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Die Wahrheit · 1918-03-22 · Heft 6 (22.3.1918) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1918
Issue
Heft 6 (22.3.1918)
Date
1918-03-22
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 6 . Die Wahrheit Seite 5. ' Wahlordnung: Der Vorstand soll Abbild und Vertretung aller Schichten der Wiener Judenschaften sein. Auf Grund der bestehenden Wahlordnung aber sind, im Vorstande, dessen Beschlüsse doch die Interessen aller Wiener Juden berühren, nur die — natürlich in der Minorität befindlichen — reicheren Juden vertreten. Darin liegt ein Vorrecht, das nach jüdischer Auffassung ein Unrecht bedeutet. Die bestehende Wahlordnung wird sich — ebenso wie die Wahlordnungen anderer Vertretungskörper in Oesterreich — den durch den Krieg gesteigerten demokratischen Anforderungen anpassen müssen,- um so mehr, da Ihr Statut beinahe 25 Jahre alt ist und Ihre Agenden sich infolge der seit damals erfolgten ungefähren Verdopplung der jüdischen Bevölkerungszahl sehr vermehrt haben. Eine mäßige Erhöhung der Mitgliederzahl des Vorstandes wäre zu empfehlen. Die Einführung des allgemeinen, gleichen Wahlrechtes schlage ich nicht vor, weil ja hier andere Gesichtspunkte maßgebend sind, als bei den Parlamentswahlen. Ein großer Teil der Wiener Juden ist arm und auf die öffentliche Mildtätigkeit angewiesen. Die vermögenden Juden sind aber keineswegs die einzige Stütze des Juden- . tunis. Darum sollte der Kreis der Wahlberechtigten durch Herabsetzung des Minimums der Kultussteuer auf 10, Kronen erweitert werden. Für diese Gruppe von Wählern könnte das Wahlrecht an eine drei- oder vierjährige kontinuierliche Steuerleistung gebunden werden. Wäre der finanzielle Effekt auch nicht bedeutend, so würden durch diese Reform doch weite Schichten des Judentums zu lebhafterer Teilnahme an jüdischen Angelegenheiten herangezogen werden. Auch könnte im Statut bestimmt werden, daß vier oder fünf vom Rabbinatskollegium delegierte Gemeinderabbiner, deren Konservatismus ein. gesundes Gegengewicht gegen allzu radikale Strömungen wäre, dem Vorstande als Mitglieder angehören. Die Würde und das Ansehen des Rabbiners würden durch eine solche Bestimmung gefördert werden. Der Vorwurf der Antisemiten, daß die Juden für Demokratie agitieren, und selbst ein kapitalistisches Klaffenwahlrecht haben, wäre durch eine Demokratisierung der Wahlordnung entkräftet. Nebenbei bemerkt, sind nach § 51 der evangelischen Kirchenoerfassung die Geistlichen, die eine ähnliche Stellung haben wie unsere Rabbiner, Mitglieder der evangelischen Gemeindevertretung und des Presbyteriats. Das Steuerminimum für die. Wahlberechtigung beträgt dort 2 Kronen. Reichsorganisation. Bei der in Oesterreich bevorstehenden Verfassungs-Aenderung sollte die Wiener Kultusgemeinde die Initiative zu einer Organisation aller österreichischen Juden ergreifen. Da auch das Herrenhaus wahrscheinlich anders zusammengesetzt sein wird, könnte die angeregte Reichsorganisation anstreben, daß der jeweilige Wiener Oberrabbiner ähnlich wie die Bischöfe anderer Konfessionen schon kraft seines Amtes Mitglied des Herrenhauses werde. Allerdings müßte sich der Vorstand statutarisch auf die Ernennung eines Oberrabbiners) der dann nicht den Titel, sondern auch politische Vorrechte hätte, beschränken. Die Reichsorganisation müßte auch das Präsentationsrecht für zwei bis drei Herrenhausmitglieder anstreben, die im Herrenhaus neben dem Oberrabbiner die österreichische Judenschaft zu vertreten hätten. Die Regierung würde dieses billige Verlangen um so eher unterstützen, als ja im geänderten Herrenhause wahrscheinlich alle Schichten der Bevölkerung — auch die Arbeiter — vertreten sein werden. Bei dieser Gelegenheit gestatte ich mir noch die Unterbreitung folgender Anregungen: Wand erpred iyten. Das Interesse am Gottesdienste und der Besuch der Gotteshäuser würde gewiß erhöht werden, wenn die "Rabbiner nach einem gewissen Turnus in verschiedenen Synagogen Predigten hielten. Auch die Vereinsrabbiner könnten für den Vorschlag gewonnen werden. Gewisse Funktionen, z. B. Trauungen, blieben dem Rabbiner in seinem Amtsbezirke Vorbehalten, auch die Predigten an den Feiertagen. Sa gehaltvoll die Predigten auch jetzt schon sind, so würde doch durch einen derartigen Turnus das Interesse an Form und Inhalt sehr gefördert werden. Beerdigungen. Zum Schluffe gestatte ich mir noch einen leicht durchführbaren Vorschlag. In der Zeremonienhalle auf dem Zentralfriedhofe ist es üblich, daß sich bei Beerdigungen die nächsten Leidttagenden während der gottesdienstlichen Handlung auf die Estrade stellen und dadurch in peinlichster Weise ihr Leid zur Schau stellen müssen. Mit geringen Kosten ließe sich eine Reihe von Bänken im Zuschauerraum anbringen, von denen die Kultusgemeinde vielleicht ohnedies einen entsprechenden Vorrat besitzt. Die erste Bank wäre den nächsten Leidttagenden Vorbehalten. In der Zeremonienhalle auf dem neuen Friedhof könnte für den Redner eine kleine Kanzel angebracht werden. Auch würde durch die Aufstellung der Estrade parallel zu den Bänken viel Platz gewonnen werden, da dann nicht immer die eine Hälfte des Saales leer und die andere überfüllt wäre. Da meine Vorschläge nicht den Ritus betreffen, können dadurch auch die Konservattosten in ihren Gefühlen nicht verletzt werden. Ich .bitte ergebenst, meine Vorschläge geschäftsordnungsmäßiger Behandlung zuzuführen und, wenn möglich, in der Plenarsitzung zu erörtern. Da ich zu den Hochbesteuerten gehöre und auch nicht für den Vorstand kandidierte, erwachsen mir durch die Durchführung der angeregten Reformen keine persönlichen Vorteile, so daß meine Vorschläge nicht als eigennützig oder parteiisch mißdeutet werden können. Ich bitte, den Ausdruck meiner Hochachtung und Verehrung zu genehmigen. Wien, 4. März 1918. Michael So n nenfeld, k. k. Kommerzialrat, Wien, 7. Bezirk, Mariahilfersttaße 12L. - Abwehr dentschnotionaler Judenhetze. Das in Komotau erscheinende deutschnationale „Deutsche Volksblatt," welches seit Monatendie antisemitische Verhetzung der Bevölkerung in der rüdesten Weise betreibt, brachte in letzter Zett Arttkel, in welchen den Juden Vaterlandsverrat, Wucher usw. zum Vorwurf gemacht und die Bevölkerung zu Haß und Verachtung, ja sogar zu Gewalttättgkeiten gegen dieselben, direkt aufgereizt wurde. Dadie Behörden dieses gesetzwidrige Treiben stillschweigend duldeten, sah sich der Vorstand der Kuttusgemeinde veranlaßt, durch eine Deputation beim Bezirkshauptmann und Bürgermeister gegen dieses Treiben Beschwerde zu führen, die betteffenden Ministerien auf dasselbe aufmerksamzu machen und Abhilfe zu verlangen und an die Bevölkerung der Stadt und Umgebung einen Aufruf zu versenden, in welchem zu diesem gesetzwidrigen direkt verbrecherischen Treiben Stellung genommen wird. Diese Kundgebung hat folgenden Wortlaut: An die Bevölkerung von Komotau und Umgebung! Durch das hiesige „Deutsche Volksblatt" werden seit geraumer Zeit gegen die Juden die gehässigsten Angriffe gerichtet, ja das genannte Blatt scheut nicht davor zurück, die Juden in ihrer Gesamtheit als Wucherer schlimmster Sorte, als Ausbeuter, als Verräter des Vaterlandes zu bezeichnen und die Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegen die Juden aufzuhetzen. j Diese fortgesetzten Angriffe zwingen uns energisch dazu Stellung zu nehmen. Es liegt uns ferne, gegen die polittsche Gesinnung des Blattes zu polemisieren, denn diese entspringt einem parteipolittschen Standpunkt, gegen den anzukämpfen nicht Sache dieses Flugblattes Ist. Der frevelhafte Versuch

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