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Die Wahrheit · 1916-08-11 · Heft 22 (11.8.1916) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1916
Issue
Heft 22 (11.8.1916)
Date
1916-08-11
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 22. Die Wahrheit Seile 5 gelriebe scholljetzt möglichst erschöpfend zu erläutern und die jüdischen Knltnsvertretnngen znr Erfüllung ihrer diesbezüglichen Pflichten aufzurufen. Die österreichische Volksschule war auch bis zur Gegenwart entschieden konfessionell, sie sollte aber als allgemeine Volksschule interkonfessionell sein. Es ist richtig, daß gegenwärtig in der österreichischen allgemeinen Volksschule auch der „Lese-, Stil-, Geschichts- und Gesangsunterricht" im Dienste einer religiösen Idee steht. Dies soll in Zllkunst eben' anders werden. In Oesterreich gibt es außer Katholiken auch Juden, Protestanten und Mohammedaner, außerdem zahlreiche konfessionslose Staatsbürger und keine Konfession verträgt ohne innere Schädigung derselben irgendeinen Zwang. Wird daher die allgemeine Volksschule auch in Zukunft auf konfessioneller Basis aufgebaut, dann dürfen eben die konfessionellen Minoritäten in den künftigen Schulgesetzen nicht geringere Berücksichtigung finden. Wird aber die allgemeine Volksschule in der Zukunft konfessionslos, was uns wenig wahrscheinlich dünkt, dann darf sich in den profanen Lehrgegenständen eben gar kein konfessioneller Einfluß betätigen nnd die konfessionelle Religionslehre müßte in diesen Schttlen Privatsorge der Konfessionsvertretungen bilden. In einem künftigen Reichsvolksschnlgesetze müssen die tatsächlichen Schulverhältnisse, nicht aber nationale, konfessionelle und andere politische Vereinigungen entscheiden können, sonst wird dem Geiste des Schulgesetzes bei dessen Ausführung Gewalt angetan. Solange die Gemeindeantonomie bei Lehrbesetzungeu so unbeschränkt bleibt, wie dies gegenwärtig der Fall ist, so lange kann der § 48 des R.-B.-G. den Interessen der mosaischen Konfessioii selbst in öffentlichen Volksschulen mit jüdischen Schülermajoritäten nicht nützen und selbst der schöne erste Satz des § 48 hat für jüdische Lehrkräfte nur akademischen Wert. Stellt ein künftiges Schulgesetz die allgemeine Volksschule wieder ans konfessionelle Basis, dann muß es in jeder allgemeinen Volksschule, in deren Schulsprengel auch schulpflichtige jüdische Kinder wohnen, zur Sicherung des mosaischen Religionsunterrichtes mindestens auch eine jüdische Lehrperson geben. Der derzeitige § 112 der „Schulnnd Unterrichtsordnung" müßte dann mit der nötigen unzweideutigen Aendernng des Textes in das Reichsvolksschulgesetz aufgeuommen werden. Wir erlauben uns, Herrn Fried auch auf eine Arbeit des Herrn Oberlehrers Ferdinand Kraus in der Doppeluummer 9 und 10 der „Freie» jüdischen Lehrerstimme," Jahrgang 1914. und auf einen Bericht des Lehrers D. Rosenwald in Nummer 9 der „Freien jüdischen Lehrerstimme," Jahrgang 1913, aufmerksam zu machen. Nach dem letzterwähnten'Berichte sind in Bayern auch die jüdisch-konfessionellen Volksschulen öffentlich, weil der Staat Zuschüsse leistet und den Lehrkräften die gesetzlichen Alterszulagen zahlt. Ja, jüdische Kultnsgemeinden, die iu Bayern eigene Volksschulen gründen, sind daselbst auf Grund Artikels HI, Abs. 2. des Schulbedarfsgesetzes vom Jahre 1902 berechtigt, die von ihren Mitgliedern zu leistenden allgemeinen Schulnmlagen für ihre Schule zit verwenden. Trotzdem schicken die meisten bayrischen Inden ihre Kinder lieber in die christlichen Volksschulen. Sie sind keineswegs religionslos, aber sie wollen ihre Kinder nicht selbst im schulpflichtigen Alter von andersgläubigen Kindern isolieren. Ans diesem Beispiele kann man deutlich erkennen, daß selbst im Falle, als die Altsicht des Herrn Fried siegen würde und die Wiener israel. Knltusgemeinde jüdische Volksschulen ins Leben riese, dann trotzdem die meisten jüdischen Kinder in die öffentlichen allgemeinen Volksschulen gingen. Aber auch in den öffentlichen Volksschulen sollen und dürfen dle jüdisch-religiösen Interessen nicht an die Wand gedrückt werden. Auch der jüdische Volksnachwuchs reift zu künftigen Staatsbürgern heran und wenn die sittlich-religiöse Schnlerziehnng unentbehrlich gefunden wird, dann ist sie auch für jüdische Staatsbürger nötig. R. L. Kriegslpilalhttfe für Palästina. Sehr geehrter Herr Redakteur! Der Frankfurter Vorstand des jüdischen Krankenhauses „Schaare Zedek" in Jerusalem versandte an jüdische Zeitungen, auch an Ihr geschätztes Blatt, eine Zuschrift, die sich gegen unsere Aktion „Kriegs'pitalshilfe für Palästina" mit der Begründung richtet, daß das Spitalsbedürfnis im Heiligen Lande durch Krankenhäuser in Jerusalem hinreichend befriedigt sei, vor allem durch das Spital „Schaare Zedek", welches von deutschen Juden erhalten wird. Demgegenüber diene zur Aitfklärung: Unsere Aktion soll allen Juden Palästinas ohne Unterschied der Staats- und Gemeindeangehörlgkeit zilgute kommen. Da aber Safed bei einer Bevölkerung von etwa 30.000 Seelen, darunter ungefähr 10.000 Juden, und ebenso Tiberias an Aerzteu, spitalspflege und Medikamenten derart Mangel leiden, daß' unsere dortige konsularische Vertretung sich iu telegraphischen Gesuchen um sofortige Hilfe diese, halb an das hohe k. rt. k. Mlnisterinm des Aeußern in Wien und an uns gewandt hat, entschlossen wir uns, zu allererst nach Möglichkeit diese notleidenden Städte mir Aerzteu und Medikamenten jit versorgen, zumal auch das hohe Ministerium eine solche Notwendigkeit anerkannt hat. Ans Jerusalem und den umliegenden Kolonien sind uns zuverlässige Berichte und Klageii über das auch dort sich fühlbar machende Bedürfnis nach sanilärer Hilfe zugegangen. denen wir gleichfalls, soweit unsere Kräfte reichen, Folge geben wollen. Wir bitten Sie, sehr geehrte SchrifrleUnng. dieser unserer Aufklärung in Ihr geschätztes Blatt Aufnahme zu gewähren und zeichnen mit vorzüglicher Hochachtung Die „Kriegsspitalhilfe für Palästina". Professor Dr. M. Philipp lohn Bon Dr. Adolf Heinrich Land«» (Wr.-Neustadt). Am 2. August 1916 ist Professor Dr. Martin Philippsvhu iu Berlin gestorben. Am 27. Juni 1916 waren es siebzig Jahre, seitdem der berühmte Gelehrte und Forscher in B o n h das Licht der Welt erblickt hat. Professor Dr. Philippsohu war der Sohn des Geschichtsforschers und Begründers der „Allgemeinen Zeitung des Judentums" Dr. Ludwig Philippsohu, der über 50 Jahre als Leiter dieses großen Blaues für das deutsche Judentum reformatorisch tätig gewesen war. Dr. Martin Philippsohn hat mit 24 Jahren als Kriegsfreiwilliger den deutsch-französischen Krieg 1870—71 mitgemacht und erhielt 1871 als junger Manu die Dozentur für Geschichte an der berühmten Universität seiner Vaterstadt Bonn. Schon im Jahre 1875 wurde er daselbst zum außerordentlichen Professor ernannt und drei Jahre darauf folgte er einem Ruf der Universität Brüssel, wo er als Professor der Geschichtswissenschafieu von 1878 bis 1891 wirkte. In diesem letzteren Jahre wurde er sogar zum Rektor der Universität Brüssel geivählt. Allerdings fallen iu dieses Jahr auch jene unerquicklichen Szenen, die nicht so sehr dem Juden als dem Deutschen Philippsohu galten. Die deutschfeindlichen Demonstrationen, denen er mit Mannhaftigkeit begegnet war, hauen ihn damals gezwungen, Brüssel zu verlassen und nach Berlin zu nbersiedeln, wo sich Dr. Phtlippsohn als Gelehrter und Philanthrop bis zu seinem Tode vielfach betätigt hat. Obwohl er wiederholt öffentlich als Verfechter des Deutschtums aufgetreten war, hat er niemals sein Judentum verleugnet und diese Geradheit und Festigkeit in seinem Wesen hatten Dr. Philippsohu zu eiuer führenden Persönlichkeit des deutschen Judentums gemacht. Bald nach seiner Uebersiedlung nach Berlin wurde er zum

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