Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1917
- Issue
- Heft 10 (18.5.1917)
- Date
- 1917-05-18
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Sette 6. Die Wahrheit Nr. 10. Jüdische Staatsbürger begebet Euch auf die Hochwacht, denn die Jugenderziehung und der Iugenduuterricht bilden Hauptbelange unserer religiösen Forderungen und Aenderungen in der Schulgesetzgebuug werden sicher erfolgen. R. 3. Das Gmar»ripatio«sedik1 in Rußland. Der historisch hoch bedeutsame Akt der provisorischen russischen Regierung vom 21. März (3. April), der auch den Juden in Rußland die langersehnte Freiheit und bürgerliche und politische Gleichberechtigung brachte, hat folgenden Wortlaut: „Ausgehend von der unerschütterlichen Ueberzeuguug, daß in einem freien Lande alle Bürger vor dem Gesetze gleich sein müssen und daß keiner einzigen Bürgers Gewissen sich bei der Beschränkung der Rechte der einzelnen Bürger auf Grund ihrer Religion oder Abstammung beruhigen kann, beschloß die provisorische Regierung: Alle bestehenden gesetzlichen Beschränkungen der Rechte der rußländischeu Bürger, die durch die Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Religion, Konfession oder Nationalität bedingt sind, werden hiemit aufgehoben. In Uebereinstimmnug damit werden abgeschafft: alle Gesetze uud Erlässe, die im ganzen russischen Reich ebenso wie in seinen einzelnen Provinzen bestehen. und auf Grund der Zugehörigkeit der rnßländischen Bürger zu der einen oder anderen Religion, Konfession oder Nationalität irgendwelche Beschränkungen feststellen bezüglich: 1. des Wohn- und Bewegungsrechtes, 2. der Erwerbung von Eigentum und Besitz aller Art mobiler uud immobiler Güter, ebenso wie ihre- Besitzes, Genusses und ihrer Verwaltung, ihrer Verpfändung und Jnpfandnahme, 3. aller Art Beschäftigung mit Handwerk, Handel und Industrie, inklusive der Bergindustrie und der Beteiligung an den staatlichen Unternehmungen, Lieferungen und öffentlichen Auktionen, 4. der Beteiligung an Aktien- und anderen Arten von Gesellschaften und Genossenschaften für Handel und Industrie und der Bekleidung von allen besoldeten und unbesoldeten Aemtern in diesen Gesellschaften uud Genossenschaften, 5. der Anstellung von Dienstpersonal, Handelsaugestellten, Gehilfen, Arbeitern und Lehrlingen, 6. der Bekleidung von Staatsämtern, sei eS zivilen, militärischen, der Ordnung und Bedingung für die Beförderung, der Beteiligung an den Wahlen zu beit Einrichtungen der lokalen Selbstverwaltung und aller Arten anderer öffentlicher Institutionen, der Bekleidung aller Arten von Aemtern gemäß allen staatlichen und öffentlichen Gesetzen nnd der Erfüllung aller mit diesen Aemtern verbundenen Verpflichtungen, 7. des Eintrittes in alle Schulen, in staatliche, öffentliche und private, der Absolvierung und des Genusses von Stipendien, ebenso wie der Beschäftigung mit Unterricht und Erziehung. 8. der Ausübung der Vormundschaft, der Kuratel und deS Amtes eines Geschworenen, 9. der Benutzung einer anderen, nichtrussischen Sprache respektive eines Dialektes in der Korrespondenz der privaten Betriebe, beim Unterricht in allen privaten Lehranstalten und in der geschäftlichen Buchführung." (Es folgt die Aufzählung von ca. 365 Gesetzen, Erläffeu und Verordnungen, die auf Grund des Ediktes annulliert werden.) „Die Kraft aller bis zu?Veröffentlichung dieses Ediktes von zivilen und militärischen Behörden ergangenen administrativen Erlässe, auf Grund deren die Ausübung irgendwelcher Rechte infolge der Zugehörigkeit zu einer Religion, Konfession oder Nationalität beschränkt wurde, erlischt. Die Kraft dieses Ediktes dehnt sich ans die entsprechenden Beschränkungen aus, die für die Ausländer der nicht gegen Rußland kriegführenden Staaten im Zusammenhang mit der Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Religion, Konfession oder Nationalität bestehen. Dieser Erlaß tritt am Tage seiner Veröffentlichung in Kraft." Ministerpräsident Fürst Lwow, Justizminister A. Kereuskii. Mar Gotdsteir». O berkan tor in S tein amanger. Hermann Pssenthal. Oberkantor in Breslau. Der Tod hat in den letzten Jahren aus unserer Kollegenschaft bedeutende Männer geholt; Männer, die durch ihre persönliche Kunst, durch ehrliche rastlose Arbeit, durch auSgezeichueten Charakter, allezeit einen Ehrenplatz in der Geschichte des jüdischen Kantorates einuehmen werden. In Steinamanger, wenige Meilen entfernt von jener Stadt, wo einst Leo Kartschmaroff wirkte, starb vor einigen Wochen Max G o l d st e i n — genannt Male — einer der 93 eft eit aus der stolzen Reihe ungarischer Kantoren. In stiller Abgeschiedenheit, aus der nur selten eine Kunde in -die Welt kam, lebte und wirkte Goldstein in dieser ungarischen ~ Komitats-Stadt, vielgekannt und — vielverkannt, unnahbar vielen, geehrt von allen, wahrhaft begriffen von wenigen. In rastloser Arbeit sorgte er dafür, daß seine subtile chasaniiche Kunst, mit seiner Stimme nicht verloren gehe. Die eigenartigen Vorzüge der von Goldsteiu hinterlassenen Synagogeugesänge beruhen am meisten auf dem ingeniös feinen Verständnis für das Wesen nnd di e archaistische Wirkung des alten „Chasonus", und in einer künstlerischen Fantasie, deren Stärke und Lebendigkeit de n „besten" Meistern an die Seite gestellt werden darf; hieraus bildete sich seine ganze Eigenart. Ans dem altchasanische n uud seinem taktbefreiten, leichtbeschwingten Fluß keimte in Goldsteins Arbeiten das stilechte Rezitando, die freiquellende Kantilene, vom Studium unserer Altmeister siel ihm eine meisterliche Behandlung des Wortes, der Betonung un d Phrasierung von selbst in den Schoß. Die mehrstimmigen Gesänge zeigen bedeutende Satzgewandttzeit, alles ist weihe- und stimmungsvoll, ohne gewollten Effekt, doch ergreifend. Als sein bedeutendstes Werk dürfen die, meinem teuren Vater ^gewidmeten 1?K‘W’ mra gelten, auch das letzte Opus nww (in dieser Zeitschrift von mir ausführlich besprochen) weist große Schönheiten und gediegenes Können auf., Ich könnte noch den schönen Aufbau seiner großen .-wnp in C-dur, die innig empfundenen Weisen seiner Hochzeitsgesänge aufzählen, bin aber von einer Zweckmäßigkeit solcher Analysen kaum überzeugt, meine Pflicht ist es, an dieser Stelle aus Goldsteins Werke hinzuweisen. Gangbare Vorurteile und Mißbräuche, einfältige Ignoranz schmälern auch oft jene edlen Früchte, die auf dem erhabenen Gebiete altsynagogalen Gesanges reifen; umso mehr scheiitt es geboten, all' die Freunde chasanischer Kunst, welche nicht ewig dort stehen bleiben wollen, wo die Mode selbstgefällig einhertrabt, auf jede wirklich wertvolle Bereicherung jüdischer Gottesdienstmnsik aufmerksam zu machen. Nach langer segensreicher Tätigkeit verschied in Breslau Hermann R o s e n t h a l, der erste Kantor der altehrwürdigen Storchsynagoge. Mit diesem Kollegen ist einer der ausgezeichnetsten Chasanim Deutschlands dahingegangen; ein prachtvoller Sänger, ein Beherrscher der gesamten chasanischen Singeweisen, ein Thoraleser dp vb, ein edler Mensch, ein herrlicher Charakter. In nimmermüder Arbeit widmete er sich mit ganzem Herzen seinem von ihm so geliebten Berufe, und er, der aus winzigen Anfängen durch Fleiß