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Die Wahrheit · 1916-04-07 · Heft 11 (7.4.1916) · page 7

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1916
Issue
Heft 11 (7.4.1916)
Date
1916-04-07
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Die Wahrheit. Seite 7. Nr. 11. durch unrichtiges Maß und Gewicht, dieselbe mag noch so .gering sein. Schadenersatz verlangt oder der Kauf rückgängig gemacht werden (Kiduschm 45. Maimuni Mechira 15). ..Wer falsches Maß und Gewicht gibt, ist ein Räuber und Gottesleugner und sündigt noch schwerer als einer, der Unzucht treibt, denn letzterer kann Buße tun, ersterer aber .nicht, weil er nicht alle, die bei ihm kauften, kennt, um Ihnen das Vorenthaltene rückznerstatten. was die erste Bedingung der Buße in einem solchen Falle ist" (idiä. 88). „Es ist nicht der geringste Unterschied, ob man einem Inden fasches Maß und Gewicht gibt, oder einem Nichtjuden, selbst einem Heiden, es ist immer die gleiche, schwere Sünde" . (Maimum Hilch. Geneba 7, Tur Ciosch. Mischpat 231, 24). (Schluß folgt.) Gedenket der hungernden Kräder im Heiligen Kandel Die Hungersnot in P a lä st i n a ist auf das -höchste gestiegen. Die k. u. k. konsularischen Vertretungen in Jerusalem und Saffed haben uns telegraphisch um 150.000 .Kronen zu Mehlankänfeu ersucht. Ein hohes k. u. k. Ministerium des Aeußern hat mit einer hochherzigen Spende die Sammlungen für diesen zugleich menschenfreundliche» als auch patriotischen Zweck eröffnet und fördert sie weiter durch tätige Mitwirkung. Gleichzeitig hat die S p i t a l s n o t in Palästina erschreckende Formen angenommen. Die Kranken sterben ans Mangel an der nötigen Behandlung und Pflege auf offener .Straße. Jüdische Männer und Frauen! Die Fürsorge für - unsere Brüder, die als Pioniere jüdischen Geistes an den heiligen Stätten unserer Vätergeschiche Wache halten, war seit den ältesten Zeiten eine der vornehmsten Aufgaben der jüdischen Gemeinden. Wenn unsere Weisen lehren: „Die Armen deiner Stadt gehen anderen vor", so wollen sie unter „deiner Stadt" „unsere heilige Stadt Jerusalem" verstanden wissen. Insbesondere war Wien ein Mittelpunkt dieser Palästina-Fürsorge. In dem alten Memorbuch der Wiener Gemeinde, wie in den Statuten der Wiener Chewra-Kadischa wird von diesen Spenden gehandelt. Die Palästina-Stiftung Samson Wertheimers, des berühmten kaiserlichen Oberhoffaktors, besteht noch heute. Die alten Satzungen der mährischen Gemeinden bezeichnen Wien als Zentralsammelstelle. Wir halten es darum für unsere heilige Pflicht, wie im Vorjahre, wiederum um Abhaltung von Palästina- Tagen, und zwar am 1. und 8. Tage des Pessachfestes zu bitten. Alle Tempelspenden an diesen Tagen mögen "32*? pK „den Armen Palästinas" gewidmet werden. Die Namen der Spender werden, sobald uns mitgeteilt, öffentlich bekanntgegeben. Die Hilfskommissiön 1915 für Palästina: Hofrat Dr. Julius Schlag; Rabbiner Dr. Max Grnnwald; Dr. Adolf Kapralik. Zahlstelle: für Oesterreich: Bankhaus S. M. v. Rothschild, Wien, I., Renngasse 3; für Ungarn: „Altänos Hitelbank". Budapest; für Deutschland: Deutsche Bank, ^Berlin, Postcheck-Konto Nr. 1000 — auf das Konto: „Hilfskommission 1915 für Palästina". Uerschiedrue Nachrichten. Wien. (A ü s z e i ch it u u g.) Der M'litärverpflegsakzessist i. d. R. ^Paul Ascher, Sohn des Herrn Oberlehrers Hermann Ascher, 'wurde mit dem goldenen Berdienstkreuze' am Bande der Tapserkeitsuiedaille ausgezeichnet. Wie«. Freitag, den 24. März, fand unter zahlreicher Beteiligung das Leichenbegängnis des hier plötzlich verstorbenen Oberkanrvrs der großen Brodya-Synagoge in Krakan Herrn Moses S ch o r r, Bruder des verstorbenen Oberkanrors Mayer Schorr, statt. Unter den Tranergästen bemerkte man de» Oberrabbiner und RabbrnatS» Assessor und Mitglieder der Krakauer Gemeinde, die Oberkautoren Bauer, Morgenstern. Matyas, Jurberger, Kaufmann, Serebeink, Basser, Weiß, Margulies, die Kantoren Schneeweiß, Hirsch, Bassel. Harndorf, Tonkonogi. Die kantorale Funktion versah in sehr erhebender Welse Oberkantor Morgenstern. Rabbiner Dr. Bach schilderte die jelteneu Borzüge des Dahingeschiedenen. Am Grabe sprach im Namen des Oesterr.-ungar. Kantorenverelnes der Präsiden! Oberkantor Bauer, sowie der Oberrabbi Joses Engel der Krakauer Gemeinde, woraus Oberkantor Maiyas im Namen des Kanrorenvereines und der- Kollegenschaft das „El mole rachamiin" in vorzüglich chasonischer Weise vortrug. Wie«. Ganz unerwartet und plötzlich starb dieser Tage an gebrochenem.Herzen, 53 Jahre alt. Engen Zeiger, Gesellschafter der seit mehr als 60 Jahren aus hiesigem Playe bestehenden, hochangejehenen Fettwarensicma Eduard Sach; n. Co. Nachs. Michael L i ch t e n st e r n. Als Jüngling ist der Dahingeschiedene in diese Firma noch zurzeit eingetreten, als dieselbe von Eduard Sachs s. A, geführt worden ist, gehörte der Fiema auch zn der Zeit an, als dessen Schwiegersohn Michael L i ch t e n st e r n dieselbe führte und ward Gesellschafter der Firma, als Gustav Lichtenstern die Firma seines Vaters übernahm. Der Dahingeichiedeile war also drei Generationen hindurch in der Firma läng und ward derart ein in der Fettdranche hochangesehener Fachmann. Ailßerdein hat der Verstorbene ungemem regen Wohlrätigkertssinn bekundet und lauteten die Vorgefundenen Verfügungen desselben derarr. daß aus seinem Nachlaß eine ganze Anzahl hervorragender Wohlrätigkeits-Jnstiturionen sofort reichlich beteilr wurden. Eugen Zeiger war Junggeselle, doch trauern au seinem Grabe nebst Verwandtschaft eine zahlreiche Frenndschafr ans ersten Handelskreiseu. Wien. In dem bekannten Restaurant H e r l i n g e r. II. Zirkus» gasie 3, werden, wie alljährlich; auch heuer am Abend des Erew- Pessach, Montag den 17. Avril und am Abend des 1. Pessachrages Scderabende veranstaltet. D'.e Liturgie wird Herr Rabbiner Bela Fischer halten. Wien. (H ö ch st p r e i s e für Mazzoth.) Eine Verordnung des Statthalters für.Niederösterreich regelt die Abgabe von ungesäuerten Weizenbroten (Mazzoth) während der israelitischen Osterfeiertage des Jahres 1916. Beim Verkaufe von im Jnlande erzeugten ungesäuerten Weizenbroten (Mazzoth) im Kleinhandel, das ist bei der unmittelbaren Abgabe an den Verbraucher, darf der Preis von X 2'40 per Kilogramm nicht überschritten werden. Die bei der Berechnung der Höchstpreise für Mengen unter 1 Kilogramm sich ergebenden Bruchteile von Hellern haben für einen ganzen Heller zu gelten. Mazzoth und Mazzochprodukre (Grieß) dürfen nur in Gewichrsmengen von 50 Gramm oder eines Vielfache« dieser Menge und nur gegen Abtrennung je eines Brockartenabschnittes für je Ä) Gramm Mazzoth oder Mazzorhprodukce unentgeltlich abgegeben werden. Die entgeltliche Abgabe von Mazzorh darf nicht vor dem 8. April 1916 erfolgen. Nebertretnngen dieser Verordnung werden, insoweit nichc die strafgerichtliche Verfolgung eintritt, von der politischen Bezirksbehörde mit einer Geldstrafe bis zn K 2000 oder mit Arrest bis zn drei Monaten, bei erschwerenden Umständen aber mit einer Geldstrafe bis zu X 5000 oder mir Arrest bis zu 6 Monaten bestraft.» Bei einer Verurteilung kann auch auf den Verlust der Gewerbeberechtigung erkannt werden. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft. Wie«. Am 1. April 1916, um 8 Uhr abends, fand im Sitzung» saale der lsraelitischen Knltusgemeinde eine von der Unterrichtskom» miffion elnbernfene Sitzung der Bezirkskvmmission starr, an welcher auch die Herren Schulinspektoren teilnahmen. In Vertretung des Obmannes der Unrerrichtskommission leitete Kultusvorsteher Herr S. Brod die Versammlung. Gegenstand der Beratung war die Kontrolle der in Wien allwöchentlich statlfindenden 33 Jngendgotcesdieuste. Nach einer sehr anregenden Debatte, au welcher sich sowohl die Herren der Bezirkskvmm-fsionen, als auch die Herren Inspektoren Professor K a » i tz und Rabbiner Dr. R o s e n m a n n beteiligten, wurde von Seite der Bezirkskommissionen für diese Kontrolle die volle Unterstützung zugesichert. Wie«. (Kapitalsvermehrung der allgemeinen D ep os i ten bau k.) Aus Grund einer früher erteilten staatlichen Genehmigung hat die Depositenbank das Recht, ihr Aktienkapital von 33 anf 40 Millionen Kronen zn erhöhen. Da der Eiulagenstaud sich der statutarischen Maxunalgrenze nähert, erscheint es schon ans diesem Grunde, abgesehen von der geplanten künftigen Ausdehnung des Geschäftsprogranuns der Bank, geboten, die im Statut bereit» vorge» . sehene Erhöhung in dem erwähnten Ausmaß durchzuführen. Die Verwaltung stellt daher diese Erhöhung ans d:e Tagesordnung der am 11. April statlfiildepden Generalversammlung, bei welcher der Berwaltungsrat mit die Ermächtigung ausuchen wird, Zeitpunkt und Modalitäten der Emission nach eigenem Ermessen festzustellen. Neben üblichen Verhandlungsgegenständen enthält die Tagesordnung noch Anträge anf einige formelle Aeuderungen der Statuten.

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