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Die Wahrheit · 1917-02-09 · Heft 3 (9.2.1917) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1917
Issue
Heft 3 (9.2.1917)
Date
1917-02-09
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 3. Die Wahrheit Seite 5. Die Inden als eifrige Förderer des Welthandels. Eine aktuelle B e l r a ch t u u fl. Von Dr. M. H. Friedländer. (Fortsetzung.) Im Semag („Sefer Mizwoth gcchol") des R. Moses b. Jakob aus Concy (1245) heißt es unter anderem: Diejenigen, die lügenhaft sind gegen Nichtjuden und sie betrügen, gehören zu her blasse derer, die den Namen Gottes entweihen, weil sie schuld sind, daß man von den Juden sage, sie wären ohne Gesetz. Geht es 'den , Israeliten gut, so sollen sie nicht übermütig werden und Gottes vergessen, alle Erfolge nur ihrer Tätigkeit zuschreiben rc. Man darf im Handel und Wandiel keinen Menschen, möge er welcher Konfession imrn'er angehören, betrügen oder mit Worten täuschen; vielmehr müß man auf die Fehler einer Ware den Käufer aufmerksam machen. In dem Testamente des R. Elieser b. Samuel ha- Lewi (gest. 1357) heißt es: Meinen Kindern empfehle ich, daß sie morgens gleich! nach dem Gebete einige Stellen aus dem Pentateuch oder in den Psalmen lesen, oder eine Handlung der Barmherzigkeit üben. In dem Verkehr mit den Menschen, Juden und Christen, sollen sie rechtschaffen und gewissenhaft, freundlich und gefällig sein, nichts reden, was überflüssig ist; dies wird sie vor Verleumdung schützen usw. Der berühmte Gelehrte Nabbi Ascher b. Jechiel (geboren 1250), der sich — um den grausamen Verfolgungen, denen die Juden Deutschlands im 13'. Jahrhundert preisgegeben waren, entgehen zu können — gezwungen sah, mit seinen acht Söhnen und Enkeln die Heimat zu verlassen und nach Spanien auszuwandern, schrieb u. a. in seinem Testamente folgende Sätze: „Bleibe dankbar jedem, der dir zu deinem Brote geholfen; sei.auflichtig und wahr jedermann, auch gegen Nichtjuden, grüße jeden zuerst, ohne Unterschied des Glaubens; erzürne keinen fremden Glau bens genossen." Besonders streng sind die auf Maß und Gewicht Bezug habenden biblischen und talmudischen Vorschriften: „Ihr sollt kein Unrecht tun im Gewichte, im Maß der Flächen, im Gewichte und im Maß des Haufen^. Richtige Wage, richtiges Gewicht, richtiges Scheffelmaß und richtiges Kannenmaß müßt Ihr haben." (III. B. M. 19.) „Du sollst in deiner Tasche nicht haben zweierlei Gewichts großes und kleines. Du sollst in deinem Hause nicht haben zweierlei Scheffel, /großen und kleinen; völlig und richtig Gewicht, wie auch! völlig und richtiges Maß sollst du haben, damit du lange auf dem Erdreiche lebest, das der Ewige dein Gott dir eingibt; denn welcher dieses tut, wer ein Unrecht verübt, ist dem Ewigen deinem Gotte ein Greuel." (5. M. 25.) Interessant ist die talmudissche Auffassung dieses Gebotes: „Die göttliche Strafe auf Betrug im Maß und Gewicht ist weit schwerer als selbst die auf Uebertretung der Keuschheitsgesetze." (B. Batra. 88, Jebam 21, Marin. M. Geneva 7, 12.) Ferner lehrt der Talmud, daß die Gewichte weder aus Blei, noch aus Zinn, noch sonst aus anderen Metallen sein dürfen, und zwar weil Metalle im Laufe der Zeit sich abnützen und so der Käufer übervorteilt werden könnte; sie müssten aus Stein oder Glas sein. (B. Batr. 90.) Ja, noch mehr, der Talmud will nicht einmal gestalten, ein schlechtes Gewicht, selbst wenn es auch nicht zum Mesien oder zum l] Wiegen gebraucht werden sollte, im Hause zu behalten, s (ibid. 89.) Zur besonderen Pflicht wird es dem Kaufmann gemacht, die Gefäße, Gewichte und Wagen oft zu reinigen, (ibid. 81. Maim. M. Genewa 7, 18.) Wer! im Handelsverkehr mit einem Juden oder Nichtjuden » [ «in unehrliches Maß oder Gewicht gibt, handelt einem Gebote zuwider und ist zur Schadloshaltung verpflichtat." Ebenso verboten ist es, den Nichtjuden in der Berechnung zu übervorteüen; vielmehr soll man gegen ihn die Genauigkeit beobachten, wie es im Teile heißt (3. M. 25, 50): „Er soll rechnen mit seinem Käufer", welcher Tert von dem abhängigen Nichtjuden handelt, der nämlich, in Palästina, zur Zeit, als es sich unter der Herrschaft der Israeliten befand, lebte, um wieviel mehr sollst du dieses Gesetz gegen den beobachten, der dir nicht unterworfen ist! lleberdies sagt die heilige Schrift (5. M. 25. 16): ,Mn Greuel ist dem Ewigen, deinem Gotte, jedweder, der derlei Dinge begeht," jedweder, der Unrecht begeht; ein Ausspruch, der absolut und ganz unbedingt ist. (Maim. M. Genewa 7.) „Wer die religiösen Vorschriften über Ehrlichkeit und Redlichkeit im Handel und Wandel streng beobachtet, der erfreut sich der allgemeinen Achtung und Liebe und verdient ein wahrhaft frommer Jude genannt zu werden. (Mechilia Beschäl.) ,,'Jm Jenseits lautet die erste Frage, die an die aus diesem Jammertale befreite Seele gerichtet wird: „Hast du die auf den Kauf und Verkauf Bezug habenden religiösen Vorschriften streng beobachtet?" (Sabb. 31.) _ (goiijejjiutij jüujt.) Huldigung des Verbandes türkischer Israeliten vor dem Kaiserpaar. Am 29. Jänner wurde eine Hnldignngsbepntation des Verbandes türkischer Israeliten (Sephardim) Wiens von Sr. Majestät dem Kaiser und Ihrer Majestät der Kaiserin empfangen. Der Deplllatiou gehörten folgende Herren an: Rabbiner Chacham Michael Papo, Präsident Mosco de Majo, Realitätbesitzer; Vizepräsident Leon Hann, Großkansmaml; Kassier und Beirat Lazar H. Snssin, Disponent; Sekretär Dr. Marcell D. Halfon; Gememdemitglied Viktor Asriel, Großhändler, und Gemeindemitglied Heinrich Amar, Großhändler. Auf die Bitte des Gemeindepräsidenten Mosco de Majo gestattete Se. Majestät hnldvollst, daß der Rabbiner Chacham Papo den Kaisersegen spreche und daß sich die Herren der Deputation dedecken. Nach dem Segen hielt der Vizepräsident Leon Haim folgende Ansprache an Ihre Majestäten : „Kaiserliche und königliche Apostolische Majestät! Allergnädigste Kaiserin! Hochbeseelt durch die beglückende Gnade, vor dem erlanchten österreichischen Herscherpaare erscheinen zu dürfen, treten wir vor Eurer Majestät, um namens der türkischisraelitischen Gemeinde, dem Verbände aller hier ansässigen sephardischen Israeliten, die allerehrerbieligste Huldigung darznbringen. Schon unter der glorreichen Regierung Ihrer Majestät weiland Kaiserin Maria Theresia haben dre ans dem Client nach der kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien üversiedelten Spaniolen ein Gemeiuwesen gebildet, dem in Allerhöchster Anerkennung für die Verdienste seiner Mitglieder um die Hebung der Handelsbeziehungen mit dem Ottoulanlschen Reiche die Privilegien euier autonomen Gemeinde und das Recht der freien und ösientlichen Ailsübnng des Gottesdienstes verliehen wltrde. So ward dieses unser Gemeinwesen dte erste staatlich anerkannte Jsraelirengemeiitde Oesterreichs. Das Gefühl inniger Dankbarkeit für diesen großherzigen Akt Allerhöchster Gnade, die edle und rvohlivollende Gastfrenndschaft, die wir in der Kaiserstadl gefunden haben, erweckte tu den Herzen unserer Vorfahren eine nnendliche ehrfurchtsvolle Liebe für das erlauchte habsbnrgijcde Herrscherhaus, eine unerichütterliche treue Anhänglichkeit für Oesterreich, das uns zur zweiten Heimat geworden ist. ffnd fürwahr! Diese Gefühle haoen sich von Geschlecht zu Geschlecht stets mehr und mehr vertieft. 4 Hi ./ i *

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