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Die Wahrheit · 1917-08-24 · Heft 17 (24.8.1917) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1917
Issue
Heft 17 (24.8.1917)
Date
1917-08-24
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4. Die Wahrheit Nr. 17. in eigene Mische Klassey gesondert werden, ist es sticht ntowendig, dH diese KMen dMi ttptzdest» Joch tätyölischß Lchrbücher Hüben tnüsfen. Solchem Unrecht könnte nur danst ein Ende bereitet werden, wenn mit der nationalen SchelduM der einlausenden Steuergelder, ohne welche eine gerechte nationale Autonomie undenkbar ist, auch eine besondere Buchung der von jüdischen Staatsbürgern geleisteten Steuergelder Hand in Hand ginge. Wenn deutsche Schulsteuern Nur sür deutsche Schulen verwendet werden, dann können jüdische Schulsteuern sür jüdische Schüler ausgegeben werden. Es ist heilige Pflicht aller Vertreter israelitischer Kultusgemeinden, die jüdisch-religiöse Schulerziehung ebenso gewissenhaft zu überwachen und herbeiznführen, wie dies die katholischen Kirchengenossenschaften und der Staat für die katholischen Kinder tun. Die jüdischen Staatsbürger zerfallen in viele Nationalitäten so gnt wie die christlichen, aber man kann gerechtermaßen nicht von ihnen verlangen, daß sie ihre Kinder auch dann einer spezifisch-christlichen Schulerziehung überantworten sollen, wenn sie dies nicht wünschen. Neben der freien nationalen muß auch die konfessionelle Selbstbestimmung unangetastet bleiben! Wöhl läßt sich nichts dagegen tun, wenn die Majorität des Abgeordnetenhauses die klerikale Schulerziehustg beschließt und die interkonfesswneÜen oflentüchen Schuten Oesterreichs m.konfessionelle wandelt, obgleich dies Mstner tM Schülwesens beklagen dürfen, .weil xeligw^.Zwangserzietzützg nie gute Früchte zeitigt, doch muß in diesem Falle auch für jüdische öffentliche Volksschulen ausreichend gemäß der einlausenden SchUlfteuern gesorgt werden, soll der jüdische Nachwuchs religiös nicht vergewaltigt werden! Wie die österreichische Schulerneuerung auch immer ausfallen mag, der gegenwärtigen Anarchie , im Schulbelange muß das verdiente Ende bereitet werden! Ohne gesetzliche Verpflichtung übernimmt gegenwärtig Staat und Gemeinde die Honorierung des konfessionellen Religionsunterrichtes in den öffentlichen Schulen von der vierten Volksschulklaffe aufwärts. Aber auch in Schulen mit jüdischer Schülermajorität werden gegenwärtig in Wien spezifisch katholische Lesebücher beim Unterricht verwendet.' Auch in solchen Schulen werden die jüdischen Schüler an Sabbaten unterrichtet, während alle katholischen Feiertage auch sür sie schulfrei sind. Die freisinnigsten Gesetze stehen am Papiere und die staatlichen Funktionäre sehen mit verschränkten Armen zu, wenn auch die tüchtigsten jüdischen Lehrkräfte nicht angestellt werden oder jüdische Zöglinge in den Lehrerbildungsanstalten nicht zugelaffen werden. Die einzelnen jüdischen Staatsbürger können sich politisch nach Gutdünken betätigen, sie können sich auch als Völldeutsche oder Vollflaven benehmen, um sich mit ihrer örtlichen Umgebung nicht in Widerspruch zu , setzen, aber Vertreter der jüdischen KultusgemeiNden erscheinen verpflichtet, die Rechte ihrer KöNfessionsgenossen ganz besonders in den öffentlichen Schulen wahrzunehmen und zu vertreten. In vergangenen Zeitläufen haben sie in diesem Belange schwere Unterlassungssünden begangen, alle Rechte und Ansprüche, die ihnen im SchUlbelänge gesetzlich eingeräumt waren, haben sie entweder pxeisgegeben oder schwächlich und energielos verteidigt. Hoffen wir, daß es künftig anders werden wird! Die Demokratisierung, welche der Zeitgeist überall mächtig fördert, wird wohl auch in den Vertretungen der israelitischen Kultusgemeinden dürchgreifen, dadurch würden dieselben aber befähigt, ihren Verpflichtungen in höherem Maße als bisher nachzukötnmen. Die Oligarchie ist ebenso interNatiöNal und interkonfessionell wie die Sozialdemokratie ustd deshalb ebenso wenig befähigt, nationale oder konfessionelle Interessen zu vertreten. . . Rafft sich die Staatsvertretüng zu kraftvollerem Walten „ auf. und nimmt sie das Schulwesen in ihre Hand, dann wird ste wohl auch eme gerechtere Wahrnehmung und AusglÄchüstA bif stätiöstalen und kostfessionellest 8Mftnteressen dutchsehhn,^ denn Staatsvertreter haben, in der Regel doch eitlen weiteren Ausblick äks Gemeindeöder Pkööinzvertreter. R. L. Gin jüdischer Kongreß in Oesterreichs Zur vrelbesprochienen.. Frage der Einberufung eines jüdischen Kongresses in Desterreich erhält die ^Jüdische Korrespondenz" von „besonderer Seite" folgende höchst beachtenswerte Ausführungen: Seit einiger Zeit ist in Oesterreich eine Bewegung im Zuge, die dahin zielt, einen Kongreß der Züdett der Monarchie einzuberufen, der sich mit den aktuellen Fragen zu befassen hätte und der eventuell zur stabile»: Institution üUsgestaltet werden soll. Den Ursprung nahm die Pewegüng von Prag aus, das dort erscheinende zionistische- Blatt „Selbstwehr" hat vor mehreren Monaten diese Frage auf- Ersuchen, Zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen-. Dieses Blatt hat auch seither eine Reihe vöü Antworten d^röMntlicht, die ZrVat verschiedenartig ausgefallen, immerhin aber den GeL'äMü an ÜNd für sich Nicht absolut von sich wiesen, sondern gewisse Bedenken taktischer und prinzipieller Nätür geltend machten^ Naturgemäß ist auch die Zahl . demjenigen groß, die den Kongreßplan samt und sonders akzeptieren und sich von demselben vieles versprechest. ..Heute^Mach mehrmonatlicher Vorarbeit, steht die Sache so: Von zionistischer,.Seite wird öle Idee »öeitextzift betrieben und die zionistische Parteileitung hat bereits bsts PrögrätNm dieses K'öngreffes ausgearbeitet Und ist nun dabei, uhrer dest anderen jüdischen Gruppen Anhänger für dettselüdst zu werden, wohl wissend, daß erst Kongreß, der eiste ausgesprochen zionistische Märke tragest wird, im vorhineist nicht als allgemein-jüdische Veranstaltung Und Kustdgebüstg geltest könnest dürfte, Änd'ererseits ist eine Beweststng im Züße,/erst Komitee aüs Vertretern diverser jüdischer Gruppen zu bilden, das sich mit der Megestwütt stpd Zukunft der Juden. ist Oesterreich zu befassen ustd m Stillen das zu leisten was der Kongreß demonstrativ mittelst einer öffentlichen Kundgebung Zuwege bringen will. Dieser taktische Unterschied ist aber nicht der einzige, der die beiden Pläne von einander trennt. Von zionistischer Seile wird naturgemäß auch die nationale Frage aufs Tapet gebracht und die Forderung gestellt,. die Juden in Oesterreich als besondere..Nationalität mit gewissen.Volksrechten aNzUerkeNnen. Das erwähnte Komitee hingegen zeigt keine Absicht, dieses heikle Thema anzuschneiden ustd will sich auf diejenigen Fragen beschränken, hinsichtlich welcher die Erzielung eines Einverständnisses aller Beteiligten möglich seist dürfte, Äs sind somit taktische Und prinzipielle Fragest, die die beiden Bewegungen von einander trennest und die eiste Einigung schwer möglich machen werden. ' Will man Nun der Sache an und für sich Näher treten, so kann es - wohl keine zwei Meinungen darüber geben, daß eine einheitliche Kstudgebung der österreichischen JudeNschast Und eine solidarische Stellungnahme derselben zü best aktuellen Problemen, die schön heute au stauchen und die Nach dem Friedensschlüsse erst recht brestnend sein werden, dringend geboten ist. Und doch muß man sich aus vielfachen Gründen diesen beiden Bewegungen gegenüber etwas skeptisch verhalten. . Vor allem sei konstatiert,, daß die Arrangeure beider Aktionen selbst kein großes Vertrauen zum Gelingen ihrer Unternehmungen zu haben scheinen. Von zionistischer Seite würde zunächst die Taktik befolgt, die Sache nicht offiziell tzinzstleiteN; es war nicht die Parteileitung selbst und auch nicht das Zentralorgan der Partei, die den Plan zur Diskussion stellten, sondern ein P rovistz-

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