Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1917
- Issue
- Heft 26 (28.12.1917)
- Date
- 1917-12-28
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4. Nr. 26. Die Wahrheit der Lehrer gearbeitet hat. Die Bürgerschullehrerprüfuug soll aber nicht nur wissenschaftlichen Charakter haben, sondern erst, nach zweijährigem Besuch einer pädagogischen Akademie oder einer anderen Hochschule stattfinden dürfen. Ist der Besuch der „Wiener Lehrer-Akademie" derzeit so schwach, daß man es versucht, Besucher zu pressen? Durch solche Mittel kann die Höhe und Bedeutung des „Wiener Lehrerpädagogiurns," die dasselbe unter dem genialen Lehrerbildner und Schulreformator Dr. Friedrich Dittes erreicht hatte, nicht erhalten werden. Es ist überhaupt im Interesse der demokratischen Verallgemeinerung der Volksbildung sehr zu bedauern, daß die einschlägigen Grundsätze und Bestrebungen Dr. Dittes, Volks- und Bürgerschule zur einheitlichen achtklassigen Einheitsvolksschule zusammenzuschweißen, in Oesterreich nicht aufgegriffen und durchgeführt wurde. Das Institut der Bürgerschule wurde aber seither immer inehr zum Schaden der mindestens 20-mal zahlreicheren allgemeinen Volksschulen begünstigt. Können es demokratische Vereinigungen und bildungsfteundliche Regierungen und Volksvertretungen richtig finden, wenn die gewaltige Mehrzahl der österreichischen Volksschulen bleibend zu Gunsten verhältnismäßig weniger Bürgerschulen in ihrer Leistungsfähigkeit und ihren gesetzlichen Berechtigungen herabgesetzt werden? Derzeit kann tatsächlich auch der begabteste und lerneifrigste Absolvent einer allgemeinen Volksschule und wäre dieselbe auch achtklassig, weder in eine Lehrerbildungsanstalt } noch in eine höhere Fachschule gelangen. Wir leiden heute in Oesterreich an einer wahren Schulanarchie und Zersplitterung des Volksbildungswesens. Die gegenwärtige Bürgerschule ist nicht Fisch und nicht Fleisch und das Mittelschulwesen erscheint nicht organisch ans die Unterlage der Vorschule aufgebaut. Würde die achtklassige allgemeine Volksschule zeitgemäß allgemein durchgeführt werden, dann könnten wohl mindestens die untersten 2 Klassen der Mittelschulen verschwinden. Die allgemeine Volksschulbildung würde zeitgemäß erhöht werden und die Mittelschulen müßten nicht mit so viel ungeeignetem Schulmaterial belastet werden, wie dies gegenwärtig durch verfrühten Eintritt in dieselbe geschieht-. Wohl könnten ein- und zweiklassige Landschulen dann nicht dasselbe leisten wie die ausgebaute achtklassige Volksschule, aber die Bürgerschullehrer müßten durch eine derartige Zentralisierung des allgemeinen Bildungswesens in keinem Belange geschädigt werden, denn es könnte eifrigen Schulgemeinden, welche in den höheren Klassen ihrer Volksschulen Fachunterricht wünschen, die Befugnis eingeräumt werden, von solchen Lehrkräften höhere Fachprüfungen zu heischen und sie dann auch besser zu besolden, aber die Lehrbefähigungsprüfung für Bürgerschulen könnte und müßte in Konsequenz einer solchen Schulreform fallen. Wir können uns auch nicht für die im Gesetzentwürfe vorgeschlagenen besonderen Leiterprüfungen erwärmen, weil wir meinen, daß es durchaus nicht ausgeschlossen ist, daß Lehrkräfte den Schulleiter pädagogisch und methodisch überragen können und der Schulleiter schon durch viele Aufgaben der Schulverwaltung gehindert ist, das Dienstwirken der der Lehrkräfte immer gerecht zu beurteilen. Wir meinen die fachliche Dienstesinspektion soll den Bezirksschulinspektoren überlassen bleiben und die derzeit noch bestehende Methodenfreiheit beim Unterrichte soll gewahrt bleiben! Der Gesetzesentrvurf zeigt aber auch erfreuliche Lichtseiten, die wir objektiv anerkennen wollen. Er will die Lehrerbildung auf sechs Jahre erhöhen (derzeit vier Jahre), mit dem vierzehnten Lebensjahre nach erfolgreicher Absolvierung der Volks- und Bürgerschule oder der Untermittelschule die Aufnahme in die Lehrerbildungsanstalt zulassen und den Lehrplan so einzurichten, daß der wissenschaftliche Lehrstoff der Obermittelschule neben der fachlichen päda- . gogischen und methodischen Schulung durchgenommen und dem Reifezeugnisse am Schluffe dieselbe Berechtigung zugebilligt wird wie einem an einer Mittelschule erworbenen, so daß jungen Volksschullehrern auch die Tore der Hochschule offen stehen. Dies wäre der erste erfolgreiche Schritt zur Niederreißung der bisher so ängstlich, behüteten Scheidewände zwischen höheren und niederen Lehrerkategorien. Gegenwärtig wird bekanntlich das erreichte 15. Lebensjahr zum Eintritte in die Lehrerbildungsanstalt gefordert, wodurch gerade die besttalentierten Lehramtskandidaten ein Lebensjahr entweder in der 4. Bürgerschulklasse, in der Vorbereitungsklaffe der Lehrerbildungsanstalt oder sonst wie verbummeln müssen. Merkwürdiger Weise verteidigt der deutsch-österreichische Lehrerbund heute noch den Verlust dieses Lebensjahres und — die fünfjährige Bildungsdauer an den Lehrerbildungsanstalten. Einen entschiedenen Fortschritt bedeutet es auch, daß der Gesetzesentwurf die Neueinführung der Volkswirtschaftslehre, der Staatsbürgerkunde und des Arbeitsunterrrchtes in den Lehrerbildungsanstalten fordert. Wohl' muß man aber wünschen, daß die erstgenannten zwei Lehrgegenstände nicht etwa parteiisch und tendenziös behandelt werden. Die Naturwissenschaften heischen in den Lehrerbildungsanstalten mehr Beachtung. Der Arbeitsunterricht könnte sehr segensreich werden, wenn er auch in den allgemeinen Volksschulen eingeführt und durch Einführung von Handwerkerschulen das derzeitige Lehrlingselend fürsorglich aus der Welt geschafft wurde. Wir haben gegen die Einführung der lateinischen Sprache in den Lehrerbildungsanstalten wie gegen eine } Fremdsprache oder zweiten Landessprache nichts einzuwenden, meinen aber, es sei nicht, nötig dies obligatorisch zu dekretieren, ivie dies der Gesetzesentwurf tut, sondern daß auch die Einführung solcher Sprachen als nicht obligatorische Lehrgegenstände genüge. Wir wünschen und hoffen, daß Regierung und Volksvertretung einer solchen- Lehrerbildungsreform heute nicht etwa opponieren werde, die immerhin die notwendige Vorbedingung zu weiteren Schulreformen bildet. Wir halten wohl wegen der besonderen Vermittlung der Fachkenntnisse eigene Lehrerbildungsanstalten als vorteilhaft, warnen aber davor, die jetzt schon bestehenden entgegenkommenden Möglichkeiten zu verschütten, die Absolventen der Mittelschulen den Uebertritt in den Volksschuldienst erlauben. Der Staat muß endlich gerechtermaßen darauf sehen, daß in die Lehrerbildungsanstalten mindestens soviel jüdische Kandidaten Aufnahme finden, daß in Wien und Niederösterreich 1/10 der Lehrerschaft mit jüdischen Lehrkräften besetzt-werden kann. R. L. Die Ossrnbaerwg. Palästina-Zeitfragen von Z w i Cohen -Iaff a.*) Palästina, das Land ohne Volk, soll dem Volke wiedergegeben werden. In der Veröffentlichung der Geheimverträge der Entente im deutschen Reichstage durch den Reichskanzler Dr. Michaelis wurde Palästina als jüdischer Pufferstaat unter englischer Oberherrschaft bezeichnet. Auch von deutscher Seite werden maßgebende Stimmen laut, die dem jüdischen Volke das freie Einwanderungsrecht nach Palästina mit Selbstverwaltungsrecht, aber unter türkischer Oberherrschaft, in Aussicht stellen. Wir stehen nun vor der Tatsache, daß Freunde und Feinde wetteifern, Palästina ihrer politischen Machtsphäre, unter gleichzeitiger Lösung der Judenfrage, unterzuordnen. Nach dem langen Reigen der Greuel, welche die Zeitgeschichte der jüdischen Leiden schwarzrändern, rüstet sich das europäische Gewissen, die Verrohung menschlicher Gefühle zu sühnen und dem jüdischen Volke zu seiner Wiederherstellung zu aktiver, nationaler Geschichte zu verhelfen. Grausamer Druck, barbarische Verfolgung, tyrannische Knechtung und unmenschliche Demütigung erpreßten ^dem *) Aus der demnächst erscheinenden Broschüre: „Das jüdische Palästina."