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Die Wahrheit · 1916-06-02 · Heft 17 (2.6.1916) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1916
Issue
Heft 17 (2.6.1916)
Date
1916-06-02
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Beite 5. Nr. 11. Die Wahrheit 1 ismus erzeugte, denn der letztere war in Wien tatsächlich schon früher vorhanden. Die anwachsende Judenfeindschaft hat in Wahrheit wirtschaftliche Gründe und wenn /die Kinder nicht in der Schule Gelegenheit hätten, einander kennen zu lernen, würde die tendenziöse Verhetzung sicherlich noch ärgere Früchte gezeitigt haben. Auch ist es nicht richtig, daß die religiöse Fahnenflucht innerhalb der Jndenheit stetig znnehme; in diesem Belange war es tatsächlich vor 50 Jahren relativ noch ärger in Wien bestellt als heute. Die Judenschast erhielt sich tausende von Jahren ohne Zwang. Sie wird und kann auch in Zukunft ihre religiöie Eigenart ohne Gewissenszwang bewahren. i Die profanen Lehrgegenstände haben^ tatsächlich allgemeinen Charakter und mit den Religionslehren nichts zu schaffen. Wohl wäre es Sache der israelitischen Kultusbehörden, den Religionsunterricht zu erweitern und modern zu »erbe s s e r tt. was durch Vermehrung und organische Einfügung der Bibelschnlen. durch Vorführung geschichtlicher ttnd familiengottesdienstlicher Vorgänge mittels Lichtbilder, durch religiöse Volksvorträge in Elternabenden n. dgl. geschehen könnte. Aber die gänzliche Isolierung der israelitischen Jugend wäre ihr gewiß nicht vorteilhaft und würde sie dem heimischen Volkstnme zu ihrem Nachteile nur noch mehr entfremden. Die israelitischen Kultnsbehörden könnten das religiöse Leben in der^ Familie auch erleichtern und verbilligen, man denke nur an das verteuerte Koscherfleisch und an die sündtenern Mazzoth, ebenso könnten die jüdischen Kindeseltern in Elternabenden auch auf den immensen Wert religiöser Familienerziehung als G e m tt t serziehung aufmerksam gemacht werden, aber religiöse Zwangserziehung verfehlt allemal das angestrebte Ziel. Unbeschadet ihrer religiösen Treue zeichnete sich die Jndenheit noch immer durch ihren fortschrittsfrenndlichen und freiheitlichen Sinn aus und sie würde in den kommenden Schnlkämpfen ans ihrer Rolle fallen, wenn sie nnn plötzlich für Schulbeschränkung und religiöse Isolierung mit christlichen Reaktionären um die Wette Partei nähmen. Die „Freie Schule" will nicht einmal den konfessionellen Religionsunterricht aus der allgemeinen Volksschule entfernen, wie ihr ihre Gegner unterschieben, sondern sie perhorresziert nur jeden religiösen Zwang für Schüler und Lehrpersonen. Eine religiöse Zwangserziehung gegen den Willen ihrer Eltern ist auch nie zweckmäßig und kaiin gute Früchte nicht zur Reife bringen. Abtrünnige und Gottesleugner können Inden und Christen ohne Gewissetisbisse fahren lassen, dieselben bringen sonst nur den Gläubigen Schaden. Gegen alle anderen Thesen der „Freien Schule" kann aber ein vorurteilsloser Mensch nichts Stichhältiges einwenden. Die „Freie Schule" verlangt die weiteste Demokrat i s i e r n ng der Volkserziehnng und des Volksunterrichtes und heischt die staatliche Kind er fürsorge vom Säuglinge bis zum gereiften Menschen. Sie will das bestehende Schulchaos vereinfachen, den Schulunterricht in der allgemeinen Volksschule den modernen Anforderungen gemäß erweitern und allen Kindern, die normal befähigt und lernbegierig sind, mindestens die Erlernung des Lehrstoffes, der gegenwärtig m der fünfklassigen Volks- und dreillassigen Bürgerschule bewältigt werden kann, sicherst e l l e n. Sie will gleichzeitig mit der Reform der allgemeinen Volksschule auch die Mittel- und Hochschulen zeitgemäß reformieren und die gesamte Volksbildung einheitlich organisieren. Sie will auch die Lehrerbildung heben und überhaupt die künstlichen Scheiden zwischen den verschiedenen Lehrerkategorien beseitigen. Für Lehrer und Schüler will sie alle nationalen, konfessionellen und sozialen Hindernisse tnnlichst aus dem Wege räumen. Wie man sieht, haben die allezeit bildungseifrigen und demokratisch gesinnten Juden keinen Anlaß, diese Bestrebungen zu bekämpfen oder sich gar andersgläubigen Rückschrittlern znzngesellen. Selbst die glanbenseifrigsten jüdischen Staatsbürger verschmähten niemals, auch profane, nützliche Kenntnisse zu erwerben. Die Inden waren immer bildnngshungrig und empfanden eine Borenthalluna des geistigen Brotes oft härter als die des letblichen. Die Jndenheit möge sich daher im Belange der kommenden durchgreifenden Schulreform in Oesterreich nach ihren religiösen Farben und Nnancen nicht spalten und e i tt tu ütig für Fortschritt und Freiheit eintreten. Die Furcht ist unbegründet, daß die religiöse Jngenderziehung dadurch Schaden leiden müsse. Wohl wäre es aber ratsam, dem sozialen Elemente innerhalb der Vertretung der Knltnsqemeinden keine llebermachl einznräumen. Es schadet sicherlich nicht, wenn ein warmfühlender Jitde auch mit Glücksgittern gesegnet ist, aber es ist und wird zum Schaden der Allgemeinheit, wenn edle und erfahrene Leute deshalb ans dem Rate der Vertretung ansgeschaltet bleiben, weil ihre irdischen Güter karg bemessen sind. Wären die israelitischen Knltnsvertretnngen nicht in Verruf geraten, zugleich v l i g a r ch i s ch e Kollegien zu bilden, stünde es wahrscheinlich besser um das jüdische Bewußtsein der breiten jüdischen Bolksmassen. R. L. Ueue Sladtordnnng für die Landeshauptstadt Marschau. Mino r i t ä t e n v e r t r e t n n g. Schon seit einigen Monaten wußte man. daß das Warschauer Bürgerkomitee damit betraut sei, zur Reorgamsation der städtischen Verwaltung eine Wahlordnung anSznarbeiten, die die Berücksichtigung aller Bevölkernngsklassen und Interessengruppen enthalten sollte. Es wurde behauptet daß nach dem neuen Projekt des Bürget komitees nur diejenigen wühlen konnten, die muidestens 25 Jahre alt sind, die polnische Sprache in Wort und Schrift beherrschen, eine Wohnung auf eigenen Namen besitzen, oder aber eine Mittelschnle besucht haben. Jedoch tst der Zivilverwaltung ein endgültiger Vorschlag nicht gemacht worden. „Unter diesen Umständen hat die Verwaltung geglaubt," wie sie in einer amtlichen Erklärung vom 9. Mai mitteilte, „nicht länger Untätig einer Entwicklung znsehen zu sollen, die infolge ihres schleppenden Ganges und ihrer unklaren und unbefriedigenden Ergebnisse die städtischen Jnteresseit Warschaus und seiner Bevölkernng ernstlich zu gefährden geeignet ist." Die Verwaltung erließ an demselben Tage in Nr. 32 des Verordnungsblattes eine Stadtordnnng für Warschau nebst einer Wahlordnung für die Stadtverordttetenversammlnug(Stadtrat). Ans dem umfangreichen Erlaß heben wir folgende allgemein interessante Punkte heraus: Alle Einwohner der Stadt Warschau sind zur Mitbenutzung der öffentlichen Gemeinde-Einrichtungen berechtigt und zur Teilnahme an den Gemeindelasten verpflichtet. Deutsche Militärpersoneu und Behörden gehören nicht zn den Einwohnern, sind aber berechtigt, die Gemeinde-Einrichtungen ztt benutzen. Als Burger der Stadt Warschau gilt jeder, der das aktive Wahlrecht besitzt. Der maßgebende Paragraph (5) lautet: „Die Landeshauptstadt Warschau hat Korporationsrechte. Sie hat das Recht der Selbstverwaltung unter staatlicher Aufsicht nach näherer Bestimmung der Verordnung." In § 6 werden die städtischen Angelegenheiten aufgezählt; dazu gehörett unter anderem die Verwaltung des Stadtvermögens und der Gemeindeschulden, Ausstellung und Durchführung des städtischen Haushaltsplanes, Wege, Brücken rc. Bau, städtische Armenpflege, öffentliches Unterrichtswesen, Sorge für die öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Sittlichkeit, Lichtkraft- und Wasserversorgung. Au der Spitze der Stadt steht ein Magistrat und eilte Stadtverordnetenversammlung. Der Magistrat besteht aus dem Stadtpräsidenten, zwei Bürgermeistern, sowie zwölf ehrenamtliche» Ratsherren. Es gehören dem Magistrat ferner an: der Miliz-Borsteher, der Stadt-Kämmerer, der Stadt-SyndikuS u. a. Znm Stadt- Präsidenten ist der Fürst ZdiSlaw Lnbomirski, zum

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