Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1917
- Issue
- Heft 1 (26.1.1917)
- Date
- 1917-01-26
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Die Wahrheit Nr. 1. Gleichen. Iah« Hunderte vor Pindar singen seine Frauen i und Jungfrauen in feierlichem Zuge unter Paukenklang am Gestade des Schilfmeeres: „Der Herr hat eine große i Tat getan, Rosse und Wagen hat Er ins Meer gestürzt." Wer das Epos hat dieses Volk nicht. Was vom Rhein! bis zum Ganges an nationalen Helden erscheint und in! der Heldensage fortlebt, das sind hier von Dan bis Berfeba die Knechte Gottes. Es sind Knechte, Gesandte und Vorläufer des Kommenden, vor jeinem< königlichen Zuge hergehend. Held ist der Eingeborene allein und das Volk seines Eigentunis ist seine lebendige Heldensage. Und diese Heldensage ist v o,r wärts gerichtet. Sie umdrängt, malt, feiert den künftigen, den erst kommender Helden. Alle Völker blicken nach goldenen Zeitaltern sehnsüchtig in Poesie und Prosa rückwärts. Dich es Volk allein ist nach vorn gebogen. Es blickt au feinfamer Warte hocherhobenen Hauptes vorwärts, vorwärts!, soweit es der „Lichtbahn" — wie Delitzsch sagt — seiner Propheten folgt. Und aus dieser Lichtbad,n vorwärts gewendet, wie in feiner Geschichtsschreibung rückwärts gewendet, bricht seine universale Natur und Bestimmung durch." Was Rocholl dann weiter in seinem Vortrage vom Talmud sagt, gibt Anlatz zu Mißdeutungen, und auch sonst läßt sich so manches von den verschiedensten Standpunkten gegen seine Schrift einwenden,. doch sind wir dem Verfasser dankbar für die freundliche Belehrung, welche er denen erteilt, die eine solche von christlicher Seite eher annrhmen, als von jüdischer. Denn es ist noch« viel zu tun, um eine ruhige und richtige Auslassung und Beurteilung von Judentum und Juden zu bewirken. - . t _ Biseuz. Bezirlsrabbiner Dr. Josef Hoff. Die lebenserhaltende Wirkung der heiligen, sozialen jüdischen Religionsgesetze ist so in Hirn und Bim der gesamten Judenschaft üöergegangen, datz der soziale Sinn der Juden als der erweiterte „Familiensinn der Juden", sowie dieser als eine Stammeseigentümlichkeit bezeichnet werden kann. * ” Die Enge des altjüdischen Gemeinschaftslebens in Deutschland (vor der Emanzipation und Freizügigkeit) gestattete jedem einzelnen Manne mir viel größerer Leichtigkeit als heute die Erfüllung aller Gebote, nicht nur, soweit sie sich auf die Rituals orschriften beziehen, sondern auch, soweit es auf das Zusammenleben bezügliche Gebote sind. Das wirkte natürlich bestimmend auf die Form des Gemeind elebens und dlas, was man heute in entwickelten Verhältnissen dessen soziale Ausgabe nennt. Für die jüdische Frau war die Teilnahme an diesen Ausgaben religiös, also auch praktisch karg bemessen, ein Verhältnis, das sich innerhalb des Eemeindelebens durch b;e den Frjauen unerzogene Teilnahmslosigkeit für jüdische Jnteressenlosigkeit an der jüdischen Echamiheit bitter rächt. Um aber in jenen Ghettozeiten den Erfordernissen der Gemeinde, zu genügen, bedurfte es nicht wie heute spezieller Erfahrungen und Kenntnisse. Die Grundlage für die Beherrschung der Erfordernisse d es Khillelebens und Wegweiser für alle Vorkommnisse bildete die Kenntnis der religiösen Vorschriften. Als Tradition war sie Gemeingut aller und durch das Weitverbreitete und sehr geachtete Studium des jüdischen Schrifttums blieb sie in allen Teilen frisch und lebendig. «Ihrem Geiste nach bildet die jüdische Gesetzgebung eine wertvolle breite Basis für jedes Gemeinschaftsleben. Die Anforderungen, d'ie an die moderne soziale Gesetzgebung gestellt werden und dort oft als geistiges Neuland! gelten, find in den wichtigsten Teilen mit alijüdifchen Ge- Säte 5. setzen identisch; dort, wo sie religiös betrachtet als christlich angesprochen werden, sind sie nachweislich jüdisch (Sonntagsruhe, Mutterschutz, Familienpflege, Fleischbeschau usw.) In dem alten jüdischen Gemeinde leben mit der unumstötzlichen, religiösen Auffassung, nach der Gebot und Guttat eins sind, konnte sich eine soziale Betätigung nur nach den Normen der religiösen Vorschriften entwickeln. Die Wechselwirkung zwischen religiösen pno sozialen Motiven des Handelns, in dem Objekt und Subjekt des Wohliuns ihre Stellung auch vertauschen können, läßt es unter Umständen vom jüdischen Standpunkt weniger wichtig sein, welchen praktischen sozialen Erfolg eine gebotene Wohltat - Mizwah — Hai, wenn sie nur die Erfüllung des Gebotes ist. Damit wird ein großes Stück Verantwortlichkeit für die oft in den Zeitläuften sich verändernden Folgen einer Handlung - natürlich zum Nachteil der Gesamtheit — abgeschnitten oder ausgefHalted. In der Enge des Khillelebens gab es aber in sozialer Beziehung jahrhunoerielang keine sich verändernden Zeitodec Tagesförderungen. In dem Khillerahmen genügten d:r religiös angespornte gute Wille, gutes Herz und gutes Geld für die Erfüllung der sozialen Pflichten. Mit diesen drei Energien konnte unendlich viel geschehen und ist auch unendlich viel geran worden. Kälte und' Hunger, Geburt und Tod, Krankheit und> Verarmung stellten in der Ghettozeir der Hilfsbereitschaft Lurch die einfachen, durchsichtigen Verhältnisse, in denen sich das Leben abspielte, einfache Aufgaben. Die Lage der Bedürftigen, der schmerzlich Betroffenen selbst gab gleich die Richtung, nach der die Hilfe gebracht werden konnte. Alles tag menschlich zugänglicher; > es gabkeine j,Fälle". f H Im historischen Fortgang bedeutete aber auch neben den persönlichen und Einzelleistungen das Entstehen von Stiftungen und die Gründung von Vereinen keine Erneuerung der Fürsorgetechnit oder gar eine Einordnung derselben in notwendig werdende neue allgemeine Normen. Die erste und einzige sachgemätze Abspaltung, die sich in der jüdischen Arbeit entwickelte, war, datz die Geldangelegenheiten der Vereine und Sriftungen meist Männern übertragen wurden, denen sie durch ihren Beruf oder durch persönliche Uebung technisch geläufig waren und die auch das nötige Vertrauen für dieses Amt genossen. Anderes Verständnis wurde selten verlangt. Das erklärt den dominierenden Einfluß von Bankleuten und Advokaten in Stiftungen und Vereinen neben Len sonst nur in erster Linie religiös bestrebten, wohlmei- . nenden Stiftern, Gönnern und Pflegern auf dem Gebiete der Wohltätigkeit. Datz eine religiöse Wohltat eine soziale Missetat werden, wenn man gewisse Versteinerungen und Willkürlichlei cen, welche sich gebildet haben und die das Licht des Geistes, der die Guttat verlangt, verdunkeln, wenn man sie nicht aus dem Wege räumt, ist vielen Wohlmeinenden bis heute noch nicht ausreichend zum Bewußtsein gekommen. t '« Das erklärt innerhalb des jüdischen Eemeinschaftslebens an manchen Stellen Ächs Vorhandensein großer Opfer, das heißt Geldgeberbereitschaft, und zugleich die gutherzige, kurzsichtige Regellosigkeit und Undisziplinieriheit, gn denen der größte Teil der modernen jüdischsozialen Arbeit leidet. Hier ist dchs deuischr jüdische Eemeindeleben an einem deutlich erkennbaren Punkte stehen geblieben: dorr, wo für die Majorität der deutschen Juden der religiöse Ge danke nicht mehr stark genug ist, Veskenntniswille und Lebenswille zugleich zu fein. Die Aebertrpgung der Guttat (als Zwillingsgsdanke des religiösen Gebotes der Mizwah) auf das Gleis der disziplinierten sozialen Handlung, dieser Weg, der