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Die Wahrheit · 1916-03-24 · Heft 10 (24.3.1916) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1916
Issue
Heft 10 (24.3.1916)
Date
1916-03-24
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4. Die Wahrheit Nr. 10. Kultusgemeinde delegiert wird. Außerdem gibt es auch im Bezirks-uud Landesschulrate solche ernannte konfessionelle Vertreter (§§ 26b und 44e des n.-ö. L.-G. vom25. XII. 1904), welche wohl erst daun ernannt werden können, wenn sie von der israelitischen Knltnsvertretnng hiezu vorgeschlagen wurden und denen es Regierung und Schulbehörden nicht übelnehmen können, wenn sie ihr Mandat energisch ausüben und wahrnehmen. Der Vertreter der mosaischen Konfession im Landesschulrate könnte wohl die Einführung modifizierter Lesebücher für öffentliche Volks- und Bürgerschulen, die von jüdischen Schülerminoritäten oder gar für Schulklassen, die nur von jüdischen Schülern frequentiert werden, vertreten und beantragen. Es ist zweifellos, daß sich auch tüchtige jüdische Lehrpersonen fänden, die solche Lesebücher znsammenstellen und verfassen könnten, doch müßten dieselben angesichts ihrer notorischen Armut etwa durch ein Preisausschreiben der Wiener israelitischen Knllnsgemeinde zu einer solchen Arbeit ermuntert werden, denn nach den Ministerialverordnnngen vom 3. X. 1890, Z. 8364 und vom 19. VI. 1891. Z. 11676 müssen neue Lehr- und Lesebücher behufs Znlässigkeitserklärung dem k. k. Landesschulrate bereits in gedrucktem und v o l l st ä n d i g adjustiertem Zustande eingesendet werden. Für einen vermögenlosen Volks- oder Bürgerschnllehrer ist es nun unmöglich, so bedeutende bare Auslagen und sorgfältige Arbeit aufs ungewisse zu wagen, denn die Tendenz im Unterrichtsministerium ist gegenwärtig bekanntlich überhaupt gegen neue Lesebücher. Würde aber die Wiener israelitische Knltnsvertretnng die Sache vertreten und in ihre Hand nehmen, dann könnten die höheren Schulbehörden und Fachmänner im Lehramte die Richtigkeit und Gerechtigkeit einer derartigen Forderung wohl nicht absolut bestreiten und bekämpfen, denn die Annahme ist nicht statthaft, Landesschulräte und Minister könnten ebenfalls solche brutale und unmotivierte Jnstamentnöd-Standpunkte einnehmen, wie dies Wiener Gemeindegewaltige tun, welche selbst im Kriegsjahre trotz Lehrernot arme, brave nnd tüchtige jüdische Lehrerinnen in den öffentlichen Volksschulen nicht in Verwendung nehmen.*) Wird die interkonfessionelle öffentliche Volksschule in Wien und Oesterreich noch ferner so unaufrichtig und einseitig ausgeführt, wie dies feit zwanzig Jahren geschieht, dann wird sie schließlich für die Kinder religiös gesinnter jüdischer Eltern nnbeuützbar, denn es kann betreffs der religiös-jüdischen Kindererziehung nicht förderlich wirken, wenn die jüdischen Schulkinder in der Schule konsequent nur die Wichtigkeit der katholischen Konfession hervorgehoben, aber die mosaische völlig todgeschwiegen sehen. Die jüdische Bevölkerung hat sicherlich bereits kräftige Proben ihres Freisinnes und Gemeingeistes geliefert und '.var bis zur Gegenwart bereit, die interkonfessionelle öffentliche Volksschule zu beschicken und anszunützen. Zwecks Aufrechterhaltung des konfessionellen Friedens war sie bisher zu allen Opfern bereit, aber dauernd kann mau von den aufrechten Inden doch nicht verlangen, zu den öffentlichen Schullasten ausgiebig beantragen, aber auf jede, wenn auch gesetzlich gerechtfertigte Rücksicht auf die sittlich-religiöse Erziehung ihrer Kinder zu verzichten. Sondert die Schulverwaltung in öffentlichen Volksschulen bereits die mosaische Schuljugend von der christlichen, dann kann man es den jüdischen Kindeseltern wohl nicht mehr verargen, mindestens für solch rein jüdische Schulklassen Lesebücher mit entschieden jüdischem Charakter zu verlangen. DerartigeLesebncher wären keine Neuheit, sie bestanden bereits in den jüdischen Gemeinden Böhmens nnd Mährens vor vielen Jahren. Für solche Lesebücher in spezifisch-jüdischen Schulklassen müßte daher die ministerielle Zulässigkeitserklärung wohl zu erlangen sein. Die österreichische Staatsgewalt ist im gegenwärtigen Weltkriege überraschend gewachsen und nur die momentane Kriegsnot hält sie dermalen noch davon ab, im Innern des Reiches endlich energisch Ordnung zu schaffen. Nach Kriegs- *) Nachweisbare Tatsache — aus sicherer einwandfreier Quelle erfahren. Der Amor. beendigung, welcher wir uns trotz Gezeter unserer Kriegsgegner Dank der Ausdauer und Tapferkeit unserer nnd der wackeren verbündeten Heldenscharen nähern, wird aber die österreichische Regierung nichts unterlassen, ihre Macht festzuhalten nnd alle kleinlichen, einseitigen nnd ungerechten Parteiübergriffe aus diesem Grunde einichränken müssen. Nur der „Burgfrieden" erlaubt es gegenwärtig noch größeren Parteien, solche weiter zu unternehmen. Eine kräftige Regierung offenbart bekanntlich ihre Macht ganz besonders durch gerechten Schutz bedrängter Minoritäten. Niemand kann es heute schon mit Sicherheit Voraussagen, wie sich Oesterreichs innere Politik nach dem Kriege gestalten werde, doch ist dann für bornierte Kirchturmpolitiker sicherlich die Zeit abgelaufen. In einer Zeit, in der sich die Katholiken, Griechisch-Katholischen, Protestanten uuö Mohammedaner in großen Staaten zur Bildung eines erweiterten Mitteleuropas zusammeuschließen müssen, ist für ungerechte kleinliche Katzbalgereien kein Raum mehr. Die ungeheuere Bedeutung einer gehobenen allgemeinen Volksbildung für die Wehrfähigkeit des Staates wird und muß sich durchsetzen und wir stehen einer durchgreifenden Reform der österreichischen Volksschule vielleicht näher als es die Wiener Lokalgewaltigen ahnen nnd — wünschen. Doch, wie gesagt, so lange hat ganz besonders die Wiener Jndenschaft, ans welche die Augen aller Glaubensgenossen gerichtet sind, die heilige Pflicht, sich dagegen energisch zil wehren. Die jüdischen Staatsbürger Wiens und Oesterreichs haben im Feuer des Weltkrieges ihre Liebe nnd Treue gegen das Vaterland ebenso erhärtet wie die christlich-sozialen nnd dentschnationalen Bürger, sie müssen sich deshalb in keinem Belange, also auch nicht im Schnlbelange Unrecht gefallen lassen. Ihre Religion ilnd ihre glorreiche Geschichte darf daher auch in den von ihren Kindern besuchten und auch von ihilen verhaltenen öffentlichen Schulen nicht als völlig bedeutungslos behandelt nnd totgeschwiegen werden! R. L. Die Ma;;oth-Mehl-Uerforgttng. (E i il A u s n a h m s t a r i f nach o b e n.) In den letzten Tagen ging durch die Zeitungen die Meldung, daß anläßlich des herannahenden Osterfestes die Getreidezentrallieferungsstelle sich bereit erklärt habe, den Knltnsgemeinden das nötige Mehl für das rituelle Osterbrot, zu überweisen und daß die diesbezüglicheil Weisungen bereits an die einzelnen Landesstellen erging. Ferner hieß es, daß an die außerhalb Mährens nnd Niederösterreichs gelegenen Knltnsgemeinden bereits die Aufforderung ergangen sei, sich an ihre zuständige Landesstelle wegen Zuweisung eines angemessenen Mehlqnantums zu wenden. Seitens der Prager Knltusgemeinde-Repräsentanz wurde mitgeteilt, daß dieselbe von der Kriegsgetreideverkehrsanstalt bereits die Zuweisung der für sämtliche Knltnsgemeinden Böhmens benötigten Ostermehlmengen erwirkt hat nnd daß mit dem Versande bereits begonnen wurde. Es ist gewiß anerkennenswert, daß die Kriegsgetreidegesellschaft trotz der bestehenden Schwierigkeiten in den Mehlgeschäften sich dennoch bereit erklärt hat, dem religiösem Bedürfnisse der in Oesterreich-Ungarn domizilirenden Israeliten Rechnung zu tragen. Es muß aber befremden, warum die Regierung hier einen Unterschied zwischen den mährischen nnd böhmischen Knltnsgemeinden gemacht hat, nachdem die Kultusverhältnisse in beiden Krouläildern doch so ziemlich die gleichen sind und gerade die Verhältnisse in Galizien besondere Beachtung verdienen. Das betreffende Mehl soll teils aus Ungarn, teils ans Rumänien bezogen werden. Bei dieser Gelegenheit werden wir auch an das bereits in den früheren Jahren 1906—1908 also vor der Verstaatlichung der Privatbahneu wiederholt in den Fachblättern und in der „Müllerstnbe" erörterte Thema nämlich die tarifarische Behandlung der Mazzos und des Mazzosmehles

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