge des Gerippes sümme mit der Körperlänge der Vermißten überein, ließ keinen zwingenden Schluß zu. Trotzdem wurde aus einer gewissen Gleichartigkeit gefolgert, Marie Klima sei ermordet worden, und zwar von demselben Täter oder denselben Täter wie Agnes Hruza, und gegen. Leopold Hilsner wurde auch