Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1917
- Issue
- Heft 14 (13.7.1917)
- Date
- 1917-07-13
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 14. Die Wahrheit Seite 7. Ober-Ost den, Standpunkt, daß die vexschiedenen Bölkerstämme des Befehlsbereiches von. allen deutschen Behörden gleichmäßig Zu behandeln sind, daß weiter jede Betätigung irgendwelcher Bestrebungen, die geeignet sind, den völkischen Frieden unter den Landeseinwohnern zu stören, verboten ist. Außer dem Befehle- und Verordnungsblatt werden sämtliche Uebersetzungen in deutscher, lettischer, litauischer, polnischer, weißrussischer und jidyllischer (in hebr,äischer Sch/rifH .Sprache herausgegeben, die in kurzen Sätzen den Inhalt der für die Bevölkerung wichtigen Befehle und Verordnungen wiedergeben,. " i Es sind Einwohnerbeiräte zur gutachtlichen Aeußerrung oder tätigen Mitarbeit auf den Gebieten der Volkser^- nährung und allgemeiner wirtschaftlicher Maßnahmen, des Medizinal- und Veterinärwesens, der Wegebau-, Straßen,reinigungs- und Aufräumungsarbeiten, der Armenpflege, sowie des Schulwesens nach Maßgabe der hierifür zu erlassenden besonderen Bestimmungen gebildet wortden. In gemischtsprachigen Kreisen ist'jeder Volksstamm, also auch der jüdische, im Verhältnis der Zähl seiner im Kreise ansässigen Angehörigen, aber mit mindestens einem Mitgliede vertreten, (§ 9, 15 und 32 der Verwaltungs-- ordnung.)' Die Verwaltung "des Oberbefehlshabers Ost steht also auf dem Standpunkt, daß ohne formelle Aufhebung russischer Gesetze bereits am 7. Juni 1916 die Gleichberechtigung der Judenheit Mt den übrigen Nahior nalitäten durch Verordnung festgelegt ist. Das heißt, das Judentum ist im Verwaltungsgebiete OberOst stets als Nationali tat angesehen worden, nicht nur als ein, Bekenntnis. Schon mit Rücksicht auf die Aufnahme der Juden in die Einwohnerb errate mußte dieser Standh Punkt festgehalten werden. Aus den schriftlichen und mündlichen Mitteilungen an das Komitee ergibt sich somit, daß weitgehende Wünsche der Juden zur Erfüllung gelangt sind, die auf eine gerechte und objektive Behandlung der jüdischen Bevölkerung durch die leitenden'Behörden in Bezug aujf die staatsbürgerlichen, religiösen und nationalen Rechte der Judenheit des besetzten Gebietes hinzielen. Es ist zu hoffen, daß auch im Gebiet des Generalgouvernements Warschau, wo einstweilen oie russische Jutzdengesetzgebung noch fortbesteht, nunmehr baldigst der gleiche Standpunkt zum Ausdruck gelangt. Wir glauben aber bestimmt zu wissen, daß wir im Generalg-iuver-- nement Warschau die Verantwortung für die Nich tauft» Hebung der russischen Judengesetzgebung nicht bei der Verwaltung, sondern beim Staatsrat zu suchen haben. Während nämlich die Verwaltung sich auf den gleichen Standpunkt wie Ober Ost stellt, daß die Judengesetzgebung auch im Generalgouvernement nicht mehr fortbesteht, w e i g e r t sich der Staatsrat vorläufig unter dem Vorwände, die Beseitig ung der Judengesetzgebung könne erst nach der Schaffung endgültiger Verhältnisse erfolgen, den selbstverständlichen Zustand anzuerkennen. Eine öffentliche Erklärung über diese Verhältnisse wäre für weiteste Kreise von großem Interesse. Kantorale Wissenschaft. II. Der Gesang im Gottesdienste. Der Fortschritt und die Entwicklung jeder musikalischen Form resultiert nicht allein aus der sich immer verändernden aesthettschen Anschauung, die aus den Werken verschiedener Epochen spricht, sondern vor allem aus der Verwendung melodischer und harmonischer Mittel. Wenn wir aus unserer, nun fast 60 Werke zählenden Synagogenmusik-Bibliothek, nach Belieben ein Dutzend Bände herausgreifen, dieselben genau ausehev und vergleichen, so gewinnen wir größtenteils den Eindruck einer Schablone Sulzer's oder Lewand o w s k y' s. Vom Hintergründe der verschiedensten musikalischen Gewebe, mögen sie im Momente noch so orginell aussehen wollen, hebt sich gar deutlich die rhythmische oder deklamatorische Eigenart der beiden vorgenannten Altmeister ab. In diesem Nachbeter-Sttl bewegen sich eine Unzahl allerer wie auch neuer Werke. Wäre der nimmermüde, unsttllbare Schaffenstrieb all' dieser Autoren ein Beweis irgend einer persönlichen Note, dann stünden wir in unserer Kunst viel weiter, als es in Wirklichkeit der Fall ist. Und doch haben uns Werke aus früherer und neuester Zell darüber belehrt, daß ein Fortschritt in unserer Gottesdienst-Musik insoferne erzielt wurde, als man die Schablone und vor allem den „goischen" Stil ausschallete, dagegen die alljüdische Melodie und Tonart mit einer verfeinerten, doch immer in den Sttl paffenden Harmonie vereinigte. Freilich ist diese Richtung eine schwierige, denn alle Melodien, die auf einem rein harmonischen System alter Zeit beruhen, aus der Fantasie eines, von unserer komplizierten Satzkunft nichts ahnenden Volke entsprangen, passen sich nicht leicht dem mehrstimmige!: Gewände an, ja sie können auch den orginalen Charatter einbüßen. Den betreffenden Autoren, von denen wir solche Arbeiten besitzen, öffneten sich zwei Wege; der eine bringt nrodernes Harmoniegewebe mit teilweiser Verwischung des „alten", der zweite bemüht sich im streng steigerreinen Satz zu bleiben und jede Sttlmischung zu vermeiden; nur die Arbeiten der letztgenannten Fassung können als wertvoller Fortschritt gelten, da sie so echt jüdisch aus uns wirken. Verfolgen wir die Entwicklung des alt-chasanischen Gesanges, so zeigt sich uns die erste Mehrstimmigkeit in dem „Stehgreif-Singen" der „Meschorerim" (Baß, Tenor, Sopran, Alt Kol-Singer). Dieses Stehgreifsingen oder jüdisch gesagt „Zuhalten" ist in Wirklichkeit nichts anderes, als das Discantieren des alt-römischen Kirchengesanges (falso bordone). Es war ein Beweis, daß man für die Entwicklung der Harmonie festere Stützpunkte suchte, an der bunten Reihe einstimmiger Melodien fand man llnmer weniger Gefallen und so erwachte in den tiefer veranlagten Chasonim jener Geist der Harmonie, der die zügellose Willkür der einsttmmig gesungenen Melodie bannen sollte. Dieses „wolle" oder besser gesagt „wilde" Singen, konnte nicht mehr als Hauptbestandteil der Liturgie toleriert werden, sondern wohlgesetzte Mehrsttmmigkeit trat hinzu, ohne daß der alt jüdische Charatter verwischt war. Es kann also nur in solchen Werken eine besonders wertvolle Bezeichnung unserer Gottesdienstmusik gefunden werden, wo das Bestteben zu Tage tritt, unter allen Umständen, auch bei Mehrsttmmigkeit, beim Hinzutritte der Orgel oder Harfe, aut das Jntervallenverhältnis der allen Steiger Rücksicht zu nehmen. Der Steiger soll etwa nicht zur Fessel, aber zur notwendigen künstlerischen Schranke werden. Vorbildlich haben in dieser Richtung gewirkt, zunächst Löwenst a m m-München, der den Meschoirer-Stil kunswoll sogar in die Orgel legt, ferner Bachman n-Pest, Birnbaum- Czenstochan, der viersttmmig steigerreine Responsen erstmalig bringt, dann Bau m-New-Pork, G e r o w i t s ch-Roftow u. a. (Wird fortgesetzt.) Oberkantor Musikdirettor Singer-Kattowitz. Verschiedene Nachrichten. Wie». („Ehrentafel für Gefallene.") Der diesjährige „Jüdische Kriegskalender" enthält eine Ehrentafel für Gefallene. Die Angehörigen und Freunde werden um Abgabe der Bor- und Zunamen, Wohnort, Alter, Charge, Tage des Todes ersucht. Zuschriften sind an Herrn Redatteur Max Hickl, Wien, VII., Lerchengasse 6 a, erbeten. Wien. („Mädchen-Unterstützungsverein.") An den Schulen dieses humanitären Vereines hat das Schuljahr am 28. v. M. beziehungsweise 6. d. M. geschlossen. Sowohl in der Frauengewerbeschule (47 Schülerinnen) als in den Handelsschulen (98 Schülerinnen) und im kaufmännischen Fortbildungskurse (42 Schülerinnen) waren die Unterrichtserfolge sehr befriedigend. Bon den Zöglingen der beiden letzteren Kurse sind bereits eine Anzahl