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Die Wahrheit · 1917-02-09 · Heft 3 (9.2.1917) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1917
Issue
Heft 3 (9.2.1917)
Date
1917-02-09
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6. Die Wahrheit Nr. 3. Darum entsprang unser Herzenswunsch, vor die Stufen des Thrones treten zu dürfen, der tiefempfundenen Sehnsucht, anläßlich Euerer Majestät Thronbesteigung mit allen österreichlscheu Landeskindern auch unserseits die ehrfurchtsvollste Hingebung für Euer Majestäten zum Ausdruck zu bringen und Euer Majestäten unsere allerehrerbietigste Bitte zu Füßen zu legen, die Sonne der Gnade auch auf unsere Gemeinde leuchten zu lassen. Die Aufrichtigkeit unserer Gefühle bekundet sich in dem begeistert zustimmenden Amen, das aus der Tiefe unserer Herzen steigt, wenn an jedem Sabbatmorgen vor den geöffneten Pforten unserer Bundeslade der Segen des Allmächtigen auf Euer Majestät geheiligtes Haupt herabgefleht wird, im gleichen Gebete, wie für'unseren erhabenen Souverän Seine Majestät den Sultan Mehmed V. Ghazi, mit Allerhöchstwelchem Euer Majestät in treuer Waffenbrüderschaft verbunden sind. So offenbart sich bei jedem Anlaß der heiße Wunsch und die innige Bitte der ganzen Gemeinde, der Allmächtige möge Euer Majestät Lebenspfad mit glorreichen Lorbeeren bestreuen und Euer Majestät eine lange, ruhmvolle und segensreiche Regierung an der Seite Euer Majestät erhabenen Gemahlin und des erlauchten Herrn Erzherzog-Kronprinzen bescheren, zum Wohle aller Völler, zum Heile der gesamten Monarchie." Der Kaiser antwortete: „Mil herzlichem Danke nehmen die Kaiserin und ich die Begrüßung des Verbandes der türkischen Israeliten und die uns in so warmer Weise zum Ausdruck gebrachten Segenswünsche entgegen. Es gereicht mir zur lebhaften Befriedigung, Sie als Angehörige des in unerschütterlicher Waffenbrüderschaft mit uns verbündeten Ottomauischen Reiches empfangen zu können und in Ihrer Kundgebung eine Bestätigung der Liebe und Anhänglichkeit zu erblicken, mit welcher die Mitglieder des Verbandes „Sephardim" für ihre zweite Heimat erfüllt sind. Gerührt, daß Sie für Ihren mir innig befreundeteil Herrscher, Seine Majestät den Sultan, betend auch meiner gedenken, hege ich die besten Wünsche für das Gedeihen Ihrer Gemeinde und versichere Sie gern meiner steten Wohlgeneigtheit." Nach der Ansprache zogen Ihre Majestäten die Mitglieder der Huldigungsdeputation ins Gespräch, erkundigten sich über, die Verhältnisse der Gemeinde und entließen sie in überaus huldvoller Weise. Kefähignngsrmchweis für Kantoren. Nach dem Gutachten der Ausschußmitglieder des Allgemeinen Deutschen Kanloreuverbandes zusammengestellt von M. Heule, Hamburg. Die nachstehenden Ausführungen, die sich fast ui alhn Teilen mit den diesjährigen jangjährigen Bestrebungen deS öfterr.-nngar. KanlorenvereineS decken iiiib wiederholt in Eingaben an die Behörden und Knltusgemeludeil Ausdruck gefunden haben, erscheinen im Hinblick auf die in Bildung begriffenen Gesamlorgallisarion der Juden in Oesterreich gerade jetzt von Aktuellität und verdienen daher als wertvoller Beilrag für die Lösung der Frage kautoralen Qualifikation vollste Beachtung. (D. R.) Die Bestrebungen für eine Aufwärtsbewegung des Kautorenstandes sucht der Ausschuß des Allgemeinen Deut»- schen Kantorenverbandes auf eine feste und solide Unterlage zu stellen, die er in einer systematischen und ausreichenden Vor- und Ausbildung mit abschließendem Befähigungsnachweis erblickt. . Nur ein so vorgebildeter und auf wissenschaftliche Grundlage gestellter Kantorenstand kann Anspruch erheben einerseits auf eine gerechte dienstliche und soziale Stellung/ andererseits jaus Fernhallnng ungeeigneter, das Niveau des Kantorenberufes herabdrückender Elemente. Von solcher Voraussetzung ausgehend, hat der Ausschuß des Allgemeinen Deutschen Kantorenverbandes die Frage erörtert, wie und auf welchem Wege .ein Befähigungsnachweis für Kantoren in Deutschland herbeigeführt werden kann. — Mit Ausnahme des Königreichs Württemberg (auch; da ist 'sowohl die Vorbildung als auch das Ergebnis der Prüfungen unzureichend) bestehen für die Anstellung des Kantors fn Deutschland keinerlei Vorschriften und Ordnungen für Vorbildung und Befähigungsnachweis. Unter allenj Beamtenkategorien ist her Kantorberuf der einzige, der durch die Schuld der bestehenden Verhältnisse der Freibeuterei ausgesetzt ist. Durch solche Erwägungen geleitet, hat der Ausschuß des Allgemeinen Deutschen Kantorenverbandes die Mög-, kichkeiten füv eine geeignete Vorbereitung mit anschließendem Befähigungsnachweis zum Gegenstand seiner Beratungen gemacht und ist bis jetzt zu nachfolgendem Resultat gelangt. 1. Die Notwendigkeit eines Befähigungsnachweises wird in allen Gutachten anerkannt unh gefordert. Vom Rabbiner bis zum Schächter gibt es keinen jüdischen Gemeindebeamten, der sich nicht durch eine erfolgreiche Prüfung für seine berufliche Befähigung ausweisen müßte; nur der Kantor wird lediglich nach seiner mehr oder, weniger schönen Stimme bewertet, wenn er nur einigermaßen die überlieferten Gesänge beherrscht. Sittliche Beschaffenheit, Allgemeinbildung und fachwissenschaftliche Kenntnisse und Fertigkeiten werden in vielen, ja in den meisten Fällen Nicht in Betracht gezogen. Gerade unter den heutigen Umständen und Verhältnissen erscheint es als ein dringendes Bedürfnis, daß der Kantor sich nicht nur als Träger des Gottesdienstes bewährt, sondern daß er auch, insbesondere in den vielen Gemeinden, wo kein Rabbiner ist, als Religionslehrer eine religiös belebende Tätigkeit und Einwirkung auch auf die Gemeinden auszuüben imstande ist. Daz.u muß er durch sein Wissen ebenso wie durch seine Persönlichkeit befähigt sein. 2. Als Vorbereitungs- und Ausbildungsmöglichkeiten sind erkannt worden:, a) Seminarbildung mit angehängtem vierten Ausbildungssahr. Die Allgemeinbildung soll nicht unter der Grenze bleiben, die durch das Lehrerseminar erworben wird. Da' aber das Lehrerseminar der genügenden Ausbildung zum Kantor keine Gelegenheit bietet oder bieten kann, so könnte in einem vierten Jahr die im Seminar gewonnene Grundlage für das Kantorat weiter ausgebaut werden. b) Eine andere Meinung hat sich geltend gemacht), die darauf hinzielt, ein oder zwei Seminare (ein orthodoxes und ein liberales) so umzugestalten, daß sie der Ausbildung zum Religionslehrer und Kantor dienen könnten. Die Nachfrage nach Kantoren, die zugleich Religionslehrer sind, ist ohne Zweifel die vorherrschende. Selbstverständlich müßte der Religionslehrer seiner allgemeinen und pädagogischen Bildung nach mit dem Volksschullehrer auf gleicher Stufe stehen. cf) Ejini Vermittlungsvorschlag geht dahin, daß in den beiden ersten Ausbildungsjahren für Lehrer wie für Kantoren grundlegende Arbeit geboten werde, so daß im dritten Jahre für die Spezialstudien der Lehrer und Kantoren je nach Begabung und Neigung in getrennten Klassen unterrichtet wird. ä) Ueberall gber wird verlangt, daß der kantorale Unterricht von Lehrern erteilt wird, die dazu besonder geeignet sind, das heißt von Lehrern, die kantorale Wissenschaft und künstlerische Fertigkeiten beherrschen und sie zu lehren imstande sind.

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