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Die Wahrheit · 1918-04-05 · Heft 7 (5.4.1918) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1918
Issue
Heft 7 (5.4.1918)
Date
1918-04-05
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nedaktion und Sldniiuistraliou: s Wien, II., Novaragasse 27 9 Televbon: j «edaklion Automat 42.88». j| Unabhängige Heitfchnfi für jüöifche B e z „ i) i l* r e i S: «l-anzjäyrig.N 16.— Halbjährig.K 8 — Administration Silit. 47.854 jj ft. k. ksterr. Postsparkassa. i «L-ck-ftoino'Nr. 100.918. j! Interessen. Jur tkultiisbeuiitte: «anzjährig.K 12.— JnlBratc: J — Die viermal gespaltene j! Nonpaieille-Zeile 25 Heller. i| SrsAeint jeden Iirelta,,. Jii> Vlu^hmö: Abonnements, und Jnicrtions» | (UniijtftDrifl ..... 10 Mark betrüge sind in Wien zahlbar || und klagbar. j Motto: „Das Siegel (üottes ist Wahrheit!“ Nr. 7. Wien. 8. April 1918. Inhalt: Abonnements-Einladung. — Die Jüdischnationalen und die österreichische Regierung. — Die Begnadigung Hilsners. — Tie Zukunft der Juden in Rumänien. — Oberkantor Jacob Bauer. — Jsaac Heymann. — Ostjüdisches' — Verschieden Nachrichten. Abonnenients-Einlcrdung. Pie geehrten Kerren Abonnenten werden um Umgehende Erneuerung des Abonnements für das am '1. April. 1918 begonnene II. Hnartat ersucht, damit die regelmäßige Expedition des Mattes Leine Unterbrechung erleide. K. k. Poftsparkafsen-Konto 1<MK918. . Ganzjährig K 16, halbjährig K 8, vierteljährig K 4. Die Administration Die Ziiditchnatioualen und die österreichische Negierung. Wie in voriger Nummer bereits gemeldet wurde, war den Vertretern der nationalorganisierten Judenschaft Oesterreichs Gelegenheit geboten, in wiederholten mit -der österreichischen Regierung gepflogenen Besprechungen, die Forderungen der Jüdischnationalen vorzulegen und eingehend zu begründen. Die einzelnen Punkte des Programmes sind in nachstehender, an den Chef der Regierung gerichteten Denkschrift enthalten: Der Bestand und das Gedeihen des Völkerstaates Oesterreich erfordern, daß seinen Volksstämmen das Recht auf freie kulturelle, politische und wirtschaftliche Entwicklung im ganzen Reiche, also auch dort, wo sie Minoritäten bilden, durch die Verfassung gewährleistet wird. Zur Erreichung dieses Zieles äst es notwendig, die Nationen als Subjekte des öffentlichen Rechtes zu konstituieren und ihnen, soweit dies mit der zentralen Leitung des Staates vereinbar ist, autonome Rechte in allen nationalen Angelegenheiten, insbesondere aber in kulturellen zu übertragen. Für die Zugegehörigkeit zu einer so konstituierten Nation ist lediglich die freie, unbeeinflußt abgegebene Erklärung des Staatsbürgers maßgebend. In Anerkennung dieser Grundsätze fordern die Vertreter der national organisierten österreichischen Judenschaft: 1- Anerkennung der jüdischen Nationalität und G ewährleistun g. d es freien Beken-n tnisses zu derselben. Trotz der verschiedenen Umgangssprachen bilden die Juden eine nationale Individualität. Bei der staatlichen Volkszählung wurde bisher nur die Umgangssprache ausgenommen und nach dieser. — im Widerspruch zu allen wissenschaftlichen Erfahrungen — die nationale Zugehörigkeit bestimmt. Dadurch hat man es den österreichischen Juden unmöglich gemacht, sich zu ihrem Volkstume zu bekennen. Sie wnrden ivie ein herrenloses Gut einfach jenen "Nationen zugeschlagen, die jeweils den Verwaltungsrespektive Zählapparat in Händen haben. Das Bekenntnis zur jüdischen Nationalität wird nicht nur ignoriert, sondern auch bestraft. So wird z. B. Hörern, welche sich zur jüdischen Nationalität bekennen, die Aufnahme an die Hochschulen verweigert. (Vor wenigen Wochen in Krakau.) "Aber auch dort, wo sich die Juden einer eigenen Umgangssprache, der jüdischen, bedienen, wurde das Bekenntnis zu derselbeu verboten und hart bestraft (Galizien). Durch "Aufnahme der Rubrik „Nationalität" in die Volkszählungsbogen muß dieser unhaltbare Zustand beseitigt werden. Es nmß das freie Bekenntnis zur jüdischen und hebräischen Sprache als Umgangssprache gewährleistet werden. Es müssen alle den freien Gebrauch der jüdischen und hebräischen Sprache betreffenden Verbote und Einschränkungen beseitigt werden. 2. Das Recht der Juden auf ihre Schule, auf Erziehung ihrer Kinder in j üd isch em Geiste. Die Errichtung jüdischer Schulen mit allen Oeffentlichkeitsrechten aus öffentlichen Mitteln überall dort, ivo das Bedürfnis nachgewiesen lvird. Die Leitung und Beaufsichtigung .dieser Schulen im Rahmen der staatlichen Schulgesetze und unbeschadet der allgemeinen Staatsaufficht, durch Organe des jüdischen Volkes besorgt. Die österreichischen Juden sind heute gezwungen, ihre Kinder in Schulen zu schicken, deren Geist in nationaler Hinsicht deutsch, polnisch, böhmisch usw., in religiöser Hinsicht christlich ist. Die jüdische Etziehung in diesen Schulen ist auf einen, was Lehrkräfte, Lehrmittel und Lehrplan anbetrifft, ganz unzureichend 'ausgestatteten Religionsunterricht beschränkt. Die Kinder werden hiedurch dem Judentum völlig entfremdet und zu haltlosen Menschen erzogen: der größte Teil der österreichischen Judenschaft (besonders in Galizien) verabscheut diese systematische Entjudung seiner Kinder und hält diese, mit Umgehung des Schulzwanges, von den öffentlichen Schulen fern. Die Folgen sind für die öfter-

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