Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1916
- Issue
- Heft 29 (17.11.1916)
- Date
- 1916-11-17
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4. Die Wahrheit Nr. 29. Gotteshaus, nicht selten Zanken und Stoßen, bis der gewünschte Platz erreicht ist, das ist die Situation, welHe den Zugendgottesdienst einleitet. M Was den eigentlichen Gottesdienst betrifft, so bildet eine sehr oft vernommen? und begründete Klage die Tatsache, daß die Kinder nicht milbeten. .Denn, daß die Veranstaltung des Jugendgollesdienstes nicht in dem bloßen Veranschaulichen der syuagogalen Formen allein ihren ganzen Zweck finden kanü und finden darf, ist nur zu selbstverständlich. Ein rein passives Verhalten der Kinder beim Jngendgoltesdsenste muß zur Teilnahmslosigkeit und schließlich zur gänzlichen Gleichgültigkeit gegen diesen führen. Soll der JngendgotteSdienst eine religiöskräftige Wirkung ans die Jugend ausüben, dann genügt es nicht, daß die Vorgänge desselben für sie em geistiges Schaugericht, eine Art wrvn or6 bilden, welches ihnen vorgesetzt wird, welches sie aber nicht berühren. Die Belebung des Jugendgottesdienstes kann nur von innen heraus dadurch erfolgen, daß das Interesse der Kinder an demselben erhöht werde, und da erscheint es als einziges wirksames Mittel, die Kinder selbst so viel als möglich in den Jugendaotlesdienft eingreifen zu lassen. Die Kinder müssen mitlälig sein, sie muffen so viele Funktionen als irgendwie möglich selbst ausüben, müssen mitsingen, in erster Reihe aber mitbeteu. Der Jugendgottesdienst soll kein Gottesdienst f ü r Kinder, sondern ein Gottesdienst von Kindern sein. Das ist rinn aber unser Gottesdienst nicht. Im Uebrigen weist das ganze Gepräge, welches unser Jngendgottesdieust derzeit trägt, aus die Notwendigkeit der Beseitigung noch manch anderer Uebelstände hin, um diese Institution für unsere Kinder, für unsere Gemeinde und für das Judentum segensreich zu gestalten. WaS zmlächst das ruhige und würdige Verhalten' der Kinder vor dem Gottesdienst und während dessen Dauer betrifft, so wurde bisnnn ein Moment nicht in dem Grade gewürdigt und berücksichtigt, in welchem es vermöge seiner hier in Betracht kommenden Wichtigkeit gewürdigt und berücksichtigt zu werden verdient. Das ist: die Art und Weise, wie die Kinder das Gotteshaus betreten. Es darf mit aller Entschiedenheit behunptet werden, daß dieses Moment das ausschlaggebende für das ganze weitere Verhalten der Kinder während der Dauer ihres Verweilens im Gotteshause ist. In der Regel stehen die Kinder im Gotteshause unrer dem Banne der Stimmung, in der sie das Gotteshaus betreten. Ist es einmal gelungen, in dem Kinde u n m i t t e l b a r vor seinem Eint rille in das Gotteshaus die Empfindnng der ehrfurchtsvolle» Scheu vor der heiligen Stätte zu erwecken, dann ist es bei eulsprechender Ueberwachnng nicht mehr schwer, es im Banne dieser ernsten Stimmung nicht nur bis zum Begrüne des Gottesdienstes, sondern auch darüber hinaus, während der Dauer des Gottesdrenftes, zu erhalten. Hat jedoch ein Kind seinen Straßenübermut über die Schwelle des Gotteshauses iu dieses bereits hiueiugetrageu, daun werden Ermahnungen zur Ruhe uud Anstand, die dem Kinde im Gotreshanse erteilt werden, nur wenig fruchten, wenn nicht ganz erfolglos sein. Die Wichtigkeit und Notwendigkeit darauf hinzuwirken, daß die Kinder das Gotteshaus langsam, ruhig und schweigend betreten und ebenso ihre Plätze einnehmen, kann nicht nachdrücklich genug betont werden. Belehrende und ermahnende Worte, die der Lehrer diesbezüglich an die Kinder in der Schule richtet, werden vielleicht nicht ganz wirkungslos bleiben, diese allein jedoch kaum zum Ziele führen. Am vorteilhaftesten wäre es freilich, wenn die Kinder unter Leitung von Lehrpersonen, die sie von der Schule ans führen, das Gotteshaus betreten würden, da dies aber einmal nicht allgemein durchführbar ist, sv muß miter allen Umstanden eine andere Maßnahme getroffen werden, welche es verhüten soll, daß die Kinder unter Lärm und Unruhe in das Gotteshaus hineinstürmen. Wir würden eine solche Maßnahme darin erblicken, daß die Tempeldiener, welche bisher ihren Ueberwachungsdienst in dem inneren Raum des Gotteshauses versahen, die Weisung erhielten, ihre Obliegenheit darin zu erblicken, vor Beginn des Gottesdienstes und während seiner Dauer draußen in der Vorhalle bei den verschiedenen Eingängen znm Gotteshause dem etwaigen Ungestüm, mit welchem Kinder in das Gotteshaus einzndringen im Begriffe sind, zu begegnen. Durch andere geeignete Organe wäre aber auch dem Ansammeln und Herumtreiben von Kindern vor dem Tempelgebäude in entschiedener Weise entgegenzuwirken. Dieser Ueberwachungsdienst nimmt naturgemäß die Tempeldiener bis gegen Schluß des Gottesdienstes in Anspruch. Was nun aber die bis jetzt von den Teuipeldienern versehenen Funktionen betrifft, wie nWui »nröw .nrwia so sollen diese Funktionen in einer dem religiös-erziehlichen Zweck des Jugendgottesdienstes entsprechenderen Weise versorgt werden. Es ist nicht nnr zweckmäßiger, sondern erscheint auch passender, daß die Ehrenfunktion des pv von den» Exhortanten oder einem Religionslehrer, die der sinn nnyiB und eventuell , auch der nnaan von dazu geeigneten Schülern ansgeübt, als daß sie den Tempeldienern überlassen werden. Diese Funktionen, unter entsprechender Anleitung und Mithilfe, von den Schülern versehen, werden deren lebhaftes Interesse erregen und freudigen Ernst in ihnen wecken, während sie jetzt von den Kindern kaum beachtet werden. Warum sollen einzelne fähige Bar-Mizwah-Knaben nicht auch zum Vorlesen der Thora herangezogen werden? Wie viel Segen würde dies durch Aneiserung anderer Kinder stiften? Und wäre es auch nnr ein kleiner Prozentsatz von Kindern, der dazu gewonnen wäre, für die Gesamtheit wäre es von großem Segen. Jedenfalls aber würden diese am Bar-Mizwahtage in Anwesenheit der Familienangehörigen an heiliger Stätte in gehobener Stimmung vor der ganzen Gemeinde vorgetragenen wenigen Thoraverse dem Bar-Mizwah selbst ein teueres Vermächtnis, eine liebe Erinnerung für das ganze Leben bleiben. Es wäre überhaupt eine weitere Ausgestaltung der Bar-Mizwah-Feier zur intensiveren Erweckung religiöser Empfindungen sehr zu empfehlen. Die Beanssichtiguilg der Kinder, im Jnnertt des Tempels ist ausschließlich Sache der Religionslehrer. Die von einigen Kollegen vertretene Ansicht, daß eine Lehrperson nur die eigenen Schüler mit Erfolg zu beaufsichtigen imstande sei und die Ermahnung anderer Schüler zu entsprechendem Verhalten im Gotteshanse oder zum Mitberen einen Eingriff in die Machtsphäre des Kollegen bedeute, können wir nicht teilen. „Meine Kinder, deine Kinder", soll es beim Ueberwachungsdienste im Gotteshause nicht geben. Uebrigens ist' ja, wie bekannt, die Beschränkung der Beaufsichtigung auf die eigenen Schüler und Schülerinnen nicht durchführbar. Die etwaigen Unzukömmlichkeiten, welche bei der Ueberwachung fremder Kinder sich ergeben, sind in Wahrheit einzig und allein ans den Modus der Ueberwachnng zurückzufnhren. Die jetzt übliche Art der Beaufsichtigung, nach welcher der Lehrer im Gotteshanse hernmgeht, bei einzelnen Bankreihen stehen bleibt, bald ein Kind liebevohs anspricht oder ermahnt, bald einen Kollegen begrüßt und ihm die Hand drückt, wobei die Kinder dem an ihnen vorbeigehenden Lehrer in der Regel mit den Angen folgen, zuweilen über ihn sogar Bemerkungen anstauschen, jedenfalls aber von den Vorgängen beim Gottesdienste abgelenkl werden, ist, von allem anderen abgesehen, so unzweckmäßig als möglich. Es ist nicht recht einznsehen, warum nicht auch im Gotteshanse eine ganz schulgemäße Beaufsichtigung der Kinder möglich sein und warum sich unter entsprechenden Voraussetzungen eine solche Beaufsichtigung im Gotteshause weniger wirksam erweisen sollte, als iu der Schule. Wie ruhig sind die Kinder in der Schule, wenn der Lehrer vor ihnen steht und sie fixiert! Das Bild des Jugendgottesdienstes würde ' sich mit einem Schlage zum Vorteile ändern, wenn die Herren Religionslehrer sich bestimmen ließen, anstatt sich in den Gängen des Gotteshauses aufznhalten, mitten unter den Kindern, und zwar in Abständen von vier oder fünf Bankreiheu zu stehen und diesen Standort während der ganzen Dauer des Gottesdienstes nicht zu veriassen. Die Gänge des Gotteshauses hätten in der Regel frei zu bleiben.