Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1916
- Issue
- Heft 24 (8.9.1916)
- Date
- 1916-09-08
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4. Die Wahrheit Nr. 24. erfylgte die gesetzliche Organisierung der jüdischen Gemeinden' nach dem Muster ckkr türkischen. Diese Organisation galt aber nur für die eingeborenen Juden, welche zum Unterschied von den fremden Juden, den „Sudditi", „Pamentani" genannt wurden. Wie Daniel Marcus-Smyrna in einer 1902 erschienenen Akrensammlung zur rumänischen Judensrage ausführt und dokumentarisch belegt, ist diese damals zuerst auftretende Unterscheidung von der allergrößten Wichtigkeit für die spätere Rechtslage der rumänischen Judenheit geworden, deren eingeborenen Elementen bereits im Jahre 1864 vom Fürsten Alexander Johann Knsa das uneingeschränkte bürgerliche Recht und zum Teil selbst das Gemeiuderecht verliehen wurde. Nachdem Rumänien im Jahre 1878 im Frieden zu San Stefano als unabhängig anerkannt und im Berliner Kongreß des gleichen JahreS die politische Gleichberechtigung aller Bekenntnisse bestimmt worden war, suchte sich das seit dem Jahre 1881 bestehende Königreich seinen Verpflichtungen gegen unsere Glaubensgenossen immer mehr zu entziehen und bedrückte sie durch eine wahrhaft barbarische Behandlung, die mehrfach zu entsetzlichen Pogromen führte. Während der Artikel 44 des Berliner Vertrages ganz unzweideutig bestimmt: „In Rumänien darf die Verschiedenheit des Glaudensbekeuntuisfes Niemandem gegenüber als Ansschließuugsgrnnd oder als Uusähigkeitsmotiv für die Ausübuug der bürgerlichen und politischen Rechte geltend gemacht werden," gelang es der Arglist Johann Bratianus, Rosettis und anderer Führer der herrschenden Klassen (der Bojaren), die Juden um ihr gutes Recht zu betrügen, indem sie dieselben unter Wiederaufnahme einer schon früher verwandten Rechts- Mion für angeblich erst seit kurzem eingewanderte „Fremde" erklärten, eine geschichtliche und staatsrechtliche Ungeheuerlichkeit, die Professor Martin Philippson in seiner „Neuesten Geschichte des jüdischen Volkes" zutreffend als „eine neue, jeder Vernunft, jedem Rechtsbegriffe widersprechende Erfindung der verschmitzten und gewissenlosen Betrüger.in Bukarest" brandmarkt. Es ist bekannt, wie alsdann eine eigenS zu diesem Zwecke erwählte Volksvertretung der rumänischen Verfassung eitlen Artikel einfügte, der die Erwerbung der Naturalisation in jedem Einzelfalle von einem besonderen Gesetz abhängig machte und allen nicht naturalisierten „Fremden" die Erwerbung ländlicher Grundstücke untersagte. Dieser schändliche Vertragsbruch rief zunächst große Entrüstung und heftigen Widerspruch bei den europäischen Mächten hervor, Deutschland brach sogar zeitweilig den diplomatischen Verkehr mit Rumänien ab, und Bismarck drohte im Jahre 1876, durch eine neue etiropäifche Konferenz Rumänien lvieder der Türkei zu unterstellen und es von dieser zur Beobachtung der Vorschriften des Berliner Vertrages zwingen zu lassen. Doch verflog leider der Eifer der Mächte recht bald; freiwillig haben die Rumänen nach Philippsons Angaben während zweier Jahrzehnte 1167 Juden und Jüdinnen von 266.652 (!) naturalisiert, und Rosetti konnte in einem ministeriellen Rundschreiben 1881 ausrufen: „Wir dürfen eS jetzt gestehen, wir haben die Judenfrage im Gegensatz zu dem offenbaren Willen der Mächte und zu dem eigentlichen Geiste des Berliner Friedensvertrages gelöst." Die neuerliche Bedrückung unserer Glaubensgenossen, ihre Ausstoßtlng aus beu meisten Erwerbszweigen, ihre Preffltng zum Heeresdienste, ohne daß sie einen militärischen Grad erreichen konnten, ja sogar nicht einmal im Sanitätsdienst, die Bestimmllng, daß die jüdischen, einem besonders hohen Schulgeld unterworfenen Kinder nur dann in eine Schule überhaupt znzulaffen seien, wenn nicht genügend „rumänische" Kinder da seien, die widerrechtlichen Ausweisungen aus den Landgemeinden, die furchtbaren Pogrome von März 1907, die gesetzwidrigen Landesverweisungen des gleichen Jahres und andere Gewaltakte zeigen, mit welch unerhörter Willkür die rumänischen Machthaber vorzugehen sich nicht scheuten, wenn es sich um eine schwache und schutzlose Minderheit handelt. Die Arglist und Verschlagenheit aber, welche die meisten .rumänischen Politiker von jeher gekennzeichnet hat, möge, wenn es dereinst nach siegreich beendetem Kriege, anch zum Fnedensschluß mit diesem Lande kommtfür unsere verbündeten Regierungen eine Mahnung zur äußersten Vorsicht sein! Rümänien hat seine Zusagen niemals geyalten. Das zeigte es besonders in der Judensrage, die es trotz der auf dem Berliner Kongresse gegebenen Versprechungen, ganz in ant isemitischem Sinne zu lösen suchte. Sehr lehrreich ist nach dieser Richtung ein Artikel der „New Iorker Volkszeit," dem wir folgendes entnehmen: „In Rumänien ist der Antisemitismus in voller Bl üte. Die Beschuldigungen, die im Mittelalter gegen die Juden erhoben wurden, werden jetzt noch dort geglaubt. Es gibt in Rumänien 280.000 Juden, aber, die Antisemiten behaupten, es wären 500.000, damit sie die Gefahr der Ueberhandnahme jüdischen Geistes recht deutlich zeigen können. Durch den Berliner Kongreß 1878, nach dem russisch-türkischen Kriege, wurde die rumänische Regierung offiziell verpflichtet,- den Juden politische Rechte eiuzuräumeu. Aber unsere Gesetzgeber haben Wege gefunden, diese Verpflichtungen zu umgehen. Sie sagten: „Jawohl, wir werden den Inden politische Rechte geben, aber erst müssen wir die Verhältnisse in jedem eiuzelueu Falle zurechtlegeu, um ihnen die Rechte den Umständen angemessen zuzuerkennen und jeder, - der das Bürgerrecht zu erlangen wünscht, muß ein Gesuch beim Parlament einreiche», das zu bestimmen hat, ob eres bekommt oder nicht." So sprachen sie. Das bedeutet nichts anderes als ein Gesetz für jeden Juden, der das Bürgerrecht anstrebt. Und wie ist die Stellung der übrigen? Sie sind rumänische Untertanen, nicht aber rumänische Bürger. Sie zahlen Steuern, wie alle andern. Sie dienen in der Armee. Mit einem Wort, sie haben die gleichen Pflichten wie die Rumänen. Trotzdem besitzen sie keinerlei politische Rechte und können keine Vertreter ins Parlament entsenden. Die meisten höheren Berufe sind ihnen verschlossen und trotzdem sie in der Armee dienen, werden sie nich't Offiziere. Kein Jude erhält ein staatliches Amt. Die Schulen sind ihnen tatsächlich verschlossen, denn eine Verordnung verfügt, daß jüdische Kinder nur dann ausgenommen werden, wenn nach der Aufnahme aller Rumänen noch Plätze verfügbar sind. Jeder Jude kann ans dem Lande verwiesen werden und es ist ein charakteristisches Geschehnis, daß ein Jude direkt aus der Armee als lästiger Fremder landesverwiesen wurde wegen eines gertngfügigen politischen Vergehens, trotzdem sein Vater und Großvater in Rumänien gedient haben. Der folgende Fall ereignete sich voriges Jahr in Jassy: Ein Jude in der Armee erkrankte. Die Spitalsverwaltung weigerte sich, ihn als Fremden aufznnehmen und so mußte das jüdische Spital sich seiner annehme». Daß die Juden sowohl im Heer als auch im Zivilleben zurückgesetzt werden, wird bei uns schon als eine ganz natürliche Tatsache betrachtet. Unser Nachbar Rnßland, dessen politisches System unseren Machthabern zum Vorbild dient, gewährt den Juden doch Vertreter im Parlament. Das ist für Rumänien zu liberal. Als die Bauernrevolte im Jahre I.907 ausbrach und unsere christliche, patriotische und liberale Regierung mit Jouel Bratianu an der Spitze 11*000 Bauern niedergeschossen hatte, wurde die ganze Schuld den Juden zugeschoben. Man behauptete, die Inden trügen die Schuld au dem Elend der Bauern durch ihr Wuchern. Diese lächerliche Ausrede war unseren Negierungskreisen sehr willkommen, um den tatsächlichen Sachverhalt zu verhüllen und die Bauern gegen die Juden aufzuhetzen. Der Antisemitismus wird den höheren Kreisen auerzogen und ist Mode geworden. Die Studenten, die zukünftigen führenden Männer Rumäniens, sind die wütendsten Antisemiten und unsere Universitätsprosissoren geben ihnen darin ein leuchtendes Beispiel. Einer dieser Professoren namens Cuza, Lehrer an der Jaffyer Universität, erklärte, die erste Pflicht eines rumänischen Patrioten wäre, Antisemit zu sein. Die Juden leiden mit den 5,500.000 Bauern Rumäniens