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Die Wahrheit · 1917-04-06 · Heft 7 (6.4.1917) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1917
Issue
Heft 7 (6.4.1917)
Date
1917-04-06
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4. Die Wahrheit viele Gemeinden gibt, welche den Gesuchen um Heimatsberechtigung alle möglichen Schmierigkeiten bereiten, wenn der Gesuchsteller ein Jude ist. Solche Heimatlose müssen aber in Oesterreich die Blut- und Geldsteuer genau so entrichten wie vollberechtigte Staatsbürger. Nach dem angezogeneu Heimaisgesetze wird ein militärpflichtiger junger Heimatloser wohl der Gemeinde provisorisch zugewiesen, in welcher er sich zur Zeit der Abstellung befindet, aber seinen armen Eltern wird das Heimatrecht nicht gewährt, selbst wenn dieselben bereits viele Jahrzehnte in Oesterreich gelebt haben und vollkommen unbescholten sind. Es ist unbillig, wenn es in Oesterreich schuldlose Heimatlose geben kann, und die Gemeindeautonomie darf nicht berechtigt bleiben, das Heimatrecht zu verkaufen, es aber ans Furcht vor etwa drohender Altersversorgung armen Leuten vorzueuthalten. Nach Kriegsschluß darf es nicht etwa noch Personen geben, welche für das Vaterland geblutet und gelitten haben, trotzdem aber nicht einmal das Heimatsrecht in demselben besitzen. Wohlhabende Leute mögen str das ihnen gewährte Heimairecht Taxen bezahlen, aber von den ohnehin schwer beladenen Besitzlosen sollen solche Taxen nicht verlangt werden dürfen. Es war eine Inkonsequenz und ein Fehler, daß das angezogene Gesetz nicht gleich eine v o l l g i l t i g e, sondern nur eine provisorische Zuweisung in eine Gemeinde anordnete. Gar viel Leid und Elend ist daraus entstanden. Kinder und schuldlose Greise wurden deshalb oft mit dem Schubwagen aus der tränten Heimat weggeführt und in ein ihnen fremdes Land zu lieblosen Leuten gebracht, wo sie mit scheelen Augen betrachtet wurden. Der Weltkrieg hat gezeigt, daß der Staat auf die Liebe und Anhänglichkeit aller seiner Bewohner angewiesen ist und ganz besonders dann, wenn er in Kriegsnot gerät. Kluge Staatsgesetze sollen daher ketue Heimatlosen dulden und keine staatlichen Stiefkinder ermöglichen. Arme Leute, welche eben durch ihre Armut ihre Heimatsrechte verloren haben, sollten von der Gesellschaft alle mögliche Hilfe und Erleichterung erfahren, sobald sie um das österreichische Heimatsrecht ansuchen und durch tadellosen Lebenswandel ihren Wert Nachweisen können. In diesem Belange gibt es in Oesterreich noch manches zu verbessern. Auch dann, wenn die Betreffenden alle nötigen Nachweise und Dokumente vorlegen könne», gleicht ihre Bewerbung um das volle Heimatsrecht einem Leidenswege, auf dem sie vergebens von Pontius zu Pilatus geschickt werden. In manchen Gemeinden werden solchen jüdischen Bewerbern häufig ebenso Prügel in den Weg geworfen, wie dies beispielsweise bereits Jahrzehnte lauge in Wien betreffjüdischer Petenten um öffentliche Lehrer- oder Beamtenstellen oder um das Wiener Bürgerrecht der Fall ist. Durch diese Methode werden auch tatsächlich zahlreiche Heimatlose und ganz besonders jüdische davon abgeschreckt, die österreichische Staatsbürgerschaft anznstreben, denn für arme Leute bedeutet verlorene Zeit verlorenes Geld und verlorenes Brod. Dadurch vermehren sich aber in Oesterreich die Heimatlosen immer mehr, weil zu den alten noch immer neue hinzukommen. In einer Zeit aber, in welcher nirgends die Zahl der Staatsbürger zu groß wird und die Kraft des Staates vom Heimgefühle und der Anhänglichkeit seiner Bewohner abhängt, kann dies nicht gleichgiltig bleiben. Auch die Wiener israelitische Kultusgemeinde und noch mehr die künftige jüdische Gesamtvertretung in Oesterreich hat unserer Meinung nach alle Ursache, armen Glaubensgenossen bei Anstrebuug staatsbürgerlicher Rechte mit Rat und Tat beizustehen. Hoffen wir, daß es nach dem Weltkriege in Oesterreich, keine Heimatlosen ans Armut mehr geben werde. Sobald der Staat und sdie Gemeinschaft von dem ärmsten Teufel Blut- und Geldsteuer in vollem Ausmaße fordert, soll ihn auch keine Art von Autonomie um seine wichtigsten Rechte verkürzen dürfen. R. L. Nr. 7. Ralkbmer Dr. M. H. Friedliinber. Am 22. Mqrz 1917 wurde Dr. M. H. Friedländ er zur ewigen Ruhe gebettet. Mit ihm ist einer der ältest en und auch der treuesten Mitarbeiter ftmserer Zeitschrift dahingegangen. Seine lehrreichen, große Belesenheit und t iefes Wissen bekundenden Abhandlungen über das Judentum der alten und der neuen Zeit wurden von den Lesern dieses Blattes stets freudig begrüßt und mit Aufmerksamkeit studiert. Gewissenhaft in seinen Angaben, klar iu der Darstellung, hat er lebensvolle Bilder ans dem Geschichtsgang unseres Volkes geboten. In den letzten Jahren, die er in Wien verlebte, hatten wir Gelegenheit, ihn auch persönlich kenne ü zu lernen. Sein bescheidenes, liebenswürdiges Wesen gewann ihm die Herzen aller, die ihn schon früher ob seiner Gelehrt samkeit verehrten. j ©ei» bescheidenes Wesen! Hätte er das nicht besessen,! er würde in Verbitterung und in gerechtem Zorne sein Leben' beschlossen haben. Wahrlich, er hätte es verdient, daß sein' Lebensabend sich freundlicher gestaltete, daß er in Ruhe/ Sorglosigkeit und Behaglichkeit auf seinen Lebensweg undseine Lebensarbeit zurnckblickte. Ein halbes Jahrhundert lang! war er -ein emsiger, bewährter Arbeiter im Weinberg deS Herrn. Fünfzig Jahre Rabbiner in mehreren Gemeinden' Mährens und Böhmens, verlebte er seine letzten Jahre in einer für uns alle beschämenden Dürftigkeit, verlassen von seinen Gemeinden, denen er nicht blos ein Ab-Betli-Din, sondern ein wirklicher Vater gewesen, der an den Geschicken jedes einzelnen Gemeindemitgliedes warmen Anteil nahm und bemüht war, das Judentum und die jüdischen Institutionen zu erhalten und zu kräftigen. Treffend wurde in dem ihm gewidmeten Nachrufe gesagt, daß er jedem, der ihn aufsuchte, unwillkürlich das Wort in Erinnerung brachte: Tora nmnachas b’keren sowith, die Thora liegt verborgen und verkümmert in einem Winkel, von niemand gesehen, von niemand beachtet. Mögen alle in dieser Sache berufenen Faktoren Vorkehrungen treffen, daß ähnliche Fälle in Zukunft unmöglich werden. Dr. M. H. Friedländer ist nicht bloß seinen Obliegenheiten nachgekommen, er hat nicht bloß seine Pflicht erfüllt, er ist über seine Pflicht weit hinausgegangen.I Es hat nach dem AuSspruche unserer Weisen im Zelte der Tod gelebt und ist im Zelte der Thora gestorben. Von seinen vielen Schriften seien hier hervorgehoben: Hymnen des R. Israel Nagara; Rechtsgutachten des R. Jsac b. Emannel de Latas; Beiträge zur Geschichte der synagogalen Gebete; Materialien zur Geschichte der jüdischen Ritualien; Kore ba-Doroth, Beiträge zur Geschichte der Juden in Mähren; Tilsrss Israel, Schilderungen aus dem innrn Leben der Juden in Mähren in vormärzlicheu Zeiten; Geschichtsbilder aus der Zeit der Tannaiten und Amoräer. Diese Schriften werden noch den kommenden Generationen Belehrung und Erbauung bieten. So hat er sich die Unsterblichkeit gesichert. Auch hier zeigte sich die tiefe Wahrhet des alten Ausspruches : „Die Frommen sind nach dem Tode größer als im Leben." Unter zahlreicher Beteiligung ist er zu Grabe getragen worden, Dr. T. * * * Bon anderer Seite wird uns geschrieben: Am 20. März d. I. starb in Wien im Alter von 80 Jahren Rabbiner Dr. M. H. Friedländer. Der Verblichene, der sich als Schriftsteller eines weit über die Grenzen unseres Vaterlandes bekannten Namens erfreute, war am 21. Mai 1837 in Bur St. Georgen als ältester Sohn des dortigen Rabbiners Emannel Friedländer geboren. Schon frühzeitig wurde er dem Studium des Talmuds zugeführt nnd erwarb sich auf diesem Gebiete ein solches Wissen, daß er, dreizehn Jahre alt, vom Wiener Oberrabbiner Horowitz ein in schmeichelhaften Worten abgefaßtes Diplom erhielt. Er besuchte die die Jeschiwoth in Eisenstadt und Nikolsburg und oblag zu-

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